Voliere--->Ist die nicht schöööööön?

Diskutiere Voliere--->Ist die nicht schöööööön? im Forum Vogelzubehör im Bereich Allgemeine Foren - Find die voll Klasse: Voliere Möchten sowas gerne selber bauen,kann mir jemand sagen was man dafür alles braucht?Also,wie dick sollte der Draht...
@vogelshop-ranke:
Es gibt den amtlichen und den einfachen Lageplan.

Der einfache Lageplan wird dann benötigt wenn der amtliche Lageplan nicht vorgeschrieben oder im Hinblick auf das Vorhaben nicht erforderlich ist. Dies kann für kleinere Bauvorhaben der Fall sein, wie zB Nebenanlagen, für die Änderung baulicher Anlagen (Ausgenommen Erweiterungen) und für die Nutzungsänderung von Bauvorhaben, sowie beim Abriss einer baulichen Anlage. Der einfache Lageplan wird auf Grundlage der Liegenschaftskarte mit den für das Vorhaben erforderlichen Angaben (Bezeichnung des Flurstücks und der Nachbarflurstücke mit Eigentümerangabe, die im Kataster nachgewiesenen Grenzen und deren Maße sowie der Flurstücksfläche) erstellt. Sind die Grenzen also festgestellt, sichtbar abgemarkt und im Kataster nachgewiesen genügt der einfache Lageplan.

Der amtliche Lageplan wird für das Baugenemigungsverfahren der meisten Bauvorhaben benötigt, zB die Errichtung eines Wohnhauses. Von da her werden die meisten den amtlichen Lageplan kennen. Er enthält durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellte und durch öffentlichen Glauben beurkundete Tatbestände, d.h. es erfolgt eine Einmessung durch einen befugten Vermesser (ÖbVI oder Vermessungsamt zB).

=> Ist das Flurstück bisher noch nicht eingemessen worden und es wird ein Lageplan benötigt muß zwangsläufig eine Vermessung erfolgen.

Meist ist der amtliche Lageplan aber nur die erste vermessungstechnische Leistung bei einem Bauvorhaben. Nachdem der Bau genehmigt ist, folgen dann meist die Bauabsteckung, nach Baubeginn (innerhalb der Bauphase vor Fertigstellung) die Baukontrollmessung und bei Fertigstellung zu guter letzt die Gebäudeeinmessung. Die meisten Bauherren wissen davon nix und schlagen dann hinten über wenn die Rechnung vom Vermesser und anschließend noch vom Kataster für die Vermessungsunterlagen und die anschließende Übernahme der Daten ins Liegenschaftskataster kommen.

Was du so schilderst hört sich für mich auch nach Willkür an, wenn sogar Anweisungen von höherer Stelle und Gerichsbeschlüsse ignoriert werden 8(
Und dann wundert man sich, wenn auf die Verwaltung geschimpft wird. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
 
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