Wellensittich Handaufzucht ab Ei

Diskutiere Wellensittich Handaufzucht ab Ei im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hallo, ich habe einen frisch geschlüpften Wellensittich (Naturbrut), der über eine Woche später als seine Geschwister geschlüpft ist. Ich habe Ihn...
Woraus entnimmst Du das ?

Da Wellis bekanntlich 18- 20 Tage brüten, bis das erste Küken schlüpft, hätte die Threaderstellerin fast 3 Wochen Zeit gehabt, sich Informationen anzulesen und einzuholen.
Wenn sie hier in dieser Zeit Rat gesucht hätte, hätte Ihr jeder Züchter gesagt, das sie entweder sofort den ATA informieren muss, oder sie soll die Eier kurz abkochen, anstechen und durch Kunsteier ersetzen.
Und in dieser Zeit hätte der ATA ihr auch keinen Kopf abgerissen, sondern wäre freundlich und hilfsbereit zu gange gewesen. Jetzt aber, wird der ATA aber sofort ein Bußgeldverfahren einleiten.... Mit Recht.

Wo wurde diese Hähe denn bei einem erstmaligen Verstoss verhängt ?

Wie ich meinen Mitarbeitern immer wieder sage:" Wer lesen kann, hat mehr vom Leben"
Ich habe geschrieben "bis 5.000,00 Euro". Das heißt nicht, das es so hoch sein muss sondern kann....
Der Kölner ATA ist mein Freund und wenn der eine Schwarzzucht aufdeckt, dann setzt er seine ganze Kraft rein, damit das Bußgeld so hoch wie möglich angesetzt wird.
Wenn hier ein wissentliches Verhalten nachgewiesen wird, dann fällt das auch so hoch aus. Und für mich ist diese Verhalten hier gegeben, aber ich bin kein Richter.........

Und nochmal zum Abschluß: Eine Handaufzucht eines Wellis ist ungemein schwer und wird in Regel nicht praktiziert und da ich ein absoluter Gegner von Handaufzucht bin kann ich auch nur für eine NZ plädieren.
Für mein Verständnis hat die Threaderstellerin das Küken auch nur auf Grund einer Vermutung von der Henne genommen, ohne genau zu kontrollieren und zu prüfen, ob die Henne wirklich füttert.
 
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Danke für Deine Erläuterungen. Woraus entnimmst Du denn, daß Brutmöglichkeiten bewusst angeboten wurden oder wann aufgefallen ist, daß der Welli tatsächlich auf Eiern sitzt ? Gehst Du davon aus, daß jeder Unerfahrene das gleich erkennt ?

Bei einem mehrmaligen Verstoss ist eine Ordnungsgeld meines Wissens bis € 10.000,- möglich, aber es braucht schon ein paar Verstösse, bis man in den vierstelligen Bereich kommt. Aus diesen beiden Gründen haben mich über die "bis 5.000 Euro" für diesen konkreten (erstmaligen) Fall gewundert.

Was ist denn nun mit "Hätte..." und "wenn..." in diesem Tenor gewonnen ? Vor allem, wenn jemand meint, sie sollte das Küken zurücksetzen, und ggf. verhungert es eben (auch), warum schreibt das dann keiner - nachdem die übrige Wortwahl auch nicht gerade zimperlich sind - und erklärt einer Neuangemeldeten auch die Gründe ?

"Ist hier nachzulesen...; hatten wir alles schon..." mag ja sein. Im Forum Wildvögel werden auch ständig die (fast) gleichen Fragen gestellt, die häufig auf ähnlichen Fehlern beruhen. Trotzdem spielt der Ton die Musik.
 
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Danke für Deine Erläuterungen. Woraus entnimmst Du denn, daß Brutmöglichkeiten bewusst angeboten wurden oder wann aufgefallen ist, daß der Welli tatsächlich auf Eiern sitzt ? Gehst Du davon aus, daß jeder Unerfahrene das gleich erkennt ?

Ich gehe davon aus, das jeder plichtbewußte Halter mindestens einmal täglich nach seinen Tieren sieht.
Das einem am ersten und vielleicht auch am zweiten Tag nicht auffällt, das ein Vogel fehlt ( wenn eine Henne brütet ist sie in ihrer Nistgelegenheit (Bruthöhle) und Wellis brüten nicht in einem Kanariennest! ), will ich zugestehen, aber spätestens am dritten Tag fällt auch einem Laien auf das ein Vogel fehlt - ich hab 40 Zuchttiere und wenn sie nicht in der Brut sind, dann fliegen sie in der großen AV, aber ich seh jeden Tag nach, ob jeder einzelne Vogel in Ordnung ist oder ob er irgendwelche Zeichen hat, die mich wach rütteln und wenn ich einen einzelnen Vogel nicht sehe, dann grieche ich auch unters Gebüsch wenns sein muss um ihn zu finden! Verantwortung!

Bei einem mehrmaligen Verstoss ist eine Ordnungsgeld meines Wissens bis € 10.000,- möglich, aber es braucht schon ein paar Verstösse, bis man in den vierstelligen Bereich kommt. Aus diesen beiden Gründen haben mich über die "bis 5.000 Euro" für diesen konkreten (erstmaligen) Fall gewundert.

Hier stimmt dein Wissen nicht, es sind max. 5.000,- Ich werde die Stelle raussuchen und dir gerne posten - denn es geht hier nicht um die eigentliche ZG,sondern um die Psittakoseverordnung.

Hier ist nicht Dummheit oder Nichtwissen anzusetzen, sondern bereits Vorsatz anzuwenden. Aber wir sind hier nicht die Richter

Nach meiner Meinung, hätte sich alles andere erst gar nicht ergeben, wenn man sich rechtzeitig informiert hätte.
Mit dem Entfernen des Küken aus dem Brutkasten hat die Threaderstellerin für ein Todesurteil des Küken gesorgt.
Natürlich kann man hier bei BB künstlich Aufzuchtmittel und Kropfmilchersatz kaufen, aber damit ist es nicht getan, denn in den meisten Fällen ist durch HZ eine Kropfentzündung ( vorallem beim Laien ) vorprogrammiert und würde bei einem Küken wahrscheinlich auch zum Tode führen, denn durch die HZ wird in vielen Fällen der Kropf regelrecht verbrannt
 
Lerne ja gerne dazu, aber wenn, dann schon genau. Mit "Hätte man es erst gar nicht so weit kommen lassen", ist ja nach wie vor die Eingangsfrage nicht beantwortet. Hoffe, Du bleibst mir gesonnen.

Einen Brutkasten kann ich der Schilderung beim besten Willen nicht entnehmen. Was die Wellis in einer Aussenvoliere als Bruthöhle verwendet haben, ist demnach dahigestellt. Wie oft genaue Kontrollen erfolgten (nicht: erfolgen sollten) wissen wir auch nicht.

Die Liste der Ordnungswidrigkeiten (§ 13) der Psittakoseverordnung enthält Zucht ohne Erlaubnis bzw. ZG überhaupt nicht, sondern nur die fehlende Kennzeichnung. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/psittakosev/gesamt.pdf
Die Erfordernis der Erlaubins zur Nachzucht von Papageien und Sittichen ist hingegen im Tierseuchengesetz (§ 17g) geregelt. Hiernach können Ordnungswidrigkeiten, zu den auch das Halten von Papageien oder Sittichen ohne Erlaubnis nach § 17g gehört (§ 76, Abs. 2 Nr. 4) mit einer Geldbuße bis € 25.000 geahndet werden (§ 76 Abs. 3). http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/viehseuchg/gesamt.pdf
Von daher erschließen sich mir die € 5.000 immer noch nicht, jedoch ist mir kein Fall aus der Praxis bekannt, bei dem nach einem erstmaligen Verstoss dieser Art ohne Handel in vierstellige Höhe gegangen wurde.

Das Küken wurde offenbar entnommen, weil ein ebenfalls jüngeres als die anderen bereits gestorben war. Woran wäre sicher hilfreich zu wissen gewesen. Nun habe ich aber jahrelang tote Jungvögel obduzieren lassen, auch um Fütterungsfehler auszuschließen, und noch nie war der Befund "Kropf verbrannt" (bzw. Kropfentzündung durch falsche Fütterungstechnik o.ä.) dabei, auch nicht bei denen, die von absoluten Laien gefüttert worden waren. Wie sieht denn so etwas aus ?

Apropos Quikon: da ich damit bei Wildvögeln (Körnerfresser) keine schlechten Erfahrungen hatte, habe ich es zunächst auch für die Nymphensittiche genommen. Damit ging es aber einem Küken bereits schlecht, und die Vogelärztin riet mir zum Wechsel. Es ist ja schließlich auch ein Handaufzuchtfutter für Kanarien. Wenn aber jemand damit erfolgreich Wellensittiche grossgezogen hat, würde mich das interessieren. Nachdem ich diverse Zusammensetzungen verglichen habe, würde ich es trotzdem nicht mehr nehmen.
 
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