Vögel in einer Mietwohnung

Diskutiere Vögel in einer Mietwohnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo hab mal eine Frage, wie groß darf eine Voliere in einer Mietwohnung sein?? Hab grad tierisch Ärger mit unsren Mietern bekommen, wir...
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viel sich Mieter bieten lassen.

Man kann es nicht oft genug sagen: Tierhaltung ist erlaubt. Klauseln, die das verbieten sind unwirksam. Abweichende Urteile sind natürlich erlaubt, wenn sich jemand denkt: hey, da halte ich mal 100 Katzen auf 20m2. Ihr versteht was ich meine...
Davon mal abgesehen, ich vermute ich hätte die Vermieterin bei so einem Spruch nur noch ausgelacht.
Die neuen Mieter dürfen meiner Meinung nach ruhig sehen, wie man Vögel artgerecht hält, sonst kommen die wohl eher auf die Idee das nachzumachen, was man sonst so sieht.

Also sieh es als Bildungsauftrag an, Deine Pieper bis zu letzt in der Wohnung zu halten :D
 
Saskia137 schrieb:
@Regenbogen75 und @Angelus

bzgl. dem die Wohnung unrenoviert zurückgeben, kann das ganz schön in die Hose gehen. Bei Mietwohnungen gibt es bestimmte Intervalle, in denen die Wohnung wieder instand gesetzt werden muß und zwar egal, ob man die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen hatte.
Also diesbezüglich lieber vorher informieren, was mietrechtlich/vertraglich bzgl. einer Renovierung festgelegt ist bzw. mit dem Vermieter/der Vermieterin abklären, was renoviert werden muß.

@Angelus
Aber solange die Piepser während der Wohnungsbesichtigung in der Voli sind und keine all zu großen Schäden angerichtet haben (was ich mir ehrlich gesagt bei ein paar Kanaries und anderen Spitzschnäbeln nicht wirklich vorstellen kann), denke ich auch, kann Dir Dein Vermieter selbst bzgl. entstandenem Schaden an der Wohnung nix anhaben, denn das bisschen, was evtl. beschädigt ist, kann mit Sicherheit entsprechend einfach und schnell repariert werden.

Und diese hübschen Intervalle sind häufig in Verträgen zu kurz gewählt und unwirksam;)
Man muss nicht alles machen, was im Vertrag steht:+klugsche
 
Boah wenn ich das mal wieder so lese, muss ich echt sagen, was für ein Glück wir doch haben. Wir wohnen in einem 12 Familienhaus, in einer Spielstrasse am Feld. Wir haben 42 Wellensittiche und einen Hamster. Unsere Nachbarn haben Katzen, Hunde, Nymphensittiche und Wellis. Keiner hat sich je über den Lärm meiner Vögel beschwert, im Gegenteil. Einer meiner Nachbarin findet es toll, wenn sie morgens auf dem Balkon sitzt und meine Vögel hört. Eine andere Nachbarin hat sich im Frühjahr sogar meine Brut angeschaut. Hier wiehern Pferde, quaken Frösche, vorgestern hatten wir Wildgänse auf dem Feld und die waren auch nicht leise, aber darüber scheint sich hier keiner zu beschweren. :D Ja ja das gibt es auch, wenn auch nicht oft :D
 
Wir müßen alle 5 Jahre laut Mietvertrag die Wohnung streichen, wohnen aber erst 2 Jahre drin :)
 
hi,
dann wird der vermieter versuchen die schönheitsreperaturen anteilsmäßig auf die ab zu wälzen. wenn es krach mit dem vermieter gibt sollte jeder zum mieterschutzbund oder rechtsanwalt gehen, sonst ist die kaution futsch. die alten mietverträge, wo starre fristen vereinbart sind
Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette 2 Jahre;
bei allen übrigen Räumen 3 Jahre.
Diese Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an.
sind ungültig und der mieter muß gar nicht renovieren. (schäden natürlich beseitigen) das neue mietrecht gibt dem vermieter kaum rechte, wenn er den vertrag falsch aufsetzt :D
 
Hallo ich klink mich jetzt auch mal ein.

Da ich zufällig in der Immoblienbranche arbeite habe ich auch ein wenig Erfahrung mit derlei Sachen.

Also es ist wirklich so das "Kleintierhaltung" (dazu zählen auch Katzen und ungefährliche Katzengroße Hunde und erst Recht Vögel) generell erlaubt sind. Selbst wenn im Mietvertrag steht das Tierhaltung verboten ist. Problematisch ist es nur wenn die Viecher nachhaltig den Hausfrieden stören oder den anderen Mietern nicht zumutbar ist (zu laut, Hund macht immer ins Treppenhaus, Tier greift andere Mieter an, Giftschlangenzüchter...)
Ausnahmen sind wirklich wie schon einer meiner Vorredner angemerkt hat, wenn ein Beschluss der Wohnungseigentümer vorliegt, generell Tierhaltung zu verbieten, wobei es auch dort Sonderfälle gibt (Gewohnheitsreicht, soziale Vereinsamung, Duldung...)

Daher kann dir die Vermieterin schon mal gar nichts, erst recht nicht wenn du eh in 3 Monaten raus bist. Deutsche Mühlen mahlen langsam.

Und was die Schönheitsreparaturen angeht:
Solche Klauseln sind seit einigen Jahren gekippt worden sprich unzulässig, da Sie Mieterunfreundlich sind. Die ganzen neuen Mietverträge haben keine festen Fristen mehr sondern Sätze wie "Streichen wenn nötig..."

Wenn du eine Wohnung im unrenovierten Zustand übernimmst und im MV steht das du sie so auch so wieder abgibst, dann ist das rechtens. So mach ich das auch öfters. Wenn du aber nix drin stehen hast kann es zu Problemen kommen. Es kommt auch darauf ein was bei Einzug beschlossen worden ist (evtl. mündlich).

So ich habe fertig.

Anmerkung: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft.

servus

der Armin
 
Hallo,

meines Wissens gibt es aber ein neues Grundsatzurteil, demzufolge der Mieter eben nicht stur in bestimmten Intervallen die Wohnung renovieren muss, sondern nur nach Bedarf.

Er kann auch ausziehen, ohne zu renovieren, wenn die Tapeten noch gut aussehen.

Stand gross in der Zeitung, bei Bedarf such ich es gerne raus.;)

Zu den Vögeln, wir haben zur zeit 7 Wellensittiche, die ganztägig Freiflug und eine grosse Voli haben. Unsere Vermieterin , die direkt unter uns wohnt, hat sich noch nie über Lärm beschwert. Nur als es 6 wurden, fragte sie mal, ob die denn jetzt auch Nachwuchs bekommen, so dass es dann irgendwann 50 wären ?

Da konnten wir sie beruhigen, und seitdem liebt sie unsere Wellis über alles.;)

Wenn sie bei uns oben ist, geht sie jedesmal zum Vogelbaum und ist völlig begeistert.

Ich denke, wenn das Verhältnis zwischen Vermieter, Mieter und Nachbarn entspannt ist, sollte es keine grösseren Probleme geben.

Da es bei dir nicht mehr entspannt ist, ist es das einzig Richtige, dass du ausziehst. Bis dahin kann dir dein Vermieter gar nichts, von wegen 2 Wochen und so.

Lass dich nicht einschüchtern, zieh in 3 Monaten aus und freu dich, dass deine Vögel dann Krach und Dreck machen können, wie sie wollen, und kein spiessiger Vermieter regt sich mehr drüber auf.:prima:
 
juhu

muß dein Kind jetzt auch raus weil er dreck macht???


ja und laut is der kleine ja bestimmt auch, wär doch ne super gegenfrage für die Mieterin...abpropro, wie is das mit lärmbelästigung? Hab Agaporniden und das Geschrei is ziemlich laut...könnte ich da auch rausgeschmissen werden???

Wie siehts denn jetzt bei dir aus, hastes geschaft, biste schon.ausgezogen??

Also Menschen gibts da muss man sich immer wundern,als ob die keine anderen Hobbys haben als zu meckern undimmer Gründe suchen um anderen das Leben schwer zu machen...
Wird schon:trost:
 
Hallo

ne wir wohnen noch in der Wohnung, ziehen erst Ende Oktober aus. Die haben irgendwie was gegen Tiere mein Kaninchen mögen sie auch nicht nur gegen unsere Aquarien haben sie nichts.

Bei jedem potenziellen Nachmieter der durch die Wohnung läuft wir gesagt: das möchten wir aber nachher nicht mehr haben, gell, des geht einfacht nicht !!!

Aber sonst sind sie ganz friedlich.

Nein gegen unseren Elias haben sie auch nichts, der macht keinen Dreck und Lärm : )

Bin recht froh das die nicht mit ihm Haus wohnen
 
Thema: Vögel in einer Mietwohnung
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