Hallo Banja,
ich kann mir nicht vorstellen, daß du für einen Ziegensittich keine Zuchtgenehmigung brauchst!
Wo hast du das denn her?
Ich habe gerade recherchiert und habe nichts gefunden, was darauf hinweist, daß du sie nicht brauchst!
Hier ein Auszug von der ZZF über die Vergabe von offenen Ringen:
Die Bestellung von artenschutzrechtlichen Kennzeichen bei der Ringstelle sei für jedermann, also auch für Behörden, möglich. Bei der Vergabe von Kennzeichen für artenschutzrechtlich zu kennzeichnende Papageien und Sittiche seien zusätzlich die Bestimmungen der Psittakoseverordnung einzuhalten, da die artenschutzrechtliche Kennzeichnung als Psittakosekennzeichnung anerkannt werde. Turk: „Das heißt, dass Kennzeichen für Sittiche und Papageien nur abgegeben werden dürfen, wenn der Besteller eine beglaubigte Kopie der Zuchtgenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz oder eine Ausnahmegenehmigung seines ortszuständigen Veterinäramtes zum einmaligen Bezug von Kennzeichen im Original vorgelegt hat.“ Die Vorlage der Zuchtgenehmigung werde datentechnisch festgehalten und „ist somit nur einmal erforderlich“. Als Psittakosekennzeichen ausgebende Stelle wird die Ringstelle über den Entzug von Zuchtgenehmigungen durch die jeweilige Behörde informiert.
Und hier noch der § 17g des Tierseuchengesetzes:
(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um
von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
mit diesen Tieren zu handeln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und
die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind
(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis näher zu regeln,
Vorschriften zu erlassen über
a) die Kennzeichnung der Tiere,
b) Aufzeichnungen betreffend Aufnahme oder Erwerb und Abgabe der Tiere sowie ihre Behandlung gegen Psittakose.
Darunter fallen ALLE Psitaciden!
Und, es ist ein Bundesgesetz! Also für ALLE Bundesländer bindend!