Urteil bei nichtvorhandener ZG

Diskutiere Urteil bei nichtvorhandener ZG im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Mit der Suchfunktion hatte ich leider kein Glück. gibt es irgendwo Urteile, die verhängt wurden...
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megaturtle

Guest
Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand helfen. Mit der Suchfunktion hatte ich leider kein Glück.

gibt es irgendwo Urteile, die verhängt wurden, bei Zucht ohne ZG? Brauche dies so schnell wie möglich, da es leider immer wieder Unbelehrbare Vogelhalter gibt 8(
 
Hi megaturtell,
hab auch keine Urteile gefunden, nur gelesen, dass sich alle Perteien, die sich darauf einlassen strafbar machen. Soll heißen: Der "Züchter" macht sich strafbar, da er die Krummschnäbel ohne Zuchtgenehmigung brüten lässt, der Herausgeber der Ringe auch, wenn er die Zuchtgenehmigung nicht überprüft, und natürlich das Zoogeschäft, das diese Bruten dann annimmt und selbst beringt.

Wenn Du das beim Amtstierarzt vorträgst, wird der sich um alles Weitere kümmern. Das scheint mir auch am vernünftigsten zu sein.

Liebe Grüße
Dési
 
So ein M... kenne diejenige die das mit der ZG nicht einsieht nur über ein Forum. Sie will mir einfach nicht glauben, dass bei jeder Zucht was schiefgehn kann. Gerade wenn man nicht soviel Ahnung hat. Und das man die ZG auch braucht, wenn man die Vögel behalten will. Wobei man ja vorher nie weiss, wieviele es werden :nene:

Leider begegnen einem solche Leute im Netz fast täglich und da wärs halt gut gewesen, wenn man da mit Fakten kommen könnte.

aber auch Google lässt mich hier im Stich :+keinplan

Trotzdem danke für deine prompte Antwort :0-
 
Naja ,ich finde aber es sollte für alle vogelarten ne ZG geben da bei jeder Art dieselbigen Probleme auftreten können, finde es eigentlich albern das nur auf psittaciden zu beziehen.
 
Sagany schrieb:
Naja ,ich finde aber es sollte für alle vogelarten ne ZG geben da bei jeder Art dieselbigen Probleme auftreten können, finde es eigentlich albern das nur auf psittaciden zu beziehen.

Da kann ich dir nur Recht geben. Meiner Meinung nach sollte es sowas für jede Tierart geben. Dann wären auch die Tierheime leerer :~
 
Ich meine das es eine doch recht empfindlich hohe Geldstrafe kosten kann wenn man ohne ZG züchtet. Habe das uch irgendwo hier gelesen.
 
Motte schrieb:
Ich meine das es eine doch recht empfindlich hohe Geldstrafe kosten kann wenn man ohne ZG züchtet. Habe das uch irgendwo hier gelesen.

Das ist ja bekannt. Leider finde ich nirgends was Schriftliches darüber :traurig:

Leider glauben manche Menschen das halt erst, wenn sie es schwarz auf weiss lesen können :~

Vor allem, wenn sie in der Zoohandlung gesagt bekommen Natürlich können sie züchten, sie haben doch ein Päärchen 8( 8( 8(
 
megaturtle schrieb:
Das ist ja bekannt. Leider finde ich nirgends was Schriftliches darüber :traurig:


Ja, das suche ich ja gerade. Hier irgendwo stand mal vor ne Jahr oder so, WAS es einen kosten kann wenn man ohne ZG züchtet, mit einem Uteil. Oder vertu ich mich da jetzt mit den Foren??

Ich kuck heute Abend nochmal. Würde mich auch interessieren
 
Supi, danke dir. Ich suche auch weiter. Wer zuerst was findet schreit :zwinker:
 
Diese Links habe ich. Es geht darum, ob es wirklich Urteile gibt. Es geht um Leute, die einfach nicht glauben wollen, dass diese Gesetze auch angewandt werden.
 
Was sind das denn für Leute? 0l Natürlich werden die angewandt! Sie sollen sich doch mal anzeigen lassen, dann werden sie es schon merken. ;) Genausogut kann ich bezweifeln das die Straßenverkehrsordnung angewandt wird, so lange bis ich geblitzt werde... :~ :D

Urteile wirst Du hierzu im Internet kaum finden wenn Google nichts gebracht hat. Da müßtest Du vielleicht Zugang zu Juris (einer juristischen Datenbank) haben, der ist aber kostenpflichtig.
 
Solche Leute trifft man in den Foren leider immer wieder. Die sehn die ZG bzw. die Hinweise der User als Schikane und Angriff an.
 
Hallo

Verstösse gegen das Züchten ohne ZG, sind meines Wissens ORDNUNGSWIDRIKEITEN keine Straftaten. Daher kann es keine Urteile sondern nur Bussgeldverfahren geben.
Diese werden aber meiner Meinung nicht veröffentlicht. Du kannst also die Unverbesserlichen nicht mit einem Urteil sondern nur mit der Möglichkeit eines Bussgeldverfahrens schocken. Dies wird aber bei Hobbyzüchtern nicht so schwer geahndet. Ein Bussgeld von mehr als 100.--Euro habe ich noch nie gehört und das auch nur hinter vorgehaltener Hand. Was schriftliches hab ich noch nie gesehen.

Gruss Alexandros
 
hallo,

ein verstoß gegen § 17 g tierseuchengesetz ist eine ordnungswidrigkeit, keine straftat.

deshalb gibt es auch nur geldbußen, wobei der vom gesetz vorgegebene rahmen nie ausgeschöpft wird. einsprüche kommen sehr wenig vor.

und wenn gerichtsentscheidungen anstehen, sind diese nur von amtsgerichten und sind in juris nicht enthalten.

bei der suche nach gerichtsentscheidungen wird man wohl kein glück haben.
 
Alexandros schrieb:
Verstösse gegen das Züchten ohne ZG, sind meines Wissens ORDNUNGSWIDRIKEITEN keine Straftaten. Daher kann es keine Urteile sondern nur Bussgeldverfahren geben.
Stimmt, hätte mir auch auffallen müssen... 0l Danke für den Hinweis! :)
 
hallo,

gerichtsentscheidungen können schon vorkommen, wenn Einspruch gegen den bußgeldbescheid eingelegt wird.

nur diese werden für nicht so wichtig erachtet, dass sie in irgendeiner entscheidungssammlung enthalten sein könnten..
 
Thema: Urteil bei nichtvorhandener ZG
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