wieder was zum aufregen ..

Diskutiere wieder was zum aufregen .. im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Moinsen ...und wieder mal ne geschickte um sich entweder über züchter oder Zooläden aufzuregen ... heute morgen im halbschlaf ist mir mein...
lanzelot

lanzelot

Foren-Guru
Beiträge
4.581
Moinsen ...und wieder mal ne geschickte um sich entweder über züchter oder Zooläden aufzuregen ...

heute morgen im halbschlaf ist mir mein Rosella hahn Kaiko mal wieder entwischt ..da ich es eh eilig hatte habe ich ihn schnell mit dem netz eingefangen er ist ja leider sehr scheu ...dachte mir den ...wenn du ihn schon mal hast kannst du dir ja mal den ring ansehen ..er ist AZ beringt ...

und den war ich sehr wütend !!!

Kaiko wurde mir damals als unter eine jahr alt verkauft ...da er schon aussah wie ein erwachsener rosella habe ich das zwar nich so ganz geglaubt aber was ich auf dem ring laß erklärt alles vorallem auch warum er so mega panisch ist .....

Kaiko ist von 94!!!!!!!!!!! und ich habe ihn letzten Mai gekauft !!

er ist also schon 8 jahre alt ....

werde den zoohändler nachher , da ich da eh hin muß in die nähe , mal fragen ob er das gerne macht alte vögel zu verkaufen und den noch mit der Aussage beschäftigen sie sich viel mit ihm ..den wir er sehr zahm und spricht * als ob ich das will :-) *

sooo mußte ich mal erzählen !!

sollte ich nochmal irgendwo einen vogel kaufen werde ich mir die ringnummer zeigen lassen ...* frage mich eh warum ich das damals nicht gemacht habe gerade bei dem laden ...

lanzelot
 
Altrosella

Hallo Lanz,

bevor du den Händler vierteilst.
Manche Züchter, auch AZ-Züchter, benutzen manchmal ältere Ringe .
Wenn du mir die Ring-Nr. mailst , kann ich dir auch den Züchter nennen. Dann kannst ihn vieleicht selber fragen.

Gruß Fritz
 
moinsen Fritz :-)

ne vierteilen wollte ich ihn nich ...ichkomme auf dein agbeot zurück , gerne sogar..

es ist nur so das in der handlung das öfter passiert anderes beispiel .-..der züchter brachte ihnen ein Päarchen Bergsittiche...sagte er jedenfalls und auf meine frage ob das wirklich welche sind sagte er ja* der zoohändler*

der *hahn* war ein junger Penant , die *henne* glaube ich ein rotflügel sittich ...

oder sie verkaufen andere tiere * nager * 10 wochen kang !!!!! mit der aufschrifft 2 monate alt ...


oder ..... oder ... oder ...


und sowas verdirbt natürlich den ruf von Zoogeschäften ich habe viele kunden die mir auch berichten das sie da nie mehr kaufen das problem ist das er sehr zentral ist und in einem einkausfzentrum also werden immer wieder leute dort kaufen ..

und endschuldige aber wenn einer etwas verkauft * siehe bergsittiche* den muß er doch wenigsrtens wissen ob dasauch wirklich das ist was er meint das es ist Oder ?? zumal er auch bücher über großsittiche führt

schwaches bild finde ich ..

ich kann mich e nich richtig aufregen aber ich werde es ihm trotzdem sagen das ich das nicht gut finde

es ist mir im endeffekt ziemlich egal da kaiko eine partnerrin hat und der großen zimmer voliere lebt und glücklich ist denke ich ..

nur wenn jemand wirklich den vogel als einzelvogel!! hätte haben wollen * was er übrigens empfiehlt*
und er nicht zahm geworden währe währe er bestimmt ein wanderpokal geworden ... das ist etwas was mich echt sauer macht ..haubtsache die kasse stimmt :-(

verstehst du worauf ich hinaus will ??

liebe grüsse lanzelot
 
Re: Altrosella

Original geschrieben von frivoe
Hallo Lanz,

bevor du den Händler vierteilst.
Manche Züchter, auch AZ-Züchter, benutzen manchmal ältere Ringe .
Gruß Fritz

Hallo Fritz,

ich weiß auch, daß das manche Züchter machen. Aber das dürfen sie eigentlich laut AZ nicht und sie machen sich dadurch strafbar. Das kann bis zum Ausschluß aus der AZ führen. Daher wäre es ganz gut, wenn Lanzi der Sache nachgeht.

Hallo Lanzi,

das ist ja der Hammer. Manche versuchen es doch immer wieder. Ich würde da auf jeden Fall hingehen. Denn wenn es wirklich so ist, wie Fritz gesagt hat, dann gehört dem Züchter die GEnehmigung entzogen. Das ist nämlich bei der AZ verboten. Die alten Ringe müssen am Ende des Jahres vernichtet werden.

Ich drück Dir die Daumen, berichte ruhig, wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße von Dani
 
Hallo Lanze,

Ich würde dem auch mal nachgehen.
Wenn es wirklich so ist, das der Züchter alte Ringe benutzt hat, gehört Er aus dem Az geworfen.
 
also laut lanzi, wäre der ring gut 6 Jahre alt, so alte ringe verwendet doch wohl niemand.
Und die alters angaben in zooläden sind ja eh nicht richtig.
Und was Arten angeht uznd Fachwissen .........
 
Ein starkes Stück

Hallo Lanzi,
das ist ja mal wieder ein dickes Ei 8(. Sag mal, kann man so einem „Fachhändler“ nicht über den Amtstierarzt das Handwerk legen ? Wenn er dann nämlich regelmäßig durch Stichproben kontrolliert würde, würde er das vielleicht nicht mehr machen. Möchte nicht wissen, wieviele unglückliche Vögel der schon in Einzelhaltung an Leute verkauft hat, die genauso wenig Ahnung haben wie er :(.
Mein allererster Nymph wurde mir als vier Monate alter Hahn verkauft von einem Züchter, der auch eine Futtermittelhandlung hat :(. Vielleicht hast du damals die Geschichte gelesen. Das Tierchen wurde ja immer apathischer, hatte nen offenen Ring. Über die ZZF habe ich dann rausgekriegt, dass es sich um eine 11 Jahre alte Henne handelte, aus einer Freivoliere, sicher auch fest verpaart. Und der Ring war Größe II, die sind z.B. für Schönsittiche und eine Nummer zu klein. Der Ring musste entfernt werden und ich konnte damals die Henne wieder in einer Freivoliere in einem großen Nymphenschwarm unterbringen. Mittlerweile hat sie wieder einen Partner und hat auch gebrütet :). Bei mir wäre sie sicher ewig unglücklich gewesen oder eingegangen :(.
Habe das übrigens damals auch der zuständigen Amtstierärztin gemeldet, schon wegen des Rings.
 
Hallo Lanzelot,
hallo Allerseits,

so wie ich Dich verstanden habe, hattest Du Deinen Geier bei besagtem Zoofachhändler gekauft.

Es kann ja auch sein, dass der Züchter seinen Vogel nach einigen Zuchtversuchen an den Händler verkauft hat und der Vogel wirklich Jahrgang ´94 ist. Da kann man dem Züchter keinen Vorwurf machen.

Also ist unter diesen Umständen der Händler der Schuldige, wenn er den Veteranen als jungen Hüpfer verkauft. Und: Welcher Kunde "Otto Normalverbraucher" läßt sich denn im Zoogeschäft die Ringe der Vögel zeigen und erklären?
 
Hallo Lanz,

wenn das so ist , dann ist der Böse wohl der Händler.
Da wo mit Tieren Geld gemacht wird bleibt der der Tierschutz leider oft auf der Strecke.Das gilt wohl für Händler und Züchter gleichermaßen.Allerdings muß man sich immer vor Pauschalverurteilungen hüten.

Nach meiner Meinung sollte man besonders den Großhändlern und Importeuren mehr auf die Finger sehen.Hier sind die Zustände oft kathastrophal.

Gruß Fritz
 
Das gibt mir jetzt richtig zu denken.

Ich habe meinen WEißkopf-Nymphenhahn Harry Sept 99 vom Händler als Jungtier gekauft. Der Händler hat mir gleicch gesagt, daß er einen Ring von 98 hat, der Vogel aber von 99 ist und der Züchter "nur" einen alten Ring verbrauchen wollte.

Ich habe das damals geglaubt und auch noch nicht gewußt, daß das strafbar ist.

Neulich hatten wir eine Diskussion um Weißköpfe im Nymphenforum und da habe ich mich noch gewundert, daß ich Harry´s Umfärbung gar nicht bemerkt habe.

Vielleicht war er ja schon lange ausgefärbt, weil er ein jahr älter war als angegeben?? :(

Das ist ja wirklich eine Schweinerei. Wir haben uns schon gewundert, daß er für einen Jungnymphen doch recht langsam zutraulicher wurde. Jetzt wird mir da ja alles klar...

Naja, 1 Jahr Unterschied wäre ja nicht so schlimm, trotzdem wäre es voll daneben so verarscht (Entschuldigung) zu werden.
 
hallo!

also ich kann mir nicht vorstellen, daß der züchter für ein jungtier einen derart alten ring nimmt. ein oder 2 jahre davor, das mag wohl sein, aber von 94??? jede wette, der hahn ist wirklich so alt.

nur ich denke dem züchter kann man da keinen vorwurf machen, da tippe ich doch stark auf den zoohandel. irgendwie sind in solchen geschäften die tiere immer so gerade eben futterfest, ältere haben die nie. finde ich etwas seltsam.

aber glücklicherweise sind nicht alle so:)

liebe grüße
kuni
 
ohh na da habe ich ne disskussion angefangen....also ich war im laden und habe das mal berichtet .
ich fragte ob er immer den selben züchter hat er sagte nein ..icz sagte den wegen kaiko bescheit und er guckte erst betroffen sagte den aber das er das bei der letzten lieferung auch gemacht hat ER WUSTE DAS ALSO!!!!

aber er hat es zur kenntnis genommen und auch seinem teilhaber gesagt das ich mich beschwert habe ..

so und nun???

ich bleibe dran ...
 
moinsen birgit , ne er wuste das der züchter wieder einen alöten vogel mitgegeben hat ...

und das sagt er auch noch so offen ...
 
wieder was zum aufregen

hi lanzi
deine wut kann ich dir nachfühlen . ich hatte mir doch vor drei
monaten drei vögel von einem privat- züchter aus dem internet
gekauft, die alle krank waren (hatte davon berichtet ) er hatte
mir gesagt , sie sind alle von 2001 frühjahr. aber vor drei
wochen habe ich erst gesehen, das mein rotbrauner kanarie
schon 5 jahre ist. ich war genau so sauer. ich habe mich
gewundert das er nicht mehr so singt. sie singen ja nur bis
6jahre , dann nur noch ganz wenig. dabei wollte ich ihn als
vorsänger haben. jetzt habe ich ihn hochgepäppelt und er ist
putzmunter, trotzdem liebenswert.


liebe grüsse gina
 
Achso ...
Das ist aber genauso schlimm, dann hat der Händler ja gelogen.
Es ist schlimm was manche Zoohändler so alles treiben.
Und dann wundern sie sich, warum der Ruf so schlecht ist ...
 
Hallo,
also nur zur Klarstellung. Wer einen Vogel mit einem alten Ring beringt, macht sich nicht strafbar. Strafbarkeit setzt den Verstoß gegen ein Gesetz, Verordnung etc. voraus. Das ist hier nicht der Fall. Strafbar, dürfte es aber sein, einen alten Vogel als Jungvogel zu verkaufen, da das ein Betrugsdelikt sein dürfte. Ich habe auch alle meine AZ-Unterlagen (Satzung, Schaurichtlinien, Schauordnung) durchgesehen und konnte nirgends finden, dass das verwenden von alten Ringen zum Ausschluß aus dem Verein führt. Wo steht das? Um das klar zu sagen, ich will hier nichts rechtfertigen, ganz im Gegenteil, aber man sollte wissen, was Sache ist.
Gruß Reiner
 
ui...da bin ich ja richtig froh das es mir nicht alleine so geht,veräppelt zu werden...als wir unsere ziege penny kauften sagte der züchter auch ,die ist erst 2 monate...und bei dem licht auf der börse hab ich dann auch nicht so genau auf die ringfarbe geachtet...als ich dann zuhause war musste ich feststellen das sie doch schon etwas älter war,zwar nur vom vorjahr,aber trotzdem habe ich mich geärgert...hab dann bei den organisatoren der börse angerufen,weil ich den züchter über seinen namen und ort leider nicht auffinden konnte...aber leider konnte der man mir auch nur den vorbesitzer nennen der das tier verkauft hat...irgendwie schien dieser mensch vom erdboden verschwunden zu sein...jedenfalls verlief sich meine mühsame,durch wut angefeuerte suche dann im sande...
aber nett ist meine ziegin trotzdem!
also es scheint als wenn es mehrere gibt ,die diese sache mit dem alter und der berrinung leider nicht so ernst nehmen8(
liebe grüsse
biene
 
Hallo Reiner!

Hier erneut etwas zur Klarstellung:

Strafbar macht sich nur, wer gegen ein geltendes Gesetz verstößt. Eine Ahndung kann hier nur durch die Justiz, sprich Staatsanwaltschaft, erfolgen.

Geringere Verstöße in Gesetzen oder speziell in Verordnungen können mit Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Hierbei kann die Ahndungsbehörde aber auch z.B. das Amt für öffentliche Ordnung, Zulassungsstelle etc. sein.

Somit ist deine Aussage nur zum Teil richtig. Er macht sich nicht strafbar , er verstößt aber gegen eine Verordnung und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Hier ein Auszug aus der Bundesartenschutzverordnung (BArtschV):

§ 12 - Ausgabe von Kennzeichen

Absatz 6:
(6) Nicht benötigte Ringe sind spätestens zum Ende des Jahres, für das sie ausgegeben wurden, und durch den Tod eines Tieres freigewordene Ringe sind unverzüglich vom Besitzer zu vernichten oder an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Hier die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten:

§ 14

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder

entgegen § 12 Abs. 6 einen Ring nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet und nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt

Das nichtvernichten nicht benötigter Ringe zum Ablauf des Jahres stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar.

Viele Grüße
 
Hallo zusammen,
ich war gestern etwas voreilig mit meiner Antwort und muss deshalb noch etwas korrigieren. Die Sache mit den Ordnungswidrigkeiten beim Beringen von Vögeln gilt nicht für alle Tiere, die der Bundesartenschutzverordnung unterliegen, sondern, soweit ich das verstanden habe, nur für solche mit dem Schutzstatus A der Anlage 6 sowie alle einheimischen Vögel. Betroffen sind dadurch u.a. fast alle Amazonenarten aber auch der Graupapagei, nicht aber Prachtfinken, die meisten Sittiche und Kanarienvögel. Aber: Nicht nur das nicht zurückschicken von nicht verwendeten Ringen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern auch das nicht Beringen. Das bedeutet, besonders weil hier schon manchmal über den Sinn oder Unsinn von geschlossenen Ringen diskutiert wurde, wer einen Vogel der Anlage 6 mit Schutzstatus A der Bundesartenschutzverordnung nicht geschlossen beringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bestraft werden kann. Was man mit Vögeln machen soll, die sich nicht geschlossen beringen lassen, weil die Eltern sonst das Nest verlassen oder die Jungen gar nicht aus den Nestern genommen werden können, ist mir nicht klar. Wahrscheinlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Tiere dann erst gar nicht gezüchtet werden. Übrigens ist dieser ganze Schwachsinn unter Mitwirkung der Tierhalterverbände entstanden.
Gruß Reiner
P.S. Alternativ zu geschlossenen Ringen ist auch das Implantieren von Transpondern in bestimmten Fällen möglich.
 
Thema: wieder was zum aufregen ..
Zurück
Oben