Was kommt auf mich zu, wenn ich einen Zwergwachtel-Hahn übernehme?

Diskutiere Was kommt auf mich zu, wenn ich einen Zwergwachtel-Hahn übernehme? im Forum Wachtel, Reb&Steinhühner, Frankoline im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hallo Ihr, mein Betreff sagt es schon deutlich: An mir geht nun wohl auch nicht der Wachtel-Kelch vorüber ;) Hintergrund ist folgender: Ich...
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Amazonenfrau

Guest
Hallo Ihr,

mein Betreff sagt es schon deutlich: An mir geht nun wohl auch nicht der Wachtel-Kelch vorüber ;) Hintergrund ist folgender: Ich habe eine Voliere mit ca. 30 Zebrafinken. Die Voliere ist eine ehemalige Pferdeaussenbox mit einer Grundfläche von ca. 10 qm, die Finken haben die Möglichkeit, durch ein Fenster in eine Art Aussenkäfig mit Sitzgelegenheit zu fliegen (wie 'ne Loggia, zum Sonnenbaden...) Ich wurde schon immer gefragt, warum ich keine Wachteln dazusetze, habe aber gesagt, daß mir meine 30 Vielflieger reichen. Die Voliere ist schön hell und luftig. Durch die zweigeteilte Stallboxen-Tür kommt auch genügend Sonne rein. Nun gibt es in meiner Nachbarschaft ein Notfall: Die Leute haben 4 Wellensittiche zusammen mit 2 wildfarbigen Zwergwachteln (Hahn und Henne) in einer sehr dunklen, kleinen Voliere gehalten. Die Henne ist nach kurzer Zeit gestorben, der Hahn (ca 10 Monate) alt hockt da nun allein in Dunkelhaft. Die würden ihn gerne loswerden...und ich kann da nun nicht ignorant drüberhinwegsehen. Daher meine Frage: Wenn ich ihn übernehme, möchte ich ihm gerne wieder eine Henne dazusetzen...Auf was sollte ich unbedingt achten (habe mich ausgiebig im Internet informiert und auch Euer Forum ist eine große Hilfe), vielleicht fällt Euch aber noch was ein? Die andere Frage ist: Funktioniert so eine WG zwischen ZF und Wachteln? Wie ist es mit dem Krähen vom Hahn? Zerrüttet es meine Nerven oder die der Nachbarschaft? 8o Oder gar die Nerven meiner ZF, die bei Einbruch der Dunkelheit die Klappe halten und sich in Ihre Schlafecken zurückziehen?

Ich sage jetzt schon Danke für Eure Hinweise,

Viele Grüße,

Susanne
 
Amazonenfrau schrieb:
Was kommt auf mich zu, wenn ich einen Zwergwachtel-Hahn übernehme?
ein Zwergwachtelhahn!


spass beiseite,
nach deinen schilderungen kannst du die zw auf jeden fall übernehmen, natürlich musst du ihm eine henne dazusetzten, ein paar verstecke, sand zum baden und die sache ist gritzt!
und wegen dem rähen. die pferdebox ist ja sicher nicht in deinem wohnzimmer. und wenn die nachbarn nicht unmittelbar ihr schlafzimmer daneben haben sehe ich kein problem
viel spass
 
Hallo

Ich bin auch durch eine Tierschutzübernahme zu meinem Hahn gekommen. Allerdings war es nicht so einfach, eine Henne zu finden. Das ist jahreszeitlich bedingt.

Ansonsten kannst Du die Zwergwachteln ohne Probleme dazu setzen. Alles, was mein geoigl schreibt, kann ich bestätigen.
Ansonsten gibt es alle Infos zu Zwergwachteln hier im Forum satt.

Aufpassen solltest Du auf zwei Dinge: Wachteln fliegen eigentlich nur bei Panik auf. Wirklich fliegen können sie nicht. Dementsprechend unkoordiniert ist ihr "Flugverhalten". Daher streiten sich die Gelehrten, ob niedrige oder hohe Gehege besser sind. Meine Erfahrung bei Legewachteln zeigt, dass das Verletzungsrisiko bei einer hohen und großen (12qm) Voliere größer ist. Die Tiere sind einfach vor die Mauer geflogen.

Meie Zwergwachteln sind provisorisch in einem großen Nagerkäfig untergebracht. Unter die "Decke" habe ich tannenreisig gehängt. Nix passiert. Will sagen: Wenn Du merkst, dass das Auffliegen zum Problem wird (das ist unterrschiedlich bei den Tieren.) einfach 2-3 qm 30-40 cm hoch abteilen und ein Netz drüber spannen.

Und ein Weiteres: Während Deine Zebras einer Ratte oder Maus davonfliegen (Nehme ich mal an.) sind die Wachteln als 1. Bodenbewohner und 2. ein bisschen doof (sorry) willkommene Opfer. D.h., die Voliere muss raubzeugsicher sein - wobei sich Deine Beschreibung ja schon gut anhört.

Und noch 'ne Frage: Wie kommen die Wachteln ohne zu fliegen in die Voliere zum Sonnenbad?
 
Ein Bekannter von mir hatte in seiner sehr großen Kanarienvoliere auch Wachteln.
Ging von Tierseite alles gut, bis die Vogelgrippe kam
Wachteln sind meldepflichtig und als ein H5n1 Virus Tier gefunden wurde (ca. 3 km weit weg) lag er in dem Sperrgebiet. Putenzuchtbetrieb nicht weit weg, alle Tiere wurden gekeult und seine Kanarien auch, warum? Nur weil er Wachteln mitlaufen hatte und diese vom Keulen mitbetroffen sind.
Er konnte nichts tun, sagte mir er kam sich vor wie in einem Horrorfilm. Nach ca. 30 Minuten waren alle Vögel tot.
Ich habe mir auch schon oft überlegt ob ich Wachteln nehmen sollte aber nach dieser Erfahrung bin ich froh es nicht getan zu haben.
 
Hallo

Nicht, dass hier eine OT Diskussion über die Vogelgrippe draus wird, aber:

Warum wurden denn die Kanarien gekeult? Weil sie in einer Voliere waren, oder weil sie auf dem gleichen Grundstück gehalten wurden?

Wenn bei mir jemand auf's Grundstück will, muss er an mir und meinem Hund vorbei. Ohne Terminabsprache geht da gar nichts. Und zum vereinbarten Termin sind dann eben nur Kanarien da. Feierabend! Oder kommt der Veterinär mit SEK und Durchsuchungsbeschluss?

Will sagen: So unsinnig, wie die ganze Vogelgrippe-Geschichte ist (Und gekeulte Kanarienvögel sind ein Beleg dafür!), ruft sie nach zivilem Ungehorsam!

Übrigens: Meine Tiere sind ordnungsgemäß gemeldet, aber da geht's auch nicht um ein Päärchen Zwergwachteln.

Horst
 
Weil sie in einer Voliere waren.

Aber wie willst du denn handeln wenn sie ich mit mehreren Mann hoch vor dir stehen, sagen sie müssten die Wachteln keulen ..... da bist du erst mal geschockt.
Klar ist die Behördensache in der Vogelgrippe nicht immer so wie man es sich wünscht, aber ich bin wirklich genau aus diesem Grund froh keine Wachteln zu haben.
Jeder kann das machen wie er will, nur gehört das aus meiner heutigen Sicht zu einer Entscheidung pro/contra Wachteln dazu.
 
geoigl @ Wie das "mein" dahinkommt, weiß ich auch nicht. Vergiss es einfach. Es war wohl noch etwas früh für samstags.

Rasselbande @ Was man machen will, wenn die ein paar Mann hoch vor der Türe stehen? Macht doch nix. Dafür gibt es Türsprechanlagen. Ich muss niemanden auf mein Grundstück lassen ohne gerichtlichen Beschluss. Gibt's den? Dann hat man leider Pechgehabt und vorher gepennt. Gibt's den nicht: Tschüss! So einfach ist das. Klar, man hat ja nix zu verbergen, und man kann über alles reden. Aber "Guten Tag, wir möchten mal gerade Ihre Tiere keulen! - darüber nicht.
Nee, im Ernst: Mich würde wirklich mal interessieren, wie so was abläuft und ob das wirklich alles rechtstaatlich einwandfrei ist. Kommen die mit Polizei und berufen sich auf Gefahr im Verzug? Sonst geht ohne Gerichtsbeschluss gar nichts. Und ehe der da ist, sind mein Tiere nicht mehr da.
Horst
 
gerichtsbeschluss

hi
ich bin nicht sicher ob die einen gerichsbeschluss brauchen um aufs grundstück zu kommen aber ich bin sicher das das veterenäramt ohne beschluss in imbiss oder restoranteküchen darf um lebensmittelkonrollen zu machen

viele grüße christian
 
Jetzt habe ich ihn da...

Horst und die anderen,

vielen Dank für Eure Antworten. Zum Thema Vogelgrippe und Keulen: Auch bei mir gilt: Erst mal auf mein Grundstück kommen, an meinem Hund und MIR vorbei....und dann sehen wir weiter...Ausser mir und den Vorbesitzern weiß niemand von dem Hahn (der ist so mini, den sieht man gar nicht ;) Aber es gilt: Wachsam bleiben.

Ich habe den Hahn am Samstag übernommen und er hat sich prima eingeführt. Meine Finken hat es gar nicht interessiert, die gehen sowieso immer stumpf zur Tagesordnung über. Ich konnte ihn beim ersten Sonnenbad beobachten, zu Deiner Frage, Horst: Die Sonne scheint von oben durch die offene Stalltür rein bis auf den Boden, d.h. er muß nirgendwo hoch, um ein paar Strahlen abzubekommen. Ansonsten ist es im Moment schwierig, eine Henne zu bekommen, aber Ende der Woche weiß ich mehr...

Ich freu' mich über ihn, er ist ein friedlicher, zahmer kleiner Kerl; so ein richtiger 'Herzöffner' :)

Viele Grüße,
Susanne
 
Hallos Susanne, dann viel Spaß und alles Gute mit dem kleinen Mitbewohner, und dass Du bald noch eine Henne für ihn findest. Dann fühlt er sich erst recht wohl.
Ich hatte im Herbst auch das Problem: Hähne gab es reichlich, aber keine Hennen. Bei einem Zoohändler hier (eigentlich kaufe ich beim Züchter) waren drei Hähne übrig. Der hat seine Verbindungen spielen lassen und konnte mir nach ein paar Wochen (!) eine Henne aus der Zuchtreserve seines Züchters besorgen - da hatte er selber noch keine.
Gruß
Horst
 
Amazonenfrau schrieb:
...Ausser mir und den Vorbesitzern weiß niemand von dem Hahn (der ist so mini, den sieht man gar nicht ;) ......
Ich wünsche dir viel Glück mit dem Tierchen.
Nur du begehst eine Ordnungswidrigkeit und kannst dich nicht mit Unwissen rausreden. Wenn es raus kommt musst du die Konsequenzen tragen. Eigentlich hätte der Vorbesitzer sie auch anmelden müssen, daher können auch da noch Schritte eingeleitet werden, wenn es beweisbar ist.

Und zu den anderen Beiträgen.
Wenn man in einem Gebiet wohnt wo der Sperrbezirk ausgerufen ist, gelten andere Bestimmungen als sonst. D.h. wenn der Bezirk ausgerufen wird, müsste man sofort handeln, die Wachtel transportieren, das ist aber eigentlich gerade in der ersten Zeit auch untersagt(innerhalb des Bezirks, aus dem Bezirk dürfen sie gar nicht verbracht werden). Egal wie, für mich sind Wachteln tolle Tiere, aber die momentane Situation und Rechtslage ist mir zu riskant und die Behörden sind in vielem so sehr unter öffentlichem Druck, die können oft gar nicht anderst.

Hier einmal einige Auszüge aus einem Gebiet das befallen ist:
Vollzug des Tierseuchengesetzes und der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln (Wildvogel- Geflügelpestverordnung);
.....
2. In dem unter Ziffer 1.1 bezeichneten Sperrbezirk gilt für 21 Tage ab dem auf die Bekanntmachung
dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag (Festlegung des Sperrbezirks)
Folgendes:
2.1 Verbot des Verbringens der von Geflügel stammenden tierischen Nebenprodukten,
ausgenommen Erzeugnisse nach Nummer 2.4. aus oder in Geflügel haltende Betriebe
2.2 Verbot des Verbringens von Geflügel und Bruteiern aus oder in Geflügel haltende Betriebe
sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten aus einem Betrieb
2.3 Verbot des Verbringens von frischem Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch,
Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen
Vögeln anderer Arten und von frei lebendem Federwild aus dem Sperrbezirk
2.4 Verbot des Verbringens des von Geflügel stammenden Dungs und flüssiger Stallabgänge
aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht, soweit der Dung oder die flüssigen Stallabgänge
verbracht werden, um nach Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe e der Verordnung (EG)
Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit
Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
(ABl. EG Nr. L 273 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung behandelt zu
werden.
2.5 Pflicht des Tierhalters zur Sicherstellung, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe
oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige
saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel
getränkt und stets damit feucht gehalten werden.
2.6 Ein innerhalb eines Sperrgebiets gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem oder
an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden.
Dies gilt nicht für den den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen
jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten
Personen der zuständigen Behörde.
Nach Ablauf von 21 Tagen ab dem auf die Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung
folgenden Tag gelten für den Sperrbezirk die Anforderungen für das Beobachtungsgebiet
entsprechend.
3. In dem unter Ziffer 1.2. bezeichneten Beobachtungsgebiet gilt ab dem auf die Bekanntmachung
dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag (Festlegung des Beobachtungsgebiets)
Folgendes:
3.1 Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel,
in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier nur mit Genehmigung
der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden.
3.2 Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel
und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet
verbracht werden.
4. Die sofortige Vollziehung .....wird angeordnet.
....
5.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
einzuhaltenden Maßnahmen können nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über Schutzmaßnahmen
beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln (Wildvogel-
Geflügelpestschutzverordnung) vom 19. Februar 2006, geändert durch Verordnung vom 2.
März 2006 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Pflichten für Tierhalter im Sperrbezirk
§ 4 Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
An alle Tierhalter und Tierhalterinnen im Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk!
Die für diesen Sperrbezirk angeordneten Schutzmaßnahmen sind aus der öffentlich
bekannt gemachten Allgemeinverfügung ersichtlich.
Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie über die wichtigsten Pflichten
informieren, die sich für Sie zusätzlich direkt aus der Wildvogel-
Geflügelpestschutzverordnung ergeben:
Für die Dauer von 21 Tagen nach Festlegung des Sperrbezirks
1. dürfen von Geflügel stammende tierische Nebenprodukte, ausgenommen Dung
und flüssige Stallabgänge, aus oder in Geflügel haltende Betriebe nicht verbracht
werden,
2. dürfen Geflügel, Bruteier und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten
aus einem Geflügel haltenden Betrieb nicht verbracht werden,
3. dürfen
a. frisches Fleisch,
b. Hackfleisch oder Schabefleisch,
c. Fleischerzeugnisse,
d. Fleischzubereitungen
von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und von frei
lebendem Federwild aus dem Sperrbezirk nicht verbracht werden,
4. dürfen von Geflügel stammender Dung und flüssige Stallabgänge nicht aus dem
Sperrbezirk verbracht werden
Für diese Verbringungsverbote (Nr.1. bis 4.) kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde
unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen genehmigen.
2
5. hat der Tierhalter sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe
oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder
sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen
Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden,
6. ein innerhalb des Sperrbezirkes gelegener Stall oder sonstiger Standort, in oder
an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten
werden; Ausnahmen von diesem Verbot bestehen für den betreuenden Tierarzt,
dessen jeweiligen Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten
Personen der zuständigen Behörde,
7. wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk
nicht frei umherlaufen.
Nach Ablauf von 21 Tagen nach Festlegung des Sperrbezirks dürfen für die Dauer
von 30 Tagen nach Festlegung des Sperrbezirks Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene
Vögel anderer Arten sowie Bruteier nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde
innerhalb des Sperrbezirks verbracht werden.
Wer Geflügel hält, hat dies - soweit nicht schon geschehen - unter Angabe
• seines Namens und seiner Anschrift,
• der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere,
• der Nutzungsart sowie des Standortes der Tiere,
unverzüglich dem zuständigen Landratsamt anzuzeigen.
Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Soweit mal, kann sicher überall im Netz nachgelesen werden.
 
Rasselbande @ Du schreibst ja richtig: "Sofern es beweisbar ist." Wer sollte jetzt "Schritte" einleiten für einen Vogel, der nicht mehr da ist?
Natürlich, wenn es genug Zeugen gibt, denen ein Richter zutraut, einen Kanarienvogel von einer Zwergwachtel zu unterscheiden . . . - Aber jeder normale Autofahrer begeht täglich mehrere Ordnungswidrigkeiten.
Letztlich muss das jeder selber entscheiden.
 
HorstS schrieb:
....Letztlich muss das jeder selber entscheiden.
Sehe ich auch so, nur man muss es wissen und dann eben auch die Konsequenzen tragen.
Wie der von dir zitierte Autofahrer eben auch bezahlen muss wenn er geblitzt wird.
 
Thema: Was kommt auf mich zu, wenn ich einen Zwergwachtel-Hahn übernehme?
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