Verletzter Turmfalke

Diskutiere Verletzter Turmfalke im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, ich habe seit 7 Tagen einen Turmfalken mit nur einem Bein bei mir. Er frisst, kommt auch schon auf die Faust und lernt gerade mit seiner...
Kyla

Kyla

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Hallo,

ich habe seit 7 Tagen einen Turmfalken mit nur einem Bein bei mir. Er frisst, kommt auch schon auf die Faust und lernt gerade mit seiner Behinderung "umzugehen".

Ich selbst habe den Falknerjagdschein, allerdings ist es in Niedersachsen nicht erlaubt, Wildtiere in Gefangenschaft von Privatleuten zu halten. Die von mir angerufenen Auffangstationen wollen ihn nicht haben und bei den Tierparks, die ich kontaktiert habe, erhielt ich den Rat ihn einschläfern zu lassen.

Meine Frage nun: Kann ein Turmfalke mit nur einem Beim in Gefangenschaft überleben oder quält er sich nur.
 
Wildtierstation Sachsenhagen?
Die hatten zumindest auch lange einen einäugigen Turmfalken, der durfte dann Pädagogikarbeit mitmachen (flog jeden Tag bei der Führung mit etc.). Alle hauptamtlichen Mitarbeiter dort sind meines Wissens nach Falkner.
 
Hallo,

Sachsenhagen sagt ich soll ihn einschläfern lassen, wegen evtl. Spätfolgen seiner Verletzung.

Wildpark Lüneburger Heide -> einschläfern
Wildpark Schwarze Berge -> nimmt ihn nicht
Auffangstation Rastede -> würde ihn nehmen, er müsste allerdings "weichen" wenn ein andrer Vogel der Ausgewildert werden könnte in die Auffangstation gebracht würde
NLWKN -> einschläfern
Landkreis OHZ -> einschläfern

Unsere Tierarzt ist der Meinung, wenn tatsächlich Spätfolgen auftreten, könne man den Vogel immer noch einschläfern. Er versucht jetzt den Turmfalken in seinem Tierpark (Cux-Art) aufzunehmen, bzw. ihn wo anders unterzubringen

Gruß Kyla
 
Moin Kyla

Ich weiß nicht, ob für Falken oder Greifvögel andere Gesetze gelten, aber für Singvögel, z. B. Rabenvögel, die nicht auswilderbar sind, kann man eine Haltegenehmigung beantragen.

Weitere Optionen könnten sein:

Wildtierhilfe Fiel: KLICK

Diana Erdmann: KLICK

Artenschutzstation Leiferde: KLICK
 
Hallo Astrid,

Greifvögel sind besonders geschützt und dürfen nur mit Genehmigung des Landkreises in Privathand "gegeben" werden. Und dieses wird in Niedersachsen nicht genehmigt.

Gruß Kyla
 
OK. Fiel und Diana Erdmann kann ich Dir sehr empfehlen, falls der TA keine Möglichkeit findet.
 
Greifvögel sind besonders geschützt und dürfen nur mit Genehmigung des Landkreises in Privathand "gegeben" werden. Und dieses wird in Niedersachsen nicht genehmigt.
Der Turmfalke ist zunächst mal kein Greifvogel. Das ist in Sachen Schutzstatus aber unerheblich, denn auch Falken sind streng geschützt. Besonders geschützt sind sämtliche europäischen Vogelarten, das ist kein besonders hoher Schutzstatus.

Jedenfalls ist der Fall mit dem Turmfalken ja völlig klar: Du bekommst offensichtlich keine Haltegenehmigung und keine Auffangstation nimmt ihn. Wenn der Bursche Deiner Ansicht nach wieder halbwegs fit ist, wilder ihn aus. Wenn Du ihn für nicht mehr auswilderungsfähig hältst, folge dem Vorschlag der Auffangstationen.

VG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

das die Sache ganz einfach ist, ist doch wohl nicht Dein Ernst. Rechtlich gesehen vielleicht. Aber im Klartext (NLWKN): Die Auswilderung wird verboten, da der Vogel sterben könnte, also soll ich zusehen wie ich ihn los werde, ansonsten soll ich ihn einschläfern lassen, obwohl ich angeboten habe den Turmfalken weiter zu pflegen. Sollte der Vogel dann irgendwann einmal evtl. doch Spätfolgen bekommen, könnte er immer noch eingeschläfert werden.

Das Widerspricht doch jeglicher Logik.

Gruß Kyla
 
Der Vogel könnte draußen sterben, deshalb bitte vorher einschläfern lassen... Ja, logisch, oder nicht? :vogel:
Hmm, das ist eine wirklich missliche Lage. Würdest du ihn denn behalten wollen oder lieber abgeben? In ersterem Fall könnte man vielleicht doch was machen bzgl. Sondergenehmigung... Oder kannst du einfach behaupten, ihn eingeschläfert zu haben, und dann freilassen (sofern du ihn für wildbahntauglich hältst)? Oder er ist dir eben entflogen...

Ich hatte letztes Jahr einen Turmfalken in S-H gepflegt und war da auch sehr erstaunt, wie das ablief. Erst mal wollte ich den Vogel melden (dort darf man als Falkner ja Wildvögel aufnehmen) und mir hat einfach niemand, den ich von der Behörde/ vom Land angeschrieben habe, geantwortet. Helgolandring habe ich auch angefragt und durfte keinen haben - witzigerweise aber einen ZZF-Ring! So, mein also offiziell nirgendwo gemeldeter, papierloser, mit einem Zuchtring ausgestatteter Falke wurde dann nach zwei Monaten wieder freigelassen und all das hat einfach niemanden interessiert. Wenn ich ihn einfach behalten hätte, hätte das keiner gemerkt.
 
Hallo,

Ich würde ihn gerne behalten, bekomme in Niedersachsen aber keine Genehmigung. Ich suche jetzt gerade einen Wildpark der den Vogel aufnimmt. Allerdings danke für Deine Tipps
Das NLWKN und der Landkreis wollen sogar eine Bescheinigung über die Einschläferung vom Tierarzt

Gruß Kyla
 
Hallo,vieleicht sollte man mehr auf sein Gefühl und den klaren Menschenverstand achten und nicht nur auf Bestimungen ,Gesetze usw.
 
Hallo,

ich stimme Pere zu 100 % zu! Wenn er flugtechnisch einwandfrei ist, bekommt er das mit dem einen Bein hin. Es gibt auch lebenstüchtige Waldkäuze mit einem Bein, die kein Problem haben eine Maus zu fangen oder zu kopulieren.

Wenn nicht, wird es nichts in der freien Natur. Keiner stellt sich einen TF 10 Jahre hin, der nur dahinvegetiert. Dann sollte man ihn erlösen!
Sollte er ausgewildert werden und es in der freien Wildbahn doch nicht schaffen, wird er dem Kreislauf der Natur zugeführt.
Es klingt hart- aber so ist es!

VG
 
Hallo Pere, das die Sache ganz einfach ist, ist doch wohl nicht Dein Ernst.
Sieh mal, Kyla, es gibt in Deinem Fall nur 3 Möglichkeiten:

1. Abgabe an eine Pflegestelle, 2. selbst behalten, 3. euthanasieren.

Wenn die Möglichkeiten 1 und 2 nicht gehen, bleibt ja nur noch 3, das geht nämlich. Ich finde das logisch.

Es mag menschlich sein (meiner Erfahrung nach tendenziell weiblich), Wunsch und Wirklichkeit zu vermischen und Fakten nicht akzeptieren zu wollen. Aber was hilft's denn?

VG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

habe ich inzwischen eingesehen.

War bereits bei 3 Tierärzten, die allesamt eine Einschläferung ablehnen. Die Begründung: Sie schläfern kein gesundes Tier ein, das sich mit seiner Behinderung gut arrangiert, nur weil evtl. Spätfolgen auftreten könnten. Sollten diese Spätfolgen dann wirklich auftreten, könne man das Tier immer noch einschläfern. Selber totschlagen werde ich den Falken nicht. Ich werde ihn jetzt zu einer Auffangstation bringen und ihn dort vor die Tür stellen. Wenn unsere Bananenrepublik das so vorsieht, sollen sie sich auch selber um den Vogel kümmern. Leider kann man mit einem solchen Vogel kein Geld verdienen, sonst würde man sich jahrelang um ihn kümmern - wie bei Komapatienten. Und über evtl. Spätfolgen denkt man bei Flüchtlingen auch nicht nach. Das hat mit Gefühlsduselei nicht zu tun, sondern mit meinem Gerechtigkeitssinn.
Gruß
Wolfgang
 
Nun, die Möglichkeit 4 wäre ja ihn wieder auszuwildern.
Wenn er topfit ist, sollte das auch mit einem Bein klappen.

Behalten halte ich für keine gute Idee, auch wenn er Dir schon ans Herz gewachsen ist. Mit der Zeit wirst Du mehr solche Vögel bekommen, und Du willst sicher keine Sammlung von Invaliden in Deinen Volieren haben.

Konzentrier Dich auf Vögel, die wieder auswilderungsfähig sind und gewöhne Dich daran die anderen einzuschläfern, auch wenn das manchmal sehr schwer fallen mag und sehr traurig ist.

Beste Grüsse,
tox

PS sorry, hat sich mit Deiner letzten Antwort überschnitten.

Vor die Tür stellen ist gut, aber nicht bei einer Auffangstation, sondern bei dem Amt, das Dir die Genehmigung verweigert. Die sollen sich dann auch drum kümmern!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tox,

die Auswilderung wird mir untersagt. Ich kann auch alle hier aufgeführten Punkte der anderen Schreiber (auch die mir weibliche Züge unterstellen :)) nachvollziehen. Ich versuche im Moment nur eine sofortige Einschläferung zu vermeiden. Und versuche ihn wo anders unterzubringen.

Gruß Kyla
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit man einmal sehen kann, um wen es sich eigentlich handelt. Vielleicht kann ja jemand eine Ferndiagnose stellen :idee:

 
Zuletzt bearbeitet:
Also halten wir fest:

1. Haltung vom Amt verboten
2. Auswilderung vom Amt verboten
3. Auffangstationen wollen ihn nicht
4. Diverse TAs wollen ihn nicht einschläfern

Jetzt hätte ich gerne gewusst, wem der Vogel denn "gehört".
Vielleicht kann Pere dazu etwas sagen.

Wie ist das mit dem Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten so lange das Tier noch lebt?
Hier bestimmt die untere Naturschutzbehörde in solchen Fällen, was mit dem Tier geschehen soll. Wenn ein Tier zu einem Halter geht, dann nicht in dessen Eigentum, sondern es wird nur eine Überlassungserklärung erteilt, der Vogel gehört nach wie vor dem Amt.
Wenn er aber dem Amt "gehört", dann sollen die sich auch drum kümmern.
Ich denke in der Angelegenheit gibt es nur Fortschritt, wenn man denen die Pistole auf die Brust setzt (Vogel auf den Schreibtisch und tschüss).
 
Wenn der JAB das Aneineigungsrecht hätte und er bestimmt was mit dem Falken "passiert", könnte er ihn dann wahrscheinlich mir zu Pflege überlassen. Aber ich glaube bei streng geschützten Tieren ist das nicht möglich.

Gruß Kyla
 
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