Vorwürfe gegen Borkener Jagdbehörde

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Geschossener Bussard und illegale Fallen entdeckt
Vorwürfe gegen Borkener Jagdbehörde



Pressemeldung vom 20.03.2009

Borken. Die illegale Verfolgung geschützter Tierarten im Kreis Borken sorgt weiter für Wirbel. Nachdem Anfang des März ein mit Schrot abgeschossener Bussard bei Vreden gefunden wurde, hat das Komitee gegen den Vogelmord jetzt in einem Waldstück bei Burlo zehn illegal aufgestellte Vogel- und Marderfallen entdeckt und an die Untere Jagdbehörde in Borken gemeldet. Weil sich dort offenbar niemand zuständig fühlte, werfen die Vogelschützer dem Amt jetzt Untätigkeit vor.


Bereits in der letzten Woche haben Aktivisten des Komitees nach einem Hinweis den Wald im Bereich des Klostermoores durchsucht und dabei die Fanggeräte entdeckt. Es handelte sich um ein offen aufgestelltes und beködertes Abzugseisen, eine Käfigfalle für Singvögel und acht aktivierte Lebendfallen, mit denen mitten in der offiziellen Schonzeit Marder und Füchse gefangen werden sollten. „Wir waren über das Ausmaß der Wilderei entsetzt und haben sofort die Kreisverwaltung angerufen.“, berichtet Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd. Doch anstatt herauszufahren und die Fallen zu beschlagnahmen, sah man bei der Unteren Jagdbehörde keinen Handlungsbedarf. Heyd: „Der Leiter der Jagdbehörde fragte mich, wo denn das Problem sei und erklärte mir, dass es legal sei, solche Fallen in der Schonzeit aufzustellen“ – eine nach Ansicht des Komitees „haarsträubende“ Aussage einer Fachbehörde. Selbst als die Vogelschützer von dem offen aufgestellten und mit einem Ei beködertem Abzugseisen berichteten, hielt es das für die Einhaltung der Jagdgesetze zuständige Amt nicht für nötig, einen Mitarbeiter in den Wald zu schicken. Stattdessen – so der Verdacht der Vogelschützer - wurde wahrscheinlich der Hauptverdächtige informiert, denn etwa 20 Minuten nach dem Telefonat erschien der Pächter des Jagdrevieres an der Falle.
Als die Vogelschützer den Jäger mit ihren Vorwürfen konfrontierten, gab dieser zu, einen Teil der Lebendfallen aufgestellt und aktiviert zu haben, behauptete jedoch, dies sei mit der Unteren Jagdbehörde so abgesprochen worden. Auch für das gefährliche, offen aufgestellte Tellereisen hatte der Mann eine Erklärung: Die Falle habe er aufgestellt, um Jungjägern im Rahmen der Ausbildung zu zeigen, „wie man es nicht machen soll“. Das Komitee hält diese Einlassungen des Jägers für Schutzbehauptungen und hat inzwischen den Landesjagdverband (LJV) um eine Stellungnahme gebeten. Im Gegensatz zur Borkener Jagdbehörde ist man beim LJV der Ansicht, dass der Fallenfang im März ein Schonzeitvergehen darstellt und empfahl dem Komitee, Anzeige zu erstatten. Wie die Vogelschützer mitteilen, wurde daraufhin die Staatsanwaltschaft Münster eingeschaltet.

In Münster ermittelt man bereits in einem weiteren Fall von illegaler Greifvogelverfolgung aus dem Kreis Borken. Ein Spaziergänger hatte Anfang März bei Vreden-Lünten einen verletzten Mäusebussard gefunden und zu einem Tierarzt gebracht. Eine Röntgenaufnahme ergab, dass zwei Schrotkugeln im Körper des Vogels steckten. Trotz intensiver Behandlung starb der Vogel wenige Stunden später.

Borken. Die illegale Verfolgung geschützter Tierarten im Kreis Borken sorgt weiter für Wirbel. Nachdem Anfang des März ein mit Schrot abgeschossener Bussard bei Vreden gefunden wurde, hat das Komitee gegen den Vogelmord jetzt in einem Waldstück bei Burlo zehn illegal aufgestellte Vogel- und Marderfallen entdeckt und an die Untere Jagdbehörde in Borken gemeldet. Weil sich dort offenbar niemand zuständig fühlte, werfen die Vogelschützer dem Amt jetzt Untätigkeit vor.

http://www.komitee.de/index.php?problemrevier_burlo

Borken. Die illegale Verfolgung geschützter Tierarten im Kreis Borken sorgt weiter für Wirbel. Nachdem Anfang des März ein mit Schrot abgeschossener Bussard bei Vreden gefunden wurde, hat das Komitee gegen den Vogelmord jetzt in einem Waldstück bei Burlo zehn illegal aufgestellte Vogel- und Marderfallen entdeckt und an die Untere Jagdbehörde in Borken gemeldet. Weil sich dort offenbar niemand zuständig fühlte, werfen die Vogelschützer dem Amt jetzt Untätigkeit vor.


V.i.S.d.P, weitere Informationen, Bildmaterial: KgdV, Axel Hirschfeld (Pressesprecher), Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Tel.: +49 228 665521, Email: **********
 
„Wir waren über das Ausmaß der Wilderei entsetzt und haben sofort die Kreisverwaltung angerufen.“, berichtet Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd.
Ich bin entsetzt über die rechtliche Unwissenheit, und das auch noch beim Geschäftsführer einer selbsternannten Waldpolizei. Warum wird denn immer wieder das Wort "Wilderei" gewählt? Das ist schlicht falsch! Ich kann keine Wilderei begehen, wenn ich im eigenen Revier tätig bin. Es wird gegen alles mögliche verstoßen, aber nicht gegen §292 StGB!!!

VG
Pere ;)
 
paragraphenreiterei? ehrlich gesagt ist mir als tierfreund egal, wie sich diese tierquälereien nennen. ob "wilderei" oder "schonzeitvergehen"?. das gericht wird dies schon auseinanderklabustern und richtig stellen. entsetzt bin ich über den vogelmord an sich.

möglicherweise ist es auch so zu verstehen, dass solange kein täter gerichtlich nachgewiesen ist, auch das delikt der wilderei in frage käme, da es dann auch fremde personen sein könnten, wenn es der jagdaufseher abstreitet und überhaupt abgeleugnet werden will. so kommt dann scheinbar doch auch die wilderei erstmal mit infrage?

das komitee als selbsternannte waldpolizei zu betiteln, soll wohl als abwertung gelten? oder verstehe ich falsch? sie gehen den hinweisen aus der bevölkerung nach, die leider immer häufiger zu illegalem vogelmord hinzuführen scheinen. gut dass es sie gibt, aus meiner sicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
von pere: "Ich bin entsetzt über die rechtliche Unwissenheit, und das auch noch beim Geschäftsführer einer selbsternannten Waldpolizei. Warum wird denn immer wieder das Wort "Wilderei" gewählt? Das ist schlicht falsch! Ich kann keine Wilderei begehen, wenn ich im eigenen Revier tätig bin. Es wird gegen alles mögliche verstoßen, aber nicht gegen §292 StGB!!!"
meine überlegungen siind die, dass geschütze vogelarten, (greifvögel), auch wenn sie dem jagdrecht unterliegen, zur wilderei gehören, da sie möglicherweise nicht dem eigentumsrecht sondern dem gemeinschaftsrecht unterliegen? so mein laienhaftes verständnis.
 
Ich glaube wer in solchen Fällen nicht mal versteht, die einfachsten Begriffe auseinanderzuhalten....naja ich denk mir da so meinen Teil. Das hat nichts mit Verniedlichung zu tun, aber da ist jeder reißerische Begriff recht. Ich vermisse einfach die Sachlichkeit mit der hier vorgegangen wird.
Es ist halt in Euerer Szene schon zu viel Schmuh getrieben worden, mir ist es egal ob das Komitee gegen den Vogelmord oder Vogelmordkomitee heißt, das muß Euch dann auch Recht sein.
 
Ich glaube wer in solchen Fällen nicht mal versteht, die einfachsten Begriffe auseinanderzuhalten....naja ich denk mir da so meinen Teil.
genau du musst das sagen, der sich mit BND-Gesetze und wilderei nichtmal auszukennen scheint.
Das hat nichts mit Verniedlichung zu tun, aber da ist jeder reißerische Begriff recht. Ich vermisse einfach die Sachlichkeit mit der hier vorgegangen wird.
was soll man von so nichtssagenden aussagen halten. nichts. weil, zur sache selbst hast du ja nichts geschrieben und beklagst dich über fehlende sachlichkeit.
Es ist halt in Euerer Szene schon zu viel Schmuh getrieben worden
,erstmal musst du erklären, was und wen du mit eurer szene meinst. oder bist du dazu nicht in der lage?
mir ist es egal ob das Komitee gegen den Vogelmord oder Vogelmordkomitee heißt, das muß Euch dann auch Recht sein.
das handel mal mit dem komitee aus. denen scheint nicht alles so egal zu sein, wie dir. siehe danielG. nicht dass du eines tages hier stehst und genauso abbitte leisten musst.
 
So,

jetzt mal zurück zur Sachlichkeit.

Die obige Pressemeldung ist in sich selbst widersprüchlich, daher auch die Reaktionen von Sachkundigen.

1. Im ersten Absatz ist die Rede von einem Abzugseisen. Dieses ist legal, da es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Im zweiten Absatz ist diese Falle plötzlich zum Tellereisen mutiert- dieses ist wiederum seit über siebzig Jahren verboten, zumindest sein Einsatz.

2. Im der Pressemitteilung wird wild hin und her gesprungen zwischen angeschossen aufgefundenen Greifvögeln und den gefundenen Fallen. Es wird aber nirgends in dieser Pressemeldung behauptet, das das Eine einen Zusammenhang mit dem Anderen hat - es ist nur der Text mit entsprechenden rhetorischen Stilmitteln so formuliert, dass der unbedarfte (und eben nicht sachkundige ) Leser diesen Eindruck erhält (oder wohl erhalten soll...).

In der Politik nennt man so etwas schlicht Demagogie.

3. Der Steinmarder hat ein Jagdzeit vom 16. Oktober bis 28. Februar; und zum Fang desselben werden Abzugseisen verwendet und beködert mit Eiern.
Ein Schonzeitvergehen hätte vorgelegen, wenn sich in dieser Falle tatsächlich ein Marder NACH dem 28.02.2009 gefangen hätte- aber eben nur dann. Eine herumstehende Falle mit einem Ei als Köder darin ist eben noch keine Straftat. So ist das halt mit den juristischen Spitzfindigkeiten.

4. Der Fuchs hat gar keine Schonzeit, d.h. er darf ganzjährig bejagt und somit auch das ganze Jahr über mit Fallen gefangen werden. Es ist lediglich untersagt, Elterntiere, deren Junge diese noch zur Aufzucht benötigen, zu erlegen. Und so lange dies nicht geschieht, liegt auch keine Straftat vor.

5. Drahtkäfigfallen zum Massenfang von Wanderratten sehen sog. Singvogelfallen ziemlich ähnlich, weil sie auch ähnlich funktionieren. Und Wanderratten dürfen ebenfalls ganzjährig gefangen werden; sie genießen noch nicht einmal den Mindestschutz wie der oben genannte Fuchs.

Wenn also der Sachbearbeiter auf der Behörde keinen unmittelbaren Handlungsbedarf sieht, so hat er nicht einmal unrecht. Aufgrund der Schilderung der aufgefundenen Fallen usw. muss er nicht annehmen, das eine Straftat vorliegt. Und er muss sich schon gar nicht instrumentalisieren und vor den Karren anderer Leute spannen lassen.

Es ist eines der Merkmale eines Rechtsstaates, dass im Zweifel eben der Wortlaut des Paragraphen entscheidend ist und nicht die subjektive Meinung de Einzelnen.

idS Daniel
 
es handelte sich um ein offen aufgestelltes und beködertes abzugseisen, offen aufgestellte abzugseisen sind illegal. mit an sicherheitgrenzender wahrscheinlichkeit war auch keine sondergenehmigung für diese fallen vorhanden.

wenn die jagdzeit für steinmarder vom 16. Oktober bis 28. Februar gilt, dann war das bejagen, jetzt im märz, scheinbar doch ausserhalb der regulären jagdzeit und somit illegal.
falls da nun ein abzugseisen zum tellereisen mutierte, könnte das an der erklärungsart liegen und missverständlich ausgelegt werden.

ich hab jetzt einen artikel gefunden, wo sich der jagdaufseher selber auch zu wort meldet.
http://www.azonline.de/lokales/kreis_borken/borken/1003634_Vorsicht_Falle.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Geschossener Bussard und illegale Fallen entdeckt
Vorwürfe gegen Borkener Jagdbehörde


Die illegale Verfolgung geschützter Tierarten im Kreis Borken .....zehn illegal aufgestellte Vogel- und Marderfallen entdeckt.....

Es handelte sich um ein offen aufgestelltes und beködertes Abzugseisen,......... und mit einem Ei beködertem Abzugseisen berichteten, ...
.... gefährliche, offen aufgestellte Tellereisen .....

Ja,

was denn jetzt ? Abzugs- oder Tellereisen ? Legal oder illegal ?

Ich hoffe doch, dass die Unterschiede bekannt sind.

idS Daniel
 
ich hab jetzt einen artikel gefunden, wo sich der jagdaufseher selber auch zu wort meldet.
http://www.azonline.de/lokales/kreis_borken/borken/1003634_Vorsicht_Falle.html

Das in diesem Artikel mit Bild dargestellte Fanggerät ist ein Abzugseisen, kein Tellereisen- und somit legal.

Abgesehen davon- wenn das so aufgestellt war wie auf dem Bild zu sehen, dann kann (und will) der Jäger damit nichts fangen.

Wenn der Jäger Drahtkastenfallen zum Waschbärfang aufgestellt hat, ist auch daran nichts illegales: Der Waschbär hat als Faunenverfälscher keine Schonzeit und darf das ganze Jahr über verfolgt werden.

Und wenn der Jagdpächter auch noch Polizeibeamter ist, dann glaub ich schon gar nicht an die in der Pressemeldung des Komitees dargestellte Version-
der Herr wird kaum so doof sein, sich wegen solcher Peanuts auch noch berufliche Probleme einzuhandeln........

idS Daniel
 
bezüglich der todschlagfallen hat die GWN stellung bezogen und sagt folgendes:
"Das LJagdG M-V (§ 5 Abs.3) gestattet es zwar Grundstückseigentümern auf ihren Grundflächen
auch ohne Jagdschein ausgewählte Wildtiere tierschutzgerecht zu fangen und zu töten – dies gilt
jedoch stets unter Beachtung der Elterntierregelung und ausdrücklich nur für Füchse, Steinmarder,
Iltisse und Wildkaninchen.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch der Einsatz von speziellen Totschlagfallen, den so
genannten Abzugseisen. Grund dafür ist die Besonderheit des Waschbären, seine Nahrung stets mit
seinen sensiblen Vorderpfoten aufzunehmen und nicht wie alle anderen Raubsäuger mit dem Maul.
Durch diese so genannte taktile Nahrungssuche ergreifen die Kleinbären bei der Verwendung von
Abzugseisen den Köder stets mit den Vorderpfoten und es kommt dabei zu qualvollen
Brantenfängen. Nach § 19 Abs.1 Ziff. 9 des BJagdG sind „Fallen, die nicht unversehrt fangen oder
nicht sofort töten, verboten“. Aus diesem Grund ist der Einsatz von Abzugseisen in Gebieten mit
Waschbärvorkommen vorsätzliche Tierquälerei!"


„Während der Sommermonate ärgern sich immer viele Bürger über durch Waschbären abgeerntete
Kirsch- oder Pflaumenbäume“, wissen die Wildbiologen zu berichten. Viele greifen dabei in ihrem
Unmut zu Fangmaßnahmen, die erstens verboten und zweitens in der Regel sehr uneffektiv sind.
„Reife Fruchtbäume ziehen die maskierten Langfinger magisch an, so dass während dieser Zeit
überdurchschnittlich viele Waschbären innerhalb des menschlichen Siedlungsraumes anzutreffen
sind“, so Köhnemann. Einzelne Tiere wegzufangen ist dabei ein ziemlich sinnloses Unterfangen,
wogegen Schutzvorrichtungen an Obstbäumen während der Reifezeit, wie Manschetten um den
Baumstamm, eine relativ einfache und überaus wirkungsvolle Methode sind, um von Waschbären
verursachte Ernteschäden zu verhindern (siehe auch www.diewaschbaerenkommen.de).



http://www.projekt-waschbaer.de/fil..._Qualvoller Tod durch Tellereisen_mitBild.pdf

DAS FETTGEDRUCKTE WURDE VON MIR HERVORGEHOBEN.
 
der teufel sitzt meist im detail.

nach meinen heutigen recherchen in diesem zusammenhang ist es so, dass der jagdaufseher von der jägerschaft, als jagdausbilder nun anscheinend auch suspendiert wurde.

zu abzugseisen und tellereisen: "wenn man etwas genauer liest, sind es zwei verschiedene fälle, die zusammengerafft berichtet wurden".

der vorwurf der wilderei ist richtig, da verdächtige jäger meist abstreiten, dass sie den greifvögeln nachstellen, wie auch dieser jagdaufseher behauptet, fallen würden angeblich einer anderen person gehören.

so war meine vermutung gestern hier nicht soweit hergeholt. beitrag #3
von südwind: "möglicherweise ist es auch so zu verstehen, dass solange kein täter gerichtlich nachgewiesen ist, auch das delikt der wilderei in frage käme, da es dann auch fremde personen sein könnten, wenn es der jagdaufseher abstreitet und überhaupt abgeleugnet werden will. so kommt dann scheinbar doch auch die wilderei erstmal mit infrage?"
 
Südwind,

langsam aber sicher wird das hier lächerlich!
Bist Du eigentlich unfähig hier geschriebenes zu verstehen,oder ist es böswillige Absicht das immer wieder Sachverhalte von Dir falsch dargestellt werden?
Wenn hier geschrieben wird das mit einer fängisch gestellten Durchlauffalle (Lebendfalle) der nicht mit einer Schonzeit geschützte Waschbaer gefangen werden soll hat das nichts mit einem unproffesionel aufgestelltem Abzugseisen,und gleich absolutgarnichts mit einem Tellereisen zu tun.
Das was Du hier betreibst ist Populismus pur ,und schadet den"richtigen" Natur,-und Umweltschützern ;Da sie mit dir in einen Topf geworfen werden.

Man kann ein Thema das im Ansatz gut und wichtig ist auch durch FANATISMUS zerstören.

Yogi
 
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