Zucht- und Haltungsverbot?

Diskutiere Zucht- und Haltungsverbot? im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, das habe ich auf der http://www.papageienschutz.de/ gefunden: "Artenschutz für Papageien muss also wesentlich auch ein Tierschutz für...
Was....

bitte soll den in solch einem Vertrag stehen?
Dann die nächste Frage: Wer entscheidet denn was Artgerecht ist?

Ich denke mal mit Gesetze kommen wir nicht weiter.

Auch stimme ich nicht mit MK überein.
Der TS hat absolut keinerlei Rechte, selbst die Einschaltung eines Amtierarztes ändert nichts daran. Auch seine Rechte
sind weit beschnitten.

Niemals würde ich einem solchen Verein auch nur die Türe öffnen, dies muss ich auch nicht.
Wer sich von so Sachen einschüchtern lässt wie: Dann informieren wir den Amtstierarzt ist selber Schuld.

Wäre ja noch schöner, Denunziantentum wäre damit Tor und Tür geöffnet.

Leider lassen sich zuviele Menschen immer noch einschüchtern.

Womit ich nicht sagen möchte, dass Kontrollen nicht wichtig sind.
Aber bitte nicht von Vereinen, zur Türe sollte man immer nur den Amtstierarzt lassen.

gruß
Tamborie
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sag ich doch

Wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist melden sich Amtsvet.vorher an.Dann habe ich Zeit und Gelegenheit genug mich auf den Besuch vorzubereiten und dann ist eben alles nett.
Zugeflogen: ich selbst besitze runde Käfige in allen Größen.Je nach Lust und Laune und Jahreszeit
geben die eine prima Dekoration ab mit Blumengestecken oder sonst irgendwie bepflanzt.
Die Herstellung und den Verkauf von für Tiere ungeeigneten Käfigen wird man nicht verbieten können.Nur eben für Tiere benutzen dürfte man sie nicht mehr.
Was nun wiederum die Kompetenz der Tierheime in Sachen Vogelhaltung angeht da ist sehr viel im Argen.Der allein gehaltene Papagei im Tierheim als Publikumsmagnet ist leider keine Seltenheit.
Wenn die sogenannten Tierschützer es nicht verstehen (wollen)wie bringe ich es dann dem
Wellen Nymphen Papageinhalter bei ? Manchmal glaube ich denen ist alles egal Hauptsache Hund Katze Maus Vogel kommt nicht zu Kindern.
schöne Grüße
rosi.n.
 
Re: sag ich doch

Original geschrieben von Rosi.N.
Wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist melden sich Amtsvet.vorher an.Dann habe ich Zeit und Gelegenheit genug mich auf den Besuch vorzubereiten und dann ist eben alles nett.

Selbst bei Gefahr im Verzug brauch ich keinen Veterinär reinlassen.
Hier habe ich nochmal Zeit, bis er Amtshilfe beantragt hat.
Ein Manko?
Auf der einen Art schon, allerdings habe ich nicht auch ein im Grundgesetz verankertes Recht auf ein Privatleben?
"Wollen wir Big Brother haben?"

Anders sieht es im Handel aus, mach ich nicht auf macht der Amtstierarzt den Laden dicht.
Ist ja schliesslich auch öffentlich, ergo GUT!

Gruß
Tamborie
 
ich würde auch keinen irgendwasverein die tür aufmachen.

das der amtstierartz sich anmeldet, ist, denke ich, ein kritikpunkt.dann brauch der auch garnet kommen.

klar kann der besitz solcher rundkäfige nicht verboten werden, solange keine tiere gehalten werden, aber es kann ja jeder sagen, ich will da was reinpflanzen. ich will rosi N damit nichts unterstellen, sondern nur die situation darstellen. das ist genau wie mit den hundegesetzen. nachdem gewisse rassen als gefährlich abgestempelt wurden, sagte jeder, ob mit dackel oder schäferhunf:ja baer mein hund doch nicht!
das ist imprinzip dasselbe.

klar bin ich gegen "big brother", wir haben unsere freiheiten! ABER UNSERE FREIHEIT HÖRT DA AUF; WO DIE DES ANDEREN BEGINNT. tiere schließe ich da nicht aus.

in einem solchen vertrag könnte z.b. stehen, dass gewisse arten nicht alleine gehalten werden dürfen, dass sich der halter verpflichtet, eine mindestkäfiggröße, die vorher festgelegt wird, einhält, dass er mit dem tier zum ta geht, wenn es krank ist/zu sein scheint, dass er immer und überall um das wohl des tieres bemüht ist, dass er regelmäßig freiflug hat, . . . . ect.pp.
 
Sebastian

schau doch bitte mal in das Tierschutzgesetz
was Du hier forderst steht da längst drin.
In ganz vielen anderen Gesetzen steht daß man seine Kinder nicht mißhandeln darf keine Steuern hinterziehen, nicht klauen, morden schon garnicht und was weiss ich alles.
Wieviele Kinder wurden heute mißhandelt ?
Hoffentlich weniger wie heute ganz bestimmt irgendwo irgenwas geklaut wurde.
Klauen ist schon fast zum Volkssport geworden
Selbst Mißhandlungen von Kindern und Ehefrauen werden schweigend hingenommen.Wer heute auf der Straße seinen Hund verprügelt kann er mit einer Strafanzeige rechnen.
Der Unterschied zwischen Strafgesetz und Tierschutz ist, glaube ich daß zumindest für Mißhandlungen Diebstähle usw.ein Unrechtbewust sein in der breiten Öffentlichkeit besteht.
Das Bewustsein das der einzeln gehaltene Vogel im Rundkäfig auch eine Art von Mißhandlung ist fehlt.
Wie geschrieben im Tierschutzgesetz steht alles Nötige drin.
rosi.n.
 
@rosiN: dann wären wir wieder bei den informationen und der aufklärung, wenn ich das richtig sehe.
 
hallo rosi,

komme leider erst jetzt dazu, zu antworten. deinem vorvorletzen posting stimme ich auf ganzer linie zu, ... aaaaaber:

schau doch bitte mal in das Tierschutzgesetz

das würde ja heißen, daß wir die rechtlichen grundlagen im kasten haben, eigentlich alles in ordnung ist: und daß es letztlich nur ein problem der durchführung des gesetzes ist. (ist nicht zynisch gemeint).

so, und nu mal fraktur:
zugeflogen,
informationen und der aufklärung
auch 100% zustimmung. in diversen foren wird informiert, viele user stehen noch privat per tel und mail zu verfügung. und so fort. alles in ordnung.

ich kriege nur das kalte kotzen *sorrymods*, wenn ich das tierschutzgesetz sehe, und wie sich z.b. hier halter den a**** aufreißen, um ihren geiern ein gutes zuhause zu bieten, anderen leuten zu helfen, zu informieren - und das tg gleichzeitig jede mengen ausnahmen für die gewerbliche nutzviehaltung zuläßt.
ist einer von euch schon mal in einer hühnerfarm oder einem schweinestall von großmästern gewesen? mal das gutachten über mindestanforderung mit dem verglichen, was laut gesetzgebung für ein legehuhn an platz zur verfügung stehen muß? mal spaltböden in schweineställen gesehen?

tut mir leid, aber was soll ein solches tg, wenn es für die industrielle "nutzung" von tieren scheinbar nicht so recht gilt?

- die anzahl der vögel aller user hier dürfte ungefähr gleich der anzahl aller vögel sein, die in deutschland jeden tag frisch aus dem kz appetitlich knusprig braun gefressen werden.

und nu könnt ihr mich verdreschen...
 
nee Hein

nicht verdreschen er knutschen für diesen berechtigten Wutausbruch.Nur dazu müßten wir uns an anderer Stelle unterhalten vielleicht in Adays Lieblingsthema "Der Terror der Tierrechtler."
Aber nun wieder zum TG soweit es die Vögel betrifft.
Tiergerechte Haltung und Betreuung § 2 TierSchG 1
bb),, "Verhaltensgerecht" bedeutet keine Einschränkung oder Erweiterung,sondern akzentuiert
einen Teilbereich artgemäßen und den Bedürfnissen entsprechenden Lebens,Verhaltensgerecht ist die Unterbringung eines Vogels,wenn er nach seiner Art
hüpfen,springen und fliegen kann.
Und nun weil es so schön ist der vom Gesetzgeber gedultete ständige Verstoß gegen das Tierschutzgestz:
Bei wildlebenden Tieren kommt es auf die Lebensbedingungen und -umstände an , die das Tier in Freiheit gewöhnt ist ; es genügt nicht,daß das Tier unter den angebotenen Bedingungen überleben kann,aber seine angeborenen Verhaltensmuster so weit ändern muß,daß es praktisch mit seinen wildlebenden Artgenossen nicht mehr viel gemeinsam hat.(OVG Schlewig NuR 1995 480)
So dieses Urteil bezog sich auf Seehunde.
Muß aber meiner Meinung nach auf alle frei geborenen Tiere zutreffen.
Statt dessen habe ich hier die jammernden Vogelhalter am Telefon die mir ständig in den Ohren liegen "Am liebsten würde ich ihn ja wieder zurück bringen aber das geht ja wohl nicht da kommt er nicht mehr zurecht."
Frage : haben wir ein TG und wasserdichte Urteile dazu wenn ja warum kümmert sich niemand um die Umsetzung ?
Es ist ja inzwischen so ,daß ich bei der EU jeden
EU weit geltenden § einzeln einklagen muß.
Das finde ich zum kotzen.
schöne Grüße
rosi.n.
 
Re: nee Hein

Original geschrieben von Rosi.N.

Statt dessen habe ich hier die jammernden Vogelhalter am Telefon die mir ständig in den Ohren liegen "Am liebsten würde ich ihn ja wieder zurück bringen aber das geht ja wohl nicht da kommt er nicht mehr zurecht.



hallo,rosi

das kommt mir sehr bekannt vor....also ehrlich gesagt,dass waren genau meine worte am tel. zu dir.


grübel....ob das hier was zu suchen hat in diesen thread....???
 
Rena

wenn Du Dir den Schuh anziehen willst, dann mach es bitte .Hat außer Dir keiner Wildfänge ?
Den Spruch "Am liebsten würde ich usw." höre ich in der Woche mindestens dreimal.
Was sollte das jetzt ?
ärgerliche Grüße
rosi.n.
 
hi,

also aus der wildfangdiskusion könnte man wieder die wichtigkeit der information ableiten.

zu den hühnern und puten: ja, ich bin schonmal daran vorbeigefahren. ein stall, da waren tausende puren drin die aufm boden standen, eine konnte sich nur bewegen, wenn sich die anderen tausend auch bewegt haben. vorm eingang stand ein riesen gbläse, mitwelchem man einen waldbrand hätte auspusten können.ich bin schnell weitergefahren, den anblick hätte ich nicht länger ertragen. da kann ich jeden tierschützer vertstehen, der da auf die barikaden geht. aber auf der anderen seite muss gesagt werden, dass ohne diese massenproduktion die pute oder das hähnchen nicht für 3 euro das stück bei aldi in der kühltehke liegt. das ist ein problem, welches unsere gesellschaft (alles muss billig sein) erzeugt hat.
ich für meinen teil würde auch das doppelte für die keule bezahlen, wenn ich die gewissheit hätte, dass das tier einigermaßen artgerecht gehalten wird. (bio produkte kommen z.t. aus massenhaltung, also kaufe ich die auchnet!)
 
noch mal Massentierhaltung

hier im Münsterland kann man sich gegen Eintritt
die Massentierhaltung in der übelsten Form ansehen.
Ich habe mir das mal ganz bewusst angetan.
Meiner Aufforderung mitzukommen sind selbst Tierschützer nicht gefolgt.
"Das kann ich nicht"war die einstimmige Antwort.
So ist es wohl mit vielen Dingen .
Das will ich nicht sehen das will ich nicht wissen und informieren will ich mich auch nicht denn sonst könnte ich ja ein schlechtes Gewissen bekommen.
schöne Grüße
rosi.n.
 
hi,
... dann sind wir uns ja in einigen grundlegenden dingen einig.

@ zugeflogen: doch, es gibt eine möglichkeit; eine ganz winzige zwar, die wohl eher nur das eigene gewissen beruhigt, aber immerhin: weniger fleisch konsumieren, und das möglichst aus vernünftiger haltung. also das, was du auch beschreibst.
ich versuche seit einem jahr, das durchzuziehen, esse im verhältnis zu früher erheblich weniger fleisch (versage aber beim essengehen viel zu oft, hänge sabbernd im supermarkt an der fleischtheke...) aber ich kann wenigstens behaupten, daß ich es versuche. und selbst wenn es beim griechen wieder mal mit gyros endet: allein der versuch, weniger fleisch zu konsumieren, ist ein erster schritt. jedes halbe pfund kz-fleisch weniger zählt.

@ rosi: so, denn wolln wir mal in die vollen und auf die eisenharte tour (es geht mir nicht um terror oder recht der tierrechtler):

Tiergerechte Haltung und Betreuung § 2 TierSchG 1 bb),, "Verhaltensgerecht" bedeutet keine Einschränkung oder Erweiterung,sondern akzentuiert
einen Teilbereich artgemäßen und den Bedürfnissen entsprechenden Lebens,Verhaltensgerecht ist die Unterbringung eines Vogels,wenn er nach seiner Art
hüpfen,springen und fliegen kann.

hört sich ja gut an: wenn ich das in meinem dummen kopf richtig verstehe, heißt das, daß eine wellensittichgruppe zwischen 60 und 140 km pro tag fliegen können muß, daß ein schwarm nasenkakadus etliche quadratkilometer boden zum wühlen haben muß, daß sich ein nymphenschwarm pro tag mindestens 30-40 km bewegen kann: bäume, boden, gestrüpp, unterholz.
das würde doch heißen "nach seiner art". oder? es ist doch von fliegen die rede, nicht von flattern wie beim abendlichen freiflug im wohnzimmer?

ähemm, mit verlaub: ich behaupte, daß dieser bewegungs- und entdeckungsdrang angeboren ist, wehre mich also gegen das argument "in gefangenschaft gilt das nicht, denn was einer nicht kennt, kann er nicht vermissen".

also würden meine haltungsbedingungen gegen das tg verstoßen? - und das, obwohl gleichzeitig die anforderungen des mindestgutachtens bei mir noch platz für 2-3 großpapageienpaare zuließen? rosi, da stimmt doch etwas nicht.

und nu? wenn ich mit diesen gedanken nur halbwegs richtig liege, müßte die ausgangsfrage nicht doch mit "ja" beantwortet werden?

*kopfkratz*
 
hi,

also wenn man das gesetzt gaaaaanz pingelig auslegt, und auch artgerechte haltung unterstützt, dürften wir eigendlich keine vögel halten, denn sie leben n freier natur am artgerechtesten. keiner kann nymphies, wellis, nichtmal finken geschweige denn größeren vögeln wie papas de benötigten platz bieten.

damit stellen wir dann die vogel und tierhaltung allgemein in frage.
 
da macht Euch mal keine Sorgen

der Text geht ja weiter:
eines Äffchens wenn es klettern ,eines Wildschweins,wenn es herumlaufen,wühlen und sich scheuern kann.Weitschwingende Vögel müssen die Möglichkeit von Flugbewegungen haben(Beispiel BayOblG NuR 1980)zu Greifvögeln in einer Voliere.
Dem Flugbedürfnis anderer Arten ist gegebenen falls durch zeitweilige Entlassung aus dem Käfig zu genügen.
dd)Die Pflichten
Die Tiere müssen ihre Bewegungs-und Gemeinschaftsbedürfnisse befriedigen können.

Damit wollte ich ja jetzt nur mal erklären,daß die wichtigsten Vorraussetzungen für eine Vogelhaltung
durchaus im Tierschutzgesetz verankert sind.
Wenn sich mal alle an diesen Mindestandard halten würden wäre ja schon einiges gewonnen.

Bei wildlebenden Tieren also das was wir allgemein als Wildfänge bezeichnen muß m.M.nach geprüft werden ob hierzu ewt.eine Festellungsklage abhelfen könnte.
Denn es gibt ja auch noch das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren. In der Präambel steht u.a.:in der Erwägung ,daß die Haltung von Exemplaren wildlebender Tiere als Heimtiere nicht gefördert werden sollte;

Kapitel II Europ.Übereinkommen z.Schutz v.Heimtieren
Art. 4 Haltung.(1)
Wer ein Heimtier hält oder sich bereit erklärt hat,es zu betreuen,ist für dessen Gesundheit und Wohlbefinden verantwortlich.
(2) Wer ein Heimtier hält oder betreut,sorgt für Unterkunft Pflege und Zuwendung,die den ethologischen Bedürfnissen des Tieres entsprechend seiner Art und Rasse Rechnung tragen:insbesondere
a)gibt er dem Tier genügend geignetes Futter und Wasser,
b)sorgt er für angemessene Bewegungsmöglichkeiten für das Tier
c)trifft er alle zumutbaren Maßnahmen um zu verhindern,daß das Tier entweicht.
(3)Ein Tier darf nicht als Heimtier gehalten werden,
a)wenn die Bedingungen des Absatzes 2 nicht erfüllt werden,oder (ACHTUNG BITTE )
b)wenn das Tier sich trotz Erfüllung dieser Bedingungen nicht an die Gefangenschaft gewöhnen kann.

In dem gleichen Übereinkommen steht aber auch
(in der Vorbemerkung)
Ein Motiv,Heimtiere zu halten,kann die Befriedigung der Tierliebe sein;der Halter kann aber auch bezwecken,seinen gesellschaftlichen Rang durch die Haltung eines exotischen oder außergewöhnlichen teuren Tier zu erhöhen.

rosi.n.
 
Hallo,

auch, wenn der thread inzwischen schon recht alt ist... meine 2 cents dazu:

Original geschrieben von Jurante
Ich finde, daß die Autoren ein wenig zu sehr zur pauschalle greifen...
Wie sieht ihr das?

Versuche zu berücksichtigen, dass solche Forderungen aus der Erfahrung dieser Leute mit gequälten Tieren entstehen. Wenn ich solche armen Kreaturen sehe, möchte ich auch manchmal laut "Verbieten!" schreien :-/

Praktisch halte ich wenig davon. Zum einen muss jede Diskussion über die 'artgerechte' Tierhaltung zwangsläufig darin enden, dass man jegliche Haus- und Nutztierhaltung als Tierquälerei verbieten müsste. Eine Illusion, und sicher von niemandem gewollt.

Zum andern würde IMHO ein solches Verbot nichts anderes bewirken als z.B. die Alkohol-Prohibition: steigende Preise, immense Profitraten beim illegalen Import, und das alles dann ausserhalb jeder Kontrolle durch den Staat.

Ganz abgesehen von den Problemen der Differenzierung eines solchen Verbotes: auch Wellis sind Papageien. Niemand wird ernsthaft fordern, die Haltung von Tieren, die seit 100 Jahren hier gezüchtet werden, zu verbieten. Also wo ist eine nachvollziehbare Grenze zuu ziehen zwischen 'noch erlaubt' und 'schon verboten'.

Bei einer engen Auslegung solcher Verbotskriterien müßte man konsequenterweise z.B. auch die Haltung von 'Großhunden' verbieten, die in der Stadt nur 2x täglich um den Block geführt werden, statt jeden Tag 50 km laufen und jagen zu dürfen, wie es ihrer Natur entspräche...

Ich glaube auch nicht, dass ein 'Führerschein' für Papageienhalter praktikabel ist (wie viele Mio Papageien leben in deutschen Haushalten?). Ebenso wenig wie eine massivere Kontrolle durch die Behörden - fragt mal einen Amtstierarzt, was der sonst noch alles zu tun hat...

Was ich mir wünschen würde, wären striktere Rechtsgrundlagen mit vereinfachter und verstärkter behördlicher Handlungskompetenz. Der Akt zur Beschlagnahme von CITES-Tieren z.B. (Amtstierarzt + Naturschutzbehörde + Polizei, mit 3 Monaten bürokratischem Vorlauf bis zum vor-Ort-Termin...) und die läppischen Sanktionen sind ja IMHO mehr ein Witz als eine echte Strafe :-(

Allerdings müßte man dann IMHO solche Kriterien auch auf die Nutztierhaltung anwenden. So lange Mio Hühner auf A4-Format gehalten und täglich tausende Tiere tausende von km im LKW durch Europa gekarrt werden dürfen, ist der Allgemeinheit trotz aller Aufklärung nunmal nur schwer vermittelbar, was an der Einzelkäfighaltung von Papageien denn so schlimm sein soll...

Viele Grüße,
Stefan
 
Thema: Zucht- und Haltungsverbot?

Ähnliche Themen

A
Antworten
1
Aufrufe
183
Karin G.
Karin G.
Z
Antworten
8
Aufrufe
396
Zebrafinkenfan
Z
Zurück
Oben