zahme Tauben für Filmdreh gesucht

Diskutiere zahme Tauben für Filmdreh gesucht im Forum Rassetauben im Bereich Tauben - Hallo, wir drehen noch in diesem Monat einen Kurzfilm in Berlin und sind dafür noch auf der Suche nach Tauben, die ein bisschen das tun, was...
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Arto

Guest
Hallo,

wir drehen noch in diesem Monat einen Kurzfilm in Berlin und sind dafür noch auf der Suche nach Tauben, die ein bisschen das tun, was man von ihnen möchte.

Sprich: Hauptsächlich sitzen bleiben und sich hochnehmen lassen. Wenn sie auch noch eine Runde am Himmel drehen können ist die Welt perfekt.

Außerdem brauchen wir auch noch ein verstorbenes Tier.

Kann da jemand weiterhelfen?

Ich freu mich über jede kleine Hilfe.

Vielen lieben Dank Euch allen.
 
Was soll denn das für ein Film werden? Erzähl mal was!
 
Mit einer lebenden Taube die handzahm ist, und auch fliegen kann, könnte ich dienen. Ist ein schwarzer Amsterdamer Bärtchentümmler.
Wie der sich aber in berlin verhält, in einer Gegend die er nicht kennt, keine Ahnung ob er weg fliegen würde.

Außerdem ist das etwas weit weg, da gibts bestimmt noch Züchter in Deiner Nähe.

Gruß Stefan

http://www.rocho.com/pics/tauben/tuemmler_01.jpg
 
Genehmigung nach TSG P. 11 erforderlich!!!

Hallo,
bevor nun alle hier schreien, und ihre dropper auspacken möchte ich zu bedenken geben, dass jegliche gewerbliche Nutzung (Darstellung) von Tieren nach § 11 Abs.3 des Deutsche Tierschutzgesetz eine Genehmigung durch die zuständige Vetreinärbehörde bedarf.
Diese erhält man nach Antrag, durch ablegen einer Sachkundeprüfung, sowie Besichtigung der Anlage zur Haltung der betreffenden Tierart durch denn zust. Amstveterinär. Meistens erhält man zusätzliche Auflagen(Bestandsbuch, sowie Projektbezogenes Trainingsprotokoll).
Desweiten haften Produktionsversicherungen nur wenn, eine solche Genehmigung vorliegt.
Und nach meiner Persöhnlichen Ehrfahrung versuchen Regisseure (oft auch aus Unwissenheit) (jeder hat tote Tauben in der Truhe!!!) das man den Tieren Leistungen abverlangt denen sie nicht gewachsen sind. Als Tiertrainer hat man aber immer die Pflicht für seine Tiere einzustehen, egal zu welchen Konsequenzen das im Filmgeschäft führt. In diesem Geschäft macht man keine Zusagen, die man nicht halten wird!

Nun ist auch jedem wohl klar das man einen solchen Auftrag nicht zum Gegenwert von 2 Päckchen Zigaretten erledigt.

Grüße
 
Hallo Stockmann,
das habe ich aber noch nie gehört. Kann ich ja richtig froh sein das ich die Auflagen durch den Veterinär für Brieftaubenrückholservice gemacht habe. Aber meinst du das das wirklich so ist? Dann brauchen doch alle Hochzeitstaubenauflässe die Genehmigung. Der ganze spass kostet übrigens mit Fahrgeld und Unterkunft so knappe 1000,-€

Aber meineTrommler machen das locker, sowohl draussen wie auch drinnen, siehe Foto!
Viele Grüße Uli
 
@stockmann
Nur interesse halber:was ist wen einer seine eigene Tauben umsonst herzeigt/vorfliegt, zufälig fürn film? das sind ja keine Pinguine die gegen bezahlung arbeiten.

mfg Alex
 
Ja Uli, die Genehmigung braucht jeder auch für Hochzeitztauben.
Einfach das folgende mal schnell lesen.


TGS Achter Abschnitt

Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11

(1) Wer

1. Wirbeltiere

a) nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs.1 oder § 10a genannten Zwecken oder

b) nach § 4 Abs. 3 zu dem dort genannten Zweck

züchten oder halten,

2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,

2a. Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,

2b. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,

2c. Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder

3. gewerbsmäßig

a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten,

b) mit Wirbeltieren handeln,

c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,

d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder

e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:

1. die Art der betroffenen Tiere,

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,

3. in den Fällen des Satzes 1 Nr.1 bis 3 Buchstaben a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr.1 beizufügen.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen;

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und

4. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet sind; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.

(2a) Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Insbesondere kann angeordnet werden

1. die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere sowie zur Führung eines Tierbestands-buches,

2. eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl,

3. die regelmäßige Fort- und Weiterbildung,

4. das Verbot, Tiere zum Betteln zu verwenden,

5. bei Einrichtungen mit wechselnden Standorten die unverzügliche Meldung bei der für den Tätigkeitsort zuständigen Behörde,

6. die Fortpflanzung der Tiere zu verhindern.

(3) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat.

(4) Die Ausübung der nach Absatz 3 Satz 2 untersagten Tätigkeit kann von der zuständigen Behörde auch durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindert werden.

(5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, hat sicherzustellen, daß die für ihn im Verkauf tätigen Personen, mit Ausnahme der Auszubildenden, ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit den Nachweis ihrer Sachkunde auf Grund ihrer Ausbildung, ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren oder ihrer entsprechenden Unterrichtung erbracht haben.

!!!!!!

Als grobe Preisrichtung kann man mal ca. 600€ pro Drehtag, zuzüglich Fahrt und Unterbringung+ Mwst (Natürlich mit Rechnung) einplanen.

Für einen Studiodreh (WDR) habe ich auch Trommler verwendet.
Waren übrigens damals zweite Wahl vom Deutschen Meister A. Trommler weiß.

Grüße
 
Ja, da hast du recht.
Habe ich eigentlich auch erst gerade gelernt, aber nicht darauf übertragen. Die Prüfung war übrigens kein Zuckerschlecken. Da wurde schon ne Menge gefragt und ich musste schon viel wissen
Vielen Dank Uli
 
Ja die Fragen sind schon nicht einfach, bei uns waren sie damals mit drei Leuten vom Amt, sie gingen aber wieder sehr zufrieden nach Hause.

Ich bin auch mal gespannt, wie genau die neue Tierschutztransportverordnung umgesetzt wird, demnach muß jeder gewerbliche Transport von Wirbeltieren durch Persohnen durchgeführt werden die einen Speziellen Sachkundenachweiß (Transport) haben.
Damit hat sich die Praxis(Sie nehmen 10 Weiße Täubchen mit und zahlen Pfand für den Korb) wohl erledigt.
Bei Schafen (generell wohl Landwirte) gilt derzeit eine ,,Befreiung,, bis 65 Km vom Haltungsort.
Es sind viele Ausnahmen und wenn's und aber in dieser Verordnung, hauptsächlich, Distanz und privat oder gewerblich. Aber im Zweifel wird jeder Amtstierarzt wohl,bei Kontrollen die darin gestellten Anforderungen anwenden.

Grüße
 
Ja die Fragen sind schon nicht einfach, bei uns waren sie damals mit drei Leuten vom Amt, sie gingen aber wieder sehr zufrieden nach Hause.

Ich bin auch mal gespannt, wie genau die neue Tierschutztransportverordnung umgesetzt wird, demnach muß jeder gewerbliche Transport von Wirbeltieren durch Persohnen durchgeführt werden die einen Speziellen Sachkundenachweiß (Transport) haben.
Damit hat sich die Praxis(Sie nehmen 10 Weiße Täubchen mit und zahlen Pfand für den Korb) wohl erledigt.
Bei Schafen (generell wohl Landwirte) gilt derzeit eine ,,Befreiung,, bis 65 Km vom Haltungsort.
Es sind viele Ausnahmen und wenn's und aber in dieser Verordnung, hauptsächlich, Distanz und privat oder gewerblich. Aber im Zweifel wird jeder Amtstierarzt wohl,bei Kontrollen die darin gestellten Anforderungen anwenden.

Grüße


Welch irrsinnige Blüten solch Tierschutzgesetz treibt,
läßt sich daran ermessen,das bis zum 30.06.1987 man für "ein paarMarkfuffzig" z.B.Tauben mit Bahn oder Post versenden konnte !

ab 1. Juli 1987 galt und gilt bis zum heutigen Tage das Gesetzt,das Tauben auf dem Transport von A nach B alle 6 Stunden gefüttert und getränkt werden müssen !
Nun weiß aber jeder Taubenhalter,das auf einer Schlaganlage daheim,die Tauben nur alle 24 Stunden gefüttert werden(1 x füttern am Tag) !

Zumal auf den Transporten per Spedition die Tiere nicht gefüttert werden können und werden !!
Tierschützer wissen dies nicht--aber Gesetze können sehr wohl erlassen werden!

Und worin besteht der fachliche Unterschied,ob nun jemand(dann gewerblich)Weiße Brieftauben bei Hochzeitsgesellschaften aufläßt-
---und den vielen Brieftaubenzüchter,die in ähnlicher Form ihre Tauben auf Preisflügen auflassen??

"Hochzeitsflieger" müssen eine Sachkundeprüfung erbringen,die es in sich hat!
Brieftaubenzüchter dagegen nicht !

Solch irrwitzigen Gestze gibt es wohl nur in Deutschland !
Gruß
Michael
 
Ja Ja..

Bei uns sagt man einfach:
Wer viel fragt der bekommt auch viele Antworten!
Und wenn Beamtenschimmel schlafen sollte man nicht versuchen Sie zu Satteln!
 
"Hochzeitsflieger" müssen eine Sachkundeprüfung erbringen,die es in sich hat!
Brieftaubenzüchter dagegen nicht !


Guten Abend,

„Hochzeitsflieger“, ohne ihnen nahe treten zu wollen, kann man ja wohl nicht mit Brieftaubenzüchter vergleichen. Das ist doch wie Äpfel mit Birnen!!!

Alleine auf medizinischem Gebiet weiß ein erfolgreicher Brieftaubenzüchter doch schon entschieden mehr als ein normaler TA.

Gruß Rudi

Flugtippler, Tauben, die wirklich gerne fliegen
 
"Hochzeitsflieger" müssen eine Sachkundeprüfung erbringen,die es in sich hat!
Brieftaubenzüchter dagegen nicht !


Guten Abend,

„Hochzeitsflieger“, ohne ihnen nahe treten zu wollen, kann man ja wohl nicht mit Brieftaubenzüchter vergleichen. Das ist doch wie Äpfel mit Birnen!!!

Alleine auf medizinischem Gebiet weiß ein erfolgreicher Brieftaubenzüchter doch schon entschieden mehr als ein normaler TA.

Gruß Rudi

Flugtippler, Tauben, die wirklich gerne fliegen


Naja Rudi, ich meine ob es jetzt eine Weiße oder eine Schwarze ist man kann mit beiden Reisen ;)
 
"Hochzeitsflieger" müssen eine Sachkundeprüfung erbringen,die es in sich hat!
Brieftaubenzüchter dagegen nicht !


Guten Abend,

„Hochzeitsflieger“, ohne ihnen nahe treten zu wollen, kann man ja wohl nicht mit Brieftaubenzüchter vergleichen. Das ist doch wie Äpfel mit Birnen!!!
>----------------------------------------------------------------<
Rudi--oh Rudi--
Dann sind diese "Birnen" also keine weißen Brieftauben----die da so 20 bis 50 km wieder nach Hause fliegen--oder was????

Die Leute(Hochzeitsflieger) die ich kenne,und dies sind nicht wenige--sind oder waren allesamt Brieftaubenzüchter---!!!

Wenn du doch nur ein einziges Mal sachlich schreiben könntes(Tippler ausgenommen)
Michael
 
"Hochzeitsflieger" müssen eine Sachkundeprüfung erbringen,die es in sich hat!
Brieftaubenzüchter dagegen nicht !


Guten Abend,

„Hochzeitsflieger“, ohne ihnen nahe treten zu wollen, kann man ja wohl nicht mit Brieftaubenzüchter vergleichen. Das ist doch wie Äpfel mit Birnen!!!
>----------------------------------------------------------------<
Rudi--oh Rudi--
Dann sind diese "Birnen" also keine weißen Brieftauben----die da so 20 bis 50 km wieder nach Hause fliegen--oder was????

Die Leute(Hochzeitsflieger) die ich kenne,und dies sind nicht wenige--sind oder waren allesamt Brieftaubenzüchter---!!!

Wenn du doch nur ein einziges Mal sachlich schreiben könntes(Tippler ausgenommen)
Michael



ich versteh nicht was du schreibs
 
Guten Abend,
Alleine auf medizinischem Gebiet weiß ein erfolgreicher Brieftaubenzüchter doch schon entschieden mehr als ein normaler TA.

Gruß Rudi
Flugtippler, Tauben, die wirklich gerne fliegen
[/QUOTE]

Fragt sich warum ein erfolgreicher Brieftaubenzüchter auf medizinischem Gebiet mehr wissen muss als ein normaler TA? Es stellt sich auch die Frage aus welchen Katalogen und Verkaufsanzeigen der Brieftaubenzüchter sein Pseudowissen hat und damit wäre auch wieder geklärt warum wir heute da sind wo wir sind (Kombipräperate, Antibiotikagabe ohne zu wissen um was es für einen Keim geht, "Schlagapotheke", einmal im Monat eine Kotprobe abgeben ;o) usw....)!
MfG, Marius
 
Guten Abend,
Alleine auf medizinischem Gebiet weiß ein erfolgreicher Brieftaubenzüchter doch schon entschieden mehr als ein normaler TA.

Gruß Rudi
Flugtippler, Tauben, die wirklich gerne fliegen
[/QUOTE]

Fragt sich warum ein erfolgreicher Brieftaubenzüchter auf medizinischem Gebiet mehr wissen muss als ein normaler TA? Es stellt sich auch die Frage aus welchen Katalogen und Verkaufsanzeigen der Brieftaubenzüchter sein Pseudowissen hat und damit wäre auch wieder geklärt warum wir heute da sind wo wir sind (Kombipräperate, Antibiotikagabe ohne zu wissen um was es für einen Keim geht, "Schlagapotheke", einmal im Monat eine Kotprobe abgeben ;o) usw....)!
MfG, Marius
 
Thema: zahme Tauben für Filmdreh gesucht

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