Volierenhaltung Bußgeld???

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benji

Guest
Hallo,
hatte im Jahr 2002 eine Prüfung der Naturschutzbehörde und dabei wurde festgestellt das unsere Außenvoliere zu klein ist. Wir haben dann eine neue riesengroße Voliere bauen lassen. Mit Bauantrag und allem drum und dran, da es unseren Papageien ja auch gut gehen soll.
Nun bekomme ich letzte Woche ( mitte Juni 2004) Post und darin ein Bußgeld in Höhe von nur 35 Euro. Es wurde extra noch mal darauf hingewiesen, das die Strafe ja normalerweise viel höher ausgefallen wäre, da wir aber sofort alles umgebaut haben ist die Behörde gnädig. Vielleicht weiß ja jemand von Euch ob dieses Bußgeld überhaupt noch fällig ist.
Gruß Angela
 
Eigentlich gilt bei allen Verstößen (außerhalb des Verkehrsrechtes) bei Strafe unter 1.000,- € eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Ob die Naturschutzbehörde da noch andere Grenzen zieht? Hattest Du denn vor diesem Bescheid schon einmal schriftlich eine Verwarnung o.ä. erhalten?
 
Hallo Angela,

ich würde erstmal sagen: NEIN :D
Der Zeitraum erscheint mir eindeutig zu lang und ich würde Widerspruch einlegen (oder mal einen Anwalt fragen).
Das Bußgeld soll ja eine Strafe darstellen und muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschehen stehen. Dies ist aber nach so langer Zeit nicht mehr der Fall.
 
Hallo Angela

Auf den Ämtern passieren die dollsten Dinger :D :cheesy: Ruf doch einfach mal an und frage nach ob das nicht ein Versehen war. Sprechenden Menschen kann geholfen werden, da würde ich erst mal keinen Anwalt mit belästigen.

Und wenn es gar nicht anders geht....... na ja, dann halt die 35 Euro bezahlen...... :+screams:
 
Hallo

Es gibt kein Gesetz, aber es gibt für etliche Tierarten Gutachten bezüglich der Mindestanforderung für die Haltung und dort sind auch Mindestgrößen enthalten. Diese werden als "Richtschnur" verwendet.

Viele Grüße
 
Hallo,
Naja das ist aber auch nur ein Gutachten (Du meinst sicher Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien und Sittichen?)
und ein Gutachten ist kein Gesetz.
Ich habe selbst schon ganz oft erlebt dass wenn Papageien welche zB. In Gaststätten in winzigen Einzelkäfigen gehalten wurden, ich das Veterinäramt anrief, diese sich aber garnicht erst darum kümmerten mit der Begründung dass sie keinen Einfluss darauf haben können in wie großen Käfigen die Vögel gehalten werden, da es kein Gesetz gibt welches eine Mindestgröße angiebt,gut,einmal sind sie doch hingefahren,haben aber nichts gemacht weil eben keine Straftat vorlag.
Und bei euch die ihre Tiere gut halten und ihnen sogar Volieren bieten regen die sich auf?
das finde ich sowas von-> :k 0l :+screams:
 
Bußgeld

Hallo,
in dem Bußgeldbescheid muß zwingend stehen, worauf sich die zu zahlenden 35,00 € beziehen.
Ein Gesetz über die Volierengröße gibt es z.Z. nicht und kann somit nicht zur Heranziehung eines Bußgeldes herangezogen werden.
Ich würde sofort mit dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde ein klärendes Gespräch führen, damit die Sache aus der Welt ( ohne 35,00 € ) geschaffen wird.
mfG Werner Kiene
 
Hallo Sagany

Die Gutachten sind zwar kein Gesetz, sie werden aber herangezogen wenn man eine Volierengenehmigung oder eine Haltegenehmigung beantragt.

Viele Grüße
 
Häh ?

Sorry, komm mir nun grad ziemlich blöd vor... Geldbuße wegen zu kleiner AV ???

Und was für eine Geldbuße bekommt man dann, wenn man gar keine AV hat ? DIe muß ja dann immens hoch sein ???

Versteh grad nur Bahnhof...

Wir haben ein Geierzimmer uns wollen übernächstes Wo-Ende eine Av ans Vogelzimmer anbauen - Größe ca 2 m * 8m. Hab das jetzt nicht nachgemessen. ist nur eine Schätzung. Wir wollen halt unseren Schatzerln was gutes tun damit sie wenn sie wollen auch rauskönnen - also eine Erweiterung/Verbesserung für sie. Wir haben 5 Graupapageien, 2 Pennantsittiche und 9 Wellis. Können wir dann auch Ärger bekommen wegen zu kleiner AV ???? Wenn wir gar keine AV haben, gibts ja auch keinen Ärger.

Bitte mal um Aufklärung - ich bin grad ziemlich "platt".

Grüße.

Draku
 
Ich weiss nicht wer die Maße festlegt, die untere Naturschutzbehörde? :? Jedenfalls gibt es für bestimmte Arten (soweit ich weiss nicht für Nymphen und Wellis, aber z.B. für Königssittiche) Mindestmaße, die eingehalten werden müssen. Da kommen die Behörden auch vorbei und prüfen das.

Mehr weiss ich leider auch nicht, Angela, hat sich denn inzwischen was bei Dir getan?

LG
Meike
 
Hallo,
die Behörden können soetwas tatsächlich festlegen. Ein Bekannter
von mir hat eine AV mit Schutzhaus gebaut ich glaube sie ist
4x3,5 Meter . Dafür hat er schriftlich die Auflage, dass er nur 3 Paare (er hat Bourkes) halten darf. Er war auch ganz baff, da es zuvor in den Innenvolis
keinen Interessiert hat wieviele Vögel er dort hält.
 
Wegen der Verjährung...

Die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB beträgt 3 Jahre. Möglicherweise gibt es ja ein spezielleres Gesetz oder eine Verordnung, die für Ordnungswidrigkeiten bei Volieren eine kürzere Verjährung vorsieht, ansonsten gilt das BGB.

Wie ist die Sache denn jetzt ausgegangen? :)
 
Manchmal hirnrissig??

0l
in meinen Anfängen in der Papageienhaltung habe ich mich u.a. mit einem Züchter unterhalten was die Unterbringungen und ihre Mindestmaße betrifft.

Da hieß es: "Solange es nur privat und in den eigenen 4 Wände stattfindet, kann ich einen Vogel -rein theoretisch- im Schuhkarton halten (ist sicherlich wieder mal nicht bundeseinheitlich, betraf NRW). 8o

Wird es offiziell und/oder außerhalb meines Wohnbereiches müssen die Mindestanforderungen eingehalten werden.

Unlogisch und nicht nachvollziehbar.
Warum einmal NEIN und ein andermal JA???

In Niedersachsen hingegen soll sogar die Käfighaltung in der Wohnung grundsätzlich verboten sein und hier müssen die Mindestanforderungen eingehalten werden.

Allerdings verhält es sich so: "Wo kein Kläger, da auch kein Richter".

Frage mich immer wieder warum nicht grundsätzlich und bundeseinheitlich bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden müssen?
Ohne Wenn und Aber und/oder Auslegungssache.
 
Pico schrieb:
Unlogisch und nicht nachvollziehbar.
Warum einmal NEIN und ein andermal JA???
Für mich sehr gut nachvollziehbar. Schließlich gibt es bei uns ein Grundrecht, das uns die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Deshalb ist klar, das solche Bestimmungen für außerhalb der Wohnung viel weitreichender sein können.

In Niedersachsen hingegen soll sogar die Käfighaltung in der Wohnung grundsätzlich verboten sein
Kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du Beweise für die Behauptung?

Frage mich immer wieder warum nicht grundsätzlich und bundeseinheitlich bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden müssen?
Auch die Antwort auf diese Frage findest Du im Grundgesetz: Weil die BRD ein föderalistischer Bundesstaat ist. Ich will hier keinen staatskundlichen Vortrag halten, deshalb nur dieser kleine Hinweis. ;)
 
luxi68 schrieb:
Kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du Beweise für die Behauptung?

Das ist keine Behauptung, sondern Tatsache.
Ich habe mich mit Jemanden aus Niedersachsen unterhalten, dem dies bei der Anmeldung seiner Vögel vom zuständigen Veterinär/Untere Naturschutzbehörde gesagt wurde.

luxi68 schrieb:
Für mich sehr gut nachvollziehbar. Schließlich gibt es bei uns ein Grundrecht, das uns die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Deshalb ist klar, das solche Bestimmungen für außerhalb der Wohnung viel weitreichender sein können.

Die Tierhaltung und ihre Anforderungen daran hat für mich nichts mit der Unverletzlichkeit der Wohnung zu tun.
Denn dann dürfte es variabel sein, wenn ich eine offizielle Haltung betreibe.

luxi68 schrieb:
Weil die BRD ein föderalistischer Bundesstaat ist.

Richtig! Trotzdem sind viele Dinge Gesetz und werden bundeseinheitlich auch umgesetzt.

Aber ich will mich hier nun nicht über Politik unterhalten. ;)
 
Pico schrieb:
Ich habe mich mit Jemanden aus Niedersachsen unterhalten, dem dies bei der Anmeldung seiner Vögel vom zuständigen Veterinär/Untere Naturschutzbehörde gesagt wurde.
Also ich dürfte meine Vögel im Käfig halten. Wenn wird das wohl nur die anzumeldenden Arten betreffen. Und wer weiss ob das nicht wieder von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist, so wie die ZG-Sachen, die sind ja auch nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

LG
Meike
 
Hallo Meike,

kann schon sein, das es nur auf bestimmte Arten/Größen zutrifft.
Habe mich damit auch nicht näher befaßt.

Und, wie Du schon schreibst, wird wohl von Stadt zu Stadt anders gehandhabt.
 
Pico schrieb:
Das ist keine Behauptung, sondern Tatsache.
Dann schreib das doch so. Hätte ich das gleich gewußt hätte ich nicht nachgefragt. ;) Wenn jemand "soll" schreibt, dann denke ich er hat das nur irgendwo gehört. :D

Ich denke aber auch das wird sich nur auf bestimmte Arten beziehen. Gegen Wellihaltung in geeigneten Käfigen wird auch Niedersachsen nichts haben. :)
 
luxi68 schrieb:
Für mich sehr gut nachvollziehbar. Schließlich gibt es bei uns ein Grundrecht, das uns die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Deshalb ist klar, das solche Bestimmungen für außerhalb der Wohnung viel weitreichender sein können.
QUOTE]

"Unverletzlichkeit der Wohnung" gilt nicht nur für die Wohnung, dein Grundstück, ist auch damit gemeint.. selbst ein Auto zählt darunter.. Oder warum denkst du, steht manchmal auf Grundstücken "Privatgrundstück,Betreten verboten" Da darf niemand ohne Erlaubnis drauf..
Und auch, wenn ein Polizist fragt, ob er bspw. in den Kofferraum schauen darf, und der Besitzer sagt nein, darf der Polizist das nicht, es sei denn, er hat einen Durchsuchungsbefehl, aber das ist ja wieder was anderes und würde auch die Wohnung und das Grundstück betreffen.
 
Thema: Volierenhaltung Bußgeld???

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