wegen der sache mit herkunftsnachweisen und ringen

Diskutiere wegen der sache mit herkunftsnachweisen und ringen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, Es heisst ja das man für Anhang B tiere keine CITES mehr braucht,sondern ein normaler herkunftsnachweis oder kassenbon ausreichen würde...
S

Sagany

Guest
Hallo,
Es heisst ja das man für Anhang B tiere keine CITES mehr braucht,sondern ein normaler herkunftsnachweis oder kassenbon ausreichen würde solang der vogel geschloßen beringt ist,weiss wer von euch wo das gesetzlich steht?da muss es doch nen paragraphen usw. zu geben,das muss doch irgentwo so geschrieben stehen,wenn das "irgentwer" erzählt nutzt das ja nichts.
hat da einer nen link?
 
Hallo
Den Paragraphen kann ich dir leider nicht nennen ich kann dir aber sagen das man die Cites nur für Anhang A Arten braucht und das es nicht in allen Bundesländern Nachzuchtbestätigungen vom LUA gibt.
Wenn ich einen Vogel ohne Papiere anmelden will gebe ich einfach die Ringnummer an und
den Herkunftsort, ob der Ring offen oder geschlossen ist hat bisher noch niemanden interessiert, die Behörde hat diese Anmeldungen auch immer ohne Probleme angenommen.
Mit freundlichen Grüßen Andreas
 
wolfguwe schrieb:
hi,

die frage ist ganz einfach zu beantworten: alles zu diesem thema incl. den gesetzen und verordnungen findest du hier: http://www.bna-ev.de/

gruß
uwe
hallo,
diese seite kenne ich natürlich aber über diese verordnung habe ich nichts gefunden!
aber hier wird ja immer was anderes erzählt,also dann will ich mal wissen wo die die das immer behaupten das her haben.....
also auf der seite vom bna kann ich dazu nichts finden!
oder bin ich nur zu doof uns habe nicht genug geguckt?dann würde ich mich aber über den direkten link freuen ;)
soweit ich nämlich informiert bin braucht man für alles was unter Anhang A-B fällt CITES.
Aber wäre ja schön was neues dazuzulernen,bloß dann möchte ich das schon bestätigt haben,es nutzt ja nichts was zu glauben was irgentwelche leute in einem forum geschrieben haben.
 
Sagany schrieb:
Hallo,
Es heisst ja das man für Anhang B tiere keine CITES mehr braucht,sondern ein normaler herkunftsnachweis oder kassenbon ausreichen würde solang der vogel geschloßen beringt ist,weiss wer von euch wo das gesetzlich steht?da muss es doch nen paragraphen usw. zu geben,das muss doch irgentwo so geschrieben stehen,wenn das "irgentwer" erzählt nutzt das ja nichts.
hat da einer nen link?


Hallo,
guck bei www.bfn.de nach. Da steht alles genau beschrieben für welches
Tier du Cites brauchst oder nicht.

vg
sugar
 
da steht wie gesagt dass alle Anhang B Tiere CITEs brauchen,naja damit wäre die frage wohl erledigt,und die im forum haben quatsch erzählt.
aber dann frag ich mich wie die da drauf gekommen waren das es keine cites bräuchte für anhang b tiere die geschloßen beringt sind???woher habt ihr das??
 
Hallo Sagany

Es ist kein Quatsch.Man braucht für Anhang B-Vögel keine Cites.Melde einen Vogel an, schicke die Kopie der Herkunftsbestätigung und es ist ok.Wäre es anders, würden wohl alle, die keine Cites haben Probleme bei der Anmeldung bekommen.Dem ist aber nicht so.

Da seit dem 01.06.1997 keine Citespflicht mehr für Papageien des Anhanges B besteht, besitzen unsere Papageien einen Legalitätsnachweis in Form einer Urkunde, aus der die wichtigsten Daten ersichtlich sind.

gefunden auf der HP von Heike Mundt.Als Züchterin sollte sie die Bestimmungen ja kennen.

Frag doch einfach mal bei der AZ nach.
 
.......

:idee: ..... oder ganz einfach bei der bei euch zuständigen Stelle, bei der du normaler Weise deine Tiere anmelden würdest. Ein Telefonat oder noch besser ein Besuch,
dann bekommst du es "Schwarz auf Weiß" mit nachhause.
Kannst schon den Aussagen hier glauben - oder dich im Amt vergewissern.
mfG Werner Kiene
 
hallo,
da ich keine meldepflichtigen vögel halte und das auch nicht vohabe habe ich damit nicht viel zu tun.
aber ok,...
meine verwunderung lag halt darin dass es hier von jedem erzählt wird aber keiner hat dazu einen direkten gesetzestext...
auch frau mundt kann sicher viel erzählen....ich hätte halt nur gerne den § für diese "Ausnahmeregelung"(??)
es war eine frage aus interesse.
auch auf der seite vom bna konnte ich nichts darüber finden wobei man es doch von dort am aller ehesten erwarten würde,oder?
nochmal um darauf einzugehen was bei frau mundt steht:
sie beschränkt die aussagen auf das wort papageien!?
ist es denn bei allen anhang b tieren so oder nur alle papageienvögel?das wäre ja noch interessant mal zu wissen.
 
Hallo Sagany!

Mir hat meine Meldebehörde damals ein Merkblatt in die Hand gedrückt. Darin steht wörrtlich: "Tiere der in Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannten Arten dürfen dann gekauft oder verkauft werden, wenn deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen ist. Dieser Nachweis kann seit Wegfall der CITES-Begleitdokumentenpflicht mit jedem geeigneten Beweismittel geführt werden ..."

Tiere unter Anhang B z.B.: (neben einigen Papageienarten) Landschildkröten, Riesenschlangen, Affen, Chamäleon- und Dendrobates-Arten, Störe.

Die oben genannten Beweismittel können sein: die von der EU rechtlich vorgeschriebene Einfuhrgenehmigung, ein Zuchtbeleg vom Züchter, notfalls allein ein geschlossener Ring im vorgeschriebenen Durchmesser (bei Vögeln).

Viele Grüße
Rinus
 
Thema: wegen der sache mit herkunftsnachweisen und ringen

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