"Umgangsrecht" für einen Graupapagei

Diskutiere "Umgangsrecht" für einen Graupapagei im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, folgende Geschichte möchte ich euch nicht vorenthalten Umgangsrecht für einen Graupapagei (Teil I) Heute gebe ich eine Geschichte...
Der Rest ...

Mein Bruder hat mir, als er in der Uni-Klinik lag erzählt, daß er seine Frau und seine Kinder im Suff geschlagen hat und dann ist Frau mit den Kindern zu meinem Bruder abgehauen. Als ich ihn fragte, wie ist sie denn weider heim, da sagte er, wir haben ihn zu viert auf einen LKW geladen und ihn halb tot geschlagen. Da habe ich meinen noch geimpft und habe ihm gesagt, daß er doch auch ein Leben Alkoholiger sei. Da gab er mir zur Antwort, Saufen ist eine Sache, aber Faru und Kinder schlagen eine Andere. er weiß was ihm blüht, sollte er sie nocheinmal im Suff schlagen.

Ich mußte leider feststellen, daß es sowohl unter Anwälten, Richtern und der Polizei schwarze Schafe gibt.
Die Polizei, die das aufnehmen sollte in meiner Wohnung waren so impertinent daß ich über sie eine Aufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidenten gemacht habe.
Genau so ene Anwältin, die ich mit dem Fall betraut hatte. Sie forderte mich auf, einen Erbschein zu besorgen, ohne mich über die Folgen eines Erbscheines zu informieren. Als ich den Erbschein hatte, bin ich freudig zu ihr. Dann sagte sie mir jetzt müßten wir klagen, sie habe allerdings keine Zeit und gab mir die Akte mit, dabei hätte ich garkein Erbschein benötigt und der nächste Anwalt sagte mir, ob ich wüßte, was da auf mich zukäme. was ich verneint habe.
Obwohl Frau xxxxxx 2 Kinder hat, die dafür hätten aufkommen müssen, habe ich bis heute über 90.000 DM bezahlt. Meine Altersersparnisse sind weg und ich mußte mir noch meine Unfallrente ausbezahlen lassen, damit nicht Tag für Tag der Gerichtsvollzieher ein und ausgeht.
Ein andere Anwalt ist für eine Forderung von den Stadtwerken garnicht zu Gericht gegangen noch hat er Berufung eingelegt, obwohl er die Quittung über das Geld von den Stadt werken von mir hatte, daß ich es im März 2001 bezahlt hatte. Mir kam auch noch der Gerichtsvollzieher ins Hause. Die Auszüge bei der Volksbank hatten auch noch 60.--DM gekostet, weil sie ständig falsche schickten, die Richtige mußte auch noch für 12.--DM vom Mikrofilm abgezogen werden.
Dann war noch eine Sache vorm Amtsgericht und die forderten noch eine Summe von mehreren Hundert Mark, die ich ihm gebracht hatte und habe auch die Quittung darüber. Als sich nach über 3 Jahren beim Amtsgericht nichts tat, hat mein Cousin dort nachgefragt und sie sagen, Herr xxxxxx niemals Geld geschickt habe. Jetzt hat mein Cousin es an die Anwaltskammer abgegeben und Herr xxxxxx schreibt noch dorthin, die Akten seien nicht auffindbar, vielleicht seien sie in der Registratur ohne Namen abgelegt worden. Man legt doch keine Akten von einem laufenen Verfahren in der Registratur ab. Jetzt habe ich auch noch die Sachen von den Stadtwerken, d.h., die Quittung für die Zahlung an die Stadtwerke gesckt, weil die Anwaltskammer sie bis zum 16.5.2006 benötigt, um es zur Entscheidung an die Beschwerdeabteilung geben zu können.

Genauso beim Amtsgericht. Meine Zeugen wurden nicht vergeladen und von der Gegenseite alle. Sie durften auch alle zusammen rein, e sherrscte der reinste Jahrmarkt und alle sagten das Gleiche, wie aus der Psitole geschosse, obwohl die jüngste nichte noch in der Verhandlungzuvor etwas Anderes ausgesagt hatte. Mein Anwalt sagte absolut nichts. Daraufhin sagte mein Cousin, mit dem kannst du doch keinen Prozeß gewinnen, der schweigt und läßt sich noch vorführen, wie ein Konfirmand.
Als ich eimal sagte, das stimmt nicht, verwarnte der Richter michund sagte, wenn sie noch einmal was sagen, belege ich sie mit 50 Euro Strafe.
Dann hat er die Klage abgewießen mit der Begründung, ich hätte doch nichts dazu gesagt.

Jetzt sitze ich da ohne Geld, ohne HAushaltseinrichtung und ohne Kleidung.

(Anm.: handschriftlich eingefügt "Und Papagei für über 90.000DM")

Deshalb vertrete ich mich in dieser Angelegenheit selbst.
Erst wirrd mir unter Strafandrohung das Wort verboten, dann wird es abgelehnt weil ich nichts gesagt hätte.
Jetzt schicke ich die Sache an die Medien und an den Menschengerichtshof in Straßburg (Anm.: ....den es nicht gibt.) um sie zu informieren, was Deutsches Recht und Gesetz noch wert ist.

Als Zeugen zu laden: Herr xxxxxx (Anm.: Taxifahrer, angegeben inkl. Taxinummer und Handy-Nummer).
Außedrem bekommt er für das Warten noch 100 Euro, die ich leider nicht habe. Es konnte doch keiner wissen, daß ich erst nach einer halben Stunde unter Freiheitsentzug und noch eine halbe Stunde unter Aufsicht von erst3 und dann mit der Polizei 5 Menschen festgehalten wurde.
Mein Hausarzt mußte mich außerdem ins Karankenhaus schicken, um zu kontrollieren, daß ich mir nichts gebrochen habe. Außerdem kam ich dann am nächsten Tag auch noch in einen Schockzustand.

Ärztliches Rezept, vielmehr den Befund vom Katholischen Krankenhaus reiche ich noch nach. Ist leider immer noch nicht da.

Hochachtungsvoll
(Unterschrift)

Ich hielt den Paragraphen des BGB, daß die Würde des menschen unantatstbarsei für die schönste Errungenschaft unserer Demokratie! Leider muß ich öfters feststellen, daß es für Behinderte und Rollstuhlfahrer "Nicht" gilt.
Weil es noch zuviel Menschen gibt, die in Unserersoschlimmen Vergangenheit leben.


Gruß, BumBum
 
Völlig verwirrtes und unlogisches Zeug. Keine Zusammenhänge und tausend verschiedene Sachen bringt die Dame vor, welche nichts miteinander zu tun haben. Ich sag nur Happyjacke. Letztendlich können solche Menschen einem schon leid tun, meist können sie ja nichts dafür. Ist diese Dame wirklich verwirrt oder tut sie nur so?

Viele Grüße Meggy
 
Hey BumBum,
Anzeige gegen Herrn xxxxxx (Anm.: Name im gesamten Schriftstück falsch geschrieben)
wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
wenn schon gegen wen anderes Anzeige erstattet wurde, was noddelt Dich das? ;)
Also ne, das ganze ist wirklich ein ziemliches Infowirrwarr, was die Dame da auffährt und hat doch irgendwie fast nix mit dem zu tun, was Du angeblich gemacht hast, oder?
Klar, Beweisfotos müssen gemacht werden und die Polizei muß geholt werden um das ganze dann auch entsprechend zu dokumentieren.
Stellt die Dame jetzt etwa auch Anzeige gegen die Polizei wegen den gleichen beiden Punkten, schließlich haben die sie ja dann auch festgehalten, oder?
Also ne, da kann ich echt verstehen, wenn Du froh bist, wenn das alles ein Ende hat.
Ich drück Deinem Papa auf alle Fälle die Daumen, dass er von dem ganzen HickHack um ihn, nicht all zu viel mitbekommt und die Dame nicht nochmals versucht ihn zu besuchen.
 
Ich bin ja schon neugierig....
ist denn in der Zwischenzeit mal wieder was passiert? Und geht es jetzt im Gericht überhaupt noch um den Vogel???:huh:

Naja ich hoffe auf baldige Weiterführung...


Viel Glück
Ansave
 
Bericht ...

Hallo an alle,

mittlerweile hat sich folgendes ergeben:

Gegen die "Dame" wurde ein Gerichtstermin am 17.01.07 anberaumt. Hierbei sollte die Beamtenbeleidigung etc. abgehandelt werden. Mit einem Attest entzog sie sich dem Termin, ein neuer wird noch anberaumt.
In der Ermittlungssache gegen meine Person bekam ich heute nun Bescheid, dass das Verfahren eingestellt ist und die "Dame" im Gegenzug einen Strafbefehl bekam und wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung zu 30 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt wurde. Soweit so gut. Natürlich und berechtigterweise hat mein Anwalt seine Kostenrechnung mir freundlicherweise mitgeteilt, immerhin knapp 700 Euro. Einen Anwalt mußte ich mir nehmen um z.B. Akteneinsicht usw. zu bekommen. Meine Rechtschutzversicherung will nun nur 1/3 der Kosten übernehmen da
1. Freiheitsberaubung und 2. Nötigung Vorsatz sind, 3. Körperverletzung als fahrlässig anerkannt wurde. Kosten für vorsätzliche Straftaten zahlt die Versicherung nicht, für fahrlässige schon ... Mein Verständnis als normaldenkender Mitteleuropäer kann nun nicht erkennen, warum ich überhaupt etwas bezahlen muss, schließlich habe ich doch nachweislich nichts verbrochen! Na ja, da muss ich nun wohl durch. Was irgendwie eigentlich alles recht lustig zu lesen war, hat nun einen bitteren, weil finanziellen, Nachgeschmack. In Erinnerung an Baader-Meinhof-Zeiten, die ich sicher nicht billige, kommen mir jedoch auch schon seltsame Gedankengänge ... So, nun gehe ich in die Voliere, meinen Grauen mein Leid klagen und mir ein paar Streicheleinheiten abholen :-).

Gruß, BumBum
 
Hallo BumBum,
1. Freiheitsberaubung und 2. Nötigung Vorsatz sind, 3. Körperverletzung als fahrlässig anerkannt wurde.
tja, da sind unsere Gesetze mal wieder ziemlich schräg, denn einerseits ist "Hausfriedensbruch" ein Straftatbestand, wenn ich aber jemanden, der diesen Straftatbestand erfüllt ohne "Genehmigung" (also als Polizist oder im Kaufhaus als Kaufhausdetektiv mit entsprechender "Lizenz") solange bis die Polizei eintrifft festhalte um zu beweisen, dass derjenige tatsächlich bei mir Hausfriedensbruch begangen hat, mach ich mich wiederum Strafbar.
Tja ich denke, da gibt es noch immer Lücken im Gesetz, die es zu schliessen gilt, zum Wohle dessen, dessen Rechte als erstes eingeschränkt wurden.
Ich drücke Dir auf alle Fälle die Daumen, dass Deine Versicherung nochmal mit sich reden läßt und einen noch größeren Anteil übernimmt, bzw. frage dort doch nochmals nach, wie Du hättest reagieren sollen und ob Sie Dir, wenn Du die Frau hättest gehen lassen, überhaupt geglaubt hätten, dass sie Hausfriedensbruch begangen hatte und ob sie dann die Kosten übernommen hätten und in welcher Höhe.

Leider ist es bei solchen Angelegenheiten oftmals so, dass man hinterher immer schlauer ist.
 
Hallo.

Hat die Geschichte inzwischen eigentlich ein (hoffentlich gutes) Ende genommen?
 
Beendet ...

... ist die Geschichte soweit. Nachdem die Dame bei einem neuerlichen Gerichtstermin unentschuldigt fehlte, wurde das Urteil rechtskräftig und sie muss 300 Euro Strafe zahlen (wow, doch so viel). Wir haben mittlerweile Robertchen abgegeben und uns vom RP schriftlich bestätigen lassen, dass der neue Besitzer nicht namentlich genannt wird und die Dame so nicht erfahren sollte, wo er denn nun ist.
Wir haben weiterhin Kontakt zu Robertchen, er hat gute Menschen bekommen und lebt mit anderen Vögeln in einer Flugvoliere.
Unser Rechtsschutz hat unsere Anwaltskosten, bis auf den Eigenanteil, übernommen und will sich den Betrag von der Dame wiederholen (viel Vergnügen). Unsere Anwalt verzichtete übrigens auf den von uns zu zahlenden Eigenanteil.
Somit ist (eigentlich) alles gut ... hoffen wir, dass es so bleibt.

Gruß, BumBum
 
Danke für deine Antwort. :D

Damit ist die Geschichte ja nun hoffentlich wirklich endgültig beendet. :freude:

Klasse, dass ihr durchgehalten habt. :zustimm:
 
Die Geschichte liest sich ja wie ein Krimi.
War sehr interessant zu lesen und ich bin froh, dass Robertchen ein gutes und hoffentlich endgültiges Zuhause gefunden hat.

Trotzdem tut mir die offensichtlich dumme und verwirrte Frau irgendwie leid...
 
Thema: "Umgangsrecht" für einen Graupapagei
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