werden wohl Zebrafinken abgeben müssen

Diskutiere werden wohl Zebrafinken abgeben müssen im Forum Zebrafinken im Bereich Prachtfinken - Hallo Forengemeinde, wir besitzen seit Jahren Zebrafinken, ein Pärchen und dessen 2 Söhne, es gab bisher noch nie Probleme, nun ist es so dass...
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micha_w_0910

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Hallo Forengemeinde,

wir besitzen seit Jahren Zebrafinken, ein Pärchen und dessen 2 Söhne, es gab bisher noch nie Probleme,
nun ist es so dass wir die Mietswohnung wechseln müssen/wollen und der neue Vermieter lehnt die Vögel mit der Begründung dass die Tiere zu laut sind ab :-( .
(wir haben offensichtlich den Fehler gemacht und in der Mieterselbsauskunft die Vögel als Haustier angegeben)
nun haben wir die Wahl, Vögel abgeben und Wohnung bekommen oder andere Wohnung suchen (in der Großstadt)
als weitere Idee kam uns in den Sinn im Garten eine Vogelvoliere zu bauen, da es die Tiere aber bestimmt warm brauchen ist diese Idee sicher nur ein Luftschloss und nicht wirklich umsetzbar .

muss man eigentlich ZF beim Vermieter angeben? die rechtliche Lage ist hier sehr schwammig
kann man ZF in einer außen Vogelvoliere halten ?
 
Ich denke, der Fehler war die Vögel anzugeben. Man möchte ehrlich sein, und dann passiert sowas. Der Vermieter kann die Vögel nicht verbieten. Es sind ja nur 4. Einen Schwarm von 20 vielleicht schon. Aber in dem Fall habt ihr die Wohnung noch gar nicht. Ich würde sie später einziehen lassen.
 
Ich kann Dir nur raten: Sichert Euch vorher ab. Das Thema hatten wir neulich bei Bekannten, deren Vermieterin auch keinerlei Tiere in der Wohnung haben will. Nun hätten die gerne eine Katze. Und da sagte der Mieterschutzbund: Generell verbieten kann sie es nicht. Also macht es am besten so: Nehmt die Wohnung, geht aber auch zum Mieterschutzbund und erkundigt Euch / lasst Euch schriftlich geben, dass ZF keine Tiere sind, die man angeben muss. Und wenn Ihr drin wohnt & schriftlich habt, dass die Haltung nicht verboten werden darf, dann holt Ihr die Vögel nach.

Und wenn er dann meckert, habt Ihr was zum Vorzeigen. :zwinker:

Zumindest kann euch der Vermieter nicht dazu zwingen die Vögel abzugeben. Alles bis zur Größe einer Katze ist ein Kleintier und man muss sie nicht angeben und eine Haltung ist nicht zu untersagen seitens des Mieters.

Genau das sagte der Mieterschutzbund meiner Bekannten auch :zustimm:

VG
Speedy09

P.s.: Evtl. könntest Du ihm die Vögel mal zeigen (Foto / Video): Vielleicht kennt er gar keine ZF und meint die wären groß und darum laut. :~
 
oh , vielen dank für die Anmerkungen ,
auf jeden Fall hab ich gelernt das man dann wohl doch manchmal Lügen muss ,
bei der Mieterselbsauskunft , gibt es Fragen die man nicht beantworten muss
z.B. welche Religion gehört man an , wenn diese Frage gestellt wird , darf man antworten was man will , weil es die Persönlichkeitsrechte angreift
so ähnlich verhält es sich sicher auch beim Haustier , Kleintiere muss man dann eigentlich nicht angeben , so habe ich das nun verstanden
das dumme ist wenn man noch keinen Mietvertrag hat , gibt es auch keine rechtliche Grundlage , denn der Vermieter kann selbst entscheiden , wen er bei sich einziehen lässt und wen nicht , wenn er sich an einem Hamster Goldfisch oder ZF stört, hat man dann einfach Pech

die Idee , einziehen und die Vögel später nachholen hatten wir auch , nur hat das auch einen doofen Beigeschmack
 
die Idee , einziehen und die Vögel später nachholen hatten wir auch , nur hat das auch einen doofen Beigeschmack

Das denke ich auch, und so fängt man kein gutes Mietverhältnis an. Je nach Charakter kann der Vermieter Euch aufgrund des Betruges das Leben zur Hölle machen. Bleibt Ihr in der Stadt, in der Ihr jetzt auch wohnt und lebt der neue Vermieter auch in dieser Stadt? Falls ja, würde ich versuchen, den potentiellen neuen Vermieter zu Euch einzuladen, um ihm die Vögel vorzustellen, so dass er erleben kann, welche Geräuschkulisse von ihnen zu erwarten ist.

Vermietern sind Tiere völlig egal. Vermieter wollen pünktlich die Miete und ihre Ruhe haben und nicht permanent von nörgelnden Mietern angerufen werden, die sich über ihre Nachbarn beschweren und den Vermieter auffordern, sich zu kümmern. Um dem vorzubeugen, versuchen sie, jede mögliche Quelle von Streit unter den Mietern von vornherein auszuschließen, es gibt noch genug andere.

Mein Rat ist, den Vermieter zu fragen, ob er bereit wäre, sich persönlich zu überzeugen, dass die ZF keinen ruhestörenden Lärm verursachen. Wenn er wirklich kommt, kann im Gespräch nebenbei erwähnt werden, dass die Vögel auch nicht die Wände und Fensterbänke anknabbern, dass ihr sie in einem Raum an einer Außenwand aufstellt, nicht an einer Wand zu einer Nachbarwohnung etc. alles, was nötig ist, die Bedenken zu zerstreuen, aber auch nichts sagen, was den Vermieter auf neue Gedanken bringt, die zu einer Ablehnung führt. Du weißt auch nicht, ob er schon einmal einen Tiermessi als Mieter oder Schäden an der Mietsache durch Haustiere hatte.
 
auf jeden Fall hab ich gelernt das man dann wohl doch manchmal Lügen muss ,
Lügen nicht, nur nicht alles sagen:D
Vermieter Euch aufgrund des Betruges
Das ist kein Betrug, genauso wenig wie wenn man verschweigt das man schwanger ist und der Vermieter keine Kinder in der Wohnung haben möchte.

Kleintiere unterliegen nicht dem Tierhaltungsverbot

Kleintiere sind grundsätzlich immer erlaubt, egal was vereinbart ist (BGH Urt.v. 20.1.1993, VIII ZR 10/92 Fundstelle: WuM 1993, 109). Dies ist auch und insbesondere anzunehmen, wenn der Mietvertrag das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung beinhaltet.

Ein solches Verbot würde nämlich auch Wellensittliche, Zierfische oder den gemeinen Goldhamster betreffen. Die Haltung solcher Kleintiere gehört regelmäßig noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Insbesondere ist dies anzunehmen, wenn ein Kleintier in einem geschlossenen Behältnis (Vogelkäfig, Aquarium, Terrarium) gehalten wird.

1. Generell erlaubte Tiere: Kleintiere
Grundsätzlich gelten Kleintiere als (ungefährliche) Tierarten deren Haltung in einer Mietwohnung sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bewegt, da sie generell störungs- und belästigungsfrei für Dritte gehalten werden können (Emmerich/Sonnenschein in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Auflage 2014, § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, Rn. 18).

Solche Kleintiere, von denen bereits aufgrund Ihrer Tierart Störungen oder Verletzungen Dritter nicht zu befürchten sind beispielsweise Kleinvögel, Zierfische, Hamster, Zwergkaninchen, Schildkröten und ungefährliche Schlangen in Terrarien, harmlose kleine Echsen, Chinchillas und winzige Yorkshire-Terrier (BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06; Emmerich/Sonnenschein in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. 2014, § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, Rn. 28). Gefährliche oder giftige Kleintiere sind hier ausgenommen (BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06).

Für den Mieter heißt dies konkret, dass die Haltung dieser Haustiere in der Mietwohnung generell erlaubt ist und durch keine vertragliche Vereinbarung untersagt oder beschränkt werden kann. Trotzdem ergibt sich hieraus kein Freifahrtschein für die Tierhaltung, denn zu jedem Recht gibt es auch eine Pflicht und so ist der Mieter hier verpflichtet, sich im Rahmen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs zu halten. Der Mieter verletzt den Rahmen der Kleintierhaltung, zum Beispiel, wenn er gegen Tierschutzgesetze verstößt, zu viele Tiere auf kleinem Raum hält oder die Mietwohnung zooähnlich zweckentfremdet. So ist eine Mietwohnung weder für eine Tierzucht geeignet noch eine Tierauffangstation (Emmerich/Sonnenschein in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. 2014, § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, Rn. 28). Daneben sind auch Hygiene bei der Tierhaltung ein wichtiger Aspekt, um Störungen zu vermeiden.



Auszug aus Mietrecht.org
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist kein Betrug.

Es ist juristisch kein Betrug, da hast Du Recht, doch das meine ich nicht. Es geht um das Verhältnis zu dem Vermieter und der wird sich betrogen/ hintergangen fühlen. Je nach Charakter wird er sich dazu verhalten... Jeder möchte sich doch in seinem Zuhause sicher und wohl fühlen und nicht Angst haben müssen, aus dem Haus zu gehen, weil der Vermieter unten im Hof steht.
 
die Idee , einziehen und die Vögel später nachholen hatten wir auch , nur hat das auch einen doofen Beigeschmack

Das kann ich nachvollziehen....wenn man ganz mutig ist, sagt man dem Vermieter gar nix.....unsere Nachbarn / unser Vermieter würde meine 10 (!) ZF gar nicht merken, wenn sie nicht gerade aufm Balkon stehen oder am Fenster sitzen.....

Ich kann schon verstehen, dass man sich natürlich gut mit seinem Vermieter verstehen möchte / nicht sofort wie ein "Giftpilz" wirken möchte. Aber ich weiß nicht, ob ich mich für eine neue Wohnung von meinen Piepern trennen könnte :nene: Wenn ich umziehen müsste, würde ich mir das natürlich überlegen.....aber sonst vermutlich nicht.

Wie auch immer Du Dich entscheidest: Viel Glück / Erfolg.

Die Daumen & Krallen sind gedrückt :zustimm:

VG
Speedy09
 
Aber ich weiß nicht, ob ich mich für eine neue Wohnung von meinen Piepern trennen könnte :nene: Wenn ich umziehen müsste, würde ich mir das natürlich überlegen.....aber sonst vermutlich nicht.

Ich kann noch eine Variante zum Überdenken anbieten: Wenn der Umzug sein muss, dann würde ich die Vögel in Pflege geben, mich mit Minimalstandard in der neuen Wohnung einrichten und von dort aus einen dauerhaften Ort für die Familie mit den Vögeln suchen. Habe ich 2012 so gemacht, 2013 hatte ich die Wohnung, in der ich jetzt mit meinen Tieren lebe. Die Vögel hatte ich allerdings schon Ende 2012 im neuen Garten untergebracht.

Dazu fällt mir ein, dass noch niemand micha beantwortet hat, ob die ZFs auch im Garten leben könnten.
 
Prinzipiell können Zebrafinken auch ganzjährig in Außenvolieren mit Schutzraum gehalten werden. Dabei ist wichtig das sie ganztags Wasser zur Verfügung haben. Das setzt dann voraus das ein Stromanschluss vorhanden ist. Allerdings kann man sie nicht jetzt von einer reinen Wohnungshaltung direkt in eine reine Außenhaltung überführen. Dies muss im späten Frühjahr begonnen werden damit sich die Vögel über den Sommer umgewöhnen können.

So habe ich das vor Jahren gemacht als meine Tante erkrankt ist und ich ihre Finken im späten Herbst von heute auf morgen übernommen habe. Den Winter über blieben sie im Haus und im Frühjahr bekamen sie eine Voliere im Garten. Als ich die Bande im Herbst wieder ins Haus holen wollte haben sie Stress gemacht. Also habe ich den Versuch gewagt, habe eine Wärmeplatte fürs Wasser besorgt und die Racker waren glücklich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das liest sich gut! Hoffentlich bringt micha das einer Lösung näher, mit der auch ein Vermieter leben kann.
 
Prinzipiell können Zebrafinken auch ganzjährig in Außenvolieren mit Schutzraum gehalten werden.
das sind wir nun am Überlegen , ich habe ein Wochendgrundstück , Strom ist vorhanden
dies umsetzen jetzt im Herbst wird wohl nix und bis Frühjahr fehlt die Zeit
außerdem wissen wir auch nicht genau wie alt das Pärchen ist , wir haben sie ca. 5Jahre und davor hatten sie auch schon die Vorbesitzer ca.2Jahre (glauben wir zu wissen) jedenfalls hat die Henne letztes Jahr noch wie verrückt Eier gelegt und dieses Jahr nicht mehr , und so relativ alte Vögel ins außen Gehege um zu gewöhnen , ist sicher keine gute idee , bei den beiden Jungvögeln die ca. 2 Jahre alt sind ist das sicher leichter umsetzbar

was mich dennoch interessiert -> mit Schutzraum bedeutet es muss beheizt sein ? welche Temperatur muss dann in dem Schutzraum sein bzw. sollte nicht unterschritten werden ?
denn im Tiergehege Dornreichenbach habe ich , ZF mit Kanarienvögel zusammen in einer Voliere gesehen , und ich würde meinen ich hätte sie dort auch im Winter gesehen
 
soviel mir bekannt ist, dürfen Zebrafinken nicht unter 15° gehalten werden.
 
Mein Schutzraum war nicht beheizt und die Finken haben ihn auch ausschließlich zum fressen genutzt, ansonsten waren sie, auch bei Minusgraden, Tag und Nacht draußen. Meine Voliere war vollständig überdacht und windgeschützt an eine Mauer angebaut. Im äußeren Bereich hatte ich dann nochmals einen Windschutz angebracht hinter diesem hatten sie ihr selbst gewähltes Nachtquartier. Den Strom habe ich ausschließlich für die Bereitstellung des Wassers benötigt. Anfangs habe ich ihnen bei Minusgraden 2-3 mal täglich Wasser gereicht, das war jedoch nicht genug und so habe ich mir eine dafür ausgelegte Warmhalteplatte gekauft, habe einen flachen Kasten mit Styropor ausgekleidet darauf die Platte und darauf dann einen Untersetzer mit Wasser. Ab da war alles gut und die Kleinen haben sich viele Jahre sehr wohl gefühlt.
 
Kanarienvögel können bis zu -20° C aushalten wenn die Voliere wetterfest ist, Zebrafinken sind kälteempfindlicher . Längere Zeit unter 10° C sollten sie nicht gehalten werden.

OT
In diesem Zusammenhang ein merkwürdiger Artikel . Scherz oder Schlimmeres oder unsauber geschrieben?
 
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