P
PMar
Guest
Hallo,
eigentlich schreibe ich nicht viel in Foren sondern lese nur interessiert mit.
Jetzt habe ich aber ein Problem zu dem ich gern eure Meinung hören möchte.
Ich habe ein Paar Blaustirnamazonen das ich im Jahr 2000 bei einem Händler in Holland gekauft habe. Das Paar habe ich auch sofort ordnungsgemäss bei unserer zuständigen Artenschutzbehörde angemeldet und seitdem nie wieder etwas diesbezüglich gehört. Jetzt (nach 9 Jahren !!) habe ich plötzlich einen Schrieb meiner Behörde bekommen, dass die Vögel beschlagnahmt wären da ich die Herkunft nicht ordnungsgemäss nachweisen könne. Als Herkunftsnachweis habe ich damals die Rechnung des Händlers mit Ring Nr. eingereicht.
Verstanden hab ich den plötzlichen Sinneswandel der Behörde zwar nicht, hab mich aber trotzdem mit Händler in Verbindung gesetzt und der hat mir den
seinerzeitigen Verkaüfer, von dem er den Vogel gekauft hat benannt. Diese Adresse habe ich an die Behörde weitergereicht, Antwort: Die Vögel bleiben
beschlagnahmt, ich muss den Züchter nachweisen. Ich also den seinerzeitigen Verkäufer angerufen von wem er denn die Vögel hatte. Da in Holland wie eigentlich in ganz Europa ausser Deutschland keine Buchführungs- und Meldepflicht für Liste B Vögel besteht, kann er mir nach 9 Jahren natürlich nicht mehr sagen woher er die Tiere hatte.
Was mach ich nun ?? Kann eine deutsche Behörde überhaupt einen unmöglich zu erbringenden Nachweis verlangen ?? Ich hab doch alles versucht um den Nachweis zu erbringen !! Was kann ich dafür das in anderen europäischen Ländern keine Buchführungs- und Meldepflicht besteht ??
Gruß
Pmar
eigentlich schreibe ich nicht viel in Foren sondern lese nur interessiert mit.
Jetzt habe ich aber ein Problem zu dem ich gern eure Meinung hören möchte.
Ich habe ein Paar Blaustirnamazonen das ich im Jahr 2000 bei einem Händler in Holland gekauft habe. Das Paar habe ich auch sofort ordnungsgemäss bei unserer zuständigen Artenschutzbehörde angemeldet und seitdem nie wieder etwas diesbezüglich gehört. Jetzt (nach 9 Jahren !!) habe ich plötzlich einen Schrieb meiner Behörde bekommen, dass die Vögel beschlagnahmt wären da ich die Herkunft nicht ordnungsgemäss nachweisen könne. Als Herkunftsnachweis habe ich damals die Rechnung des Händlers mit Ring Nr. eingereicht.
Verstanden hab ich den plötzlichen Sinneswandel der Behörde zwar nicht, hab mich aber trotzdem mit Händler in Verbindung gesetzt und der hat mir den
seinerzeitigen Verkaüfer, von dem er den Vogel gekauft hat benannt. Diese Adresse habe ich an die Behörde weitergereicht, Antwort: Die Vögel bleiben
beschlagnahmt, ich muss den Züchter nachweisen. Ich also den seinerzeitigen Verkäufer angerufen von wem er denn die Vögel hatte. Da in Holland wie eigentlich in ganz Europa ausser Deutschland keine Buchführungs- und Meldepflicht für Liste B Vögel besteht, kann er mir nach 9 Jahren natürlich nicht mehr sagen woher er die Tiere hatte.
Was mach ich nun ?? Kann eine deutsche Behörde überhaupt einen unmöglich zu erbringenden Nachweis verlangen ?? Ich hab doch alles versucht um den Nachweis zu erbringen !! Was kann ich dafür das in anderen europäischen Ländern keine Buchführungs- und Meldepflicht besteht ??
Gruß
Pmar