Welli Nachwuchs strafbar...???

Diskutiere Welli Nachwuchs strafbar...??? im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Ich hab in einem Beitrag hier gelesen, daß ich mich strafbar mache, wenn meine Wellis Nachwuchs produzieren, wenn ich als Züchter nicht angemeldet...
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Nadin Böhling

Guest
Ich hab in einem Beitrag hier gelesen, daß ich mich strafbar mache, wenn meine Wellis Nachwuchs produzieren, wenn ich als Züchter nicht angemeldet bin. Meine Güte ....... bislang hat zwar keiner meiner Wellis es geschafft Eier auszubrüten aber einen Nistkasten haben wir trotzdem aufgehängt.Aus der Literatur die wir uns besorgt haben, ging lediglich hervor, dass wir eventuellen Nachwuchs beim Gesundheitsamt/Amtstierarzt melden müssten.Wir haben sieben Wellensittiche in einer mobilen Voliere (tags draußen, nachts drinnen) und züchten wollten wir eigentlich nicht. Nun haben wir aber einen sehr begattungsfreudigen Hahn, der keine Henne (wir haben zwei) in Ruhe läßt. Ich wäre nun doch sehr dankbar über einen Ratschlag, ob ich das ganze doch besser unterbinden soll. Ausserdem wundert es mich dann doch, warum man im Fachhandel so ohne Probleme Zuchtkästen bekommt, wenn doch das Züchten strafbar ist.....Vielleicht kann mir jemand einen Rat hierzu geben....
 
Moin Nadine!

Eigentlich müßte ich es wissen, aber ich bin im Augenblick überfragt, ob es strafbar ist, Papageien und Sittiche ohne Genehmigung zu züchten, oder nur eine Ordnungswidrigkeit.
Fakt ist jedoch, das man in Deutschland aufgrund der Psittacose-Verordnung eine Genehmigung zur Zucht von Sittichen und Papageien braucht. Diese Genehmigung dient weniger dem Schutz der Tiere als dem Schutz der Menschen vor einer ansteckenden und meldepflichtigen Krankheit.Dennoch könnte diese Rechtsvorschrift auch dazu beitragen, das Sittiche und Papageien unter ausreichenden Bedingungen gehalten und gezüchtet werden - sie ist also nicht von vornherein als Schikane abzulehnen.
Allerdings sind viele Amtstierärzte recht kulant, wenn es um die "versehentlich" Nachzucht so häufiger und angeblich domestizierter Arten wie Wellensittich und Nymphensittich geht. Jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf diese (nachträgliche) Genehmigung und Legalisierung des Nachwuchses, es steht m.W. alleine im Ermessen des Vets.
Das im Zoohandel Nistkästen ohne entsprechende Aufklärung verkauft werden, ist ein Mißstand, der bereits oft zund erfolglos angeprangert wurde.
Willst Du auf Nummer sicher gehen, beantrage bei dem zuständigen Amtstierarzt eine Zuchtgenehmigung. das Verfahren besteht aus einer Sachkundeprüfung (die einem auch dazu verhilft, seine eigene Sachkenntnis zu überprüfen und eventuell zu verbessern) und einer Besichtigung der Räumlichkeiten, in denen gezüchtet werden soll.
Hier im vogelnetzwerk.de findest Du weitere Informationen unter "Gesetze" und "Gutachten". Ebenfalls interessant ist www.papageien.org: Klick dort auf "Recht und Gesetz".



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Tschüss Rüdiger
 
Hallo Rüdiger,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir sind eigentlich nicht davon ausgegangen Wellis zu züchten, sind aber nun mit heftiger Brutfreudigkeit eines unserer Pärchen konfrontiert worden. Ich habe seit gestern einiges an Literatur zu dem Thema Züchten von Wellensittichen gefunden und bin ziemlich fest überzeugt, dass wir eine Genehmigung zum Züchten nicht erhalten würden. Unsere Piepser sind in einer Voliere untergebracht, wir haben aber kein Vogelzimmer, eine der Haupvoraussetzungen zum Züchten (so viel ich weiß). Bislang sind wir davon ausgegangen, sollte es den beiden tatsächlich gelingen Nachwuchs zu produzieren, daß wir diese dann ebenfalls behalten, danach aber alle weitern Versuche zu Brüten unterbinden (einfacher gesagt als getan). Trotzdem danke ich nochmal für die schnelle Auskunft. Ich werde mich nochmal melden, sollte sowohl in die eine Richtung (Nachwuchs) als auch in die andere (Zuchtgenehmigung) sich noch was ergeben.
Tschüss Nadin
 
Hallo Nadin,

sogar möglich, daß ich es war, die von "strafbar machen" gesprochen hat, ob nun das oder "nur" ordnungswidrig - nichtsdestotrotz darf man es einfach nicht, was ich auch für sehr sinnvoll halte.
Meines Wissens nach kostete eine Zuchtgenehmigung vor ein paar Jahren um die fünfzig Mark. Ich habe darüber mit einem Züchter gesprochen. Das kann aber regional wohl unterschiedlich sein. Wichtig ist ein sogenanntes "Quarantänezimmer", wenn bei einem der Vögel Verdacht auf die Papageienkrankheit besteht - hier genügt aber meines Wissens nach ein "anderes" Zimmer, sprich, wenn Du sie im Wohnzimmer hast, sollte es beispielsweise im Eßzimmer eine Möglichkeit geben, den Vogel unterzubringen. Das reicht angeblich. Ob sinnvoll oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Ringe brauchst Du dann für den Nachwuchs natürlich auch.
Wenn Du allerdings doch verhüten willst, dann könntest Du doch einfach die echten Eier gegen Plastikeier austauschen?
Liebe Grüße

Silvia
 
Moin Nadin!

Ich kenne Leute, die unter weitaus weniger guten Bedingungen eine Zuchtgenehmigung erhalten haben.
Immerhin aber hat der Amtstierarzt einen recht großen Ermessenspielraum: einige sind recht streng und stellen hohe Anforderungen, andere wieder nicht. Das gilt bspw. auch für die Anforderung an ein Quarantänezimmer.
Die Angaben in der Büchern geben oft Idealzustände wieder, die vielfach in der Praxis gerade bei Wellis und Nymphen nicht gefordert werden.
Außer vielleicht der Verlust von ein wenig Geld und der erneuten Beschäftigung mit der Verhalten, Haltung und Zucht sowie gesetzlichen Anforderungen gehst Du eigentlich auch kein Risiko ein, wenn Du versuchst, eine Genehmigung zu erhalten.
Wenn Du den Nachwuchs behalten willst, brauchst Du auch keine Ringe, die sind vor allem notwendig bei der Abgabe der Tiere, um im Krankheitsfalle die Herkunft der Tiere verfolgen zu können und den Ort des Auftretens der Krankheit ausfindig machen zu können.
Allerdings: wenn jetzt schon Eier im Kasten liegen wirst Du voraussichtlich sowieso nicht mehr rechtzeitig eine Genehmigung erhalten können, den meist dauert das ein paar Wochen.


Quarantänezimmer:


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Tschüss Rüdiger
 
Hallo Nadin,

also wenn ich nicht völlig daneben informiert bin....
gilt wohl nicht beringte Tiere dürfen nicht offiziell in den Handel geraten, können an Bekannte ect. gegeben werden, dürfen allerdings nicht zur Zucht verwendet werden.

Mir ist vor 6 Jahren ein unberingter Welli über den Weg gelaufen (im wahrsten Sinne des Wortes), seit dem weigert er sich behaarlich zu fliegen *seufz*.

Ich für meinen Teil habe jetzt jedenfalls beschlossen mir eine Genehmigung zu holen, für die Wellis und für Aga´s, nur um ev. Probleme zu vermeiden. Das neue Aga-Pärchen brütet wohl in allem was sich auch nur ansatzweise dazu eignet *seufz*.

Svava
 
Hallo Svava,

Es stimmt schon, das mit unberingten Tieren nicht gehandelt werden darf, ab kuck Dich mal um, ich glaube, es gibt sehr viele unberingte Vögel und das aus den verschiedensten Gründen.
Solange, wie man das Tier nicht abgeben oder damit züchten will, interessiert das auch irgentwie keinen. Jedenfalls habe ich diese Erfahrung gemacht. Hauptsache, meldepflichtige Tiere sind bei der Behörde gemeldet.
Tierärzte behandeln in der Regel (habe bis jetzt noch keine anderweitigen Erfahrungen gemacht) auch unberingte Tiere, ohne Konsequenzen für den Halter.

Dazu muß ich schreiben, das 2 meiner 3 Vögel unberingt sind und der andere nur offen. Die Henne habe ich ohne Papiere und Ring gekriegt. Ich habe zwar einen (offenen) Ring für sie besorgt, aber den trägt sie nicht, weil ich Angst habe sie könnte sich verletzten. Sollte ich sie mal weggeben müssen, kann ich den Ring immernoch ranmachen. Sie ist schon "so alt" (keine Ahnung wie alt sie ist, aber auf jeden Fall schon älter), das es keinen Unterschied macht, ob sie den Ring nun früher oder später rangeklemmt bekommt.
Der andere unberingte Vogel ist der Nachwuchs meines Pärchens, und da ich keine Zuchtgenehmigung habe, bekam ich keinen geschlossenen Ring, was ja auch völlig korrekt ist. Die Amtstierärztin wollte mich dazu zwingen, den Vogel mit einem Transponder kennzeichnen zu lassen, was ich aber ablehne. Einen offenen Ring wollte sie dem Vogel nicht zugestehen. Nun habe ich mich umgehört und festgestellt, das mich niemand dazu zwingen kann den Vogel chipen zu lassen, das es mir freisteht, ob Ring oder Chip. Deshalb telefoniere ich jetzt schon eine ganze Weile in der Weltgeschichte rum und ich bekomme jetzt demnächst eine "Ausnahmegenehmigung", mit der ich diesen einen offenen Ring endlich (nach einem halben Jahr) bekomme. Die Kleine wird den Ring auch angezogen bekommen, sie ist ja noch jung und flexibel und wird das, denke ich mal, verkraften.

Mir ist natürlich klar, das ich gegen das Gesetz zur Kennzeichnung verstosse. Das ist aber nicht zu ändern.
Bis zum nächsten Nachwuchs bin ich dann aber hoffentlich ausgezogen, die Vögel kriegen dann ein eigenes Zimmer und ich werde die Sachkundeprüfung machen. Dann hat der ganze Behörden-Hickhack auch ein Ende.

Nachträglich beringt werden, kann ein Vogel im Prinzip immer, dann aber eben nur offen. Geschlossene Ringe können den Vögeln nur in den ersten Lebenstagen übergezogen werden.
Wann der richtige Zeitpunkt für die geschlossene Beringung ist, ist von Vogelart zu Vogelart unterschiedlich. Ich schätze´, es findet allegemein si zwischen dem 10. und 30. Tag statt. Bei Wellensittichen zB früher als bei Aras.

liebe Grüße,
Ariane
 
Hallo Leute,

wir haben in Deutschland eine grundsätzliche Beringungspflicht für alle Sittiche und Papageien, das gilt auch wenn man seine Tiere selber in der Wohnung, oder an Bekannte abgeben möchte. Einzige Ausnahmen bilden hier Tiere, bei denen durch Fußverletzungen oder ähnliches der Tierarzt gezwungen war den Ring vom Fuß zu entfernen.
Hier muß allerdings der Ring sorgfälltig aufbewahrt werden.


P.S. Svava, wie Du siehst bist Du leider völlig daneben informiert, unberingte Tiere dürfen weder offiziell noch inoffiziell in den Handel geraten, und nicht an Bekannte abegeben werden.

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MfG

Thomas
 
Hallo Rüdiger,

unberingte Tiere dürfen weder offiziell noch inoffiziell in den Handel geraten, und nicht an Bekannte abegeben werden.

Gut habe ich zur Kenntnis genommen, Danke für den Hinweis. Nur warum erzählt einem eigendlich wirklich jeder was anderes ? U. a. auch Wellizüchter ?
Und was geschieht mit den Tieren wenn sie unberingt mal beim Tierarzt landen etc. ? Die Möglichkeit einer nachträglichen Beringung wird es wahrscheinlich nicht geben ? In welchem Alter müssen die Jungtiere beringt werden ?

Gebe zu viele Fragen für einen Sonntagmorgen *schmunzel*
 
Hallo Leute,

ich habe mich jetzt ein wenig schlauer gemacht, da ich ja nun auch ein Weibchen habe und ich sie so schön finde, daß ich nächstes Jahr einmalig gern Nachwuchs von ihr hätte.
Ich weiß nicht, ob die Angaben, die mir gemacht wurden, in ganz NRW gültig sind, aber ich gehe mal davon aus:
-Antrag stellen
-polizieliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (-> Einwohnermeldeamt) vorlegen (je 15 DM)
-55 DM für die Zuchtgenehmigung
-Amtstierarzt macht Ortsbesichtigung und verwickelt einen in ein themenbezogenes Gespräch (-> Sachkundeprüfung)

Das war´s schon. Quarantäneraum nicht zu vergessen.
Liebe Grüße
Silvia
 
Hallo Ariane,

"Deshalb telefoniere ich jetzt schon eine ganze Weile in der Weltgeschichte rum und ich bekomme jetzt demnächst eine "Ausnahmegenehmigung", mit der ich diesen einen offenen Ring endlich (nach einem halben Jahr) bekomme."

Kannst Du mir bitte sagen, wie ich an eine solche Ausnahmegenehmigung rankomme ?

"Nachträglich beringt werden, kann ein Vogel im Prinzip immer, dann aber eben nur offen."

Aha, gut und wie geht das dann bitte praktisch vonstatten ? Ich habe hier insgesamt 5 unberingte Tiere und würde denen gerne den offiziellen Touch geben.

Svava
 
Hallo Svava!

Also nachdem ich bei x-verschiedenen Ämtern angerufen habe und alle mich immer wieder woandershin verwiesen habe, bin ich jetzt letztendlich bei der Ringstelle gelandet, die mich auf`s Veterinäramt an den für meinen Bezirk zuständigen Amtstierarzt verwiesen hat. Der stellt mir jetzt diese Ausnahmegenehmigung aus, mit der ich dann zur Ringstelle gehe. Und auf Grund dieser Ausnahmegenehmigung soll ich dann den Ring kriegen. Das glaube ich aber erst, wenn ich den Ring in der Hand halte, denn niemand fühlt sich zuständig für solche Fälle und keiner hat Ahnung. Der Amtstierarzt hatte von dieser Ausnahmegenehmigung auch noch nix gehört und mußte wiederum Rücksprache mit der Ringstelle nehmen. Mal sehen, wie lange das noch so weitergeht. Ich schreib dann mal einen Beitrag zu diesem Thema, wenn der Ring endlich am Fuß von Rasija hängt.

Dir würde ich raten, Dich mal an Deinen zuständigen Artenschutzbeauftragten zu wenden. Die meisten Vögel müssen ja gemeldet sein. Vielleicht können die Dir in Deinem Fall helfen. (bei mir wußte die Artenschutzbeauftragte aber von nichts ...).
Wenn nicht, dann frag doch mal bei der Ringstelle nach. Die Adresse weiß ich zwar nicht, aber die müßte doch rauszuriegen sein!

Wie man den Ring dann an den Fuß kriegt? Also ich werd`s, wenn es dann mal soweit ist, vom Tierarzt machen lassen und es mir dann auch gleich zeigen lassen. Praktisch habe ich damit nämlich auch noch keine Erfahrung.

liebe Grüße,
Ariane
 
Hallo Ariane,
Du schreibst was über Meldepflicht und Artenschutzbeauftragte... Was für Vögel hast Du denn? Auf die geläufigen Vogelarten wie Wellis, Nymphen, Neophemaarten, Rosellas, Agaporniden wie Schwarz-, Rosen- und Pfirsichköpfchen trifft das nicht zu. Es gibt eine neue Bundesartenschutzverordnung, in der aufgelistet ist, welche Vögel kennzeichnungs- und anzeigepflichtig sind und welche nur gekennzeichnet sein müssen. Zu bestellen, für 26 DM + 3 DM Porto, bei der BNA-Geschäftsstelle, Postfach 11 10, 76707 Hambrücken.
Ich kann gar nicht verstehen, wieso der Amtstierarzt noch nie etwas von einer Ausnahmegenehmigung gehört hat. Meines Wissens wird diese sehr oft vom Veterinäramt vergeben. Das ist sozusagen eine Zuchtgenehmigung für ein einziges Mal, sie erlischt nach Beendigung der Brut. Und mit dieser Zuchtgenehmigung (im Original mitsenden) kann man dann bei der Ringstelle der Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe, Postfach 14 20, 63204 Langen, offene Fußringe bestellen. Wenn man ein älteres Tier beringen möchte, sollte man gleich die zu der Ringgröße passende Ringzange mitbestellen und den Ring an der Schnittkante leicht glattfeilen, bevor man ihn dem Vogel anlegt. Das Tier wird ständig daran herumziehen und ihn wieder loswerden wollen, und wenn er gefeilt ist, veletzt es sich nicht. Ich habe den Eindruck, manche denken, die offenen Ringe seien schlechter als die geschlossenen? Oder sie seien als Kennzeichnung nicht so erst zu nehmen? Das ist eigentlich nicht so. Nur der Züchter, der Mitglied in einer Organisation wie der AZ (Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V.) oder deren Unterorganisationen wie z.B. DWV, AFZ oder AGZ ist, bekommt geschlossene Ringe. Manche Züchter wollen da aber nicht eintreten, vielleicht weil die Vereinsmeierei nicht ihr Ding ist, und die können dann eben "nur" offene Ringe bei der Wirtschaftsgemeinschaft bestellen. Aber auch bei diesen Ringen ist die erste Nummernfolge immer nur an einen Züchter vergeben worden. Der Weg des Vogels ist auch da nachzuvollziehen. Bei manchen Küken klappt die Beringung mit geschlossenen Ringen einfach nicht. Sie zappeln und wehren sich, ziehen die Füßchen ein und man kommt ganz schön ins Schwitzen. Immerhin dürfen z.B. Wellis nicht älter als 10 Tage sein, sonst bekommt man den Ring nicht mehr über das Gelenk. Die Vögel sind ja in dem Alter nicht viel größer als ein 5-DM-Stück! Ich quäle die Tiere dann nicht, sondern verpasse ihnen, nachdem sie ausgeflogen sind, einen offenen Ring.
Liebe Grüße
 
Hallo Petra!

Ich habe 3 Große Alexandersittiche und die sind meldepflichtig.
Und gemeldet wird beim Naturschutz- und Grünflächenamt, wo der sogenannte Artenschutzbeauftragte für die "Durchführung der Bundesartenschutzverordnung" zuständig ist. Zumindest hier in Berlin. Diese Person ist dafür zuständig, das meldepflichtige Arten gemeldet sind. Man hat da wohl so eine Akte, in der die Unterlagen (Kopien) aufbewahrt werden, Kaufbrief, Herkunft etc.

Wie das mit den nicht meldepflichtigen Vögeln ist, da kenn ich mich nicht so aus. Sorry, ich habe irgendwie nicht bedacht, das nicht alle meldepflichtig sind.

Auf jeden Fall müssen jedoch nach der Psittacose-Verordnung alle Vögel gekennzeichnet sein, ob nun mit einem Ring oder sonstwie. Ganz abgesehen davon, das ich einen Alexander nackt wohl kaum an den Mann bringen könnte, wenn ich müßte.

Die Ausnahmegenehmigung benötige ich für einen Ring zur nachträglichen Kennzeichnung einer Nachzucht meiner Alexandersittiche.
Ich habe keine Zuchtgenehmigung, allerdings habe ich mich kurz vor dem Schlupf des Jungtieres mit dem Naturschutz- und Grünflächenamt in Verbindung gesetzt, die mir die Nachzucht schriftlich anerkannt, sozusagen legalisiert haben (der Artenschutzbeauftragte). Allerdings ging es mit diesem Schein nur darum, das der Vogel legal nachgezüchtet wurde und nicht um die Kennzeichnung. Die Amtstierärztin wollte mir keinen Ring genehmigen. Der Vogel sollte unbedingt gechipt werden. Weil ich das nicht wollte, blieb der Vogel eben ohne Kennzeichnung.
Dann habe ich mich vor einigen Wochen in der VML erkundigt, und seit dem telefoniere ich ohne Ende durch die Gegend.

Es ist wirklich schlimm! Man wird da von einem zum anderen geschoben. Keiner hat Ahnung! Es kann doch nicht sein, das ich die einzige bin, die sozusagen illegal eine Nachzucht von meldepflichtigen Tieren hatte. Es fühlt sich wirklich kein Mensch zuständig. Aber es muß doch da Vorschriften geben, für so einen Fall! Ich verstehe wirklich nur Bahnhof!
Ich hoffe mit dieser "Ausnahmegenehmigung" (oder Bezugsschein) vom Amtstierarzt (der wirklich noch nie was davon gehört hat!!!) bekomme ich endlich den Ring und es kehrt endlich Ruhe ein! Der Amtstierarzt, der mir nun den Bezugsschein ausstellen will, ist übrigens ein anderer als die, die mir den Ring verweigern wollte. Wo man mich doch eigentlich nicht zwingen kann, ob Chip oder Ring, oder???

http://www.vogelnetzwerk.de/forum/confused.gifMit den offenen Ringen? Ich dachte immer als Nachzuchtbeweis gelten die nicht! Denn die können dem Vogel doch von jedem x-beliebigen rangemacht werden.
Ich wußte gar nicht, das man mit offenen Ringen auch die Herkunft verfolgen kann. Das geht doch aber nicht bei allen, oder??? Woran erkennt man denn, das es ein Ring ist, der einem bestimmten Züchter zugeordnet ist?
Der offene Ring von einem meiner Vögel hat folgenden Aufdruck: "ZV 23 81 86". Ist das vielleicht so ein Ring? Würde nämlich schon mal ganz gerne wissen, wem der Vogel ein Leben als Krüppel zu verdanken hat http://www.vogelnetzwerk.de/forum/mad.gif

An diese Wirtschaftsgemeinschaft hat man mich auch schon geschickt, aber die waren irgendwie auch nicht zuständig. http://www.vogelnetzwerk.de/forum/frown.gif

Ich wollte nochmal wissen, wie das denn nun mit dem Beringen funktioniert: der Ring wird aufgebogen und um den Fuß gelegt und dann mit der Ringzange wieder zugebogen?
Ich habe mal gehört, das offene Ring nur einmal verwendet werden können. Stimmt das?

ich glaube das reicht mal wieder! Muß mal lernen, mich kürzer zu fassen! http://www.vogelnetzwerk.de/forum/wink.gif

liebe Grüße,
Ariane
 
Moin moin!

Nochmal zur Zusammenfassung:
Auf der einen Seite die Zuchtgenehmigung und Beringungspflicht bei Abgabe und Handel nach der Psittacoseverordnung. Diese dient nicht unmittelbar dem Schutz und Wohlergehen der Tiere, sondern dem Schutz der Menschen vor einer Seuche. Sie gilt grundsätzlich für alle Papageien, also auch für Wellis und Nymphen, Neophemen, Rosellas etc.

Auf der anderen Seite die Melde- und Kennzeichnungspflicht bestimmter Tier-, auch Vogel- und darunter auch bestimmter Papageienarten nach der Bundesartenschutzverordnung, durch welche in Deutschland das Washingtoner Artenschutzabkommen erfüllt wird.
Diese gilt u.a. nicht für Wellis und Nymphen
Diese Verordnung dient vorrangig dem Schutz bedrohter Tierarten.

Beide Verordnungen sind im übrigen auch im Vogelnetzwerk unter "Gesetze" nachzulesen.

P.S. Bei Welli-Zucht ohne Genehmigung handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, ist also keine Straftat http://www.vogelnetzwerk.de/forum/wink.gif


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Tschüss Rüdiger
 
Hallo Ariane!
Neeeee, nicht jeder bekommt einfach so offene Ringe. Man muß schon die Zuchtgenehmigung mitschicken, wenn man solche bestellt. Nur der Nachteil ist eben, dass man das Alter des Vogels dort nicht ablesen kann. Und noch ein Nachteil ist, dass zwar die ersten Zahlen eine Züchternummer ergeben, aber die weiß nur die Wirtschaftsgemeinschaft und ist sehr sparsam mit der Erteilung von Auskünften. Die unterliegen dem Datenschutz. Aber man kann trotzdem schriftlich versuchen, dort etwas herauszubekommen, indem man wichtige Gründe dafür liefert, diese Auskunft zu bekommen.
Die offenen Ringe werden erst mit der Spitze der Ringzange geöffnet, und zwar so weit, dass das Bein des Vogels durch die Öffnung passt. Dann wird der Ring in die Zange gelegt, das Bein des Vogels hineingeschoben und die Zange zusammengedrückt, bis der Ring geschlossen ist. Das ganze geht nur einmal; ich habe schon mal versucht, einen Ring wieder zu öffnen, weil er irgendwie schief zusammengedrückt wurde. Er bricht dann an der Knickstelle durch. Hast Du Deine Großen Alexandersittiche in der Wohnung? Die sind ja riesig und auch mächtig laut!!!
Grüße
 
Thema: Welli Nachwuchs strafbar...???

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