V
Vornie
Guest
Hallo,
wollte dieses jahr doch mal ringe bestellen, da ich mir dieses jahr ein erfolgreiches jahr in der gouldamadinenzucht verspreche. ist das nicht ein toller vorsatz für das jahr (hoffentlich sehen das meine peiper auch so).
aufjedenfall hat mich da jetzt ein satz in dem bestellformular sehr irritiert:
"Gültig, amtliche Zuchtgenehmigung gemäß § 17g des Tierseuchengestzes heutiger Fassung, im Original oder amtlich beglaubigter Kopie lag der Geschäftsstelle vor, ___ ist beigefügt. ___"
brauche ich eine zuchtgenehmigung bei der zucht von exoten? oder gilt das jetzt nur für krummschnäbel und europäische vögel.
ich wollte das formular jetzt nicht abschicken, sonst stehen sie nachher bei mir auf der matte, daher frage ich erstmal nach.
gruss
Vornie
wollte dieses jahr doch mal ringe bestellen, da ich mir dieses jahr ein erfolgreiches jahr in der gouldamadinenzucht verspreche. ist das nicht ein toller vorsatz für das jahr (hoffentlich sehen das meine peiper auch so).
aufjedenfall hat mich da jetzt ein satz in dem bestellformular sehr irritiert:
"Gültig, amtliche Zuchtgenehmigung gemäß § 17g des Tierseuchengestzes heutiger Fassung, im Original oder amtlich beglaubigter Kopie lag der Geschäftsstelle vor, ___ ist beigefügt. ___"
brauche ich eine zuchtgenehmigung bei der zucht von exoten? oder gilt das jetzt nur für krummschnäbel und europäische vögel.
ich wollte das formular jetzt nicht abschicken, sonst stehen sie nachher bei mir auf der matte, daher frage ich erstmal nach.
gruss
Vornie