Verpaarung vom TA empfohlen, aber darf ich?

Diskutiere Verpaarung vom TA empfohlen, aber darf ich? im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Unsere beiden Graupapageien, 3 und 4 Jahre alt, sind laut Tierarzt in Brutstimmung. Einer rupft dadurch Federn aus. Wir dachten es ist das...
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edsy

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Unsere beiden Graupapageien, 3 und 4 Jahre alt, sind laut Tierarzt in Brutstimmung. Einer rupft dadurch Federn aus. Wir dachten es ist das Weibchen, 3 jährig. Aber der TA behauptet, die Geschlechterverteilung ist genau andersherum. Der ältere größere soll das Weibchen sein. Er hat den typischen grauen Saum an den unteren roten Schwanzfedern. Das vermutete Weibchen, die sich nun rupft, hat den nicht. Eigentlich dachten wir, die Geschlechtsbestimmung, die durchgeführt wurde, als die Vögel klein waren, Federtest, sei eindeutig. Aber vielleicht wurde was verwechselt?
Der Tierarzt, bei dem wir jetzt waren, ist Vogelspezialist.
Er empfahl uns einen Nistkasten anzubringen, damit die beiden sich paaren können, wenn sie das wollen. Doch wir haben keine Zuchtgenehmigung. Was kann uns passieren, wenn wir trotzdem einen Nistkasten anbringen. Sollen wir die Eier dann wegnehmen? Wir wollen eigentlich nicht Junge aufziehen, aber die Papageien sollen keinen Schaden nehmen, dadurch dass wir die Verpaarung verhindern.
Sie leben bei uns im Wohnzimmer in einer Zimmervoliere auf Rollen, groß aber für die Zuchtbestimmungen vermutlich zu klein. Es ist eine seitlich Türe dran, damit man aussen einen Nistkasten anbringen kann. Dass der Amtstierarzt vorbeikommt, damit müssen wir rechnen, denn wir haben angemeldete Reptilien.
Übrigens, laut unserer Behörde muss man Graupapageien nicht anmelden. Stimmt das? Ich habe jetzt Gegenteiliges im Forum gelesen.
Wäre nett, wenn wir Tipps bekommen würden, was wir in diesem präkären Fall tun sollen. Ich glaube eigentlich schon, dass der Tierarzt mit seiner Vermutung mit der Brutstimmung richtig liegen könnte.
Die beiden Vögel sind übrigens Handaufzuchten, von unterschiedlichen Elterntieren, aber vom gleichen Züchter, und sie vertragen sich seit Anfang an sehr gut. Kuscheln und putzen sich und streiten ganz selten.

Wir hoffen auf baldige Antwort, damit wir schnell reagieren können.
Vielen dank erst mal an alle, die sich die Mühe machen.

Edsy
 
Hallo Edsy!
Graupapageien unterliegen der Meldepflicht ;) solltest Du umgehend nachholen.
Meldung ist bei der unteren Naturschutzbehörde. Solltest Du umgehend nachholen.
Zu der Zuchtprüfung + eigentlich nicht wollen :~ bin ich in der selben Situation, nur bei mir gibt es noch keinen Grund. Aber haben mich den Tieen zu liebe, trotzdem für eine Züchterprüfung entschieden.

Gruß Jasmin
 
Hallo,

> Der Tierarzt, bei dem wir jetzt waren, ist Vogelspezialist.

Wenn er 'Vogelspezialist' ist, dann weiss er auch, dass man von Aussehen, Verhalten und Abtasten der Geier mit einer Wahrscheinlichkeit von exakt 50% auf das Geschlecht schließen kann - da kannst du genau so gut eine Münze werfen. Die ganzen selbsternannten Experten unter Züchtern und Tierärzten, die anderes behaupten, überschätzen sich masslos... Ich sehe keinen Grund, der vorhandenen DNA-Analyse zu misstrauen. Falls ihr das trotzdem tut, lasst sie wiederholen - so teuer ist das ja nicht.

> Er empfahl uns einen Nistkasten anzubringen, damit die beiden sich paaren können, wenn sie das wollen. Doch wir haben keine Zuchtgenehmigung. Was kann uns passieren, wenn wir trotzdem einen Nistkasten anbringen.

Papageien züchten ohne Zuchtgneehmigung ist illegal. Das sollte aber auch der Tierarzt wissen. Verwende mal die Suchfunktion der Vogelforen mit dem Stichwort 'Zuchtgenehmigung', und du wirst von informativen Antworten zu dem Thema erschlagen.

> Übrigens, laut unserer Behörde muss man Graupapageien nicht anmelden.

Wenn du in Deutschland lebst, stimmt das definitiv nicht. Sollten die hiesigen Behörden wirklich schon so inkompetent sein wie manche 'vogelkundigen' Tierärzte (Haare zu Berge steh) =:-O

Viele Grüße,
Stefan
 
Hi Edsy,

Willkommen bei uns im VF:)
Zur Kompetenz hat dir Stefan ja schon was gesagt - dem ist nichts hinzuzufügen;)
Auch müssen die Grauen behördlich gemeldet werden - egal in welchem Bundesland (in Deutschland) du lebst.
Wenn dir deine zuständige Behörde die Auskunft gibt, dass du es nicht machen brauchst, so teile ihnen trotzdem schriftlich die Haltung von deinen 2 Grauen (mit Ringnummer) mit und bestehe auf eine Anmeldebescheinigung.

Du kannst natürlich auch ohne ZG eine Nistmöglichkeit anbieten, nur musst du dann entweder die Eier abkochen oder durch Kunsteier ersetzen. Auf keinen Fall solltest du die Eier ersatzlos wegnehmen, denn dann legt die Henne immer wieder Eier nach.
Nach Ablauf der Brutzeit (ca. 30 Tage) wird sie von allein das Gelege verlassen und dann kannst du die Eier entsorgen.
 
Hallo Edsy,

nachdem wir Edelpapageien halten, mußten wir uns gezwungenermaßen schon mit dem Thema Zuchtgenehmigung auseinandersetzen.

Ruf Deinen zuständigen Amtstierarzt an, und frag nach den Gepflogenheiten in Deinem Bundesland. Schildere das Frustrupfen und weise auf die Möglichkeit hin, dass Deine Henne auch ohne Brutkasten ein Ei legt. Spätestens dann MUSS man ihr einen Brutkasten geben, damit a) keine Legenot auftritt und b) ein vollständiges Gelege (wieviele Eier sind das nochmal bei Grauen?) mal bebrütet werden kann.
Ist ein Vogel soweit, dass er ohne Brutkasten Eier legt, dann kann das u.U. zu schweren Störung führen, wenn der Bruttrieb dann nicht ausgelebt werden kann.

Als Privathalter habe ich die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wenn plötzlich ein Küken im Nest sitzt.
Bei diesem Anlass (Besuch des Amts-TA) kann man dann gleich die "kleine" Zuchtgenehmigung beantragen/ablegen.

Du solltest Dich allgemein mit Papa-Haltung auskennen (Paarhaltung, Psittakose-Verordnung, Haltungsbedingungen) und zur Not einen separaten Quarantäneraum aufweisen können.

Bei uns ist das z.B. (nicht lachen, Leute, ist so!) das Gästeklo: separat, gut zu desinfizieren da gefliest, etc.

Das ist also alles gar nicht so kompliziert. Die Eier abkochen würde ich nicht, mach das mal mit einem Hühnerei und lass das dann 30 Tage im Warmen liegen. Fängt an zu stinken wie die Hölle.
Lieber mit einer Nadel anstechen, dann trocknen sie von ganz alleine aus, wenn man partout keinen Nachwuchs haben will.
Kunsteier muß man gut beobachten, manche Vögel reagieren allergisch darauf.

(Sorry fisch, wenn ich da jetzt ein wenig widerspreche)

Zu bedenken ist auch, dass ein Vogel, der zum ersten Mal brütet, noch keine Ahnung von der Dauer einer Brut hat. D.h. also, genau festhalten, wann die Eier gelegt werden und dann die reguläre Brutzeit abwarten, evt. noch 1-2 Tage zugeben (wenn die Eier sicher unbefruchtet sind) und wenn die Henne dann nicht von selber das Nest verlässt, dann den Brutkasten wegnehmen, sich dabei aber nicht von der Henne beobachten lassen, nicht dass sie dann beleidigt ist.
Verlässt die Henne das Nest von selber, dann den Brutkasten auch auf alle Fälle wegnehmen.
Jeder Vogel will sich instinktmäßig fortpflanzen und es besteht die Gefahr, dass der Vogel solange legt, bis endlich Nachwuchs da ist.

Meine Edels sind da zwar viel extremer als andere Papas, aber im Prinzip funktionieren alle gleich und man sollte es nicht unbedingt draufankommen lassen.
 
Hallo Hedi,
Hedi schrieb:
Sorry fisch, wenn ich da jetzt ein wenig widerspreche
Du brauchst dich doch da nicht entschuldigen, wenn du andere Erfahrungen gemacht hast;)
Mir ist aber noch kein hartgekochtes Ei stinkend untergekommen - zumindest nicht nach 30 Tagen. Ich ess sie zwar dann auch nicht mehr, aber stinken tun sie noch lange nicht (Ostereier).
Als Privathalter habe ich die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wenn plötzlich ein Küken im Nest sitzt. Bei diesem Anlass (Besuch des Amts-TA) kann man dann gleich die "kleine" Zuchtgenehmigung beantragen/ablegen.
Der Knackpunkt ist, dass die Ausnahmegenehmigung im Ermessen des ATA liegt und ein "plötzliches" Küken rechtlich nicht existiert - ich muss ja damit rechnen, wenn ich a) Eier sehe oder b) eine Brutmöglichkeit schaffe.
Lt. Gesetz ist eine Zucht nur mit ZG zulässig (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - auch wenn überwiegend von Strafe abgesehen wird, beim 1. Mal) Als Halter bin ich für das Tun meiner Geier verantwortlich.
Was ist übrigens ein "kleine" Zuchtgenehmigung? Ich kenn nur DIE ZG;)

Ein Gäste-WC wird bei sehr vielen als Quarantäneraum anerkannt- auch Garagen sind schon anerkannt worden:)
Nichtmal alle ATÄ wollen unbedingt einen Quarantäneraum haben, allerdings dann sicherlich mit härteren Folgen im Falle einer Psittakose.....
Zu bedenken ist auch, dass ein Vogel, der zum ersten Mal brütet, noch keine Ahnung von der Dauer einer Brut hat. D.h. also, genau festhalten, wann die Eier gelegt werden und dann die reguläre Brutzeit abwarten, evt. noch 1-2 Tage zugeben
:zustimm: würde aber ruhig noch länger warten und der Henne die Chance geben, ihr Gelege von alleine aufzugeben.
 
Hi sven!

Es geht auch weniger umd en Gestank als um das mikrobiologische (Lies: Krankheits-) risiko.

Anmelduing ist bei uns zumindest (Hessen) nicht die untere Naturshcutzbehörde, sondern das Regierungspräsidium Darmstadt.

Nur weil ein Brutkasten da ist, bedeutet noch lange nicht das sie überhaupt und wenn, dann erfolgreich brüten.

Wenn die Tiere in einem Wohnzimmer im Käfig stehen (das dieser Käfig zu klein ist, hast Du ja schonselbst bemerkt), kann es sein, dass sie ungenügend Nachtruhe bekommen. Lange "Tageslicht"-Zeiten können den Bruttrieb fördern. Versucht mal strikt 12 std Tag, 12 Std Nacht einzuhalten.


LG,

Ann.
 
Hallo

Zur Zucht haben meine Vorgänger ja schon was geschrieben. Bei der Geschlechtsbestimmung solltest Du auf jeden Fall dem DNA-Test glauben, alles andere ist Unsinn.

Gruss
 
Thema: Verpaarung vom TA empfohlen, aber darf ich?
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