Vögel in einer Mietwohnung

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angelus

Guest
Hallo

hab mal eine Frage, wie groß darf eine Voliere in einer Mietwohnung sein??
Hab grad tierisch Ärger mit unsren Mietern bekommen, wir haben die Wohnung gekündigt!! In drei Monaten ziehen wir aus und die haben sich tierisch über unsere Voliere aufgeregt. Die Voliere is 1m breit und 1m tief und 2 m hoch,.
Erlaubt haben sie uns die Vogel haltung, da warens aber noch 2 und jetzt sinds 15

Mir is mega übel, muß in 2 Wochen die Vögel weghaben. Sonst können die mit den Nachmietern nicht rein, angeblich. Können die mir rechtlich was?
 
Wenn ihr in 3 Monaten erst auszieht, wieso musst du dann in 2 Wochen die Vögel weghaben? Versteh ich mal gerade nicht.

Hast du denn keine Rechtschutzversicherung? Würde mich mal bei einem Anwalt schlau machen, meines erachtens nach, können dir die Vermieter nichts, denn sie haben ja Vogelhaltung erlaubt. Wie schaut es aus mit Lärmbelästigung und welche Vögel hast du in der Voliere?
 
Hallo

naja, die alte hat angst das die Nachmieter das auch machen könnten, wenn die des bei uns sehen!! O Ton: ich kann hier mit niemandem die Wohnung angucken so ein Saustall. Saustall?? ich bin mega ordentlich, schon allein wegen unserem kleinen Mann

Ich hab hauptsächlich Kanarienvögel, einen Stieglitz und 2 Stieglitz-Mischlinge und 2 Zwergwachteln
 
Meines Erachtens können sie Dir gar nix, aber das beste wäre wirklich, einen Anwalt zu fragen. Oder vielleicht hat hier aus dem Forum jemand eine ähnliche Situation schon gehabt.
 
angelus schrieb:
Saustall?? ich bin mega ordentlich, schon allein wegen unserem kleinen Mann


Die meinen mit Saustall wahrscheinlich die drei kleinen Späne Einstreu, die neben der Voli liegen.

Ich sauge auch wie ein Weltmeister und nach ein paar Minuten liegt wieder was.
Das lässt sich nun mal nicht vermeiden, hat aber mit Saustall nix zu tun. :nene:
 
Ich sauge auch wie ein Weltmeister und nach ein paar Minuten liegt wieder was.
Das lässt sich nun mal nicht vermeiden, hat aber mit Saustall nix zu tun.
Außerdem muss sich der Vermieter auch anmelden und darf nicht einfach so mit Nachmietern durch "meine" Wohnung stiefeln, ergo könnte man auch vorher noch einmal schnell mit dem Sauger durch die Wohnung düsen;)
 
Hab mit unserem Anwalt telefoniert. 2 Wochen sind nicht angemessen, außerdem ist Kleintierhaltung erlaubt.

In unserem Mietvertrag steht nur das keine Hunde und katzen und Nutztiere gehalten werden dürfen!

Bin trotzdem gespannt was der sich noch einfallen läßt
 
Echt, allso mit katzen kenn ich mich echt nicht aus!!

Hab grad die Links durchgelsen. Laut sind die Vögel nicht, der Wachtel Hahn kräht zwar ab und zu aber so laut auch nicht. Werd immer darauf angesprochen wie toll die Vögel Singen
 
Bei Hunden ist mir nur bekannt, dass es eine Klausel gibt für Kampfhundehaltung in der Mietwohnung.
Hier ist auch noch mal eine Info-Seite: http://www.papageienatrium.de/Rat__..._Wohnung/body_tierhaltung_in_der_wohnung.html

Hab mit unserem Anwalt telefoniert. 2 Wochen sind nicht angemessen, außerdem ist Kleintierhaltung erlaubt.

In unserem Mietvertrag steht nur das keine Hunde und katzen und Nutztiere gehalten werden dürfen!

Bin trotzdem gespannt was der sich noch einfallen läßt
Ich würde dann einfach mal ruhig bleiben, abwarten und wenn der Vermieter was will gegebenenfalls den Anwalt einschalten.
 
mal ehrlich, was will dir die eigentlich?! du hast doch schon gekündigt, also ist mit rausschmeißen auch nichts oder?! und wenn sie meint, das man das keinem nachmieter zumuten kann, dann ist es doch auch ihr problem wenn sie keinen nachmieter in so einen "saustall" (;) :D ;) ) mitnehmen will und die wohnung deshalb erst einen monat später vermieten kann! du hast in jedemfall das nutzungsrecht für die nächsten 3 monate bis der vertrag ausläuft. wenn sie sich auf sturr stellt, dann würde ich das auch machen. aber es gibt da sicherlich noch eine andere gute lösung, mit der beide seiten gutleben können oder?
 
Hallo,

was die Katzen anbelangt kann ich nur sagen, dass diese eigentlich nicht verboten werden können, außer, es ist ein Wohneigentumshaus, wo ein Beschluss gefasst wurde, dass keine Tiere gehalten werden dürfen. Und selbst wenn man eine Katze schon hat und so ein Beschluss in einem WEG-Objekt im Nachhinein gefasst wird, darf man die Katze behalten. Dieser Beschluss hat dann nur für Nachmieter bzw. neu hinzukommenden Katzen Gültigkeit!!!!
Bei einem Mietshaus, wo es eben nur ein Eigentümer gibt, dürfen Katzen gehalten werden (persönliche Entwicklung). Den entsprechenden Gesetzesauszuges kann ich allerdings nicht mehr liefern, da ich seit über 5 Jahren nicht mehr in der Hausverwaltung tätig bin.

Aber niemals kann dir ein Vermieter vorschreiben, welche Volierengröße du haben kannst oder nicht, denn das ist wirklich nur deine Entscheidung, ob du denen nur ein kleines Reich widmest, einen Raum oder die komplette Wohnung. Selbst dann, wenn die entsprechenden Vögeln Schäden anrichten, kann dir niemand etwas sagen wie z. B. nur Volierenhaltung, du bist dann eben nur bei Auszug dafür verantwortlich, dass die Schäden instandgesetzt werden.

Der einzigste Punkt ist eben, dass wenn andere Mieter sich schon über deine Zugänge wegen Lärmbelästigung beschwert hätten, dann hätte man unter Umständen verlangen können, dass du deinen Schwarm verkleinerst oder eben Lärmschutz installierst. Da dies aber wohl nicht der Fall gewesen ist, kann dir deine Vermieterin nichts anhaben.

Ein andere Tipp wäre noch, dass du selbst Anzeigen aufgibst, um einen Nachmieter zu finden. Der/die könnten dann die Wohnung ansehen und sich bei Interesse direkt an die Vermieterin wenden. Die Vermieterin muß bei Wohnungsbesichtigungen nicht anwesend sein, lediglich bei Wohnungsabnahme! Denk immer daran, du hast als Mieter nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

Ich selbst würde mich ohnehin nicht von meinem Vermieter derart unter Druck setzen lassen. Ich ziehe mit meinen Papageien um oder ich lasse es sein.
 
Hallo Angelus!
Ich sehe das genauso wie die Anderen hier. Vogelhaltung kann nicht verboten werden, egal um wieviele Vögel es sich handelt.
Und zu Deinem "Saustall": Es kommt auch ganz darauf an, was im Mietvertrag steht und wie Du die Wohung übernommen hast.
Ich hab z. B. meine Mietwohnung unrenoviert übernommen und habe alles komplett neu gemacht. Meine Nymphen haben schon hier und da an der Tapete geknabbert und ich habs auch schon teilweise übertapeziert, aber nur, weil ICH das wollte, nicht weil die Vermieter das wollten.
Wenn ich mal ausziehe, hinterlasse ich die Wohnung auch unrenoviert, so, wie ich sie übernommen hab und der neue Mieter renoviert dann nach seinem Geschmack.
Die Vermieter versuchen oft, einen unter Druck zu setzen und nutzen die Unwissenheit der Mieter aus.
Lass Dir nichts gefallen!! Wie schon gesagt, als Mieter hat man auch Rechte!!
 
Hallo

wir haben die Wohnung auch unrenoviert bekommen und haben dann Tapeziert und so alles selbst gemacht. Die Teppiche waren damals schon recht dreckig, hab sie dann gereinigt.

Ich bin recht froh wenn ich in 3 Monaten in unser Haus zieh, dann kann mir keiner mehr was. Die Vögel bekommen dann ihr eigens Zimmer ( die Aussprache hat unsere Vermieterin ganz weiß im Gesicht gemacht :p )
 
@Regenbogen75 und @Angelus

bzgl. dem die Wohnung unrenoviert zurückgeben, kann das ganz schön in die Hose gehen. Bei Mietwohnungen gibt es bestimmte Intervalle, in denen die Wohnung wieder instand gesetzt werden muß und zwar egal, ob man die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen hatte.
Also diesbezüglich lieber vorher informieren, was mietrechtlich/vertraglich bzgl. einer Renovierung festgelegt ist bzw. mit dem Vermieter/der Vermieterin abklären, was renoviert werden muß.

@Angelus
Aber solange die Piepser während der Wohnungsbesichtigung in der Voli sind und keine all zu großen Schäden angerichtet haben (was ich mir ehrlich gesagt bei ein paar Kanaries und anderen Spitzschnäbeln nicht wirklich vorstellen kann), denke ich auch, kann Dir Dein Vermieter selbst bzgl. entstandenem Schaden an der Wohnung nix anhaben, denn das bisschen, was evtl. beschädigt ist, kann mit Sicherheit entsprechend einfach und schnell repariert werden.
 
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