Verstoß Baurecht- Verstoß gegen Nutzung im Wohngebiet

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alikb

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Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und stelle mich kurz mal vor.

Ich heisse Ali 25 und bin aus Osnabrück. Mein Vater züchtet Rassetauben( Türkische Takla)

Nun haben wir ein Problem mit den Behörden ( Obwohl wir die Tauben schon seit 7 Jahren dort haben..)
Wie immer ein Nachbarschaftsstreit, der die Behörden drauf aufmerksam gemacht hat..

Wir haben damals keine Baugenehmigung eingeholt, da von den Vorbesitzern größe Bauten auf dem Gründstück waren und unsere jetzige Voliere kleiner ist .. hätten uns vorher mal erkundigen sollen naja.

DIe Stadt Osnabrück verlangt jetzt von uns laut Ihrem Schreiben, dass Laut Urteil OVG Lüneburg die Brieftaubenhaltung in einem reinen Wohngebiet unter Rücksichtnahmegebot als mit der Wohnnutzungvereinbar angesehen wird und einige anderer Urteile

kann die haltung von maximal 30 Rassetauben als reine Volierenhaltung (ohne Freiflüge !!) zugelassen werden..

das Problem ist, dass mein Vater an die 100 Takla hat
Weiter kann auch nachträglich keine Genehmigung dafür erteilt werden.. und wir sollen auf 30 reduzieren und keine freiflüge... haha
Wenn wir dies nicht tun bis zum 30.3 wirds mit Zwangsmitteln gelöst..

Die Stadt OSnabrück erwartet eine schriftliche Stellungnahme dazu zum 30.3 ..

kann uns da jemand weiterhelfen? Gibt es keine Lösung?

In Osnabrück gibt es so einige Taubenzüchter.. auch mit Freiflug
 
Hallo! Wende Dich bitte an einen örtlichen Brieftaubenzüchterverein. Die werden Euch da sicherlich gerne beratend zur Seite stehen.
 
HI
danke das ist mir garnicht eingefallen :D
 
Thema: Verstoß Baurecht- Verstoß gegen Nutzung im Wohngebiet
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