Verbot von Fütterung von Wildtauben auf meinem Grundstück

Diskutiere Verbot von Fütterung von Wildtauben auf meinem Grundstück im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Ich benötige dringend Auskunft, ob das komunale Verbot, dass Wildtauben (in dem Fall 2 Türkentauben und 2 Ringeltauben) nicht gefüttert bzw. vom...
Hi, ersteinmal finde ich toll dass Du die Vögel fütterst.
Zum zweiten müsste gegen Deine Nachbarin bzw. gegen den Spikes etwas unternommen werden. Leider ist es so, dass erst etwas passieren muss, das stimmt, kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis wo es genauso wie bei Dir ablief und der Nachbar auch solch Zaun hatte mit Spikes und einem Drahtgeflecht mit vielen vielen Stacheln wo kein rauskommen mehr ist wenn man ersteinmal verheddert ist. Es ist Vögeln nichts passiert bis dato, aber sie haben einen Vogel der tot aufgefunden wurde (was mit ihm geschehen war weiß ich nicht, aber laut Bekanntschaft Greifvogelangriff oder Katzenangriff) Der tote Vogel wurde mitgenommen (er wurde nicht durch die Spikes getötet) und sie haben den Vogel neben den Zaun mit den Spikes und Drahtgeflecht gelegt und fotografiert. Das Foto hat das Amt bekommen und innerhalb einer Woche waren die Spikes sowie das Drahtgeflecht ab. Eine Nachbarskatze hatte sich Jahre zuvor schwer verletzt in dem Zaun als sie vor einem Hund flüchtete. Damals kannte man die Gesetzeslage wohl noch nicht genug und es wurde nicht gemeldet. Vielleicht auch aus Angst dass die Nachbarn sagen würde "was hat die Katze auch auf meinem Grundstück zu suchen"
Will mit meinem Beitrag nicht sagen dass man jetzt nach toten Vögeln suchen soll, um gottes Willen, aber das war dort wohl die einzigste wirkungsvollste Möglichkeit.
Wie gesagt, ist nur vom hören/sagen. Haben uns erst kürzlich darüber unterhalten, weil sich eine andere Katze auch in einem "Vogelabwehrzaun" verletzt hat von anderen Bekannten widerum.
 
Fortschreibung der Geschichte

Heute hat mich das Ordnungsamt informiert, dass es das Verfahren gegen mich eingestellt hat.
Weiter werde ich darin darauf aufmerksam gemacht "dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt" und dass das Gesetz, dass ich im Gebiet der Stadt Bonn Vogelfutter für Wildvögel so auslegen muss, dass es von Wildtauben (u. Stadttauben) nicht erreicht werden kann auch für meinen privaten Grund gilt. Ich möchte gerne wissen, in wie weit diese Aussage Bestand hat und werde mir eine Rechtsberatung holen.
(ich müsste ja sonst immer beim Wildvögel-Futterauslegen Bedenken hegen, dass ja keine Wildtaube auch dran kommen könnte.)
 
Hi,
habe berufsmässig auch immer mit solchen Vorschriften zu tun. Das "Gebiet der Stadt Bonn" bedeutet nicht "Eigentum von Fläche/Grundstücken" der Stadt Bonn sondern umfasst quasi alles was innerhalb der "Stadtgrenze" von Bonn liegt, egal ob das nun privater oder öffentlicher Grund ist. Demzufolge gilt die Verordnung, dass Vogelfutter so auszubringen ist, dass es von (Wild)-Tauben nicht gefressen werden kann, (leider) auch auf dem Privatgrundstück.
 
...es ist einfach der Hammer! ich bin täglich auch mit so etwas konfrontiert.

die Erde hat Millionen Jahre gebraucht um eine bestimmte Zusammensetzung von diversen Lebewesen hervorzubringen, darunter auch den Mensch, der auch nicht entstanden wäre wenn die Erde nicht ALLEIN und ohne Ordnung (Rasen, Hecken, Zäune...usw.) gewesen wäre.

Und nun meinen die meisten Menschen, es ist ihr Recht zu bestimmen wer wo leben darf, wer als Lebenswert und wer als Schädling bezeichnet werden darf.

Bei meiner freien Entenkolonie hab ich tüttchen mit Rattengift entdeckt gestern...es sollte bestimmt nicht den enten gelten, aber den Nagern die womöglich sich auch bedienen...darunter auch Bisamratten oder Nutrias, die größer als eine Katze sind...und wenn dann auch Mal eine ente drauf geht, ja was solls...

ich kann einfach nur noch mit dem Kopf schüttlen...

Setz dich zur Wehr! meint die Nachbarin sie hat auch den Luftraum gepachtet? Und wenn, wie hoch denn? Bis zur Stratosphäre?

lg

Penelope
 
...dass das Gesetz, dass ich im Gebiet der Stadt Bonn Vogelfutter für Wildvögel so auslegen muss, dass es von Wildtauben (u. Stadttauben) nicht erreicht werden kann auch für meinen privaten Grund gilt.
Die rechtliche Auskunft dazu würde mich auch interessieren. Man kann nicht in § 1 einen Geltungsbereich festlegen, den man in § 5 wieder aufhebt. Das muß zumindest kein normaler Bürger (so) verstehen.
 
Thema: Verbot von Fütterung von Wildtauben auf meinem Grundstück

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