Wie laut ist das Krähen eines Wachtelhahns?

Diskutiere Wie laut ist das Krähen eines Wachtelhahns? im Forum Chinesische Zwergwachteln im Bereich Wachtel, Reb&Steinhühner, Frankoline - Hallo, eine Frage: wie laut ist das Krähen eines Wachtelhahns? Ist es so, dass sich Nachbarn dadurch gestört fühlen können? Zur Erklärung: Meine...
:zustimm:
Wow, danke! Genau sowas habe ich gesucht und nie gefunden!
Das war auf jeden Fall nicht das Geräusch was die Henne gemacht hat. Und das geht auch auf keinen Fall als Kanarigesang durch :zwinker:
Dann werden es wohl bei mir zwei Hennen sein. Morgen bin ich bei einem Züchter und schau mir seine Tiere an :D



Also meine Kleine kann auch krähen.. lauter, schriller, schneller als der Hahn... :beifall:

Also kannst Du dir auch gleich ein Paar zulegen.. beide machen ab und an mal Party ...
 
Hallo,
eine Frage: wie laut ist das Krähen eines Wachtelhahns? Ist es so, dass sich Nachbarn dadurch gestört fühlen können?
Zur Erklärung: Meine Vermieterin ist nicht gerade der Tierfreund schlechthin, sie hat damals einem Kanaripärchen zugestimmt, welches auch eingezogen ist, sagte aber, dann reichts. Ich überlege aber, mir noch ein Zwergwachtelpärchen zuzulegen, da meine große Voliere so leer ist. Ziervögel sind in meinem Mietvertrag (wie in wohl ziemlich fast allen) ausdrücklich erlaubt, darunter zählen Zwergwachteln aber wohl nicht (oder doch???)
geht ein Zwergwachtelkrähen als Kanarigesang durch? Oder ist es gar so leise, dass meine Nachbarn es garnicht hören? Oder darf sie mir die Haltung garnicht verbieten? Wären zwei weibliche Wachteln die bessere Alternative?

Und: Hat jemand vielleicht mal das Krähen seiner Wachtel gefilmt und kann das evtl. hier einstellen?

Vermieter schreiben gerne viele Klauseln in ihre Verträge, die aber nichtig sind. Kleintierhaltung kann kein Vermieter untersagen. Dazu zählen Ziervögel und natürlich auch Ziergeflügel wie die chin- Zwergwachteln.

Solange Du keine Brahma-Hühner im Wohnzimmer hältst (was nicht erlaubt ist) kann sie nichts sagen. Und wenn doch, kann es Dir egal sein.
 
Vermieter schreiben gerne viele Klauseln in ihre Verträge, die aber nichtig sind. Kleintierhaltung kann kein Vermieter untersagen. Dazu zählen Ziervögel und natürlich auch Ziergeflügel wie die chin- Zwergwachteln.
Wobei vorausgesetzt wird, das sie keinen Nachbarn stören.

Ein Beispiel: Wenn sich ein Nachbar über das Kreischen eines Papageien, das Bellen eines kleinen Hundes oder das Krähen einer Wachtel beschwert, weil diese Geräusche seinen Schlaf stören, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen.
Es gibt massig Gerichtsurteile darüber. Richtig ist zwar, das der Vermieter keinem Mieter die normale Kleintierhaltung verbieten kann, aber sobald man mehr als ein Paar hält kann auch das schon zu Problemen führen. Die Zucht von Kleintieren kann generell in Mietwohnungen verboten werden. Zudem kommt, das Wachteln nicht als Kleintiere sondern als Ziergeflügel angesehen werden und als solches kann der Vermieter die Haltung im Wohnraum verbieten.

Folgende Klauseln sind unwirksam: "Tiere dürfen nicht gehalten werden" oder "Das Halten von Haustieren ist untersagt". Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.
Die Klausel "Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten" ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund benötigt.
Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.
2. Tierhaltung, wenn keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde

Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Kleinhunde, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Wobei zwischen Wohnungskatzen und Freigängern unterschieden werden muss.

Für eine darüber hinausgehende Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser muss die Erlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat, denn einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht.

Hinweis:
Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings sehr uneinheitlich. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat Anfang dieses Jahres z.B. entschieden, dass ein Mini-Pig in einer Mietwohnung verbleiben darf, da Geruchs- und sonstige Belästigungen von dem Schwein nicht (mehr) ausgingen.
 
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