Zuchtgenehmigung und Zweitwohnsitz

Diskutiere Zuchtgenehmigung und Zweitwohnsitz im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Moin! Ich schon wieder! Ich hab im Forum gelesen, dass die Zuchtgenehmigung immer nur für den jeweiligen Wohnsitz gilt - ist ja auch logisch...
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Nacho

Guest
Moin!
Ich schon wieder!
Ich hab im Forum gelesen, dass die Zuchtgenehmigung immer nur für den jeweiligen Wohnsitz gilt - ist ja auch logisch, weil Quarantäne-Räume gebraucht werden.
Jetzt hab ich aber folgendes Problem:
Ich ziehe ca. im Juli um nach Erlangen, zwecks Studium und so. Beheimatet bin ich gleich nebendran im Haus der Eltern, in Fürth.
In Wohnungen wird es sicher schwer sein, ein zweites Bad zu finden. Kellerräume werden ja nicht akzeptiert und wie es mit einem Dachboden ist oder einem Abstellraum, weiß ich nicht - sofern die Wohnung darüber verfügt(sind ja auf der Suche).
Jetzt frage ich mich: Ist es möglich, die Zuchtgenehmigung für den Erst-/Zweitwohnsitz(je nachdem, wie ich das anmelde) zu kriegen, weil ja dort Räume vorhanden sind, aber dann in der Wohnung zu züchten?
Will sagen: Falls einer der Vögel erkrankt, könnte ich den einpacken und in Fürth, was ja nur 10 min mit dem Auto weg ist unterbringen, bis das Problem gelöst ist.
Hat jemand eine Ahnung, ob das klappt? Hätte nix gegen Vogelnachwuchs einzuwenden. Der Käfig ist groß und eine Zimmervoliere in der Wohnung ist in Planung - Freundin spielt mit, dafür darf sie Ratten halten:trost:

Und nur mal am Rande: Gab es überhaupt in den letzten Jahren noch Psittacose-Fälle? Soweit ich weiß beschränkt sich die Krankheit ja nicht nur auf Papageien, weshalb ich diese Zuchtgenehmigung(bis auf Fragen wie "Haltung", "Pflege", usw) schon in Frage stelle - gerade in Zeiten von Vogelgrippe und was weiß ich, was noch alles...:o
 
Ich verstehe das jetzt richtig: Du fragst, ob es möglich ist für den Ort A (Haus deiner Eltern) eine ZG zu beantragen und an Ort B (deine Wohnung) zu züchten, oder?

Ganz ehrlich: Ich denke nicht. Denn wie du schon richtig sagst: Für die ZG werden ja immer die Begebenheiten vor Ort geprüft. Wenn du also an Ort B züchten willst, brauchst du auch für dort eine ZG. Ich denke nicht, dass es der Amtstierarzt gutheißen wird, wenn du im Falle eines Falles mit einem erkrankten Tier (dass bei Psittacose ja auch für den Menschen gefährlich ist), durch die Gegend fährst, und wenn es auch nur 10 Minuten sind.

Aber wie ich schon sagte: Ich denke nicht, sicher kann ich dir das nicht sagen. Am besten, du rufst in dieser Frage einmal den zuständigen ATA an und fragst dort nach. Aber all zu große Hoffnungen mache ich dir da nicht.

Alternative wäre vielleicht, wenn du direkt im Haus deiner Eltern züchtest, wenn dort der Q-Raum vorhanden wäre?!

Und ja: Auch heute gibt es noch Fälle von Psittacose. Ich hab letztens erst davon in einem anderem Forum gelesen. Zwar sind die Fälle nicht mehr lebensbedrohlich für Mensch und Tier, wenn sie rechtzeitig erkannt und behandelt werden, aber sie kommen halt immer noch vor und sind immer noch gefährlich.
 
Und nur mal am Rande: Gab es überhaupt in den letzten Jahren noch Psittacose-Fälle? Soweit ich weiß beschränkt sich die Krankheit ja nicht nur auf Papageien, weshalb ich diese Zuchtgenehmigung(bis auf Fragen wie "Haltung", "Pflege", usw) schon in Frage stelle - gerade in Zeiten von Vogelgrippe und was weiß ich, was noch alles...:o

Stimmt, Psittakose kommt nicht nur bei Krummschnäbeln, sondern auch bei Spitzschnäbeln vor, dann heißt es Ornithose. Und Psittakosefälle gibt es schon noch, war gerade vor kurzem auch hier gefragt http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=134451
Bzgl. Zweitwohnsitz würde ich auch beim ATA nachfragen. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es akzeptiert wird, evtl. kranke Vögel hin und her zu transportieren.
 
Ich denke auch nicht, das das akzeptiert wird. Es handelt sich ja um eine Krankheit, die auch auf Menschen übertragbar ist und unters Seuchenschutzgesetz fällt. Erkrankte Tiere müssen dann von den Gesunden getrennt werden und die Umgebung muss leicht zu desinfizieren sein.
Jeglicher Kontakt zu anderen Tieren und Menschen muss verhindert werden.
Das Auto für den Transport lässt sich nicht so leicht desinfizieren. ;)
 
Thema: Zuchtgenehmigung und Zweitwohnsitz

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