Wegfall der Zuchtgenehmigung

Diskutiere Wegfall der Zuchtgenehmigung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Heute, am 22.3.13, hat der Bundesrat aus dem Tierseuchen- das Tiergesundheitsgesetz gemacht. Damit ist auch endgültig die Zuchtgenehmigung...
IvanTheTerrible;2561450 Nehmen wir mal die Australier...[B schrieb:
die sind alle domestiziert[/B]!
Denn wie für WS, ZF und alle anderen gelten die gleichen Exportbestimmungen, denn seit Anfang 1960 durfte kein Vogel mehr das Land verlassen.
Ergo blicken alle auf die etwa gleichen Generationen an Gefangenschaftszüchtungen zurück, ohne das eine Blutsauffrischung durch Wildvögel möglich war!
Mutanten sind von allen Arten reichlich vorhanden und wo noch keine war, oder noch eine fehlte, hat man artverwandte Mutanten eingekreuzt (Neophemen, Agaporniden etc..) um den Prozeß zu beschleunigen.


Hallo Ivan,
was heißt das genau: "artverwandte Mutationen wurden eingekreuzt" - sind das Vögel einer anderen Art oder Unterart?
Vögel, die sich in der Natur als Partner gar nicht finden würden aufgrund unterschiedlichen Lebensraums und unterschiedlicher "Balzsprache"?
 
Sind das Vögel einer anderen Art oder Unterart?
Zitiere noch mal:
"In Einzelfällen kann ein gezielte Genintroduktion (Übertragung von erblichen Merkmalen von einer zur anderen Art) zur Bereicherung bestehender Vielfalt bei Domestikationsrassen akzeptiert werden."
Fett markiert
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jetzt werden dann wohl die Schnäppchenjäger unberingte Vögel haben wollen, weil die dann billiger sind. :D

Ja, genau wie bei Kanarien auch ...... Hört doch jetzt auf zu heulen! Außer in Deutschland gab es das nirgendwo mehr. Und da jetzt auch für den letzten Klarheit herrscht, gibt es keinen Grund mehr zu diuskutieren und Horrorbilder zu malen.
Diskutiert lieber über die, die bei ebay-kleinanzeigen (auch vor dem Wegfall der ZG) Handaufzuchten von Sittichen für viel Geld verkaufen.
 
Ausnahmsweise muss ich Dir da jetzt mal zustimmen ;). Bei Kleinvögeln wie z.B. Kanarien oder Zebrafinken ist es teilweise schon extrem, allein wenn man sich mal die Kleinanzeigen ansieht, da werden die Vögel viel zu jung abgegeben, teilweise unter total hirnrissigen Bezeichnungen und mit Beschreibungen bei denen man sieht, da waren absolute *** am Werk. Das wird wohl bei den Sittichen jetzt allerdings auch so werden, aber das mit den Handaufzuchten ärgert mich auch. Vielleicht sollte sowas mal gesetzlich geregelt bzw. kontrolliert werden.
 
Hört doch jetzt auf zu heulen!
Du hast doch davon angefangen.

Und wenn Du Dich mal bei den Kanarienzüchtern umhören würdest, dann würdest Du wissen, daß die, die sich auskennen und um ihre Vögel sorgen nichts gegen eine ZG gahabt hätten, dagegen waren nur die Vermehrer. Das ist aber Schnee von gestern, überprüfe lieber mal Deine Haltungsbedingungen bei den Wellensittichen.

Handaufzuchten gibt es wohl bei allen Tieren, und wo es keine Nachfragegibt, da gibt es auch keinen Lieferanten. Kläre also mal lieber die Leute auf die einen handzahmen Vogel haben wollen, als mich hier von der Seite her anzumachen.

Ich habe jedenfalls noch keinen Vogel von Hand aufgezogen und werde es auch nicht tun.
 
agaponieden vermischen ihr erbgut auch in der freien natur mit einander da sie sich den gleichen lebensraum teilen.
Vermischungen in der freien Wildbahn können immer vorkommen, wenn die Tiere nahe verwandt sind und sich ihre Lebensräume überschneiden. Von Schwarzköpfchen und Pfirsichköpfchen ist es bekannt. Von Erdbeerköpfchen ist mir das jetzt neu, und deren Lebensraum liegt doch etwas abseits - je nach Sichtweise.

ausserdem speche ich davon das zum beispiel taratas mit agas gekreuzt werden.
Davon "sprach" zwar bisher keiner - zumindest nicht in diesem Thread - aber die Tarantas gehören zu den Agaporniden, wenn sie sich auch an ganz andere Bedingungen angepaßt haben. Wie und mit wem die vermatscht werden könnnen, kann ich mir nicht vorstellen, aber sicherlich gibt es ein paar Gestörte die das versuchen.

Bei den Grassittichen scheint es aber gang und gäbe zu sein, da gebe ich Dir recht. Dort können wohl nur noch wenige die Tiere auf Reinheit hin unterscheiden. Meine Schönsittiche wurden mir auch als rein verkauft, was sie wohl auch sind, aber wildfarben wäre dann doch etwas anderes gewesen. Da habe ich mich auch von einem "langjährigen Züchter" bescheißen - ähm überzeugen - lassen. Vielleicht weiß er es aber selber nicht besser, denn er hat an sich einen guten Ruf. So habe ich nun zwar zwei schöne Vögel hier, die ich aber nicht brüten lassen werde.
 
Post 27
Gut das du dies gepostet hast.
Also doch keine direkte Änderung. Mir war es wohl aufgefallen, da unter Justiz auch noch die alte Fassung vorhanden war, ich aber angenommen habe, es würde seine Zeit dauern, bis alle ihre Seiten aktualisiert hätten.
Danke dir.
Gruß
Ivan
 
Das hab ich auch noch gefunden: Das Tiergesundheitsgesetz wird 12 Monate nach Verkündung in Kraft treten (Frühjahr 2014).
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen treten allerdings am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das bis dahin geltende Tierseuchengesetz (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 Absatz 87 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen......

Kann ich jetzt davon ausgehen, dass der in Post 5 gesetzte Link so ein Rechtsverordnungserlaß ist?
 
Bin kein Jurist, aber ebenso könnte ich mir vorstellen, das Durchführungsbestimmungen auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassen werden können, was immer das im Einzelfall bedeuten mag?
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist!
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass der in Post 5 gesetzte Link so ein Rechtsverordnungserlaß ist?

Nein, das ist ja das Gesetz selber.

Ob es Rechtsverordnungen dazu geben wird, ist mir nicht bekannt. Eine Rechtsverordnung ist (war) z.B. die Psittacoseverordnung (die aber nicht mehr kommen wird, nur als Beispiel)
 
Hallo,
Gilt denn jetzt noch die Ringpflicht ?
Und wie sieht es mit div. anmeldepflichtigen Vogelarten aus ?
Hat sich da was geändert ?

Mfg Black Bird :~
 
Die Vogelarten die man nicht anmelden muss, muss man auch nicht mehr beringen. So kann jeder seine jungen Vögel verkaufen ohne Zuchtgenehmigung und ohne Ring.
Bei den meldepflichtigen Vogelarten braucht man noch die Papiere vom Bundespräsidium, wie gehabt.
Falls ich mich irre könnt ihr mich gerne verbessern. ;)
 
Bei den meldepflichtigen Vogelarten braucht man noch die Papiere vom Bundespräsidium, wie gehabt.

Hallo, das stimmt.
Bei meinen Pflaumenkopfsittichen ist es so, dass ich keine Zuchtgenehmigung brauche, aber die Meldepflicht besteht und die Beringung mit geschlossenen Ringen besteht ebenfalls.
Ich trete bei meinem hiesigen Vogelverein bei, um ihn zu unterstützen und über den Verein werde ich auch Mitglied bei der AZ (Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V.) falls ich doch mal Ringe brauche, so es meine Pflaumis auch wollen.
LG Pflaume
 
Welches "Bundespräsidium" ist eigentlich für welche Papiere zuständig?
 
Hallo, das stimmt.
Bei meinen Pflaumenkopfsittichen ist es so, dass ich keine Zuchtgenehmigung brauche, aber die Meldepflicht besteht und die Beringung mit geschlossenen Ringen besteht ebenfalls.
Ich trete bei meinem hiesigen Vogelverein bei, um ihn zu unterstützen und über den Verein werde ich auch Mitglied bei der AZ (Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V.) falls ich doch mal Ringe brauche, so es meine Pflaumis auch wollen.
LG Pflaume

Die Azringe brauchen deine Pflaumenkopfsittiche aber eigentlich nicht.
Bitte geschlossene Artenschutzringe mit Jahreszahl, erhältlich beim BNA oder ZZF und soweit mir bekannt nicht bei der AZ zu beziehen.
 
Die AZ liefert auch Artenschutzringe, diese werden ebenfalls vom BNA bezogen. Das heißt wenn man Normale- und Artenschutzringe benötigt, liefert die AZ diese zusammen.
 
Soweit ich mich informiert habe braucht man wenn man privat Vögel großzieht keine Genehmigung und keine Ringe mehr, aber wenn man auf Ausstellungen geht und die vögel veräußert braucht man nach der Geflügelpest-Verordnung sehr wohl eine Genehmigung, die Ring pflicht und das führen eines Zuchtbuches.
Stand ca 2 Wochen quelle Veterinär amt.

!?
Ich hoffe das habe ich so richtig verstanden.
LG
 
Thema: Wegfall der Zuchtgenehmigung

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