Wer haftet??

Diskutiere Wer haftet?? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ich hab mal gelesen, wer einem Fundtier hilft (z.B. ein verletztes Tier aufnimmt etc.) haftet hinterher auch für alle Konsequenzen. Bei evtl...
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Sanne

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Ich hab mal gelesen, wer einem Fundtier hilft (z.B. ein verletztes Tier aufnimmt etc.) haftet hinterher auch für alle Konsequenzen.

Bei evtl. anfallenden Tierarztkosten sehe ich das ja vielleicht noch ein....aber:

Heißt das, wenn ich ein Tier , vielleicht einen ausgesetzten Hund oder so aufgreife, und eben dieser hat vorher etwas "angestellt" muss ich auch dafür haften, wenn man beweisen kann dass es eben genau das Tier war?
 
Hallo,
also bei uns ist das so geregelt, wenn einer ein Tier findet und zur Behandlung zum TA bringt, kommt erstmal das zuständige TH für die Kosten auf.
Wenn der Besitzer ermittelt werden kann, muß dieser dem TH die Kosten erstatten.
Wenn der Finder aber das Tier behalten will, mußt er auch den TA bezahlen.

Bei Wildtieren kommt auch erst das TH für die Kosten auf, bekommt diese aber vom Veterinäramt erstattet.

So ist das bei uns hier geregelt, ob das allerdings überall so ist, weiß ich nicht.

Ach ja, der Besitzer muß auf jeden Fall für die Kosten aufkommen, auch wenn er selber das Tier vielleicht nicht zum TA gebracht hätte (was aber dann als Tierquälerei aufzufassen wäre bei den Verletzungen).

Hier noch ei Urteil:
Gemeinde muß für Tierarztkosten aufkommen

Ein Tierarzt kann jedenfalls dann für die Behandlung eines auf die Behandlung eines auf dem Gemeindegebiet aufgefundenen Haustiers, dessen Halter nicht zu ermitteln ist, von der Gemeinde Aufwendungsersatz verlangen, wenn es sich um einen Notfall handelt, der ein sofortiges Handeln erforderlich macht. Da in diesem Fall eine Katze unheilbar krank und aus Tierschutzgründen eine sofortige Einschläferung geboten war, die Katze aber einem Halter bzw. Eigentümer nicht zugeordnet werden konnte, war es Aufgabe der Gemeinde, die auf ihrem Gemeindegebiet entdeckte Katze entsprechend tierärztlich zu versorgen. Diese Aufgabe hat der Tierarzt für die Gemeinde erfüllt, so daß er auch eine Verfügung von der Gemeinde durch das Gericht nicht zugesprochen erhielt.

Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 7 E 358/92 (n. rk.)

Ich entnehme daraus, daß der Besitzer, wenn er denn gefunden wird, für den Schaden haften muß den das Tier vor dem Fund angerichtet hat.
Auf jeden Fall muß der "Fund" gemeldet werden, damit der Besitzer ermittelt werden kann.
Bis dahin kann entschieden werden, daß das Tier bis auf weiteres beim Finder verbleibt.
 
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