alex
Stammmitglied
- Beiträge
- 466
Hallo Petra,
es hängt von der zuständigen Behörde ab, welche "Strafe" Dich erwartet. Es kann von der Beschlagnahmung der Schildkröte bis zu einer Geldbuße reichen. Wenn Du einen netten Sachbearbeiter hast, dann kannst Du sie mit Hilfe einer Eidesstattlichen Erklärung dennoch anmelden (die Umstände des Erwerbs müssen darin nahegelegt werden).
Ich nehme an, dass es sich um eine Landschildkröte handelt. Bedenke: Landschildkröten benötigen für eine artgerechte Haltung einen abgegrenzten Gartenbereich. Die reine Terrariumhaltung ist auf Dauer Tierquälerei. Der Garten muss so abgegrenzt sein, dass die Schildkröte sich nicht darunter durchbuddeln kann (z.B. Umrandung mit Holzpallisaden). Die Schildkröte benötigt auch ein gut isoliertes Schutzhaus mit integrierter Wärmelampe. Das bedeutet, dass Du ihr ein Frühbeet aus 16mm starken Hohlkammerplatten besorgen musst und Strom im Garten verlegen musst. Das Frühbeet kostet rund 300 Euro. Der Gartenbereich muss so angelegt werden, dass sie genügend Versteckmöglichkeiten hat, also Wiese, Steine, Wurzeln und Hügel. Giftige Pflanzen müssen entfernt werden.
Schildkröten sind auch kein Kinderspielzeug, denn sie mögen es überhaupt nicht hochgenommmen zu werden.
Schildkröten dürfen kein Obst und tierische Produkte fressen, sondern nur eiweißarme Fasern, also Löwenzahn und Wildkräuter erhalten.
Auch die Einzelhaltung sollte überdacht werden. Zwar sprechen sie einige Halter dafür aus, ich allerdings kann immer wieder beobachten wie toll eine Gruppenhaltung ist und wie gut diese funktioniert. Wie haben zwei und sie verstehen sich prima. Bei jedem Neuzugang muss aber ein Herpestest gemacht werden, da Du sonst Deine Schildkröte gefährdest.
Schildkröten sind sehr anspruchsvolle Tiere, die hohe Anfangsinvestitionen benötigen. Informiere Dich bitte so schnell wie möglich über die Haltung von Schildkröten, die Fütterung, die Winterstarre etc.
Hier ein Link dazu:http://www.t-hermanni.de/
Gruß Alex
es hängt von der zuständigen Behörde ab, welche "Strafe" Dich erwartet. Es kann von der Beschlagnahmung der Schildkröte bis zu einer Geldbuße reichen. Wenn Du einen netten Sachbearbeiter hast, dann kannst Du sie mit Hilfe einer Eidesstattlichen Erklärung dennoch anmelden (die Umstände des Erwerbs müssen darin nahegelegt werden).
Ich nehme an, dass es sich um eine Landschildkröte handelt. Bedenke: Landschildkröten benötigen für eine artgerechte Haltung einen abgegrenzten Gartenbereich. Die reine Terrariumhaltung ist auf Dauer Tierquälerei. Der Garten muss so abgegrenzt sein, dass die Schildkröte sich nicht darunter durchbuddeln kann (z.B. Umrandung mit Holzpallisaden). Die Schildkröte benötigt auch ein gut isoliertes Schutzhaus mit integrierter Wärmelampe. Das bedeutet, dass Du ihr ein Frühbeet aus 16mm starken Hohlkammerplatten besorgen musst und Strom im Garten verlegen musst. Das Frühbeet kostet rund 300 Euro. Der Gartenbereich muss so angelegt werden, dass sie genügend Versteckmöglichkeiten hat, also Wiese, Steine, Wurzeln und Hügel. Giftige Pflanzen müssen entfernt werden.
Schildkröten sind auch kein Kinderspielzeug, denn sie mögen es überhaupt nicht hochgenommmen zu werden.
Schildkröten dürfen kein Obst und tierische Produkte fressen, sondern nur eiweißarme Fasern, also Löwenzahn und Wildkräuter erhalten.
Auch die Einzelhaltung sollte überdacht werden. Zwar sprechen sie einige Halter dafür aus, ich allerdings kann immer wieder beobachten wie toll eine Gruppenhaltung ist und wie gut diese funktioniert. Wie haben zwei und sie verstehen sich prima. Bei jedem Neuzugang muss aber ein Herpestest gemacht werden, da Du sonst Deine Schildkröte gefährdest.
Schildkröten sind sehr anspruchsvolle Tiere, die hohe Anfangsinvestitionen benötigen. Informiere Dich bitte so schnell wie möglich über die Haltung von Schildkröten, die Fütterung, die Winterstarre etc.
Hier ein Link dazu:http://www.t-hermanni.de/
Gruß Alex
Zuletzt bearbeitet: