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Heinrich H.
Guest
Lieber Sven,
wer seine Viecher zu Flügen setzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese u. U. nicht zurück finden, gemeldet werden und nach Hause geholt werden müssen.
Egal, ob 18, oder 80.
Wer das nicht gewährleisten kann, sollte sie zu Hause lassen, oder für den Rücktransport bezahlen. So einfach ist das.
Die Rückführung ist keine "Kannbestimmung". Es ist Pflicht, dass man sich als Züchter um seine Tiere kümmert.
Wenn Du mal groß bist, wirst Du das sicher auch verstehen.
Gruß
Heinrich
wenn der man 80 Jahre ist und seine Taube über 100 KM weg sitz willst du etwa den kommen lassen.
Sehr freundlich
wer seine Viecher zu Flügen setzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese u. U. nicht zurück finden, gemeldet werden und nach Hause geholt werden müssen.
Egal, ob 18, oder 80.
Wer das nicht gewährleisten kann, sollte sie zu Hause lassen, oder für den Rücktransport bezahlen. So einfach ist das.
Die Rückführung ist keine "Kannbestimmung". Es ist Pflicht, dass man sich als Züchter um seine Tiere kümmert.
Wenn Du mal groß bist, wirst Du das sicher auch verstehen.
Gruß
Heinrich