welcher Greifvogel für den Anfang?

Diskutiere welcher Greifvogel für den Anfang? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Guten Tag liebe Vogelfreunde. Ich bin 20, Studiere noch und so kann ich es noch von ganz fern betrachten wie ich mir das später mal vorstelle...
Deine allerbeste, mein Freund:~

hallo zweitbeste Freundin,
ne erstbeste hab ich schon :dance: (Mensch/weibl) :D

musst mir mal sone Freundschaftsmail schicken wo ich nur klicken muss.:beifall:

Also,....ich habe die Behörde so verstanden.

Nehmen wir einen Greifvogelzoo.
Der Pfleger darf mit keinem Greif "spazieren gehen" und den Fliegen lassen,.......ausser mit dem hier heimischen boteo buteo buteo.

Aber macht sowieso keiner,...ist doch alles nur Theorie um nix.

Fälle wie phönixnix sind wirklich außerordentlich selten.

Aber wenn die Umstände so zusammentreffen darf sie den Bussard auch ohne Jagd/Falknerschein Fliegen lassen.

dein x-bester Freund
 
es hat keiner was dazu gesagt...

ist es als HH besitzer (z.B.) fürs Tier ok, wenn man ihn nur aus der Voliere lässt, wenn man mal wiedermit ihm ruas gehen will, oder braucht er die aktive Jagd?

wie wichtig ist die Jagt fürs Tier und was empfindet so ein Tier einen Spaziergang mit dme Herrchen(oder wie man das schreibt)?

also es ist schon wichtig das man den Vogel frei fliegen lässt. Weil so trainiert er seine Muskeln fürs Fliegen. Also bei dem Spaziergang baust du eine bindung zum Tier auf. Also ist es sehr wichtig mit ihm spazieren zu gehen. Die Jagd fürs Tier ist sehr wichtig. Weil man soll dem Vogel ja immer wieder die Freiheit geben. So ich hoffe ich habe nix falsches gesagt. Wenn ja bitte korigieren. Danke
 
[ was ein Falkner mit nem Mäusebussard beizen will?!

genau das habe ich den pächter auch gefragt.

mal abgesehen von der wendigkeit, ist ein starkes bussardweib wirklich nicht in der lage, sagen wir mal ein ausgewachsenes kaninchen zu schlagen, so rein kraft mäßig? man verzeihe mir diese frage, mit jagdlichen geschichten kenn ich mich nur theoretisch ein kleines bißchen aus.
unsere lady schlägt jedenfalls recht heftig zu wenn se schlecht drauf ist. kann auch durch den handschuh schon mal wehtun.


Nur der Verpächter, oder war er auch der dortige Jäger?

Also..Bussarde sind viel zu langsam..die können das Kanin nicht wirklich gut einholen, eventuell auf einer langen Fläche.
Also, ich hatte da mal ein etwas unschönes erlebnis:
Habicht auf Krähen.. 60m weiter streicht ein Bussard ab. Habicht abgedreht, sofort dem Bussard hinterhergepowert. Nach weiteren 20-30m hatte mein Habicht den Bussard eingeholt.
Nachdem der Habicht ihn aus der Luft geprügelt hatte- gottseidank nur um die Ständer rum- flog er nach 2 sek wieder auf. Beiden Vögeln ist nix passiert. Sehe den Bussard jetzt immernoch jeden Tag.
Also..bevor hier irgendwer meckert: Es war ein Unfall und nicht beabsichtigt, sie war hinter ner Krähe her und irgendwie haben Habichte gegen Bussarde ne ziemlich Abneigung. Sie hat abgedreht und joa..
Sollte eher als kleines Beispiel für die Schnelligkeit dienen.
Von der Kraft her hat der Bussard in seinen kleinen Fängen schon gut Kraft, würde aber allein von der Griffweite nicht ausreichen, ein Kanin zu halten.
 
Also dazu möchte ich nun doch auch noch was sagen.

Der Mäusebussard hat keinerlei Sonderstellung innerhalb der heimischen Greifvögel. Für ihn gilt dasselbe Recht wie für Sperber, Rotmilan und Rauhfußbussard.

Man muß dabei zwei Dinge trennen:

1. Haltung: Grundsätzlich darf man von den einheimischen Vögeln nur Steinadler, Habicht und Wanderfalke halten. Grundsätzlich bedeutet aber: Vom Grundsatz her, Ausnahmen möglich. Wer eine solche Ausnahme bekommt – aus welchen Gründen auch immer – darf dann auch Sperber und Mäusebussard halten. Ab dann gilt für sie dasselbe wie für den Habicht.

2. Beizjagd: Beizjagd ist die Jagd mit abgetragenen Greifvögeln oder Falken. Das Jagdrecht spezifiziert hier nicht näher, macht also keinen Unterschied zwischen Habicht und Bussard. Wer also einen Mäusebussard legal hält und ohne Jagderlaubnis mit ihm rausgeht zum Fliegen, der begeht vom Grundsatz her Wilderei. Es spielt dabei keine Rolle, ob er in der Lage ist, ein Kaninchen zu bewältigen (das schafft ein Bussardweib sicherlich, wenn es nicht gerade ein topfitter 2-kg-Rammler ist). Es spielt auch keine Rolle, ob der Vogel Geschüh trägt oder nicht. Fliegt der Vogel frei und kommt zurück, ist er in Jagdkondition (zumindest sieht es das Gesetz so). Wie es ein Gericht im Ernstfall auslegen wird, kann ich freilich nicht sagen.

Wer einen verletzten Bussard aufnimmt, darf diesen – vorbehaltich jagdrechtlicher Vorschriften – zwecks Pflege und Wiederauswilderung aufnehmen. Ohne Sachkundenachweis und zunächst ohne Genehmigung. Allerdings ist die Aufnahme der zuständigen Stelle mitzuteilen. Diese kann im Zweifelsfall die Abgabe des Vogels an einen Sachkundigen anordnen (insofern wird indirekt eben doch die Sachkunde verlangt, die jedoch nicht unbedingt formal vorliegen muß). Im Falle jo.buteo wird sie das sicherlich nicht tun, da er dort als sachkundig bekannt sein dürfte.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

also fakt ist , das habe ich selber gesehen, das MB sehr wohl in der Lage sind Kaninchen zu erbeuten. Was ich nicht verstehe ist aber das Jp doch so viel Ahnung hat aber unsere Gesetze anscheinend nicht kennt und bei der Behörde nachfragen muß, ich denke du hast die Scheine mal gemacht bzw. die Lehrgänge und die Prüfungen nichtn bestanden.
Also fakt ist auch sollte ich jemand wie Jo mit einem MB im Freiflug sehen ( ob Pflegefall oder nicht) gibt es eine Anzeige und dann schauen wir mal was dann die Behörde sagt, solange kein Kläger da ist machen die sich auch keine Arbeit aber bei einer Anzeige muß was geschehen und dann solste mal sehen wie schnell die dir die Gesetze erklären können.
Was begeisterte " Hilfstierpfleger" mit einem MB alles machen anstellen konnten wir ja doch in einem anderen Thread verfolgen, das sind aber wahrscheinlich die leute denen es vergeben wird.
Gruß
Marco
 
stell dir mal vor, marco, es gibt echt auch leute die auch bei behörden nachfragen, weil sie nicht alles wissen mit der muttermilch eingesaugt haben.... ausser du natürlich, du musst nix nachfragen :D

und zu deiner beruhigung, der jo hat nen falknerschein :prima:

aber er erkundigt sich auch gerne, will sein wissen erweitern. allein in unterschiedlichen bundesländer gelten schon wieder ganz andere gesetze.

dino, viel glück für die zukunft
 
.

Wer einen verletzten Bussard aufnimmt, darf diesen – vorbehaltich jagdrechtlicher Vorschriften – zwecks Pflege und Wiederauswilderung aufnehmen. Ohne Sachkundenachweis und zunächst ohne Genehmigung. Allerdings ist die Aufnahme der zuständigen Stelle mitzuteilen.
;)

nein nein nein.
Darf er nicht.
Ich bitte Dich , Peregrinus, das ist Jagdwilderei.....das weißt du doch ... soll ich bei dir ins Revier gehen und ein verletztes oder gar angeschossenes Reh ins Auto laden und das Tier dann gesundpflegen?
 
Darf er, mit zustimmung des zuständigen Jagdpächters bzw Revierinhabers ;) ansonsten fällt es unter Jagdwilderei, da hat buteo recht.
 
Hallo,

@Naturedream
ich habe nichts mit der Muttermilch aufgesaugt. ich habe abwer ebenfalls den jagdschein und Falknerprüfung abgelegt und diese Dinge zählen nun mal zu dem Lehrstoff dieser prüfungen.
Wenn ich auf der Falknerprüfung sage das ich mir nen MB mitnehmen darf und ohne Sachkunde pflegen und fliegen darf kann ich gehen und zur nachprüfung kommen also was soll das dann mit diesen Dingenwie " Muttermilch" aufgesaugt.
Siehste ich rede von Dingen die ich weiß und gelernt habe das tut er anscheinend nicht.
Abgasehen davon tritt Jo.Buteo doch selber als allwissend und heilig auf und auf einmal ist das nicht so da fragt er lieber nach.Er hat wahrscheinlich soviele Falknerscheine wie Bücher geschrieben-haha.
Oh weia.
Gruß
Marco
 
Es spielt auch keine Rolle, ob der Vogel Geschüh trägt oder nicht. Fliegt der Vogel frei und kommt zurück, ist er in Jagdkondition (zumindest sieht es das Gesetz so). Wie es ein Gericht im Ernstfall auslegen wird, kann ich freilich nicht sagen.VGPere ;)

hallo pere,

exact das war schon mal Streitthema.
Der MB macht da eine Ausnahme, zumindest laut Jagdbehörde.

Die Beute des MB sind Mäuse,....keine Kanin oder größer.
Alle normale Beute fällt nicht unter jagbares Wild. Das ist der Grund

Aber wie schon gesagt,....Gesetze,....Behörden......

Man sollte per Gesetz beschließen das alle die mit Greifen jeglicher Art hantieren den Falknerschein machen müssen.

Zu denen die einen Bussi ohne Schein pflegen,....lieber nicht frei lassen ,...sonst bekommste vielleicht Ärger.

Mir persönlich wäre ein Schein egal,....wenn der Halter dafür alles richtig macht.

Nur der Schein ist es ja auch nicht.
 
dino, viel glück für die zukunft
Danke danke

nun aber nochmal genauer nachgefragt (ihr könnt sicherlich die Meinung eines Harris z.B. am besten repräsentieren)

ist es für das Tier ok, wenn ich mich auf 3 Sachen beschränke:
-Haltung und Pflege etc.
-mit mir raus kommen, also spazieren gehen etc.
-Wenn die Gelegenheit sich bietet er was für sich jagen darf, wenn er will

ich ihn aber weder abrichte, noch zur Jagd antreibe?

oder wäre er sogar mit einem Leben zufrieden bei dem er garnicht jagt?

bzw wenn ich es so machen möchte, kann ich mich dann später noch umentscheiden, oder ist es dann schwierig ihm die Jagt noch schmackhaft zu machen?

(bei rechtschreibfehlern dürft ihr mich gerne berichtigen. bei herrschen und Jagd bin ich mir nciht sicher)
 
ihr sollt euch nicht streiten.
wir falkner dürfen adler, wander,habicht aufstellen. aber nur 2 an der zahl.
ok.
mäusebussard, turmfalken und co. da braucht man eine ausnamegenehmigung mit begründung.
MB`s und co, die verletzt gefunden werden, darf man nur notversorgen, wer kann.(sonst gleich in fachkundige hand).
also alle hier hatten ein bißchen recht.
menno, menno
 
ich habe abwer ebenfalls den jagdschein und Falknerprüfung abgelegt und diese Dinge zählen nun mal zu dem Lehrstoff dieser prüfungen.

...ich mag mich eigentlich garnicht mit dir streiten...

aber in jedem bundesland sind die gesetze sowas von verschieden...
schön dass du das ALLES in deiner lehre gelernt hast und nirgendwo dich nochmal erkundigen musst. gut für dich.

ist bei dir jeder ne hohle nuss der sich nochmals vergewissert um alles richtig zu machen? das ist schwach regalis... du papst :gott:
 
Oh weia
Naturdream du verstehst das einfach nicht.
In dieser Angelegeheit ist es nicht von Bundesland zu B undesland verschieden da hier das Bundesgesetz zählt und die Länder sich daran halten müssen es kann verschieden ausgelegt werden aber fakt ist , wie von den anderen beschrieben, ich muß nicht nachfragen ob die Behörde es bei mir anders handhabt wenn ich angezeigt werde ist es Bundegesetz und das zählt-ICH DARF ES OHNE SCHEINE NICHT.
Wenn die Behörde sagt sie können das mag das sein aber wenn dich jemand anzeigt ist schluß mit lustig dann bekommst du von der gleichen Behörde gesagt-tja bis jetzt ging das aber.......!
Also bin ich nicht allwissen sondern habe aufpaßt und da ich mich mit Greifen beschäftige muß ich nicht nachfragen-jetzt verstanden.
Und wenn hier jemand als Allwissend auftritt ist das wohl jemand anders und da hätte ich gedacht das diese Person ein Bundesgesetzt kennt was man kennen sollte wenn man so in der " Materie" steckt.
Sollte der liebe Jo.Buteo die Scheine nicht haben und trotzem von der Behörde die Genhmigung können wir ja malprobieren was passiert wenn ihn jemand anzeigt evtl. verstehst du dann was ich meine.
Gruß
Marco
 
wenn ich euch mal auf andere gedanken bringen darf.
das leben ist schön.
streiten auf diesem niveau ist sehr schlecht für junge user.
also die wortwahl machts.
ich komm mir vor wie im kindergarten.
 
Thema: welcher Greifvogel für den Anfang?

Ähnliche Themen

F
Antworten
1
Aufrufe
1.985
micarusa
micarusa
Stev
Antworten
3
Aufrufe
497
Peregrinus
Peregrinus
B
Antworten
3
Aufrufe
381
Trillian
Trillian
F
Antworten
38
Aufrufe
5.148
Panyptila
Panyptila
Zurück
Oben