Was braucht ihr alles für Bewilligungen für einen öffentlichen Anlass mit Falke?

Diskutiere Was braucht ihr alles für Bewilligungen für einen öffentlichen Anlass mit Falke? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Habe gerade wiedermal für einen anderen Kanton in der Schweiz das ganze Spiel durchgemacht: Total: Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung...
Eric

Eric

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Habe gerade wiedermal für einen anderen Kanton in der Schweiz das ganze Spiel durchgemacht:

Total:
Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung Greifvögel
Praktikumspass 3 Monate
Volieren gemäss Mindestmassen
Abnahme der Volieren durch Veterinäramt
Wildtierhaltebewilligung Veterinäramt
Jagdprüfung mit Schiessprüfung
Jagdpass Wohnsitzkanton
Falknerprüfung theoretisch und praktisch
Tourneebewilligung des Kantons wo die Vögel dauerhaft stationiert sind
Meldung des Anlasses an Vet Amt mit Angaben des Einsatzes, Unterbringung, Transports etc.
Meldung des Anlasses an Vet Amt Gastkanton
Tagesjagdpass Gastkanton
Bestätigung Treffsicherheitsnachweis
Nachweis Jagdhaftplichtversicherung für Falke
Einwilligung der Jagdgesellschaft des Gastreviers
Ausstellung Jagdkarte des Gastreviers

Und das für ein paar Momente Flug auf Sportplatz bei einem Behindertenheim.
 
Und natürlich fallen da auch die entsprechenden Gebühren an. Dabei will man nur ein paar Behinderten eine Freude machen.
Ok man könnts jetzt auch bös auslegen und finden: Ja ich mach ein paar Behinderten mit den Gebühren etc. eine Freude.

Erstaunlich für mich: Wärs ein Jagdhund, wärs praktisch total egal.
 
Ich will ja keine schlafenden Hunde wecken ... aber die schlafen hier anscheinend ganz gut ...

Genau das (Behinderten eine Freude machen) wurde hier durchgeführt.
Beteiligte: 2 Falkner, Falken und Eulen.
Natürlich hatten die Falkner ihre Scheine und die Vögel korrekte Papiere.

Um eine weitergehende Genehmigung hat sich niemand Gedanken oder Sorgen gemacht.
Über den Event hat sogar die Regionalzeitung berichtet, kein Amt hat gemeckert.

Läuft also etwas entspannter hier, so lange man es nicht kommerziell betreibt.
Und das ist auch gut so, da soll die Kirche mal im Dorf bleiben!

Beste Grüsse,
tox
 
Ja, solange das ganz nicht kommerziell ist, muss man in D auf beim Antrag auf die Papiere des Vogels nur das Kreuzchen bei "Öffentliche Zurschaustellung" gemacht haben (oder so in der Art) - so wurde es mir beim Falknerkurs erzählt. Alle anderen Dokumente können bei Bedarf im Nachhinein geprüft werden. Und den Schein dabeihaben, klar.

Tja, dafür habt ihrs in der Schweiz mit den Federn leichter ;)
 
Also hab durchaus auch auf Platz dann schon Amtskontrolle erlebt. Natürlich ohne Beanstandung dann.
Allerdings gabs auch schon 3 Monate Schriftverkehr hin und her bis ein Amt feststellte, dass es gar nicht dafür zuständig war. ( Hab ich ihnen aber ganz zu Beginn mit Paragraphenangabe schon geschrieben).
Gab auch schon Aemter die verlangten, dass bei einem eintägigen Anlass eine 30 qm Voliere zu erstellen sei. ( steht auch anders in den Verordnungen).
Meist sind Probleme aber einfach personenabhängig. Und da gibts halt ein paar, die etwas mühsam sind.
Gab auch schon Bussgeld , weil ich in meiner offiziell bewilligten Pflegestation vorübergehend einen verletzten Wanderfalken aus Zucht hatte. Man darf hier offenbar nur Wildvogelpfleglinge aufnehmen. Zuchtvögel, auch wenn es dafür ja eine Wildtierhaltebewilligung braucht, geht nicht. Also wird z.B. ein Wanderfalke aus der Natur in vorübergehende Pflege gebracht: Null Problem. Stammt er aus einer Zucht: verboten.
Also man wird fast Jurist hier, wenn man sich mit den verschiedenen Belangen auseinander setzen will oder muss.
Es gibt offizielle Weisungen des Bundesamtes, in denen das Bundesamt schreibt es sei für gewisse Fälle zuständig. Hat man diesen Fall und fragt dort an, heisst es : sie seien nicht zuständig. Manchmal zum Haare raufen.
 
Alter Schwede... :+shocked::nene:
Ich dachte immer in Deutschland gibts den schlimmsten Behördenirrsinn und Paragaphendjungel.
Aber dagegen ist das hier ja Kindergarten!
 
Oh je, für 12 Uhr Mittags ist meine Grammatik bedenklich.

Ich habe auch eine Genehmigung für einen toten Habicht - von der unteren Naturschutzbehörde (wo ich einfach mal nachgefragt habe), ausgestellt gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Dass der Habicht überhaupt nicht diesem Recht unterliegt, sondern dem Jagdrecht und der Bundeswildschutzverordnung, war denen einfach mal egal :)
 
Thema: Was braucht ihr alles für Bewilligungen für einen öffentlichen Anlass mit Falke?
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