zuchtgenehmigung und bna sachkundeprüfung?

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snaky

snaky

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Hallo zusammen,

habe grade meine Zuchtgenehmigung beim zuständigen Vet amt beantragt, die Unterlagen kamen auch schon an.Jetzt sagte mir ein Züchter aus dem Ort das ich zusätzlich auch noch einen Sachkundenachweis vom BNA machen muss?! Kann mir einer erklären ob ich diesen machen muss und wofür der gut ist.Auf der Seite vom BNA habe ich es so verstanden das dies Paragraph 11 ist und das dieser nur von Zoofachläden gemacht werden muss.?

Vielen DAnk für eure antworten:zwinker:

Snaky
 
Hi,

bei uns im Kreis wird auch die Sachkundeprüfung verlangt.

Am Besten ist, Du setzt Dich mit Deiner zuständigen Behörde in Verbindung und fragst nach deren Bestimmungen.

Pauschal kann Dir das hier keiner sagen, da eben immer noch unterschiedlich gehandhabt.
 
vielen dank für die antworten.....da es ja freiwillig ist werde ich mir die 400 euro sparen:zwinker:

lg

snaky
 
Hallo,
der Sachkundenachweis "Voegel" kostet keine 400 Euro.
 
Neee, keine 400 EURO, ich habe mit allem Drum und Dran keine 50 EUR bezahlt. Allerdings war der Kurs über den örtlichen Vogelverein, der aus seinen Mitteln auch einen "Beitrag" gezahlt hat. Zumindest hatte sich dafür schon die Mitgliedschaft in der AZ-Ortsgruppe gelohnt ;-)

Gruß

Stefan
 
hmm laut bna :

2-tägiges Vorbereitungsseminar:
300,00 €

Prüfung nach § 11 Tierschutzgesetz:
100,00 €

Gesamtkosten:
400,00 €

lg

snaky
 
hallo ihr lieben,


der bna nimmt es aber von den ebenden.
das ist ja wucher nein moderne wegelagerei!!!
unverschämt kann ich da nur sagen denn der preis ist meiner meinung nach
viel zu hoch!!!!!!
der bna spinnt.......
 
---
hey snaky

snaky schrieb:
hmm laut bna :
2-tägiges Vorbereitungsseminar; Prüfung nach § 11 Tierschutzgesetz;
lg snaky

Es gibt zwei verschiedene Arten von Sachkundenachweis "Voegel"

Einen den eine Person in Zoofachgeschäften besitzen muß so das dort Tiere gehalten und verkauft werden dürfen und einen Nachweis für Vogelhalter und Züchter (der aber noch nicht Pflicht ist) sondern freiwillig wie schon geschrieben wurde.

Du kannst diesen freiwilligen Nachweis bei Schulungsleitern verschiedener Vogelverbänden wie der VZE, DKB und AZ machen zu ganz unterschiedlichen Preisen.
# Bei der AZ muß so viel ich weiß ein Schulungsordner gekauft werden der vom BNA kommt.#
Bei der VZE und DKB haben die Schulungsleiter kopierte Unterlagen die eine ganze Ecke günstiger sind.

Bist Du in einem Ortsverein? dann frage doch den Vorsitzenden ob Ihr nicht so eine Schulung auf Vereinsebende durchführen wollt? es ist nie von Schaden und hebt das Allgemeinwissen und jeder kann noch zusätzlich von dem Wissen anderer lernen. :prima: :beifall:

Also laß Dich mal nicht nervös machen und frage lieber noch mal bei deinem zuständigen Veterinäramt was Sie von Dir verlangen werden .

---
 
Hallo Snaky,

also vom BNA weiß ich auch nur von "Deiner" 400-Euro-Variante. Bei uns im Vet.-Amt hatte ich auch schon nachgefragt, was ne ZG kostet und der erste Preis, der mir dort genannt wurde, waren 200 Euronen. Nach einigem hin und her mit dem Beamten, war dann klar, dass auch privaten Zücher "zum Verkauf" Züchten dürfen, aber eben nur bis 2000 Euronen jährlichem Umsatz, denn das mit dem Verkauf wurde ich als erstes gefragt. Deshalb dachte er auch an die 200 Euro-Variante der ZG (nach §11 Tierschutzgesetz), letztendlich kam dann die Info über ne Gebühr von knappen 60 Euronen raus, wenn die ZG "nur" nach § 17 (und ein Buchstabe irgendwo zwischen d und g - weiß es gerade nicht auswendig) nach dem Tierseuchengesetz gemacht wird. Da muß dann auch keine Sachkundeprüfung woanders abgelegt werden, sondern der ATA übernimmt selbst die "Fragestunde".
 
@stefan

du hast ja stufe II, weißt du wie viele stufen es gibt? muss man bei I einsteigen oder kann man sofort bei z. b. III einsteigen?

werde das mal bei unserem nächsten vereinsabend vorschlagen...
muss man als kompletter verein runter nach hambrücken um die prüfung abzulegen oder kann man das auch in der "heimischen region" ablegen?


ich habe den schulungsordner hier stehen, da ich auch gerne noch eine sachkundeprüfung machen möchte, nicht weil ich muss sondern weil ich es freiwillig will. ich habe den ordner bis jetzt nur grob überflogen - aber sind die fragen "echt"? ich meine mal ehrlich, das ist doch eher was für blutige anfänger wenn man da nicht auf anhieb mal mindestens 85 % bekommt oder?!:?

mal beispiele (willkürlich rasu gesucht):
Nennen Sie die nächsttiefere Kategorie nach der "Klasse"!
a schule
b schwarm
c ordnung

Welche Voraussetzungen sind vor der Anschaffung von Vögeln notwendig?
a information beschaffen
b preise vergleichen
c die richtigen leute kennen, die "wissen, wo's lang geht"

wie nennt man die ausstülpungen der lungen bei vögeln?
a lungentrompeten
b luftsäcke
c lungenflügel

wie heißt der fachausdruck für federwechsel
a befiederung
b federwurf
c mauser

sind alle weichfresser- und limikolenarten streng geschützt?
a nein
b ja
c das weiß keiner so genau

was versteht man unter einem "weichfresser"?
a man kann sie auch als allesfresser bezeichnen
b vögel, die überwiegend insekten aufnehmen
c das gesamte futter muss aufgeweicht werden

...
 
Hi Jacky82,

wenn Du den Schulungsordner hast, dann kannst Du die Stufen doch unter 1.4 Artenliste und Zuordnung nach Schwierigkeitsgrad nachlesen?

Stufe I: Leicht zu haltene Arten (kein Sachkundenachweis)
Stufe II: Anspruchsvollere Arten (Grundkenntnisse sind schriftlich nachzuweisen)
Stufe III: Schwierig zu haltene Arten (Erweiterte Kenntnisse sind mündlich in dem Gebiet nachzuweisen, in dem die gewünschten Vogelarten einzugruppieren sind)

(Ach so, alle von mir gehaltenen Arten gehören in die Stufe I !)

Für Fragen zum Sachkundenachweis für Züchter und Halter steht sicher auch E.Lang AZ-Vizepräsident zur Verfügung.

Und ich habe den Ordner auch nicht im Original kaufen müssen. Vielmehr habe ich und die anderen Teilnehmer den Ordner auch bekommen ... ohne den regulären Preis zu bezahlen ... AZ ... sei dank ;-) ! Das ist aber wohl auch nur auf das Engagement einer Person in Schleswig-Holstein zurückzuführen.

Der direkt vom BNA angebotene Sachkundenachweis ist ein ganz anderer, nämlich der für den Zoofachhandel oder gewerbliche Händler/Züchter. Und das die dann einen - wie ich finde - angemessenen Beitrag leisten müssen, ist doch völlig normal. Ich könnte jetzt einige Beispiele bringen, bei denen Personen zur Ausführung eines Berufes entsprechende Lehrgänge besuchen müssen und dabei mehr als 400 EUR bezahlen müssen... aber lassen wir das lieber!
Und das ein paar Verbände diese Kurse zum Schleuderpreis anbieten ist zwar für den einfachen Betrachter ok, aber für mich bleibt letztlich die Frage ob der Sinn dann noch erreicht wird. Wie gesagt, die normalen Züchter und Halter haben auch bei AZ und BNA die Möglichkeiten preisgünstige Sachkundenachweise abzulegen (so wie ich für keine 50€), die dann auch für den "normalen" Hausgebrauch völlig ausreichend sind.

Gruß

Stefan
 
Was ist eine Bna registrierungsnummer? Das brauch man für Arten die trotz allem noch Kennzeichnungspflichtig sind oder? Oder kann man jetzt mal Pyrrhuras (die Kennzeichnungspflichtig sind) mit solchen Vogelringen beringen die man überall herbekommt? Würde mal gerne meine 2 brüten lassen. Nur keine Lust auf Ärger falls ich da nicht irgendwie an die Ringchen komme
 

Anhänge

  • BNA-Bestellformular-Artenschutz-2017.pdf
    260 KB · Aufrufe: 4
Hallo,
die Registrierungsnummer ist die Nummer unter der du registriert bist, falls du da schon mal Ringe bestellt hast.
Wie deine Vögel gekennzeichnet werden müssen kannst du in der Anlage 6 sehen.
Ansonsten kannst du auch beim BNA anrufen und nachfragen.
 
Was ist eine Bna registrierungsnummer? Das brauch man für Arten die trotz allem noch Kennzeichnungspflichtig sind oder? Oder kann man jetzt mal Pyrrhuras (die Kennzeichnungspflichtig sind) mit solchen Vogelringen beringen die man überall herbekommt? Würde mal gerne meine 2 brüten lassen. Nur keine Lust auf Ärger falls ich da nicht irgendwie an die Ringchen komme

hi,
da musst du dich dort melden wo du auch deine vögel angeeldet hast. für pyrrhuras gilt in deutschland meldepflichtig und wenn du deine nicht gemeldet hast brauchst du über eine legale zucht garnicht nachdenken.
 
Ich dachte das geht automatisch mit dem ummelden weil der Typ hat nach meiner Adresse gefragt und meinte er müsse damit ein Formular ausfüllen wo die hinkommen
 
Pyrrhura perlata (Pyrrhura lepida)
Pyrrhura picta
Nur diese 2 stehen in Anlage 6 auf der Liste
 
Der Verkäufer muss die Vögel bei sich abmelden und du musst sie als Käufer anmelden.
Das geht nicht automatisch.
Zur Not frage lieber mal genau nach wie die Vögel beringt werden müssen.
Bei der Behörde wo du die Vögel anmeldest bekommst du auch Auskunft, dann gehst du auf Nummer sicher.

Ergänzung: ich habe gerade gemerkt dass ich dir nur die Ergänzung verlinkt hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Pyrrhura Molinae stehen nicht in der Anlage 6. Heißt ja aber nicht das sie NICHT meldepflichtig sind. Man muss sie melden. Und Babyvögel muss man beringen nur nicht mit Artenschutzringen (ist ja Sinnvoll weil ohne Ring kann man den Vogel auch nicht Identifizieren warum sollte man ein Vogel ohne Ringpflicht melden müssen) nur ist meine Frage wenn ich die mal brüten lassen will welche Ringe muss ich dann kaufen um die zu beringen? Oder soll ich sie einfach brüten lassen und sobald die geschlüpft sind den Behörden bescheid geben "hey hier sind grad paar Vögel geschlüpft welche Ringe brauch ich jetzt?"
 
Thema: zuchtgenehmigung und bna sachkundeprüfung?

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