Wellensittich und Vogelgrippe

Diskutiere Wellensittich und Vogelgrippe im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich habe mich hier gerade angemeldet, weil ich eine wichtige Frage habe. Unser 10 jähriger Sohn kommt seit gestern nicht mehr in den...
VolkerM schrieb:
Diese Ausweitungen sind nicht vorgesehen - und zwar eben so wenig wie bei Auftreten eines Verdachtsfalles präventive "Radiuskeulungen" im Umkreis infizierter und/oder infektionsverdächtiger Bestände.

Schöne Grüße
Volker
Heisst das, dass auch beim Auftreten der Vogelgrippe in der gleichen Stadt oder im gleichen Dorf gesunde Vögel z.B. Wellensittiche in Wohnungen nicht von Amts wegen getötet werden?
Das wäre ja mal eine gute Nachricht.

Viele Grüße
Gerd
 
Hallo VolkerM

bitte gibs gekos schriftlich, ja kannst Du das?

Würde ich seinem Sohn von herzen wünschen.
 
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Guten Morgen Corinna,

Du schreibst:
"Bitte gibs gekos schriftlich, ja kannst Du das?"

Der rein rhetorische Charakter dieser Frage ist Dir klar ? Ich verfüge über keine Legitimation zur Erteilung verbindlicher Auskünfte. Allerdings bin ich sehr wohl in der Lage, mich an Fakten (und nicht an - teilweise - völlig unbegründeten Spekulationen) zu orientieren. Dein "Umgang" mit dieser Thematik ist eher geeignet, bei dem einen oder der anderen User/in "Angstneurosen" zu erzeugen, als den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Den faktischen Hintergrund administrativer Eingriffsmöglichkeiten im Falle des Verdachts (oder klinischen Nachweises) einer H5N1-Infektion geben die derzeit geltenden Verordnungen vor. Konkret: Bei Verdacht oder Nachweis wird für den betroffenen (gesamten) Bestand die Tötung veranlasst. Die verendeten Tiere selbst - sowie eine an der Grösse des Bestandes orientierte Anzahl der getöteten Tiere, die eine Aussage über die "Verteilung" der Infektion im Bestand erlauben soll - sind einer Beprobung zuzuführen. Der bisher einzige Verdachtsfall (in west- und mitteleuropäischen Haltungsbeständen) wurde anhand eines gemeldeten (unter "H5-verdächtigen" Umständen verendeten) Importvogels (in einer Quarantänestation in England) konstatiert. Außerhalb West- und Mitteleuropas (aktuell: siehe Türkei) waren die bekannten Verdachtsfälle vorwiegend durch klinischen Nachweis an mit entsprechender Symtomatik erkrankten und/oder verstorbenen Menschen und/oder infiziertem Nutzgeflügel verifizierbar.

Sowohl die kulturellen Hintergründe als auch die allgemeinen Lebensbedingungen (einschließlich der "hygienischen" Umstände) sind in den hauptsächlich betroffenen geografischen Großräumen (Beispiel: Asiatischer Großraum / Türkei: hier insbesondere die "ländlichen" Regionen) völlig andere, als in West- und Mitteleuropa. Die "Infektionsmöglichkeiten" sind durch den engen (fast intimen) Kontakt mit Nutz- und Ziergeflügel und durch die hohe Haltungsdichte in vorbezeichneten Regionen von daher gänzlich anders zu bewerten. Dies gilt folglich auch für Möglichkeiten, Notwendigkeiten und (aus den gegebenen Umständen resultierende) oft unkoordinierte "Rundummassnahmen", für welche in dieser Ausprägung hierzulande keine Notwendigkeit (und keine Rechtsgrundlage) besteht (und eine solche nicht zu sehen, nicht begründbar und nicht konsensfähig ist)

Konkret:
1)
Für Ziervogelbestände in geschlossenen Räumlichkeiten bestehen weiterhin keinerlei Restriktionen
2)
Die Handhabung der im ersten Absatz dieses Postings erwähnten "Seuchenprävention" im Falle des in England (Struktur und Lebensumstände sind grundsätzlich mit derjenigen anderer westeuropäischer Länder vergleichbar) mit H5N1 infizierten Vogels bestand in der Tötung desjenigen Bestandes, in welchem der betreffende Verdachtsfall (Todesfall) auftrat - und nicht etwa in einer "vorsorglichen" Erfassung und Tötung aller in einem Umkreis "X" befindlichen Geflügelbestände.

Schöne Grüße
Volker
 
Ich sag mal so: die meisten von uns haben wahrscheinlich diesbezüglich Angst. Angst ist auch nicht verkehrt, denn sie macht uns vorsichtig. Und Vorsicht ist immer gut! Aber diese übertriebene Panikmache ist teilweise noch mehr beängstigend. Man sieht es doch; kleine Kinder können nicht mehr schlafen etc. Das kann es doch nicht sein bzw. soll es doch nicht sein. Nur weil es in manchen Ländern jetzt so "ausartet" heißt das noch lange nicht, das es bei uns genauso wäre bzw. werden könnte.

Jeder hat bestimmt eine gewisse Angst um seine Tiere, aber... die könnte man wenn man will jeden Tag wg. was anderem haben. Beispiel: Es könnte auch ein Elektrogerät in der Wohnung defekt sein u. es fängt an zu brennen u. der Vogel/die Vögel verbrennen bei lebendigem Leibe. Es KÖNNTE! Es könnte sooooooooo vieles...

Diese Panikmache ist bei weitem übertrieben u. entfernt sich, meines Erachtens nach, immer weiter von der eigentlichen Sachlage.
 
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Hallo zusammen,

vielleicht dies zur Versachlichung:

Eine zwar nicht konkret benannte (aber konkret existierende) bundesdeutsche Behörde X im Zuständigkeitsbereich Y würde für den Fall des Auftretens einer H5N1-Infektion die folgenden (im Zusammenhang mit den hier geäußerten Befürchtungen relevanten) Massnahmen veranlassen:
1)
Tötung des (kompletten) betreffenden/betroffenen Geflügelbestandes. Ausführendes Organ: Veterinärzug
2)
Festlegung einer als gefährdet geltenden Zone (Radius 3 km). Die Festlegung gilt zunächst für die Dauer von 21 Tagen. Danach erfolgt anhand der Faktenlage eine Neubewertung (Verlängerung oder Aufhebung).
3)
Anordnung einer Beprobung der in diesem Radius befindlichen Geflügelbestände auf Grundlage des § 15 (4) der (Bundes)Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (...) - kurz: Geflügelpestverordnung. Beprobungsmethode/n: Augenscheinnahme, Blutabnahme, Beprobung
4)
Verbot des Verbringens von Nutz- oder Ziergeflügel und Nutz- oder Ziergeflügelprodukten aus der und des Einbringens in die festgelegte Zone.

Weitere Melde- und Beprobungsmassnahmen, "Entsorgungs"- und Desinfektionsmasssnahmen und Koordinierungsmassnahmen habe ich hier nicht eigens angeführt.

Diese "Ernstfall-Planung" ist (bundes)länderübergreifend abgestimmt. Mehr nicht. Weniger nicht.

Hallo Susi,

ich stimme Dir zu: Man/frau sollte bei aller Ernsthaftigkeit der Lage (die ich keinesfalls verharmlosen möchte) die vielzitierte "Kirche im Dorf lassen" und keine (im Wortsinn) "unnützen" Ängste schüren, die sich zudem auf keine Rechts- oder Faktenlage stützen lassen.

Schöne Grüße
Volker
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
England

hallo Volker,
wenn Du schon das Beispiel England hier anführst, dann bitte erwähne auch,
dass England weiterhin offiziell als Geflügelpest frei gilt, weil die Infektion in einer eigens für Quarantänemaßnahmen eingerichteten, völlig abgeschlossenen Einrichtung aufgetreten ist.

Es besteht auch irgendwo die Möglichkeit einen Ausnahmeantrag für aussetzung der Keulung zu stellen, wenn sichergestellt ist, daß keinerlei Umgebungskontakt stattgefunden hat, meiner Meinung trifft ein solchen höchstens für Forschungsstationen und Elterntierbestände der Geflügelwirtschaft zu.

Weiterhin halte ich England nicht für geeignet, hier Beruhigungspillen auszuteilen. Dort war eine völlig andere Rechtslage und bereits auf höchstmögliche Infektionen vorbereitete Unterbringung gegeben.

Grüße Corinna
 
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Hallo Corinna,

Du schreibst:
"Weiterhin halte ich England nicht für geeignet, hier Beruhigungspillen auszuteilen. Dort war eine völlig andere Rechtslage und bereits auf höchstmögliche Infektionen vorbereitete Unterbringung gegeben."

Zunächst: Es ist nicht meine Absicht "Beruhigungspillen auszuteilen"

Zur Sache selbst:
1)
Der Status "geflügelpestfrei" ist kein offizieller Terminus. Richtig ist: Mit Ausnahme dieses H5N1-Falles (und im Nachhinein festgestellter Fälle bei 3 weiteren Kontakttieren, wobei diese auf Grund von Unzulänglichkeiten bei der Beprobung nicht zweifelsfei als H5N1-Fälle zugeordnet werden konnten) kam es offensichtlich zu keiner Weiterverbreitung.
2)
Bei der betreffenden "Quarantänestation" handelte es sich um die privat betriebene (und nicht in vollem Umfang genehmigungsrechtlich abgesicherte) Einrichtung eines Importeurs von (und Händlers mit) "exotischen" Tieren.
3)
Mögliche Kontaktbestände (u.a. 2 weitere Unterbringungsstellen) wurden im Hinblick auf eventuelle "Verschleppung" durch Personal beprobt (nicht präventiv getötet).

Hinsichtlich der Rechtslage bestehen/bestanden in Bezug auf o.g. Fall keine wesentlichen Unterschiede zur bundesdeutschen Rechtslage und zum Handling.

Schöne Grüße
Volker
 
Vielen Dank Corinna und Volker

Da haben wir doch schon reichlich Diskussionsstoff und Material zum nachdenken.

@ Volker:

(Entschuldige die direkte Frage):


Kannst Du zu folgenden Punkten etwas sagen?

Ist Dir bekannt, auf welcher Datengrundlage (außer die Stellungnahme des FFI "Risikobewertung der aviären Influenza durch das FLI vom 04.01.2006" etc) die Entscheidung zur erneuten Aufstallung basiert.
Sind dir Arbeiten bekannt, in denen die Infektionsrisikenvon eingestalltem mit nicht eingestalltem Geflügel iim epidemiologischen Vergleich aufarbeitet wird?

Ist Dir innerhalb bekannt, welches (hinsichtlich des Nutzens der Aufstallung) Meinungsspektrum innerhalb der Bundesregierung besteht und sind hier Namen "festzumachen"?

Ich hoffe ich überfordere Dich jetzt nicht

Danke jedenfalls im voraus
 
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Hallo Gänseerpel,

das FLI nimmt zwar (liest man/frau konsequent "zwischen den Zeilen") für die Herbst-Winter-Züge eine deutliche Riskobewertung vor (siehe nachstehende Zitate), vermeidet eine eben so klare Festlegung jedoch für den anstehenden Winter-Frühjahr-Zug. Die drei Wörtchen "als gering eingestuft" sucht man/frau hinsichtlich des Winter-Frühjahr-Zuges vergeblich. Dass die Gefahr einer Einschleppung über den Herbstzug wohl nicht mehr besteht, wäre zur aktuellen Situation prinzipiell keiner Erwähnung (mehr) wert.

Zitate aus der FLI-Bewertung:

"Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung (...) über Zugvögel ist momentan als gering einzustufen, da der Herbstzug abgeschlossen ist und der Heimzug im Frühjahr noch nicht begonnen hat."

"Ost-West-Zug (Herbst/Winter)
(...) Einschleppungsrisiko (...) als gering eingestuft (...)"

"Süd-Nord-Zug (Herbst/Winter)
(...) Einschleppungsrisiko (...) als gering einzustufen."

"Heimzug (Winter/Frühjahr)
Süd-West Route (...) 3/4 der Zugvögel mit Brutplätzen in Europa bzw. Deutschland"

"Süd-Ost-Route (...)"
Anmerkung von mir (nicht wörtlich zitiert): für Deutschland (lt. FLI) relevant nur der "Rückkehrer" Weißstorch

Ich kann es definitiv nicht sagen, nehme aber an, dass die geplante Neuauflage der Aufstallungspflicht sich
auf die aktuell in der Türkei afgetretenen Fälle (mit Vermutung der Beteiligung von Wildvögeln am Infektionsgeschehen), der geografischen Nähe (zu Deutschland) und den anstehenden Rückzug (wobei der Süd-West-Route wohl ein Hauptaugenmerk gilt) stützt.

Die Aufstallungspflicht ist eine seitens der Administration (wie sich gezeigt hat) relativ unkompliziert durchzuführende (bzw. anzuordnende) Massnahme mit (ausgenommen bei direkt betroffenen Geflügelhaltungen) plausiblem und populärem Charakter. Nicht missverstehen: Hiermit soll keine Aussage zu Sinn oder Unsinn der Aufstallung gemacht werden.

Zur Frage:
"Sind dir Arbeiten bekannt, in denen die Infektionsrisiken von eingestalltem mit nicht eingestalltem Geflügel iim epidemiologischen Vergleich aufgearbeitet werden?"

Nein. Allerdings dürfte es in dieser Hinsicht Unterschiede geben.

Wg. dieser und ähnlicher Fragestellungen habe ich eine Mail-Anfrage an Dr. Matthias Kramer (FLI) gerichtet.

Schöne Grüße
Volker
 
1)
Der Status "geflügelpestfrei" ist kein offizieller Terminus.
Das kommt auf den Standpunkt an

Sieht man sich den "Code tessetre " der OIE an, so ist dies mit dem Begriff "Status eines Landes, einer Zone oder Region in Hinblick auf meldepflichtige AI sinngemäss schon aufgenommen.


Leider hab ich das Dokument nuf in franz. zur Hand, die genaue Quelle ist: 72 e Session Générale Comité intérnational OIE Paris 23.5.2004
RAPPORT DE LA RÉUNION DE LA COMMISSION DES NORMES SANITAIRES POUR LES ANIMAUX TERRESTRES de l'OIE Article 2.1.14.2.
Pays, zone ou compartiment indemnes d’influenza aviaire à déclaration obligatoire
Un pays, une zone ou un compartiment peuvent être considérés comme indemnes d’influenza aviaire à déclaration obligatoire lorsqu’il peut être établi que l’infection par le virus de l’influenza aviaire à déclaration obligatoire n’y existe pas depuis au moins 12 mois. En cas d’abattage des volailles infectées par le virus de recours à une politique d’abattage sanitaire, ce délai est ramené à 3 mois après l’achèvement des opérations d’abattage de la dernière volaille infectée et de désinfection de toutes les exploitations atteintes

Aus dem dokument geht auch hervor, welche Bedingungen ein Land zu erfüllen hat, um als influenzafrei zu gelten. (Untersuchungs/Überwachungsprogramm etc) Die BRD steht hier nicht im luftleeren Raum, sondern ist hier an internationale Vereinbarungen gebunden und wird diese Vorgaben umsetzen.

Vielleicht kann jemand diesem 425 Seiten starken Wälzer auf deutsch auftreiben

mfg
 
-

"Das kommt auf den Standpunkt an"

Stimmt. Ist eine Frage der Definition und der verbindlichen (und einheitlichen) Anwendung und Bedeutung in international- und nationalrechtlicher Hinsicht und auch in rein "wissenschaftlichen" Kontexten.

Schöne Grüße
Volker
 
VolkerM schrieb:
Hallo zusammen,

vielleicht dies zur Versachlichung:

Eine zwar nicht konkret benannte (aber konkret existierende) bundesdeutsche Behörde X im Zuständigkeitsbereich Y würde für den Fall des Auftretens einer H5N1-Infektion die folgenden (im Zusammenhang mit den hier geäußerten Befürchtungen relevanten) Massnahmen veranlassen:
...
Schöne Grüße
Volker
Hallo Volker,
ich bedanke mich recht herzlich für Deine Ausführungen. Wenn dies der Stand der Dinge ist, dann können wir ja beruhigt sein. Die Maßnahmen der Behörden scheinen doch sinnvoll zu sein. Hoffentlich überziehen die Behörden dann nicht, wenn es wirklich zu einem Ausbruch der Vogelgrippe bei uns kommt.
Bestände zu töten, in denen tatsächlich diese Krankheit ausgebrochen ist, das ist bestimmt vernünftig angesichts der möglichen Gefahr auch für den Menschen und für andere Bestände. Eine Sperrzone einzurichten und dort zu kontrollieren ist dann wohl auch vernünftig. A

Alles das sieht unser Sohn auch als sinnvoll an und ich konnte ihn also bezüglich der Wellensittiche mit Deinen Ausführungen als "externe Autorität" sehr beruhigen. Von Panik kann übrigens absolut keine Rede bei uns sein. Ich kann das wohl einschätzen.

Ein weiterer Schutz der Vögel und der Menschen sind daher wohl sicherlich allgemeine Schutzmaßnahmen gegen eine Infektion mit Grippe wie Ausziehen der Schuhe vor der Haustür, häufiges gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife sowie Vermeidung des Berührens des Gesichtes (Augen, Nase, Mund) mit den Händen. Klar natürlich, dass wir unseren Sohn auch vor dem Kontakt zu anderen lebenden und toten Vögeln zunächst gewarnt haben.
Das sind ja sowieso ganz vernünftige Hygieneziele für einen 10-jährigen Jungen ;-)

Es scheint aber auch mehr und mehr wahrscheinlich zu sein, dass eventuell sogar der Mensch Vektor der Vogelgrippe ist oder wird. Das entnehme ich diesem Spiegel-Online Artikel: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,394974,00.html
Inwieweit wird man denn dann unter dieser Voraussetzung überhaupt effektiv gegen Vogelgrippe vorgehen und Mensch und Tier schützen können?
 
Beim der letzten Gefährdungslage einer Einschleppung von MKS (nur ein paar Jahre her), mußten an der Grenze nach Polen alle aussteigen und sich die Hände waschen. Ich habe dann mit meinen nicht vorhandenen Polnischkenntnissen versucht zu erklären, daß man Schuhe (und Reifen) desinfizieren muß, um eine Einschleppung zu verhindern. Vergeblich. Da war man ja in Botswana weiter, dort mußten wir aussteigen und mit unseren Schuhen durch eine Wanne laufen, ebenso durchfahren.

Kaum vorstellbar, was geschieht, wenn es in Deutschland zu einem Seuchenausbruch unter Menschen kommt. Vögeltötungen in jedem Haushalt werden da kaum noch Priorität haben. Per Eil- und Notverordnung sind aber Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, etc. denkbar.
 
Kaum vorstellbar, was geschieht, wenn es in Deutschland zu einem Seuchenausbruch unter Menschen kommt. Vögeltötungen in jedem Haushalt werden da kaum noch Priorität haben. Per Eil- und Notverordnung sind aber Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, etc. denkbar
Richtig, wenn pandemiefähige H2H Übertragung auftritt, ist die Luft raus, Vögel sind dann in Verhältnis zum Menschen kaum noch ansteckend.
umgekehrt kann der Virus dann wieder mit geänderten eigenschaften zurück zu Vögeln gehen, und kann auch für Vögel wieder hochpathogen sein. Die Abfolge Ente (LPAI => Huhn (HPAI) und wieder zurück zur Ente => (jetzt HPAI) ist mehrfach so oder ähnlich beschrieben. Bereits eine mehrfache Hühnereipassage kann aus einem "harmlosen" LPAI einen hochgefährlichen HPAI machen.

Neben der Tendenz zu fortlaufenden blesefehlern bei der Transscriptierung mit damit verbindenen fortlaufenden kleinen Genomänderungen, kann das
Virus kann sich mit allem möglichen, u.a. auch mit sich selber rekombinieren:

2003 kam es zu einem (LPAI) H7N3 Ausbruch in Chile. Einen Monat später brach in demselben Gebiet eine HPAI Epidemie aus. Es stellte sich heraus, dass der neue Virus durch Rekombination von HA und eigenem NP Gen aus dem alten entstanden war.

Darüber hinaus sind noch einige andere Varianten beschrieben.

Gottseidank braucht es zum Wechsel der Wirtsspezifität mehr als nur ein monolokuläres Ereignis.

mfg
 
-

Hallo Gkos,

ist zwar nett gemeint, aber ich bin wahrlich keine"externe Autorität" in Sachen Vogelgrippe. Meine Fachkompetenz auf diesem Gebiet ist mehr als bescheiden. Mein einziger "Vorteil" besteht darin, Zugang zu bestimmten Informationen zu haben, die sich auf den jeweiligen Stand administrativer "Planung" (auf der mittleren Ebene) beziehen.

Schöne Grüße
Volker
 
Hallo VolkerM

Also, wenn Du von mir da in der Vergangenheit etwas viel "abbekommen " hast, tut es mir leid, aber mir persönlich sind Aussagen wie: "es könnte, es wäre möglich, auf Antrag...." halt zu wenig Schutz für meine Bestände.
Das ist für mich zu viel Spielraum. Ähnliches, wie Du sagst geht aus demGespräch des BDRG und dem Ministerium hervor, nachzulesen unter:

http://www.indiez.de/p/bdrg/060113.php

Ich bin gerne Bereit für einen überbrückenden zeitraum, bis Impfstoffe da sind, aufzustallen, Blutproben nehmen zu lassen, wenn dadurch meine Tiere vor Behördenwillkür geschützt sind, doch möchte ich das schriftlich haben, nicht es könnte, sondern es ist so. Wenn Du an eine solche Gesetzlichkeit kommst, bitte poste sie hier.

dagegen lese ich Artikel von Viersn:
http://www.wissenschaft-online.de/artikel/619197

Familie Brasseler trennten gerade 50 Meter davon, daß ihre Tiere hätten leben dürfen.
Soetwas macht mich traurig und bitter.

Grüße Corinna
 
@ Corinna, Glos, Volker,


Ihr seid nicht so weit voneinander entfernt, als es aussieht.
Volker beschreibt die derzeitige Rechtslage.

Diese ist aber nicht statisch zu betrachten, sondern wird sich mehr oder weniger "daynamisch" an die weitere Entwicklung anpassen:

Diese wird folgendermaßen zu beschreiben sein:

Biologisch- evolutionäre Virusentwicklung, (Wirtsspektrum => zunehmend auf Säugetiere Mensch => Epi/Pandemiefähigleit ?. Virulenzentwicklung bei den Vögeln , zunehmende Prevalenz bei Haus und Wildvögeln?)

Nachrichtenlage und ihre Rezeption in der Bevölkerung. Wenn die weitere Berichterstattung dazu geeignet ist, Angst und Panik in der Bevölkerung zu verbreiten, wird die Politik reagieren.

Zur Aufstallung: Wir sehen jetzt nur eine Momentaufnahme. Da (zumindest, was mich betrifft) nicht davon auszugehen ist, dass sich die Lage in den nächsten Jahren "beruhigt", könnte passieren, dass wir immer das gleiche Szenario in Herbst/Frühjahr erleben. Einmal, zweimal aufstallen, Blut abnehmen etc, das ginge ja noch (wenn dann Ruhe eintritt). Aber sieht es langfristig aus? Jahrelang immer wieder aufsallen, Unruhe, Unsicherheit?)

Sollte sich H5N1 (dass sollten wir jedenfalls zumindest nicht ausschließen) in unserer hiesigen Vogelpopulation als LPAI mit gelegentlichen Ausbrüchen, und der permanenten Gefahr für Menschen, festsetzen, so werden wir immer wieder neue, jeweils stringentere Regelungen bekommen.

Darum geht es ja: Möglichst realistische Einschätzung der weiteren Entwicklung und ihrer diversen Auswirkungen, in dem Fall: auf die Politik

Ich hoffe, das gelingt uns besser als den Börsenanalysten :+schimpf :D :k

Bitte bedenkt das alle.

mfg
ich erple schon mal weiter
 
Zuletzt bearbeitet:
corinna2508 schrieb:
A

Ich bin gerne Bereit für einen überbrückenden zeitraum, bis Impfstoffe da sind, aufzustallen, Blutproben nehmen zu lassen, wenn dadurch meine Tiere vor Behördenwillkür geschützt sind, doch möchte ich das schriftlich haben, nicht es könnte, sondern es ist so. Wenn Du an eine solche Gesetzlichkeit kommst, bitte poste sie hier.



Grüße Corinna

Impfstoffe zur Impfung , die dann wieder von der EU mit fadenscheiniger Begründung verboten werden.
Ich glaube, daß da noch so einiges an überspitzten EU - Verordnungen auf uns EU - abhängigen ( - hörigen )Länder zukommen wird .
Stellt Euch vor, der Frühling kommt und kein Vogel singt !
Man kann nur hoffen, daß Österreich ( hat ab Januar das Sagen in der EU ) in den nächsten 6 Monaten die Nerven behält und vernünftig reagiert . rasti
 
Lieber Rasti

warts ab,
alles eine Frage der Zeit,
irgendwann wird denen die Keulerei zu teuer, die EU muß 50 % auf die Entschädigungen drauflegen, und warts ab, da gibts Wissenschaftler, die auch der Meinung sind, jedes nicht ausgeschiedene Virus ist ein gutes Virus,
alles eine Frage der Zeit, wie lange sich die Industrie durchsetzen kann.
Ich hoffe nur, bis dahin gibts noch was zu impfen.

Unser Kampf gilt, wie Gänseerpel schon sagt, dem Erhalt unserer Bestände und auch ein Gegenpol zu fadenscheinigen Informationen zu sein.
Mir ist schon oft im Gespräch mit Menschen klar geworden, wenn sie erst begriffen haben, impfen schützt, dann sagen sie "Und warum dürfen wir dann nicht?" Die Medien manipulieren die Meinung der Bevölkerung, wir müssen halt aufklären und Medien finden, die objektiv schreiben.

Grüße Corinna
 
Thema: Wellensittich und Vogelgrippe
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