Wie soll ich das verstehen???

Diskutiere Wie soll ich das verstehen??? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - http://www.zootierhandel.de/36-0-Raubvoegel.html ich dachte man braucht für ALLE greifvögel (eulen, adler, milan usw.) einen falknerschein...
Also erstmal ist beim Harris Hawk im Bild ein Fehler, das unten rechts ist kein Harris. Und Angaben wie "Futter: Küken, Mäuse Fleisch" ist ja seeehr genau, das zeugt davon dass die nicht wirklich Ahnung haben von dem, was sie da schreiben....

Und zu der Gesetzteslage: Haltung ist was anderes als mit dem Vogel arbeiten, sprich beizen. Dafür braucht man DEFINITIV einen Falknerschein!! Dass man sie- ohne mit ihnen zu arbeiten- "einfach so" halten kann glaube ich nicht- aber hier sind die Fachleute gefragt!
Allerdings geht es um Zootiere. Der Test liest sich zwar so, als könnte auch ein Privatmensch Greife halten, aber ich kann mir auch gut vorstellen dass die Schreiber gar nicht davon ausgehen, dass man es so verstehen könnte, da es ja eine ZOOseite ist....
 
Meines Wissens dürfen z. B. Eulen OHNE Falknerschein, aber mit Sachkundenachweis gehalten werden.

Für das Fliegen eines Greifvogels ist immer der Falknerschein Voraussetzung und den gibts erst nach dem Jagdschein.

Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege ;)

Find ich alles auch ganz richtig so. Schlimm genug, dass sich jeder ohne jegliche Kenntnis Papageien anschaffen kann :( hier gehört schon lange ein Sachkundenachweis her.
 
Für das halten eines Greifvogels ist der Falknerschein Grundvoraussetzung ohne den gibts keinen Greifvogel, hat man vor den Vogel abzutragen und mit ihm auf die Beiz zu gehen, so brauch man zusätzlich den Jagdschein. Wie es bei Eulen aussieht kann ich leider nicht sagen.
 
Für das halten eines Greifvogels ist der Falknerschein Grundvoraussetzung ohne den gibts keinen Greifvogel, hat man vor den Vogel abzutragen und mit ihm auf die Beiz zu gehen, so brauch man zusätzlich den Jagdschein. Wie es bei Eulen aussieht kann ich leider nicht sagen.

stimmt so nicht.
Für das Halten von Habicht, Steinadler und Wanderfalke ist der Falknerschein Vorraussetzung, egal ob man mit den Vögeln jagen will oder nicht.
Das berechtigt aber nur zum Halten von zwei Vögeln, also Steinadler und Habicht, zwei Wanderfalken usw.

Wenn ich einen Harris Hawk halten möchte oder einen Rotschwanzbussard oder sonst was in der Richtung brauche ich nicht zwingend den Falknerschein, nur wenn ich jagen will mit diesen Vögeln.
 
Da habe ich mich auch mal schlau gemacht gehabt.
Das ist also so dass man Anhang B-Arten also Buntfalke, Blaubussard, Wüstenbussard usw. , wenn man sie lediglich in einer Voliere halten will,also nicht falknerisch oder sie fliegen lassen möchte, man sich lediglich an die Anforderungen vom Amt halten muss was Volierengröße usw. angeht. Ansonsten braucht man keine Genehmigungen weiter um sie halten zu können.
Und wenn die Voliere innen ist also nicht mal draussen (Gibts ja auch so Hallenhaltung), da fällt so weit ich das verstanden habe sogar die "Gehegegenehmigung" weg.
 
Die Sache muß man etwas differenzierter betrachten:

Grundsätzlich darf jedermann Greifvögel, Falken und Eulen halten. Allerdings verlangt der Gesetzgeber je nach Art der Haltung und je nach Vogelart bestimmte Voraussetzungen. Wie beim Autofahren: Grundsätzlich darf jeder fahren, der Gesetzgeber verlangt jedoch einen entsprechenden Führerschein.

Grundsätzlich benötigt man auch für einheimische Arten keinen gültigen Falknerjagdschein. Der Gesetzgeber verlangt ihn i. d. R. aber, um sicherzustellen, dass entsprechende Sachkunde vorhanden ist.

Will sagen: Keine Regel ohne Ausnahme! Von einem guten und anerkannten Greifvogelzüchter mit entsprechender Ausbildung (Tierpfleger, Veterinär etc.) muß die Behörde nicht zwingend einen Falknerjagdschein verlangen, wenn der zum Beispiel mit Seeadlern züchten möchte.

VG
Pere ;)
 
Die erwähnte Seite enthält noch mehr Fehlbestimmungen und gerade punkto Ernährung sehr zweifelhafte Auskünfte.
Sieht immer wieder danach aus, als wollten Leute einen Greifvogel halten aber möglichst jeden Aufwand vermeiden.
Zum Glück ist es doch nicht ganz so einfach. Das sind doch nicht Tiere die man einfach so mal schnell hat weil man sie im Moment "geil" findet.
Aber klar , grundsätzlich darf jeder sie halten...... wenn er bestimmte Auflagen erfüllt!
 
für arten wie steinadler, habicht und wanderfalke muß man inhaber eines auf seinen namen lautenden gültigen falknerjagdschein sein. da hat buteo recht. die übrigen 16 heimischen greifvogelarten dürfen grundsätzlich nicht gehalten werden. ausnahmen gelten nur für legal gehaltene sogenannte altbestände, d.h. von heimischen greifvögeln die vor dem inkrafttreten der BWildSchV (1.4.1986) gehalten wurden. das gleiche trifft auf hybriden zu wenn heimische mit nichtheimischen gekreuzt sind. nach landesrecht kann im einzelfall von der voraussetzung (falknerjagdschein)ausnahmen zugelassen werden,
wenn die haltung wissenschaftlichen zwecken, lehr oder forschungszwecken dient.....auswilderungsprogramme usw.
für nichtheimische arten braucht man bei uns eine ausreichende kenntniss in der haltung und pflege und die entsprechenden einrichtungen zu haltung der vögel.
diese sind auch unverzüglich nach begründung des eigenbesitzes den bestand der tiere bei den zuständigen behörden anzuzeigen.:D
 
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