Volierenbau für Arapaar im Garten

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depechem242

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Hallo!

Vielleicht kann mir jemand von Euch weiter helfen! Ich habe mir vor drei Monaten ein Haus mit einem etwas größerem Grundstück (ca. 900 qm) in NRW gekauft. Ich beabsichtige im Garten in absehbarer Zeit zwei Volieren zu bauen. Eine kleinere kombinierte Innen-/Außenvoliere (die Innenvoliere soll für das Arapaar 2 x 6 Meter sein; mehr ist leider aufgrund der Grundstücksgegebenheiten nicht möglich). Ferner wollte ich eine weitere separate große Freiflugvoliere (geplant ca. 150-200 qm) errichten . Habe heute auf dem Bauamt die Information erhalten, das bei Gebäuden bzw. einer reinen Freiflugvoliere (bestehend aus Rahmen und Volierendraht) auf Nichtbauland von über 30 Kubikmetern eine Genehmigungspflicht besteht und zwar nicht nur vom Bauamt sondern noch von einem weiteren Amt (glaube untere Landschaftsbehörde). Der freundliche Mitarbeiter des Bauamtes meinte, das er nicht glaubt, das ich im reinen Wohnbereich den Bau dieser Freiflugvoliere nicht genehmigt bekomme. Mich würde interessieren, ob jemand vom seinem Bauamt den Bau einer reinen Freiflugvoliere von über 30 Kubikmeter in einem reinen Wohngebiet genehmigt bekommen hat.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Warum rufst du nicht einfach bei der Behörde an und fragst bevor du den Antrag stellst. Dann kann doch alles im Vorfeld geklärt werden.
 
Jens-Manfred schrieb:
Warum rufst du nicht einfach bei der Behörde an und fragst bevor du den Antrag stellst. Dann kann doch alles im Vorfeld geklärt werden.
Jepp, da das von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird, nützt es dir nix, wenn du weißt, dass es ein anderer darf :zwinker:
Ruf an und du weißt es auch.
 
depechem242 schrieb:
Der freundliche Mitarbeiter des Bauamtes meinte, das er nicht glaubt, das ich im reinen Wohnbereich den Bau dieser Freiflugvoliere nicht genehmigt bekomme. Mich würde interessieren, ob jemand vom seinem Bauamt den Bau einer reinen Freiflugvoliere von über 30 Kubikmeter in einem reinen Wohngebiet genehmigt bekommen hat.
Das ist, wie schon geschrieben, von Ort zu Ort unterschiedlich. 30 m³ sind als Maximalmaße dessen, was ohne Baugenehmigung geht, schon gängig. Wenn du das genau wissen willst, schau in die Bauordnung deines Bundeslandes.

Aber Vorsicht: Selbst, wenn du eine Voliere ohne Baugenehmigung errichtne darfst, heisst das noch lange nicht, dass du darin auch Vögel halten kannst, ohne Ärger zu bekommen... Eine Voliere ist eine baurechtliche Angelegenheit - die Vögel darin (mit ihrem Lärm) eine andere :-/

Darüber hinaus kommt es (vom Ermessen der Behörden vor Ort abgesehen) sehr darauf an, welche sonstigen Regelwerke am Standort deines Hauses noch bestehen. Bist du im Aussenbereich, bekommst du eine Voliere niemals genehmigt. Was sagen (sofern vorhanden) FNP, Bebauungsplan, Landschaftsplan, Schutzgebietsausweisungen? Welche baulich relevanten Satzungen gibt es zudem in deiner Kommune? Wird die Nachbarschaft durch Lärm gestört? Usw.

Sowas ist heutzutage leider viel komplizierter, als man vorher denken kann :-( Pragmatische Lösung: du reichst eine Bauvoranfrage (das ist so eine Art 'vereinfachte Vorstufe' des Antrags auf Baugnehmigung) mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein - und wartest ab, was passiert.

Viele Grüße, Stefan
 
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Thema: Volierenbau für Arapaar im Garten

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