wilde Greife füttern im Winter?

Diskutiere wilde Greife füttern im Winter? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - hallo leute, singvögel soll man ja im winter zufüttern und macht auch sinn, ist es bei greifen ähnlich? kann mann einen greif füttern? wenn ja, was?
hm, die lebensmittelexperten sagen da was ganz anderes.
aber egal, da es offensichtlich völlig unterschiedliche berichte zu dem thema gibt, wird man die wahrheit wohl nicht herausfinden können.
macht ja auch nix.
gruss
 
Die Hauptsache ist doch, dass klar geworden ist, dass Nichtjäger im Winter keine Greifvögel füttern sollten.
 
Oh stimmt, da hab ich noch gar nicht dran gedacht.
Bei einem Greifvogel der nach ein paar Stunden seine Atzung aus welchen Gründen auch immer (liegt meist am Autofahrer:D) hervorwürgt, sieht man deutlich, daß schon eine bestimmte Umwandlung vonstatten gegangen ist.
Eigentlich riecht mans auch.;)
Wobei das dann nicht aus dem Kropf, sondern aus dem Magen kommt!

VG
Pere ;)
 
Wobei das dann nicht aus dem Kropf, sondern aus dem Magen kommt!

VG
Pere ;)

nee....wenn der Kropf noch voll ist dann nicht.
Atilla kann das hervorragend, das Auto vollko....en, aber nur, wenn er noch was im Kropf hat.
Manche Vögel vertragen das Autofahren einfach nicht.
 
Die Hauptsache ist doch, dass klar geworden ist, dass Nichtjäger im Winter keine Greifvögel füttern sollten.
Vor einigen Jahren (90ziger), wir hatten über Wochen Frost und eine ziemlich geschlossene Schneedecke, sollte dort wo möglich war die Bevölkerung zufüttern.
Angeraten wurde eine Wanne gefüllt mit Stroh wo man Mäuse reinsetzen sollte.
Dies kam damals so durch das Radio.

Auch wurden bei uns Geier gesichtet weil im Ursprungsland die Schäfer etc. Ihr Abfall nicht mehr auslegen durften (EU Verordnung), die Tiere wanderten hierdurch ab und kamen so nach Deutschland.

Für sooo unsinnig halte ich daher eine Fütterung nicht.

Tam
 
Sofern dazu aufgerufen wird ( z.B. durch die untere oder höhere Jagdbehörde im jeweiligen Bezirk) mag es ja je nach Situation richtig und vernünftig sein.

Wenn jedoch Privatleute anfangen aus eigenem Antrieb Fleisch auszulegen...
Pere hat ja genug Gründe aufgezählt, die eindeutig dagegen sprechen.
 
Für sooo unsinnig halte ich daher eine Fütterung nicht.

genau. außerdem hält sich hier in "meinem" forst auch kein jäger oder förster an irgendwelche hegepflichten, also von daher....
aber trotzdem danke für die aufklärung, jetzt weiss ich bescheid.
 
genau. außerdem hält sich hier in "meinem" forst auch kein jäger oder förster an irgendwelche hegepflichten, also von daher....

Ich glaube kaum, dass Du das überhaupt beurteilen kannst.

Ansonsten zur Fütterung von Greifen im Winter:

Diese Greifvögel, soweit sie dem Jagdrecht unterliegen, unterstehen automatisch damit der Hegepflicht des Jägers. Hier gelten die gleichen Regeln wie für alles andere Wild: Fütterung in Notzeiten, sonst nicht. Wann Notzeit ist, verkündet die untere Jagdbehörde (organisatorisch angesiedelt beim Landratsamt).

Für tierische Abfälle, die zur Fütterung von Greifvögeln verwendet werden könnten, gelten die Richtlinien der EU-Fleischhygieneverordnung. Es dürfen nur Abfälle ausgebracht werden, die aus diesem Jagdbezirk stammen, sie dürfen nur unbearbeitet ausgebracht werden und zwar so, dass sie von Wildschweinen nicht erreicht werden können, d.h. eingegraben oder abgedeckt.

Und damit wären sie dann nach meiner Einschätzung auch unerreichbar für Greifvögel.

Theoretisch wäre also eine Fütterung von Greifvögeln im Winter erlaubt, in der Praxis wird sie durch entgegenstehende Vorschriften wohl verhindert. Das haben wir übrigens schon damals im Zusammenhang mit den spanischen Gänsegeiern diskutiert.

idS Daniel
 
Hier gelten die gleichen Regeln wie für alles andere Wild: Fütterung in Notzeiten, sonst nicht. Wann Notzeit ist, verkündet die untere Jagdbehörde (organisatorisch angesiedelt beim Landratsamt).
Ich kann das nur für Baden-Württemberg beurteilen: Wann Notzeit ist, kann innerhalb der gesetzlich zulässigen "Notzeit-Zeit" (1.9.-31.03.) der Jäger selbst bestimmen. Die untere Jagdbehörde kann darüberhinaus Notzeiten "anordnen" und dadurch den Jäger zum Füttern verpflichten.

Es dürfen nur Abfälle ausgebracht werden, die aus diesem Jagdbezirk stammen
Das Ausbringen von "Abfällen" und das Füttern in Notzeiten sind meiner Meinung nach zwei paar Stiefel. Im einen Fall handelt es sich um die Vorschriften zum "Entsorgen" von Schlachtabfällen (von Wild). Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein ordnungsgemäßes Ausbringen beispielsweise von "sauberen" Küken zur Notzeiten-Fütterung von Greifvogel gesetzeswidrig wäre. Ich laß mich aber gerne eines Besseren belehren!

und zwar so, dass sie von Wildschweinen nicht erreicht werden können, d.h. eingegraben oder abgedeckt.
Der erste Halbsatz ja, der zweite jedoch ein Trugschluß: Ein Küken auf einem hohen Stock ist für Wildschweine genauso wenig erreichbar.

VG
Pere ;)
 
Komme gerade aus dem Wald,

nachdem ich dem wilden Baummarder sein Küken gebracht habe, bin ich zu den wilden Habichten gegangen. Nachdem ich denen die Küken auf den Baum gelegt habe ist ein wildes Wildschwein (Sau) 4 Meter neben mir aufgestanden. Hat mich und meinen Hund nur verdutzt angekuckt. Mhmm, da hab ich mir gedacht, och die Kleene freut sich bestimmt auch über ein Pralienchen. Darum habe ich ein Küken auf dem Boden liegen lassen. Werde ich jetzt verhaftet ?
 
So Gesetze gibts doch nicht, um Dich und die Wildschweine zu ärgern.
 
So Gesetze gibts doch nicht, um Dich und die Wildschweine zu ärgern.

Dat weeß ik doch, hab das smily vergessen, bzw benutze diese nicht.
ich weiß selber gar nicht genau ob ich Marder, Habicht usw zufüttern darf.
Aber gehts hier nicht auch darum, wenn man ein Greifvogelfreund ist, und einen Greif in der Wildnis zufüttern möchte, und dieses nach proffesioneller Anleitung tut, man da bei den Gesetzen ein Auge zudrücken kann ? Wenns verboten ist.
Wenn man nicht zuviel zufüttert sodaß der Vogel noch selber jagen muß.
Wenn man nur frische arttypische gesunde Atzung hinlegt.
Wenn diese nicht einfrieren kann.
Wenn diese nicht von anderen Tieren gefressen werden.
Wenn man jeden Tag die Stelle aufsucht und Futterreste entfernt.
Wenn die Futterstelle in ständiger Bewegung ist. Dh. nicht immer auf den gleichen Fleck legen, sonder schrittweisese im Geäst wandert.
Wenn die Stelle weit weg ist von der Zivilisation.
Wenn man sich nicht erwischen lässt.
Wenn , wenn..... gibt noch ein paar Dinge mehr, aber ......wenn jemand diese Dinge beachtet, ist es dann soooooo schlimm ?
Und so viele Touristen die gerade ein Küken in der Tasche haben gibts ja nun auch net.

Wir sind ja nicht im Mittelalter wo das Prollvolk die Essensreste im Wald verscharren will oder aus Unwissenheit was gutes tun will.

Lieber ein Küken in den Wald bringen, als einen Greif da rausnehmen
 
ich gebe zu, daß mir dieser Gedanke nicht ganz fremd ist;)
und ich habe auch schon Fleisch in Bäumen ausgebracht, sowie ich für Rehwild Wege für die Fütterungsstellen freigeschaufelt habe.
Wenn Notzeiten sind, alles kein Thema denk ich.
 
Wenn man jeden Tag die Stelle aufsucht und Futterreste entfernt.Wenn die Futterstelle in ständiger Bewegung ist. Dh. nicht immer auf den gleichen Fleck legen, sonder schrittweisese im Geäst wandert.

Warum ?

Weil der Kadaver verfault. Dabei treten schädliche Gifte und Flüssigkeiten auf. Diese können den Greif vergiften. Z.B. bei krankhafter Veränderung der Speiseröhre, wenn er nicht richtig schlucken kann und die Atzung im Speicherraum verfault. Da gärt aber nix.
Falkner nennen das verwirrenderweise Fehlgärung.
Das hat mit der Gärung von Früchten und Getreide nichts zu tun.
Der Falkner nennt die erweiterte Speiseröhre auch Kropf. Führt auch zu Missverständnissen. Beim Greif findet keine Vorverdauung wie bei einer Taube statt.
Hab ich in meinen Büchern so gelesen.
Was habt ihr denn für Bücher, und was steht denn da ?
 
Aber gehts hier nicht auch darum, wenn man ein Greifvogelfreund ist, und einen Greif in der Wildnis zufüttern möchte, und dieses nach proffesioneller Anleitung tut, man da bei den Gesetzen ein Auge zudrücken kann ? Wenns verboten ist.
Gesetze sind dazu da, daß man sie einhält. Mal unabhängig vom Sinn oder Unsinn der Gesetze gelten diese. Beim Thema Fütterung haben sich die Gesetzgeber durchaus etwas dabei gedacht, genauer gesagt sollte der Mißbrauch verhindert werden.

Ich für meinen Teil halte von der Greifvogelfütterung überhaupt nichts (Stichwort "Verhausschweinung" von Wildtieren). Die Greife brauchen uns nicht.

VG
Pere ;)
 
Gesetze sind dazu da, daß man sie einhält.
Ich für meinen Teil halte von der Greifvogelfütterung überhaupt nichts (Stichwort "Verhausschweinung" von Wildtieren). Die Greife brauchen uns nicht.

VG
Pere ;)

Sehe ich ja auch so, ........aber welches Gesetz wende ich an ?

Revier, Land, Bund, BJG, EU, Tierschutz oder vielleicht auch mein Herz ?

Es gibt da ja so ein System der Überordnung.

Zu: Die Greife brauchen uns nicht.

Stimmt !!!
 
Ihr lieben, wenn Ihr Eure Beiträge vermisst, dann sind sie wohl der Moderation zum Opfer gefallen;)
Keine Beleidigungen, das war klar oder??
 
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