Welche Ringe benötige ich für Stieglitze, ohne Mitgliedschaft beim Verband?

Diskutiere Welche Ringe benötige ich für Stieglitze, ohne Mitgliedschaft beim Verband? im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallo! Ich halte drin ein Pärchen Stieglitze... Möchte hier keine Zuchtstation aufbauen, wollte einfach nur mal "Just for Fun" eine Brut maximal...
Der Zuchtbeleg alleine hätte auch ausgereicht, da dieser alle relevanten Angaben enthält!
So sieht es aus, der Zuchtbeleg reicht ihm tatsächlich, das weiß ich. Nun kommen wir aber wieder zum Ausgang des ganzen, als Drachen-Fee schrieb:
Das kommt der Sache gleich. Um sie anzumelden brauchtest du ja einen Schrieb der zeigt das die völlig legal sind....
Worauf ich meinte, dass es zwei unterschiedliche Formulare sind und es nicht einfach "irgend ein Schrieb" sein darf.
Es ist also nicht latte welches Formular man hat. Wenn ich sie beim Züchter hole und der Erstbesitzer bin, benötige ich den Zuchtbelegt, wenn ich sie weiter verkaufe, stelle ich ein Herkunftsnachweis aus. Was ich nur nicht so ganz verstehe, ist das Feld "eigene Nachzucht" im Herkunftsnachweis. Wenn es eine eigene Nachzucht ist, muss ich ein Zuchtbeleg mitgeben, wozu dann dieses Feld im Herkunftsnachweis!?
 
So sieht es aus, der Zuchtbeleg reicht ihm tatsächlich, das weiß ich. Nun kommen wir aber wieder zum Ausgang des ganzen, als Drachen-Fee schrieb:

Worauf ich meinte, dass es zwei unterschiedliche Formulare sind und es nicht einfach "irgend ein Schrieb" sein darf.
Es ist also nicht latte welches Formular man hat. Wenn ich sie beim Züchter hole und der Erstbesitzer bin, benötige ich den Zuchtbelegt, wenn ich sie weiter verkaufe, stelle ich ein Herkunftsnachweis aus. Was ich nur nicht so ganz verstehe, ist das Feld "eigene Nachzucht" im Herkunftsnachweis. Wenn es eine eigene Nachzucht ist, muss ich ein Zuchtbeleg mitgeben, wozu dann dieses Feld im Herkunftsnachweis!?

AAAAAAaaaaaha!
Naja, bei alten Frauen fällt der Groschen in Pfennigen :)
Stimmt!
Ich ruf den an und klär das!
 
Hallo
ich verwende für meine Vögel die ich abgebe immer den Herkunftsnachweis
egal ob eigene Nachzucht oder abgabe von erworbenen Vögeln.
Habe selber auch noch nie Formular beim erwerb erhalten auf dem stand bei welcher Behörde
die Eltern gemeldet sind.
 
Auf Eis gelegt!

Der entsprechende Sachbearbeiter war gestern nicht am Platz, Nachricht hinterlassen (AB).
Heute selbe Ansage aber mit Verweis für Notfälle zu....
Ist zwar kein Notfall, aber mal fragen.
Sachbearbeiter erkrankt, definitiv bis nächste Woche, er ist der Einzige der sich in diesem Bereich auskennt.
Man könne mir leider nicht helfen.
Ok, also vertragt auf nächste Woche.
Bis dahin :0-
 
Hallo
ich verwende für meine Vögel die ich abgebe immer den Herkunftsnachweis
egal ob eigene Nachzucht oder abgabe von erworbenen Vögeln.
Habe selber auch noch nie Formular beim erwerb erhalten auf dem stand bei welcher Behörde
die Eltern gemeldet sind.

So wurde es mir von der hier zuständigen Behörde auch genannt.
Vielleicht hätte ich das "irgendein Schrieb" mal deutlicher umschreiben sollen....
 
Jetzt aber...

Heute habe ich den Herrn erreicht, und konnte ihm meine/unsere Verwirrung darlegen und um Erläuterung bitten....
Zur Erklärung...
Dieses Musterformular enthält unter
Erklärung des Verkäufers – alten Besitzers - zur Herkunft der vorbezeichneten Exemplare
die Option: Züchter anzukreuzen, mit der Möglichkeit "selbst".
Dies bedeutet, das es sich um selbstgezüchtete Tiere des Abgebenden handelt, und nicht um Tiere die dieser einst selber erwarb.
Im unteren Teil des Musterschreibens besteht die Möglichkeit bei
Belege, weitere Angaben als Nachweis "Zuchtbestätigung des Züchters"anzukreuzen.

Dieses erschien "uns", wenn analgog zu dieser Bescheinigung -Herkunftsnachweis- auch noch von einzelnen Behörden ein Zuchtbeleg gefordert wird, unsinnig, doppelt gemoppelt.
Ich fragte also nach, was der Sinn wäre, ob "uns" etwas entgangen ist.

Nach seiner Darlegung, würde bei einer Selbst/Eigenzucht, dieser Beleg "Herkunftsnachweis" bei einer Nachzucht ausreichen, um als Käufer die Nachzucht eines Tieres von einem Züchter anzumelden, da logischerweise die Elterntiere (bei Eigenzucht) sowie deren Jungtiere (die jetzt abgeben wurden), am Wohnort des veräußernden/abgebenden Züchters gemeldet sein müssten, und dies somit keiner weiteren Erklärung bedürfte, z.B. durch einen Nachzuchtbeleg in dem explizit steht, welches Tier wo bei welcher Behörde gemeldet ist. Dieser "Herkunftsnachweis" sollte also der entsprechenden Behörde ausreichen, um eine Anmeldung und evtl. Überprüfung vorzunehmen. Zumal es für diese Forderung (bei welcher Behörde die Tiere gemeldet sind) keine gesetzliche Forderung besteht, denn :+klugsche, er nannte mir netter Weise noch einmal den §7 der Bundesartenschutzverordnung, in welchem explizit steht was eine Meldung zu enthalten hätte:
  • Zahl
  • Art
  • Alter
  • Geschlecht
  • Herkunft
  • Verbleib
  • Standort
  • Verwendungszweck (Anmerkung von mir: bei "einfacher Meldepflicht" unrelevant)
  • Kennzeichen der Tiere
Diese Daten reichen also aus, um einer Meldepflicht nachzukommen.

Er wies dazu auch noch einmal daraufhin, was immer noch vernachlässigt wird, das der Zugang zeitnah schriftlich angezeigt werden muss.
Weiterhin gab er uns allen den Hinweis, unbedingt die schriftlich fixierten Ringangaben mit denen des Ringes der sich am erworbenen Tier befindet, akkurat zu überprüfen!
Seit einigen Jahren ist es üblich auf dem Ring seinen Zustand zu vermerken.
O für offen, und G für geschlossen. Dieses ist so wichtig, da Tiere mit einem O-Ring zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde brauchen (für die offene Beringung), gleichzeitig ist diese Ausnahmebestätigung auch noch mal ein Zuchtnachweis! Weiterhin, sollte darauf geachtet werden, das alle Angaben die auf dem Ring stehen, mitgeteilt werden, und ob der Ring an dem Vogel auch wirklich die zugesicherte Eigenschaft hat (Offen/Geschlossen).
Gerade ältere Sollbruchringe sind manchmal schlecht von geschlossenen Ringen zu unterscheiden (Schmutz etc.). Sollte es sich also um einen offenen Ring handeln, ist auf die entsprechende Zusatzbescheinigung zu achten!
Viele Probleme bei der Anmeldung, resultieren daraus, dass dieser Ringeigenschaft nicht genug Beachtung geschenkt wird, und im Nachhinein zu Verzögerungen oder wegen fehlender Dokumenten (Ausnahmegenehmigung für das offene Beringen) zu langen Auseinandersetzungen führen können, wenn nicht sogar zu einem unschönem Ende.

Kommen wir jetzt zu der Option im unteren Bereich bei der man unter
Belege, weitere Angaben
Zuchtbestätigung des Züchters ankreuzen kann. Diese Option dient dazu, wenn man Tiere veräußert, die man nicht selber nachgezüchtet hat. Für deren legalen Besitz, dient dieser Nachzuchtbeleg des ehemaligen Züchters, und muss mit den Tieren mitgegeben werden.

Und ganz wichtig! Es gibt immer noch zu viele Karteileichen, weil Halter oder Züchter ihre verstorbenen/entflogenen/weitergegebene Tiere nicht ordnungsgemäß abmelden!
Alle Betroffenen fassen sich bitte mal an die Nase :zwinker:

Im Verlauf des Gespräches kamen wir vom 100sten ins 1000ste. Die Dimensionen die sich da auftaten, waren mir sogar Teilweise neu, die anstehende Änderungen/Wegfall der Psittacoseverordnung und deren Auswirkung, Änderungen von Ordnungswidrigkeiten in den Tatbestand einer Straftat...
Das alles war so viel, dass ich dazu einen extra Thread eröffnen werde unter Recht und Gesetz....
Aber nicht mehr heute :k
 
Ich raffs nicht! :D

Nach seiner Darlegung, würde bei einer Selbst/Eigenzucht, dieser Beleg "Herkunftsnachweis" bei einer Nachzucht ausreichen, um als Käufer die Nachzucht eines Tieres von einem Züchter anzumelden,
Also wenn ich einen Vogel gezüchtet habe und ihn an dich verkaufe, brauche ich dir nur einen Herkunftsnachweis auszufüllen, richtig? So hab ich es nun verstanden.

Zuchtbestätigung des Züchters ankreuzen kann. Diese Option dient dazu, wenn man Tiere veräußert, die man nicht selber nachgezüchtet hat. Für deren legalen Besitz, dient dieser Nachzuchtbeleg des ehemaligen Züchters, und muss mit den Tieren mitgegeben werden.
Wenn du den von mir gekauften Vogel nun wieder verkaufen willst, musst du neben dem Herkunftsnachweis dem neuen Besitzer auch einen Zuchtbeleg mitgeben, den du von mir bekommen hast? Hast du doch aber nicht, weil ein Herkunftsnachweis reicht!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich raffs nicht! :D
...Also wenn ich einen Vogel gezüchtet habe und ihn an dich verkaufe, brauche ich dir nur einen Herkunftsnachweis auszufüllen, richtig? So hab ich es nun verstanden.

...Wenn du den von mir gekauften Vogel nun wieder verkaufen willst, musst du neben dem Herkunftsnachweis dem neuen Besitzer auch einen Zuchtbeleg mitgeben, den du von mir bekommen hast? Hast du doch aber nicht, weil ein Herkunftsnachweis reicht!?

http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/rolleyes_girl2.gif
Uaaaaaaaah......
Der Herkunftsnachweis wird von dir ausgefüllt anhand der Zuchtbescheinigung, welche bei dir bis zur evtl. Weitergabe verbleibt.

Aber, deine Nachfrage ist berechtigt....
Ich ruf ihn an...[url=http://www.smilies.4-user.de]http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_078.gif[/URL]

Dazu fällt mir noch was ein, was ich vergaß zu erwähnen...
Die Ringgröße! Diese wäre auch immer sehr wichtig, da man an der im Vorfeld schon erkennen kann ob eine Manipulation vorliegt oder nicht, da es vorgeschriebene Ringgrößen gibt :+klugsche

Ansonsten habe ich die Texte für das Recht-Forum verfasst und zum Korrekturlesen/Freigabe rausgeschickt :D
 
Jetzt aber wirklich!

Der Herkunftsnachweises reicht wenn du ihn ordnungsgemäß ausfüllst. Ich würde mir davon eine Kopie machen, oder in zweifacher Ausfertigung, wegen der Abmeldung und als Beweis!

Wenn ich die Vögel jetzt weitergebe, fülle ich einen neuen Herkunftsnachweis mit dem neuen Halter aus (Zweifach oder in Kopie). Wo ich aber bei Nachzucht, nicht selbst sondern andere ankreuze. Und ganz unten bei Belege, kreuze ich die Option Zuchtbestätigung des Züchters an, und gebe ihm das Original deiner Herkunftsbescheinigung (Nachzucht selbst) mit.
Mit diesen Unterlagen meldet er dann die Vögel an:
  • Kopie von originaler Zuchtbestätigung
  • Kopi oder Original von dem neuen Herkunftsnachweis
Vergiss nicht! Ganz unten das Datum einzutragen und die beiden Unterschriften ;)
Wenn Unklarheiten sind, frage noch mal nach!

Noch eine Ergänzung, vorsichtshalber damit keine Missverständnisse aufkommen, es geht hier in diesem Thread um Vögel die lt. dem Gesetz geschlossen beringt werden müssen, und nur für solche Vögel gilt dann auch dass Einholen einer Ausnahmegenehmigung zum benutzen von offenen Ringen, wie ich weiter oben erwähnte.
Ein offener Ring gibt keinerlei Auskunft über die rechtmäßige Herkunft eines Vogels (er kann auch einem illegal beschafften Vogel angelegt sein). Deswegen gehört bei diesen Nachzuchttieren, die Ausnahmsweise offen beringt wurden immer eine Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Behörde dazu!
Oftmals werden auch nicht gekennzeichnete Vögel erworben, deren Ringe nicht angelegt sind und dem neuen Besitzer lose in die Hand gedrückt werden.
Solche Tiere können aber vorhandenen Dokumenten und Erklärungen - insbesondere, wenn diese ein Kennzeichen ansprechen - nicht zugeordnet werden, womit die vorgelegten Unterlagen nicht als Herkunftsnachweis anerkannt werden müssen, was die Beschlagnahme und Einziehung der Tiere zur Folge haben kann.
Achtet also darauf!
 
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