Hey Liora,
ich erlaub mir mal das Sinngemäß zu übersetzen:
natür lich ich habe es auch verstanden und wenn ichs mir recht über lege ich glaub es wäre sogarbesser vor meine wellis.
Chris hat verstanden, dass das mit den unterschiedlichen Piepserarten (also Wellis, Nymphies, ...-sittiche) nicht so der Bringer ist und es somit für seine Wellis besser ist, wenn sie auch weiterhin unter sich bleiben.
aba wie gesacht das vormelle geht imma übba meinenfadda
so nämlich i.A. heinz hovestädt versteht ihr
Schriftkrams läuft über den Vater von Chris. Der Unterschreibt dann die Unterlagen eben i.A. (im Auftrag), ähnlich wie ne Sekretärin.
Bzgl. dem verantwortlichen/unverantwortlichen Handeln von nem ATA (er hat ja die ZG ausgestellt), denke ich, kommt es auch ziemlich stark auf den Antragssteller an. Manche sind mit 10 schon sehr verantwortungsbewußt und haben schon ettliches an Literatur durch, während andere Halter mit 30 noch immer auf die Idee kämen, ihren Piepsern die Flügel zu stutzen, nur um sie möglichst schnell zahm zu bekommen.
Ich denke, wenn der ATA die Verbindung 10-Jähriger + Papa (und Beide haben entsprechendes Wissen) entsprechend "überprüft" hat und es verantworten kann, dass der Name des Kindes in der ZG steht, dann denke ich, kann sowas in Ausnahmefällen schon mal gehen.
Schlimmer finde ich da, wenn Jugendliche die ZG der Eltern zum selber Züchten vorschieben, aber nicht annährend das nötige Wissen für ne Zucht haben.
In beiden Fällen müssen die Eltern, wenn irgend etwas ist, für das Handeln des Jugendlichen gerade stehen wobei dies bei nem verantwortungsbewussten Jugendlichen denke ich erst gar nicht notwendig wird.
@Chris,
es wäre nett, wenn Du ein wenig mehr auf die deutsche Rechtschreibung achtest und
net ubedingt Dialekt schreibsch.