verletzter UHU eingefangen

Diskutiere verletzter UHU eingefangen im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, ich habe vorhin hier bei mir auf dem Grundstück einen UHU eingesammelt. Das Tier sitzt seit gestern auf dem Boden rum und lässt sich...
is ja auch sinnvoll dass die da scharf durchgreifen weil sonst muss ich ja nur irgendwas vorheulen vonwegen verletztem tier und darf mir dann nen Uhu, Wolf oder Fischotter aus der natur entnehmen.
Oder vielleicht noch einen Braunbären...(;))
 
Nur um mal kurz zu erläutern warum manche gleich rot sehen wenn Laien versuchen wollen selbst Wildtiere auszupäppeln:

In einem anderen Forum gab es mal einen Thread desse Titel ca. war: "Warum bringt man die Kleinen nie durch"

Er handelte davon, dass Laien regelmäßig junge Singvögel einsammeln und die dann bei denen zu Hause eingehen. Zwischen den Zeilen konnten Kundige herauslesen, dass es sich so gut wie immer um Vögel im Ästlingstadium handelte, die in Gebüschen, Bäumen, Gärten... saßen und auf die Rückkehr der Mama warteten. Sprich alles Vögel, die in der Natur gut aufgehoben waren. Keine Gefahr in Verzug, keine Verletzungen, nichts. Aber für den Laien ein armes, verlassenes Vogelbaby. Also wurden sie eingepackt falsch gefüttert und krepierten elendiglich. Es waren sicherlich 4, 5 Leute die sich dort zu Wort gemeldet hatten, die alle diese Art von "Wildvogelhilfe" betrieben und schilderten, dass max. 1 von 10 durchkommt und sich selbst beweihräuchterten für ihre spärlichen Erfolge, zur Fütterung sogar noch falsche Tipps gaben(!) und andere trösteten mit den Worten: das ist die Natur dass sie sterben, tun sie bei mir auch, die sind halt noch zu klein.

Das ist Schwachsinn. In der Natur wär vermutlich 1 von 10 gestorben, weil sie alle topfit waren, als sie zu den Menschen kamen. Manche übertreiben es einfach mit ihrer "Tierfreundschaft"
Aus Unwissenheit werden so viele Fehler gemacht. So viele Tiere leiden oder sterben, weil die "selbsternannten Tierschützer" lieber selbst herumfuhrwerken, als die Vögel in fachkundige Hände abzugeben.

Daher reagieren viele unter Umständen heftig, wenn schon im ersten Post steht: ich will ihn behalten.

Selbstverständlich fängt jeder mal klein an und hat seinen ersten Pflegling. Doch besser in einer Station mit fachkundiger Hilfe wo man mitlernen kann und Fehler gar nicht gemacht werden, weil der Pfleger dort sagt, dass es falsch ist und statt dessen die richtigen Anweisungen gibt, als am Objekt, sprich am ersten Pflegling (und auf dessen Kosten zu) lernen!

Natürlich gibt es immer wieder Laien, die ein Händchen für Vögel haben (ich erinnere mich da an den Turmfalken, der im Schuppen in Finland/Schweden? das Überleben gelernt hat. Ein großartiger Erfolg! Aber derjenige hatte keine Möglichkeit den Vogel abzugeben und hat mich fachkundiger Anleitung aus dem Forum tolle Arbeit geleistet).

Wenn man die Möglichkeit hat, den Vogel abzugeben, dann bitte IMMER abgeben und bei Bedarf dort anheuern und mithelfen.
Bitte nicht aus Selbstüberschätzung, Stolz, Egoismus, Angeberei (oder was weiß ich was für Gründen) einen Pflegling behalten und ev. seinen Tod verschulden. In dem Fall müssen die Bedürfnisse des Tieres klar über denen des Menschen stehen!
 
Ich weiß gar nicht was die haben :)
Ist doch ne tolle Diskussion, da lernt man wieder was.
@Pere: Wenn wir dich nicht hätten wäre das Forum sehr viel ärmer.

PS: Selbst Spezialisten stoßen bei gefundenen Wildvögel immer wieder an ihre fachlichen Grenzen, denn die Natur ist ja kein Mathematikbuch aus der Grundschule ;)
 
c) Wieso das denn, Pere?
Weil so unser Rechtssystem aufgebaut ist. Der Bürger hat die geltenden Gesetze zu kennen bzw. der Rechtsstaat geht davon aus, daß der Bürger die geltenden Gesetze kennt bzw. weiß, was er darf und was nicht.

Natürlich muß der Bürger nicht die Jagdzeiten kennen, das Pachtwesen oder sonstwas. Aber er muß wissen, daß er beispielsweise einen Hochsitz nicht besteigen darf, daß er keinen selbst überfahrenen Hasen als Weihnachtsbraten mitnehmen oder einfach so einem Reh nachstellen darf. Er hat zu wissen, daß er draußen keine Eier sammeln und die Abwurfstange des Hirsches oder Bockes nicht mitnehmen darf.

Davon geht der Gesetzgeber aus. Wer das nicht weiß, kann sich de jure nicht darauf berufen. Er hat nämlich jederzeit die Möglichkeit, sich kundig zu machen.

Der Normalbürger ohne Jagdschein kann beispielsweise auch auf vorsätzliche Störung der Jagdausübung verklagt werden.

Das meine ich mit "Gesetze kennen".

VG
Pere ;)
 
Und Oto Normalbürger kommt üblicherweise auch irgendwie zu den Infos. Wir haben zum Beispiel im Führerscheinkurs gelernt, dass wir beim Unfall mit z.B. einem Reh das Tier nicht einfach einpacken dürfen UND dass wir die zuständige Jagdbehörde informieren müssen.

Viele "Gesetze" wie etwa Wohnrecht, Arbeitsrecht etc. lernt du ja auch nie in einem Kurs, sondern erfährst die Sachen von Bekannten, Familie, Zeitung...
 
Weil so unser Rechtssystem aufgebaut ist. Der Bürger hat die geltenden Gesetze zu kennen bzw. der Rechtsstaat geht davon aus, daß der Bürger die geltenden Gesetze kennt bzw. weiß, was er darf und was nicht.

Na Pere, dann werde ich mir den Steuerberater in Zukunft sparen können und wende mich vertrauensvoll an dich...:D

Als Steuerpflichtiger, deiner These nach, muss ich - oder vielmehr du:D - mich ja im Steuerecht auskennen bzw. explizit kundig machen. Damit ich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit gehe wenn ich vergsse verschiedene absetzungsberechtigte Punkte aufzuführen

Natürlich muß der Bürger nicht die Jagdzeiten kennen, das Pachtwesen oder sonstwas. Aber er muß wissen, daß er beispielsweise einen Hochsitz nicht besteigen darf, daß er keinen selbst überfahrenen Hasen als Weihnachtsbraten mitnehmen oder einfach so einem Reh nachstellen darf. Er hat zu wissen, daß er draußen keine Eier sammeln und die Abwurfstange des Hirsches oder Bockes nicht mitnehmen darf.

Und du meinst er muss das Jagdrecht studieren und sich einprägen - er hat es ja zu kennen, wie du es uns hast wissen lassen - damit er unterscheiden kann zw. seinem Eigentum und dem eines anderen, das er sich aneignet?!?

Du verwechselst nicht zufällig eine gewisse Allgemeinbildung, kombiniert mit einer gewissen Logik und einem normalen Realitätsvermögen, mit dem das du mit das Jagdrecht kennen meintest bezeichnen zu müssen(?!?)

Davon geht der Gesetzgeber aus. Wer das nicht weiß, kann sich de jure nicht darauf berufen. Er hat nämlich jederzeit die Möglichkeit, sich kundig zu machen.

Das dürfte dann doch etwas sehr pauschal sein, deine These. Unbestritten sollte man sich über gewisse Dinge informieren, wenn sie den einzelnen selbst betreffen können. Und dabei auch wieder mehr oder weniger explizit in den betreffenden Punkten. Dazu muss ich als Normalbürger aber nicht sämtliche Gesetze studieren, wie du suggerierst, mit denen ich vielleicht sogar nur in entferntesten Sinne in Kontakt komme.

Der Normalbürger ohne Jagdschein kann beispielsweise auch auf vorsätzliche Störung der Jagdausübung verklagt werden.

Dazu reicht ja bekanntlich schon aus wenn er im Wald spazieren geht, und dabei nicht einmal die Waldwege verlässt... Wenn es nach manchen Jagdpächtern oder auch nur Jagdausübungsberechtigten geht...

Damit eine solche Klage, von welcher ich noch nichts gehört habe, vor einem öffentlichen Gericht Aussicht auf Erfolg hat, da muss sich Otto Normalverbraucher schon einiges leisten. Seinen PKW mitten in den Wald stellen und die Mega-Boxen bis zum Anschlag aufdrehen, und das natürlich stundenlang...;)

Oder seine Holde auf dem Hochsitz poppen:D, während der Jagdpächter der gerade vorbeikommt Jungeselle ist und schon Monate lang nichts mehr vor seinen Lauf bekommen hat (der welcher sich normalerweise von alleine spannt;))
 
Wo soll man sich informieren wenn selbst die von den Behörden einem nichtmal ne eindeutige Aussage zur aktuellen Gesetzeslage machen können. die haben meist selber keine ahnung und müssen sich erst irgendwo belesen. erzählen einem dann völligen stuss oder irgend etwas nicht eindeutiges, lassen details aus etc. habe ich oft genug schon so erlebt.
wo soll man sich bitte informieren??
mich kotzt es eh an dass es nie irgendwo eindeutige aussagen zu den gesetzen gibt was ich nun darf und was nicht und unter welchen umständen. dann gibt es ausnahmeregelungen und kein schwein blickt da mehr durch ausser vielleicht die jenigen welche die gesetze überhaupt erst rausgebracht haben...

und wenn ein kleines kind im wald eine bussard feder mitnimmt wird es wohl kaum ein strafverfahren geben. mag sein dass es verboten ist aber passieren kann da trotzdem nichts. wie lächerlich ist das denn? da wird es garnicht erst zum verfahren kommen ,die haben da bessere zu tun!

und kein otto normal verbraucher bekommt irgendwo gesagt dass man so etwas nicht darf. da kommt auch keiner und erklärt einem das, ja selbst wenn ich akribisch nach derartigen themen googel finde ich keine eindeutige aussagen über die gesetzeslage.

es gibt paar tausend gesetze und die meisten kennen wird nichtmal, kennen würden wir die nur wenn wir uns alle mal hinsetzen würden und uns das BGB komplett durchlesen und auswendig lernen würden aber wer bitte von euch hat das schonmal versucht:D

wenn ich hier bestimmte beiträge lese würde ich mal sagen dass manche gewisse user hier als falkner völlig deplatziert sind... anwalt wäre wohl die bessere berufswahl gewesen loool
 
Ja richtig RollyS,

Bei uns ist das jedenfalls so, die Behörden kennen sich selber nicht aus und versuchen einem ein schlechtes Gewissen einzureden, sobald man Wildvögel päppelt.

Gerade mit Rabenvögel gibt es häuftig Probleme. Dann heißt es schnell, illegale Naturentnahme und dabei sind doch das die Typen, die Rabenvögel zum Abschuss freigeben. Wen soll man bitteschön da noch ernst nehmen? :nene: Lachhaft...

Gegen erste Hilfe leisten ist nichts einzuwenden und dann sollte man den Wildvogel in erfahrene Hände abgeben, damit der Vogel wieder seine Chance bekommt!

Um das so zu verstehen und durchzuziehen, braucht man kein Abitur oder muß studiert haben, dafür sollte der normale Hirnschmalz locker ausreichen ;)


LG
 
Du verwechselst nicht zufällig eine gewisse Allgemeinbildung, kombiniert mit einer gewissen Logik und einem normalen Realitätsvermögen, mit dem das du mit das Jagdrecht kennen meintest bezeichnen zu müssen(?!?)

Damit eine solche Klage, von welcher ich noch nichts gehört habe, vor einem öffentlichen Gericht Aussicht auf Erfolg hat, da muss sich Otto Normalverbraucher schon einiges leisten.
Das könnt Ihr drehen und wenden wie ihr wollt, das ist die Grundlage des deutschen Rechtsstaats. Ich verstehe die Diskussion gar nicht, wir streiten hier um Fakten! Der Bürger hat zu wissen, was er darf und was nicht, Punkt, Aus, Amen!

Wer die Jagd stört, wird im Falle eines rechtskräftigen Bescheides nach dem Jagdgesetz belangt (ja Heliman, das gab es durchaus schon und wird es sicher auch weiterhin geben). Wer unbefugt im Wald fährt, kriegt aufgrund des Waldgesetzes sein Knöllchen. Ich muß nicht Jäger sein, um ersteres zu wissen, ich muß kein Förster sein, um das Fahrverbot im Wald zu kennen.

Ich kann mir nur wiederholen (auch wenn manche etwas anderes aus meinen Aussagen rauslesen wollen): Der Bürger hat zu wissen, was er darf und was nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

VG
Pere ;)
 
Wenn man ernsthafte Absichten hat und keine ahnungslosen Eigenexperrmente veranstaltet, verstößt man gegen kein Gesetz!

Wo verstößt man denn gegen ein Gesetz, wenn man einem Wildtier "erste Hilfe" leistet und schnellsten in eine Pflegestation übergibt?

Ich kann da keine Fehlhandlung feststellen und die offizielle Pflegestelle wird das Wildtier bei den zuständigen Behörden melden.

Was auch wiederrum ziemlicher Quark ist, was interessiert es die Behörde wirklich, was mit dem Wildtier in ein paar Wochen geschehen ist.

Und die Pflegestellen die ich persönlich kenne, dort kommt auch keiner von den Behörden nachschauen, auch kein Amtsvet.

Fazit: es wird mehr aufgeplustert, als in Wirklichkeit dahinter steckt ;)


LG
 
Das könnt Ihr drehen und wenden wie ihr wollt, das ist die Grundlage des deutschen Rechtsstaats. Ich verstehe die Diskussion gar nicht, wir streiten hier um Fakten! Der Bürger hat zu wissen, was er darf und was nicht, Punkt, Aus, Amen!

Dann könnte man ja den Beruf des Steuerberaters abschaffen, oder?!!

Und sämtliche Anwälte gleich mit. Jeder muss sich selbst vertreten wenn von Nöten, da jeder ja die dt. Gesetze kennen muss. Toller Vorschlag Pere, du solltest in die Politik gehen...(;))

Spass beiseite: Die Grundlage des dt. Rechtsstaates ist nicht dass die Bürger ist nicht dass die Bürger alle (zigtausend) Gesetze auswenig kennen - und dann auch noch verstehen sollen - sondern dass die Bürger/Menschen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Dazu (zu Letzteren) reicht oftmals - deine Beispiele vom überfahrenen Hasen und dem nachgestellten Reh - der Normalverstand des Otto Normalverbraucher und das Nichtvorhandensein krimineller Energie!!

So einfach ist das.8)




Wer die Jagd stört, wird im Falle eines rechtskräftigen Bescheides nach dem Jagdgesetz belangt (ja Heliman, das gab es durchaus schon und wird es sicher auch weiterhin geben).

Quellenangabe?!!



Wer unbefugt im Wald fährt, kriegt aufgrund des Waldgesetzes sein Knöllchen. Ich muß nicht Jäger sein, um ersteres zu wissen, ich muß kein Förster sein, um das Fahrverbot im Wald zu kennen.

Oder anders ausgedrückt - er muss eben nicht das Bundesjagdschutzgesetz nicht auswenig kennen!!! Damit werter Pere, hast du genau das bestätigt was ich schon die ganze Zeit predige(:+klugsche - ;)) und du mit einer bemerkenswerten Beharrlichkeit zu dementieren versuchst. Auch wenn es dir vielleicht (noch) nicht aufgefallen sein sollte.



Ich kann mir nur wiederholen (auch wenn manche etwas anderes aus meinen Aussagen rauslesen wollen): Der Bürger hat zu wissen, was er darf und was nicht.

Du wiederholst dich nicht werter Pere, du formulierst um!!

Denn plötzlich scheinen dir Zweifel gekommen zu sein, dass dieses Wissen (wie du es bei deiner Sichtweise erkennbar gemacht hast) nur darauf beruht, ja beruhen kann, dass jeder Bürger sämtliche Gesetze mit denen er selbst im seltensten Fall in Berührung kommen kann, (auswenig) kennen muss. Während ich beispielsweise dies nicht von diesem Kennen sämtlicher Gesetze abhängig gemacht habe. Zumindest nicht in dem Maße wie du. Stichworte wie gewisse Allgemeinbildung, kombiniert mit einer gewissen Logik und einem normalen Realitätsvermögen hatte ich da gebraucht. Kannst du gerne noch einmal nachlesen falls du mir keinen Glauben schenken solltest, oder vielmehr dieser Behauptung.

Auch wenn die Gefahr besteht dass sich manche von uns jetzt wieder im Kreis bewegen (:~), also Pere, müssen wir Bürger jetzt alle Gesetzestexte kennen, oder geht das auch anders (um es einmal kurz und bündig zu halten)?!?




Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Dieser Käse ist schon lange gegessen, wie es umgangssprachlich gerne genannt wird...
 
Wenn man ernsthafte Absichten hat und keine ahnungslosen Eigenexperrmente veranstaltet, verstößt man gegen kein Gesetz!

Das würde ich so nicht behaupten...;)

Beispiel: Du fotografierst eine Sehenswürdigkeit. Oftmals sind da dann noch Passanten mit auf dem Bild, richtig?!? Laut Gesetz (aus der Weimarer Republik noch, soweit ich weiß) müßtest du vorher alle in Frage kommenden Leute fragen oder vielmehr ihre ausdrückliche Billigung einholen, dass sie einverstanden sind evtl. auf einem deiner Fotos zu sehen zu sein...

PS: Pere kann dir da sicher genaueres dazu sagen, der kennt alle Gesetze auswendig...:D

(Sorry Pere, den konnte ich mir einfach nicht verkneifen:zwinker:)
 
…Andererseits hat auch ein Normalbürger das Jagdrecht zu kennen...
VG Pere...

Bei allem Respekt, Pere, so formuliert kann man das wohl nicht stehen lassen, auch, weil es (so wie Du es geschrieben hast) suggeriert, daß ein Normalbürger, der ja i.d.R. ein jagdlicher Laie ist, das (komplette) Jagdrecht zu kennen hat.

Wenn Du geschrieben hättest… auch Normalbürger wie z.B. Autofahrer, Spaziergänger usw. haben einige (wenige) Jagdgesetze zu kennen, wäre dies schon ehr eine Basis, mit der man sich anfreunden/konform gehen kann, denke ich.

Nichts für ungut.

:rockon:





...Morgen fahre ich mit dem Falkner in die Tierklinik zu einem spezi für Greifvögel ..
Hallo,Ottle, nachdem dies nun 3 Tage her ist - wie geht es dem Uhu?
Was ist aus ihm geworden?




LG,
Liesl
 
Wo verstößt man denn gegen ein Gesetz, wenn man einem Wildtier "erste Hilfe" leistet und schnellsten in eine Pflegestation übergibt?
So ist der offizielle Ablauf! :zustimm: Dabei vertößt man gegen keine Gesetze. Hat auch nie jemand behauptet hier.

VG
Pere ;)
 
Mirt kommt vor ihr Streitet euch um Sachen, bei denen ihr euch eigentlich einig seid.

Jeder Bürger hat zu wissen was er darf und was er nicht darf. Sprich sobald ihn ein bestimmtes Gesetz durch sein Handeln berührt hat er diesem Folge zu leisten. Das bedingt, dass er es kennt (Formulierung Pere). Wobei Kennen jetzt nicht bedeutet, dass er es selbst nachlesen muss. Es reicht der Hausverstand, der Anstand, die Infoweitergabe von anderen Menschen, Infos aus den Medien...

Hat jemand von euch schon mal den Paragraphen gelesen, dass man keinen Töten darf? Also ich nicht. Tun würd ich es trotzdem nicht, weil man einfach weiß, dass man es nicht darf. Das ist was Pere meint mit kennen (korrigier mich wenn ich falsch lieg bei der Interpretation deiner Worte).

Zum Thema Steuerberater abschaffen. Klar könnte man theoretisch, Anwälte auch. Nur ist es einfach leichter einen Fachmann zu Rate zu ziehen anstatt selbst nachzulesen. Das Ergebnis ist das gleiche der Anwalt/Steuerberater sagt einem was man darf und was nicht, bzw. wie man handeln soll um nicht Gegen das Gesetz zu verstossen und somit "kennt" Otto das Gesetz.

Zu den Behörden: meine Erfahrung ist, dass sie oft sehr glücklich sind, wenn man ihnen schon mit eigenem Wissen begegnet. Ich brauchte eine Bestätigung vom ATA und hab ihn diesbezüglich angerufen. Dann war seine Antwort erhabe sowas noch nie gemacht und muss erst nachlesen. Daraufhin hab ich ihm alle Infos gegeben die ich darüber hatte (welche Ausbildung dafür notwendig ist, welche Gesetze davon betroffen sind etc.) 3 Tage später hat er mich angerufen ich kann kommen. Dann war er sich wegen der Formulierung noch nicht ganz im klaren. Ich hab ihm auf Basis meines Wissens dabei unterstützt und hab bekommen was ich brauchte.
bei einer anderen Genehmigung hatte ich schon ein Exemplat von einem anderen ATA. Das hab ich ihm mitgegeben und er konnte sich daran orientieren.
Klar sind die Behörden da um uns zu helfen, doch gerade im Exoten-Bereich der Greifvögel sind eben viele nicht sattelfest (man kann ja auch nicht erwarten, dass jeder alles weiß). Und dann kann man im Gegenzug mal den Behörden helfen um das zu bekommen, was man braucht.
in Österreich sind z.B. sämtliche Gesetze vie Internet abrufbar und daher wirklich für jeden zugänglich und man kann gute Vorarbeit leisten.
Die Schwierigkeit liegt auch oft darin, dass mehere Gesetze zur Anwendung kommen können und dann ist die Frage was wiegt mehr, bzw. was ist in dem Fall wirklich richtig.
Bei Gesetzen gibt es eben immer einen Interpretationsspiellraum und wie ein Gesetz interpretiert wird obliegt gänzlich der Behörde.
Wenn eine Behörde natürlich partout nicht will und lieber einkaufen geht o.ä. ist das eine Frechheit. Wenn eine Behörde nur ein Gesetz liest (von zweiein die zur Anwendung kommen) und auf Basis dessen entscheidet obwohl das andere richtig gewesen wäre ist das äußerst ungut (vor allem weil Aufmerksam machen im Nachhinein oft als "Belehrung" verstanden wird und das mag keiner). Daher versuche ich immer im Vorhinein die Fakten selbst zusammen zu suchen und bei Bedarf gleich mit Zitat der jeweiligen Paragrafen das nsuchen zu stellen oder zumindest den Text so zu formulieren, dass wenn die Behörde das Gesetz auch in der Hand hat, sieht, dass dem entsprochen wird.


Zum eigentlichen Thema:
Kein Mensch (oder hab ich was überlesen?) prangert an, dass er den Uhu aufgenommen hat und in eine Pflegestation übergeben hat. Das war richtig und genauso sollten auch alle anderen handeln.
Das was in Frage gestellt wurde war lediglich die Aussage, dass er den Uhu eben behalten will. Denn das würde gegen das Gesetz verstossen. In kann hilfsbedürftige Tiere aufsammeln, sie Erstversorgen und abgeben (oder bei fachkundigen auch Pflegen und Auswildern). Aber ich kann sie nicht aufsammeln in einen Käfig stecken und behalten!

Mich würde es auch interessieren, was nun eigentlich auch dem Kerl geworden ist.
 
@Heliman:
Es ehrt mich zwar, dass Du in mir offenbar den Erfinder der Weltordnung und des Rechtsstaatswesens siehst, aber ganz so ist es nicht. Ich gebe nur deren Grundsätze wieder, wie sie weltweit seit mehreren tausend Jahren gelten. Ich habe keine Ahnung, was Du mit Deinen Aussagen bezwecken willst.

Wenn ich gegen ein Gesetz verstoße, dann kann ich mich nicht darauf berufen, dieses nicht gekannt zu haben, weil der Gesetzgeber voraussetzt, dass der Bürger die Gesetze kennt. Kennen bedeutet nicht „auswendig gelernt haben“, sondern kennen bedeutet, zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Und zum Thema Steuerberater kann ich Dir nur sagen, dass viele Menschen seit Jahr und Tag ihre Steuererklärungen ordnungsgemäß selbständig machen, ohne jemals einen Steuerberater benötigt zu haben.

VG
Pere ;)
 
Und zum Thema Steuerberater kann ich Dir nur sagen, dass viele Menschen seit Jahr und Tag ihre Steuererklärungen ordnungsgemäß selbständig machen, ohne jemals einen Steuerberater benötigt zu haben.

Und viele schaffen es MIT Steuerbrater die Gesetze zu Umgehen :D
 
@Heliman:
Es ehrt mich zwar, dass Du in mir offenbar den Erfinder der Weltordnung und des Rechtsstaatswesens siehst, aber ganz so ist es nicht.
Nun holst du aber ganz weit aus, Pere. Bleiben wir doch in Deutschland...;)



Ich gebe nur deren Grundsätze wieder, wie sie weltweit seit mehreren tausend Jahren gelten.
Du scheinst einen Hang zum Pathetischen zu haben, wie es scheint...



Ich habe keine Ahnung, was Du mit Deinen Aussagen bezwecken willst.
Das nennt man wohl die Rolle rückwärts von der Rolle rückwärts...:o

Also muss nun wohl doch wieder jeder erst das Jagdgesetz/Jagdrecht studieren (oder vielmehr kennen, ist ja nicht sooooo umfangreich, 2 -3 Seiten, da ist man ja im Nu durch...) bevor er in den Wald geht(?!!)

Soviel zu dem im Kreise bewegen, wie ich bereits im letzten Post befürchtet hatte und dies sich nun auch bewahrheitet hat. Nun gut, kommt ja nicht gänzlich unerwartet. Man kennt seine Pappenheimer hier im Forum...:o


Wenn ich gegen ein Gesetz verstoße, dann kann ich mich nicht darauf berufen, dieses nicht gekannt zu haben...
Kann mich ehrlich gesagt nicht erinnern dies irgendwo behauptet zu haben...8)


weil der Gesetzgeber voraussetzt, dass der Bürger die Gesetze kennt. Kennen bedeutet nicht „auswendig gelernt haben“, sondern kennen bedeutet, zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Und du denkst wirklich dass dies für alle Gesetze, also auch solch elementare Gesetze wie das Jagdrecht oder Bundesjagdschutzgesetz - nämlich darum geht die ganze Diskussion zw. uns ursächlich - gilt, mit denen jeder Bundesbürger offensichtlich täglich in Kontakt kommt (?!?!)



Und zum Thema Steuerberater kann ich Dir nur sagen, dass viele Menschen seit Jahr und Tag ihre Steuererklärungen ordnungsgemäß selbständig machen, ohne jemals einen Steuerberater benötigt zu haben.
Du meinst aber nicht zufällig diejenigen, die dem Staat jährlich (in Gesamtsumme) Millionen schenken durch fehlerhafte oder vielmehr unvollständige Steuererklärungen(...)8)
 
Meiner Meinung nach hängt Ihr Euch viel zu sehr an Peres Aussage auf. Einem normal denkenden Menschen sollte es logisch erscheinen, dass man nicht einfach einen Wildvogel einsammeln und behalten darf, Punkt. Zumal gerade diejenigen die sich ein bißchen für das Thema interessieren, ja schonmal mit gewissen Regeln in Kontakt gekommen sein sollten.
 
Meiner Meinung nach hängt Ihr Euch viel zu sehr an Peres Aussage auf. Einem normal denkenden Menschen sollte es logisch erscheinen, dass man nicht einfach einen Wildvogel einsammeln und behalten darf, Punkt. Zumal gerade diejenigen die sich ein bißchen für das Thema interessieren, ja schonmal mit gewissen Regeln in Kontakt gekommen sein sollten.
Sehr gut auf den Punkt gebracht.

Allerdings ist mir persönlich Peres Aussage - "Der Jäger muß das BNatSchG nicht besser kennen als ein Normalbürger. Andererseits hat auch ein Normalbürger das Jagdrecht zu kennen" - zu provokativ (gewesen) - den Einen quasi die Absolution zu erteilen, die Anderen in die Pflicht nehmen meine ich. Zumindest etwas unglücklich formuliert.
 
Thema: verletzter UHU eingefangen

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