Zuchtgenehmigung für Wildvögel?

Diskutiere Zuchtgenehmigung für Wildvögel? im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallo, braucht man eine Zuchtgenehmigung für Wildvögel( Stieglitz, Gimpel usw.)? L.g.Vogelfreund
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Vogelfreund98

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Hallo, braucht man eine Zuchtgenehmigung für Wildvögel( Stieglitz, Gimpel usw.)?




L.g.Vogelfreund
 
Hallo,

eine Zuchtgenehmigung ist heute nicht mehr erforderlich.
Sie sind aber meldepflichtig, gem. Bundesartenschutzverordnung.
 
Habe paar fragen:
was sind heute die Voraussetzungen das ich obengenannte Vogelarten halten und ev. züchten kann.
Auf was muss ich achten wenn ich mir solche vögel kaufe, brauche ich da irgendwelche Papiere dazu.
Zucht: Wie läuft das denn genau ab, muss ich ein Zuchtbuch führen / welche ringe braucht man / wie ist es mit dem anmelden JV u.s.w.
 
Habe paar fragen:
was sind heute die Voraussetzungen das ich obengenannte Vogelarten halten und ev. züchten kann.
Auf was muss ich achten wenn ich mir solche vögel kaufe, brauche ich da irgendwelche Papiere dazu.
Zucht: Wie läuft das denn genau ab, muss ich ein Zuchtbuch führen / welche ringe braucht man / wie ist es mit dem anmelden JV u.s.w.

Hallo,

wie schon gesagt keine Zuchtgenehmigung nötig, auch keine Buchführungspflicht.
beim Kauf darauf achten, daß die Vögel mit geschlossenen oder offenen Artenschutzringen gekennzeichnet sind. Bei offenen Ringen Beringungsgenehmigung verlangen.
Herkunftsbescheinigung verlangen und dann Vögel umgehend bei der unteren Naturschutzbehörde anmelden,
Jungvögel mit Artenschutzringen beringen, geschlossen oder mit Genehmigung auch offen möglich,
Jungvögel unverzüglich anmelden.

Ringe bekommt man beim BNA oder ZZF.
Keine Verbandsringe verwenden.
 
...auch keine Buchführungspflicht.

Hallo Lothar,

bist du dir hierbei ganz sicher? Wieso wird dann das Vorlegen des Ein- und Ausgangsbuches von den Behörden verlangt?

Ich persönlich mache alles nur am Rechner per Software und Email, aber andere Zuchtkollegen müssen ihr Buch sogar einschicken.

Mich hatte schonmal ein anderer User darauf aufmerksam gemacht das es dafür keinen Gesetzestext gibt, aber ist es dem denn wirklich so?
 
Hallo Frank,

Das Problem ist natürlich, daß der Halter jedesmal, wenn eine Meldepflicht besteht, er unverzüglich dies direkt bei der Behörde tun muss. Viele Behörden haben sich mit den Haltern deshalb auf eine Buchführung geeinigt bzw. den Haltern Wahlmöglichkeiten eröffnet, die diese sofortige Meldung überflüssig macht. Diese Bücher werden ein- oder mehrmals im Jahr der Behörde vorgelegt. Das ist natürlich einfacher, für Halter und Behörde.
Aber bedenke doch den Zeitaufwand, wenn du Junge hast, dann musst du sie sofort melden, dann sterben welche, also wieder melden, dann Verkauf und wieder melden usw.
Ein Buch ist doch wesentlich einfacher. Eintragen, austragen, eintragen austragen, einmal der Behörde vorgelegt, fertig. Das geht natürlich auch per Mail.

Aber eine gesetzliche Buchführungspflicht besteht nur im gewerblichem Handel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ringe bekommt man beim BNA oder ZZF.
Keine Verbandsringe verwenden.[/QUOTE]

Muss man Vereinsmitglied sein, um BNA-Ringe zu bekommen?
Hat AZ auch solche Ringe. (Ich bin AZ mitglied).
 
hallo,

nein, muss man nicht. Direkte Bestellung geht auch.

Wenn du AZ Züchternummer drauf haben willst, über AZ beim ZZF bestellen.
 
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hab noch eine Frage: Was ist der Unterschied (für den Züchter) zwischen Vogel der in Anhang A (1) steht und im Anhang B (2) dass sie beide meldeflichtig sind dass weiß ich. Bekommen sie unterschiedliche ringe, oder was ist der Unterschied.
 
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hab noch eine Frage: Was ist der Unterschied (für den Züchter) zwischen Vogel der in Anhang A (1) steht und im Anhang B (2) dass sie beide meldeflichtig sind dass weiß ich. Bekommen sie unterschiedliche ringe, oder was ist der Unterschied.



In der Liste I, Anhang A, werden die von der Ausrottung bedrohten und extrem gefährdeten Vögel geführt. Mit ihnen ist der Handel so gut wie ausgeschlossen.

Unter wissenschaftlicher Kontrolle des Ursprungstaates sind Vögel der Liste II, Anhang B, in angemessener Zahl für den Handel freigegeben.
 
Und wo sind die Stieglitz und Gimpel ?
 
Hi,

Stieglitz und Gimpel sind Melde- und Kennzeichnungspflichtig. Wenn du in der AZ bist, kannst du die Ringe über das dort vorhandene Formular (Ringbestellung für kennzeichnungspflichtige Tiere gemäß Bundesartenschutzverordnung Anlage 6) beziehen. Ist auf der gleichen Seite wie die Ringbestellung für normale AZ-Ringe.

Gruß Jens
 
Thema: Zuchtgenehmigung für Wildvögel?

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