Vogelzimmer in Mietwohnung?

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Nymphennärrin
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Hallo,

ich hab ja nun immer wieder das neue Heim von Picachu bewundert.


Eigentlich sollte es ja in meiner neuen Wohnung eine Zimmervoli werden. ABER so ein Vogelzimmer ist doch was gigantisches. Und wenn der Platz vielleicht da ist :?

Hat aber jemand nun Ahnung wie das mit der rechtlichen Seite in einer Mietwohnung ist? Kann man das alles so einfach machen?

Oder dann auch vielleicht wie bei Piwi (sorry Ideenklau) den Balkon vergittern?
 
Hallo,

Vögel, die als Kleintiere gelten, sind an sich nicht zu verbieten, die "Menge" machts aber!
Wenn von den Vögeln eine Belästigung für die Nachbarn in Form von Gestank oder Geschrei ausgeht, dann kann der Vermieter die Zahl der Tiere reduzieren lassen vom Mieter oder verlangen, die Vögel abzuschaffen. Außerdem darfst Du beispielsweise keinen Vogelsand die Toilette runterspülen, so dass ein Schaden entsteht.

Wie Du das Zimmer gestaltest, kannst Du selber entscheiden. Einige Vermieter haben Klauseln im Vertrag, die verbieten, die Zimmer durch Anbauten o.ä. zu verändern, aber wenn Du Sachen wie Gitter anbringst, die hinterher wieder zu entfernen sind, bist Du auf der sicheren Seite, denke ich. Einfach im Mietvertrag nachschaun;)

Hier ein paar Links:

http://www.jura.uni-sb.de/sr/ii0701.htm

http://www.rechtexclusiv.de/mietrecht.htm

siehe "Wenn 100 Vögel fliegen"

http://www.competence-site.de/mietrecht.nsf/0/60b63ecb3b3cabb4c1256bcf004a0bf6?OpenDocument
 
wäre ja noch schöner.....

Hallo Stefan
hast du bei deinem ersten Link das auch entdeckt: ;)
Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum " Das Halten von Hautieren ist unzulässig ", ist unwirksam.
 
Hallo Karin,

bleibt nur die Frage ob die Hautiere vom Mieter gehauen werden wollen oder ob sie den Mieter hauen. Letzteres möchte ich eigentlich nicht so
gerne in meiner Wohnung haben.

Liebe Grüße
Wolfram
 
hi,
ich wohne auch in eienr Mietwohnung ;)

Wenn Tiere erlaubt sind, ist es Deine Sache WIE Du sie unterbringst,
da kann der Vermieter nichts dran ändern,
es sei denn, die Tiere beschädigen die Substanz der Wohnung.

Bei uns ist es so, daß wir in Eigenleistung eine sehr aufwendige Renovierung vorgenommen haben,
daß aus diesen Räumen erst eine Wohnung geworden ist.
(War vorher ein Büro - ohne Bad und Küche)

Wir haben eh geplant, die Türen später bei Auszug zu erneuern,
also lassen wir den Geiern auch ihren Spass ;)

Zum Vergittern des Balkons, gibt es allerdings starke Einschränkungen.
Der Besitzer oder die Hausverwaltung muss ihr Einverständnis dazu geben,
da es das Gesamt-Erscheinungsbild der Fassade beeinträchtigt.

Ohne Genehmigung bekommst Du mit Sicherheit Ärger.

(Auch dazu haben wir einen Bonus, da wir bereits 15 Jahre in diesem Haus leben und die Fassadenteile, die zu uns gehören
(die komplette Strassenansicht in der 2. Etage )
selber saniert und gestrichen haben.
Also Kostenersparnis für den Besitzer, daher konnte er auch nichts sagen, als wir vergitterten.

 
Thema: Vogelzimmer in Mietwohnung?

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