Umzug mit meiner Elster von User DIDI

Diskutiere Umzug mit meiner Elster von User DIDI im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hallöchen Ich stelle das Thema für den User DIDI hier rein . Er hat im Moment kl. tech . Probleme seinen Thread selbst reinzustellen ...
Pine

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Hallöchen

Ich stelle das Thema für den User DIDI hier rein .
Er hat im Moment kl. tech . Probleme seinen Thread selbst reinzustellen .

Ich beabsichtige einen Umzug mit meiner Elster in eine neue Wohnung. Ich benötige Expertentips bzgl. aktueller Rechtslage, Verhalten gegenüber Vermieter, Gestaltung des Mietvertrages.
> Selbstverständlich würde auch mich interessieren, wie alt mein Vogel über sein jetzt zehntes Lebensjahr hinaus noch werden kann und wo sich die nächste Anlaufstelle im Krankheitsfall(Experte!) -ausgehend von Wuppertal als Wohnsitz- befindet.
> Bevor mir jetzt von sog. "Vogelfreunden" nach 10 Jahren gemeinsamen Wohnens zur Auswilderung geraten wird, hier einige Besonderheiten zum Nachdenken:
> Artgerechte Haltung: Die Elster wurde wahrscheinlich aufgrund einer geringfügigen linksseitigen Beinverkürzung 1994 von ihren Eltern verstoßen und von mir mit Hand und Mund aufgezogen (war keinesfalls ekelhaft!).
> Auswilderungsversuche endeten mit Verletzung durch streunende Katzen aufgrund des Fehlens einer natürlichen Scheu, einem blutigen Fuß nach Artgenossenkontakt und fast mit dem Tod durch Erschlagen, weil Elstern bei einigen Menschen so "beliebt" sind, obwohl ihre Intelligenz der wahre überdimensionale Verbreitungsgrund ist, wobei die Nahrung neben vielen Mäusen zu 80 % aus Regenwürmern und Abfällen besteht und nicht nur aus Jungvögeln! Auf Anraten meines Tierarztes habe ich weitere Versuche eingestellt, unsere 110qm-Wohnung zur ganztägigen Freiflugzone erklärt, Sitzbäume, Freisitze aufgestellt und einen Badeteich eingerichtet.

und weiter gehts

Da Elstern monogam im Unterschied zu Schwarmvögeln wie Wellensittichen und Dohlen sind, sehe ich hier aufgrund ganztägigem Vorhandensein einer oder beider Bezugspersonen(Partnerin) keine Vereinsamungsprobleme!
> Definition Wildvogel: Müßte nicht jeder Importpapagei(Wildfang) von seinem Besitzer an den Amozonas geflogen werden und "ausgewildert" werden? Würde ich in Australien wohnen, wäre dann Sittichhaltung Wildvogelhaltung und verboten - aufgrund der Entfernung nach hier aber erlaubt? Müßten in allen anderen Ländern nach unserer Auffassung alle exotischen Vögel der eigenen Heimat nicht "Wildvögel" sein und "ausgewildert" werden? Wird ein Kanarienvogel nach Züchtung "Deutsches Haustier" durch Gewöhnung an den
> Menschen oder müßte man ihn wieder "umerziehen" und auf den Kanaren auswildern? Und zu den sog. "gefährdeten Arten", wo der einzelne Vogel wichtig für den Erhalt der Population ist, gehören Elstern nun mal ganz
> bestimmt nicht!!! Ich glaube, daß hier jeder Fall ein Einzelfall ist und sorgfältiger geprüft werden sollte!


Antworten bitte hier . Gegebenenfalls werde ich die Antworten weiterleiten . Aber ich denke , er wird bald hier posten . ;)
 
Elster

Zur Rechtslage:

Mit ordnungsgemäßer Haltegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde: kein Problem (Standortwechsel anzeigen); der Vermieter kann nichts machen, da keine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Mietverträge mit generellem Tierhaltungsverbot sind unwirksam.

Ohne Haltegenehmigung: keine Chance. Eine Anzeige reicht für Beschlagnahmung durch den Amtstierarzt. Gefährdet oder nicht: Elstern sind geschützt (in einzelnen Bundesländern aufgrund der Zahl per VO dem LANDESjagdrecht unterstellt) und die Haltung ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig.

Wir schützen auf diesem Wege unsere eigenen Vogelbestände (Entnahme aus der Natur ist verboten), lassen aber den (massenhaften) Import von Wildfängen aus anderen Ländern zu (Deutschland ist Spitzenreiter in Europa) -nur ein weiteres Beispiel unserer Doppelmoral. Diese Diskussion wurde bereits woanders in diesem Forum geführt.

Lebenserwartung in Gefangenschaft ca. 20-25 Jahre. Vogelkundige Stelle Nähe Wuppertal gibt's bei PN.
 
Hallo!Ich finde Deine Argumentation richtig.Auch ich habe mich oft gefragt,warum hier ein Kakadu im Käfig gehalten werden darf,ein auswilderungsunfähiger Wildvogel aber nicht.Schliesslich ist ein Wellensittich in Australien ebenfalls ein Wildtier.Wo ist der Unterschied ?Und wie Vogelklappe schreibt mit den Wildfängen die nach Deutschland kommen.Sehr traurig und für unsere "Wildtiere"keinesfalls okay.unsere Tiere müssen an eine Aufzuchtstation abgeben werden,dort wird versucht diese Tiere an Vogelparks oder Zoos abzugeben.Klappt dies nicht,Pech fürs Tier.Obwohl irgendwo ein Privatmensch sich vielleicht gern und liebevoll um das Tier kümmern würde.Und als Privatmann eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ist schier unmöglich.Wohlgemerkt,ich rede von nicht auswilderungsfähigen Tieren,wie Deiner Elster.Sie ist ja von klein auf bei Dir gewesen und kennt auch nichts anderes.Also wird sie auch nichts vermissen. ich bin jedenfalls Deiner Meinung.
 
Hallo Kathy,

was meinst Du mit "und als Privatmann eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ... " ? Es gibt keine Ausnahmegenehmigung, sondern nur eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, und die bekommt man schon, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Ich finde auch gar nicht, daß die Anforderungen, die für die Haltung eines Wildvogels erfüllt sein müssen, überzogen sind. Begrüssen würde ich hingegen, wenn die gleichen Bedingungen für importierte Exoten auch gelten und wir nicht mit zweierlei Mass messen würden.
 
Hey Vogelklappe!Ich kümmere mich bei uns im Tierschutzverein um die Wildtiere(mit Rat und Tat unserer in der Nähe gelegenen Wildtierauffangstation).Ich hatte vor kurzem mit dem zuständigen Amt telefoniert und da wurde mir gesagt,das man angeblich als Privatmann die auch behinderten Wildtiere nicht halten darf und auch keine Genehmigung dafür bekäme.Man wäre verpflichtet alle Wildtiere in die Auffangstation zu geben,dafür wären diese schliesslich da!Es würde dann versucht werden für behinderte Tiere Plätze in Zoos (Vogelpark u.s.w.)zu bekommen.
Ich hatte letzens eine behinderte Ente,wo ich in einem Vogelpark angefragt hatte.Antwort:"Nein,dann kommen immer Besucher und sagen die Ente hinkt ja,ist die krank?"Wenn Du andere Infos hast,wäre ich Dir absolut dankbar wenn Du mich darüber aufklärst.Unsere Wildtierstation nimmt ganz ungern,eigentlich gar nicht,behinderte Tiere.Kann ich auch verstehen,der eng gemessene Platz ist für auswilderungsfähige Tiere gedacht,sonst sind ratzfatz alle Volieren belegt.Liebe Grüsse Kathy
 
Welches Amt hat denn diese Auskunft erteilt ? Sie ist so nicht richtig. Es gibt eine Genehmigungspflicht, aber kein generelles Verbot für Privatleute. Die Unteren Naturschutzbehörden handhaben das vielleicht unterschiedlich. Es kann passieren, daß sowohl Sachkunde als auch ausreiched Platz (Begehung)nachgewiesen werden muß.

Was sind denn in Deinem Bundesland die Voraussetzungen für eine Wildtierauffangstation ? Und was geschieht laut diesem Amt mit einem Tier, das dort aus Platzgründen nicht untergebracht werden kann - Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ?
 
Es war das Amt für Natur und Landschaftsschutz.Es gibt verschiedene Meinungen ´über Tierschutz.Für manche ist ein behindertes Wildtier in einer Voliere kein artgerechtes Leben,also wird ein Tier was nicht draussen überlebensfähig ist aus diesem Grund eingeschläfert.Manche sehen es ebenfalls so:lieber einen Tag draussen leben und im Freien sterben als immer in Gefangenschaft.Demnach werden die Tiere nicht aufgenommen oder halt wieder ausgewildert.Es ist halt eine Ansichtssache.Vorraussetzungen kann ich Dir gar nicht sagen,da müsste ich mal nachfragen.
 
Nicht die Zuständigkeiten verwechseln. Die Haltegenehmigung erteilt die Untere Natuschutzbehörde, wenn es sich um ein geschütztes einheimisches Wildtier handelt. Für die Einhaltung des Tierschutzes ist aber der Amtstierarzt zuständig, der daher auch immer im Falle einer Anzeige erscheint.

Wenn das Amt der Auffassung ist, daß die Haltung (nur) in einer Auffangstation genehmigt wird, handelt es sich doch bei Vorliegen einer Behinderung genauso um Gefangenschaft ('mal abgesehen von der Kapazitätenfrage) ? Welchen Sinn machen denn dann in diesem Zusammenhang die tierschutzrechtlichen Erwägungen ?
 
Ich kann Dir nur sagen was mir gesagt wurde.Ich hatte bei der Stadt angerufen,da ich selber nicht genau wusste welches Amt dafür zuständig ist.Und die haben mich halt damit verbunden.
Dieses Amt war der Meinung alle Wildtiere müssen zur Auffangstation.Die Auffangstation ist allerdings der oben geschriebenen Meinung.Aber bitte erzähl mir doch mal wie die Auflagen denn wirklich sind.Irgendwie hab ich hier immer das Gefühl in meiner Stadt kennt sich keiner so richtig mit Wildtieren aus oder will es auch nicht.
 
Am besten rufst Du die zuständige Obere Naturschutzbehörde an und fragst nach einer verbindlichen (zitierbaren) oder besser schriftlichen Auskunft. Du solltest sie im Internet mit ein paar entprechenden Suchbegriffen finden.

Außerdem kannst Du den für die Auffangstation zuständigen Amtstierarzt auch gleich fragen, ob er deren Meinung teilt und wie für ihn die Umsetzung des Tierschutzes aussehen sollte.

Je nach Bundesland ist für freistehende Volieren zusätzliche eine Gehegegenehmigung erforderlich.
 
Vielen Dank.Der Leiter der Auffangstation sagt auch immer zu mir:"Das ist bestimmt wieder etwas was Sie nicht hören wollen"wenn es um behinderte Tiere geht.Aber er sagt,ein Tier auf Dauer einsperren liegt ihm nicht.Für ihn ist halt das Tierschutz.So sind die Meinungen tierschutztechnisch eben unterschiedlich.
 
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