Unwissentlich eingeschmuggelt

Diskutiere Unwissentlich eingeschmuggelt im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Wer kann Infos geben ? Das Tier (kein Vogel) wurde aus dem Urlaub mitgebracht. Ein TA stellte dann fest, dass es sich um ein artengeschütztes...
Peppie

Peppie

Managerin Vogelpension
Beiträge
1.755
Wer kann Infos geben ?

Das Tier (kein Vogel) wurde aus dem Urlaub mitgebracht.
Ein TA stellte dann fest, dass es sich um ein artengeschütztes Tier handelt und empfahl die Meldung bei der Behörde.
Welche "Strafe" kann da auf einen zukommen ?
Und mit welchen Maßnahmen (eventuelle Wegnahme) muß man rechnen ?
 
Wenn man das Tier unwissentlich mitgebracht hat, dann hat man es doch nicht eingeschmuggelt. Allerdings finde ich das merkwürdig, dass man nicht merkt, dass man ein Tier aus dem Urlaub mit bringt. Hat der Zoll das nicht gemerkt? Offensichtlich nicht.
Was es da genau für Strafen geben kann, weiß ich nicht. Gehört habe ich mal von sehr hohen Geldstrafen.
Bist du dir sicher, dass die Einfuhr dieses Tieres verboten ist?
Es gibt bestimmt Tierarten, wie z.B. Schnecken, welche auch unter Artenschutz stehen, diese aber innerhalb der EU für den Eigenbedarf, z.B. für ein Aquarium in einer ganz kleinen Stückzahl eingeführt werden dürfen. Man muss dies aber auf die Zollerklärung schreiben.

Ander User können dir hier bestimmt weiter helfen.

Viele Grüße Meggy
 
Hi Petra

wenn dein ta dir gesagt hat, es ist ein artgeschütztes tier, dann weis er auch die genaue art und ob anhang a oder b.
da du es ja auch im netz veröffentlicht hast, würde ich mit der meldung bei der behörde nich allzu lange warten. es gibt immer welche, die einem nicht gut gesinnt sind oder anderweitig geltungsbedürfnis haben. wenn erstmal eine anonüme anzeige kommt, wird es nicht so einfach sein die unabsichtliche einfuhr glaubhaft zu machen.
ich denke mal ( weis es aber nicht ) bei einer selbsanzeige und abgabe des tieres ( wenn es verlangt wird ), dass man da eventuell ein auge zudrückt.
 
Hi Meggy

meinst du wirklich schnecken fürs aquarium ????? ( spass )
glaube nicht dass diese aus dem meer bis ins hotelzimmer und dann in den koffer klettern :zwinker: :D :D :D
könnte mir aber kleinere echsenart, spinnen oder schlangen vorstellen. :0-
 
Hallo,

also ich hab das so verstanden, das Sie das Tier wohl wissentlich eingeführt hat. Aber nicht wusste das es in der Artenschutzliste steht. Dann als das Tier dem Tierazt vorgeführt wurde, machte der darauf aufmerksam das das Tier unter Artenschutz steht.
Normalerweise meldet sowieso der Tierarzt das Tier an die Untere Naturschutzbehörde.

Gruss Alexandros
 
Mit den Schnecken war ein Beispiel. Außerdem nimmt man die natürlich wissentlich mit. Also holt sie aus dem Meer und legt sie natürlich in ein Glas mit Meerwasser. Meldet sie beim Zoll an. Ups, hab die vielen Kugeln übersehen.
Die arme Spinne wäre da im Koffer bestimmt erstickt.

Könnte nicht auch der TA wissen, welche Strafen für so etwas vorgesehen ist. Findet man sowas auf den Internetseiten vom Zoll.

Mich würd ja mal interessieren, wie das Tierchen hier unbemerkt eingeführt werden konnte, und ausgeführt aus dem Urlaubsland musste es auch.

viele Grüße Meggy
 
Hi Meggy

mein beitrag an dich war nur als spass anzusehen.
ja das die einfuhr unentdeckt blieb ist wahrscheinlich zufall. bei der ausfuhr wird in vielen ländern nicht so darauf geachtet, manche tiere oder deren produkte, die in 3. länder gekauft werden dürfen dort legal ausgeführt, aber bei uns nicht eingeführt werden.
 
Alexandros schrieb:
also ich hab das so verstanden, das Sie das Tier wohl wissentlich eingeführt hat. Aber nicht wusste das es in der Artenschutzliste steht.
Ja so war das auch.

Es handelt sich um eine Schildkröte (Anhang ist mir jetzt aber unbekannt, da ich nur gefragt worden bin, ob ich mit Informationen helfen kann).
Die Untere Landschaftsbehörde wurde schon telefonisch kontaktiert und sagte zuerst auch, dass es kein Problem sei und man ein Formular zuschicken wolle ..... aber jetzt scheint es doch nicht so zu sein.
Deshalb kam die Frage auf, mit welcher Strafe bzw. welchen Konzequenzen man rechnen müsse.
Die die Sache sowie schon aktenkundig ist, kann sowieso nichts mehr vertuscht werden.
Man würde eben nur gerne wissen, was da auf einen zukommt.
 
hi,

egal was passiert, verstehen kann ich es nicht. ich glaube auch nicht, dass es jemanden gibt, der im urlaub, egal wo, schildkröten einsammelt, diese schmuggelt und nicht weiß, dass dies strafbar ist. welche schildkröte fällt denn nicht unter schutz??
an soviel "blauäugigkeit" kann ich nicht glauben, da fühle ich mich veräppelt!
jetzt ist das kind in den brunnen gefallen und ist so wie es aussieht auch nicht mehr zu retten.
ein tier, egal woher, schafft man sich nicht im urlaub an oder entnimmt diese der natur und stellt sich dann blöd. sorry, dies gehört bestraft!

uwe
 
So wie ich es verstanden habe, war es ein Geschenk der Gast-Eltern, aus deren Garten.
Und ich wusste z.B. nicht, dass Schildkröten generell unter den Artenschutz fallen.
Es ist schon klar, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Aber trotzdem Uwe, deine Worte finde ich schon ziemlich heftig.
Aber was soll es, du kannst selbstverständlich deine Meinung vertreten.
 
hallo petra,

natürlich sind meine worte heftig. aber nochmals, so kann keiner wirklich denken.
selbst bei uns ist die entnahme von tieren aus der natur geregelt, in griechenland/türkei darf man beispielsweise nicht mal steine ausführen (könnte kulturgut sein) und du redest im ersten posting von unwissenheit, nun von gastgeschenken (die dann auch nicht ausgeführt werden dürfen), es ist nicht rund.
ich greife dich auch nicht an, du kannst da nichts für, aber lese mal zeitungen, schaue mal fern, dann wirst du sehen, was beim zoll alles für abenteuerliche geschichten erzählt werden, wenn jemand erwischt wird und schildkröten sind zusätzlich auch extrem schwer zu halten und diese am leben zu erhalten, bedarf etwas mehr als: ich habe sie und ich will sie. gerade schildkröten, echsen, schlangen und vögel werden geschmuggelt und hinterher landen diese tiere im müll oder wenn sie riesiges glück haben in fachkundige hände in auffangstationen.
eine schildkröte (welche müsste noch geklärt werden), ist beim besten willen nicht ohne weiteres zu halten, egal wie robust sie aussehen. erst erkundigen und dann die vorausetzungen schaffen, bevor das tier kommt. im interesse der tiere, aller tiere, verurteile ich urlaubsmitbringsel grundsätzlich aufs schärfste.
ein tier ist ein tier und kein stück müll oder ein vorübergehendes spielzeug

auch wenn es sich für dich hart anhört, es ist leider kein einzelfall und die strafen sind noch viel zu gering.

uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaubs einfach nicht... Sorry, aber kann mich nur Uwe's Kommentaren anschließen.
 
Ich will Peppie hier mal nix unterstellen. Aber eine in Deutschland gezüchtete Griechische Landschildkröte kostet um die 150 Euro (im Zoohandel noch mehr). Sie ist dann aber nur knapp größer als ein 5-DM-Stück. Was liegt näher, als eine (größere) Schildkröte einfach mal mitzunehmen ...
 
Gouldi schrieb:
Ich will Peppie hier mal nix unterstellen. Aber eine in Deutschland gezüchtete Griechische Landschildkröte kostet um die 150 Euro (im Zoohandel noch mehr). Sie ist dann aber nur knapp größer als ein 5-DM-Stück. Was liegt näher, als eine (größere) Schildkröte einfach mal mitzunehmen ...

Natürlich ist die "Versuchung" groß, aber entschuldige bitte, wenn ich internetmäßig, forentechnisch unterwegs bin, mir so also Zugang zu entsprechenden artenschutzrechtlichen Infos verschaffen kann und wissen MÜSSTE, dass das Thema Artenschutz, WAA etc. nicht nur auf Vögel beschränkt ist, ist es für mich in keiner Weise nachvollziehbar, so zu agieren. Sorry wenn's nun noch bißchen dicker kommt, aber durch solche Klöpse kommt die ganze Innung, Tierhalter, -züchter allgemein, in Verruf. Man darf sich dann nicht wundern, wenn's vom Gesetzgeber her irgendwann noch knackigere Erlasse in Sachen Einfuhr, Handel etc. gibt.
 
@ Daniel

Ich sehe, du hast meine gestrige Bemerkung gründlich missverstanden. 8o :k
 
hallo zusammen,

thema war eigendliche " was kommt auf person xy zu, die die schildkröten eingeführt haben" und nicht " bitte ein allgemeines über diese person xy oder die zustände mekern".

@peppie: unter welchen anhang die schildkröten fallen ( rasse scheint ja auch unbekannt) kann ich nicht sagen. aber: jede schildkröte hat papiere. darin sind die eltern, die art, und ähnliches vermerkt. zudem ist den papieren ein bild des tieres und das alter der schildkröte welches sie zum zeitpunkt des bildes hatte beigefügt. auf dem bild sind dann u.u. besonderheiten zu sehen, die ebenfalls vermerkt sind.
 
Zugeflogen schrieb:
aber: jede schildkröte hat papiere. darin sind die eltern, die art, und ähnliches vermerkt. zudem ist den papieren ein bild des tieres und das alter der schildkröte welches sie zum zeitpunkt des bildes hatte beigefügt. auf dem bild sind dann u.u. besonderheiten zu sehen, die ebenfalls vermerkt sind.
Soweit ich es verstanden habe, laufen diese Schildkröten dort "frei" im Garten herum.
Somit gäbe es dann keine Papiere.


Noch mal an alle, zur eventuellen Information/Aufklärung:

Ich heiße so ein Verhalten auch nicht gut und die genauen Hintergründe sind mir nicht vollends bekannt.
Und falls jemand auf die Idee kommen sollte, ich hätte dies nur "vorgetäuscht", um eine Aktion meinerseits zu vertuschen ..... dem ist nicht so. :nene:
 
Über die Höhe der Strafen habe ich noch nichts gefunden.

Kannst ja mal beim Zollamt auf den Internetseiten unter Artenschutz im Urlaub mal nachschauen. Dort kann man die einzelnen Länder eingeben und bekommt Informationen über die jeweiligen Tiere, welche dort unter Artenschutz stehen. z.B. Griechenland - Rotwangen Schildkröte. Vielleicht findest du da die Art der Schildkröte und kannst dann schauen, in welchem Anhang sie steht und wie die Ein- bzw. Ausfuhrbestimmungen sind.
Vielleicht hilft das ein wenig weiter.

Viele Grüße Meggy
 
Meggy, vielen Dank für Deine Info.
Ich werde mal alles an die Leute weiterleiten.
 
Thema: Unwissentlich eingeschmuggelt
Zurück
Oben