Zuchtgenehmigung?!?

Diskutiere Zuchtgenehmigung?!? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo! Ich hab jetzt schon mit mehreren Leuten über die Zuchtgenehmigung gesprochen. Eine Frau aus dem Zoogeschäft hat gesagt, man braucht...
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Regina1983

Guest
Hallo!

Ich hab jetzt schon mit mehreren Leuten über die Zuchtgenehmigung gesprochen.

Eine Frau aus dem Zoogeschäft hat gesagt, man braucht nur eine, wenn man die Küken verkaufen will.

Ein anderer Mann hat gesagt, wenn man ein Zuchtpaar hat braucht man keine Zuchtgenehmigung. Darauf hab ich gefragt, was mit den Ringen sei. Die Antwort: Man verkauft die Wellis einfach an ein Zoogeschäft und die machen dann offene Ringe dran. Früher brauchte man angeblich mal eine Zuchtgenehmigung, aber jetzt wäre das nicht mehr so, sagte er noch.

Ich weiß ja, dass man bei jeder Zucht eine ZG braucht, auch wenn man die Küken behält. Ich frage mich nur, warum die Leute alle keine haben? Das ärgert mich schon ein bisschen. Ich muss extra eine ZG machen und Geld zahlen, und alle anderen hier bei uns lassen ihre Vögel einfach so brüten....


Ich wollte das nur mal so loswerden. Ist das bei euch auch so?

LG

Regina
 
Hallo Regina

Eine Zuchtgenehmigung ist(wegen der Psittakoseverordnung) vorgeschrieben.

Wär aber trotzdem Vögel (auch Wellensittiche)züchtet ohne Zuchtgenehmigung handelt illegal,und wenn er sich dann Ringe besorgt oder sogar die Vögel verkauft,machen sich alle Beteiligte (Zoogeschäft/Händler/Züchter)strafbar.

Wenn Dir das mißfällt,zeige diese srubellosen Händler beim zuständigen Amtstierarzt an,der wird dann die notwendigen Schritte unternehmen.

Mir hat auch schon mal eine Zoohändlerin gesagt(als ich mich nach der Zucht erkundigt hatte),wenn ich nicht weiß wohin mit dem Nachwuchs ,würden sie den Nachwuchs gerne nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Vogelvater,

sind Wellis nicht seit kurzem von der Zuchtgenehmigung ausgenommen worden??? Ich meine da so etwas gelesen zu haben!!!

Gruß

Bernd
 
Zuchtgenehmigung

Zitat : "Brauche ich auch eine Zuchtgenehmigung, wenn ich nur privat züchten und den Nachwuchs behalten will?

Ja, das wird durch die Psittakose-Verordnung geregelt, ist also gesetzlich vorgeschrieben:

§ 2 (1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muß die Tiere kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e. V., Frankfurt a. M. (Zentralverband), abgegeben werden. Der Zentralverband darf Fußringe an Züchter und Händler nur abgeben, wenn eine Erlaubnis nach § 17g des Tierseuchengesetzes vorliegt und dies dem Zentralverband gegenüber nachgewiesen wird. Offene Fußringe müssen so beschaffen sein, daß sie nur einmal verwendet werden können. "

Das Wellensittiche ausgenommen sind ist mir neu.

MfG

Joachim
 
hallo zusammen,
nein wellis sind da nicht ausgenommen,
aber mir geht es auch so, das ich mich ärger,da macht man sich die mühe (und kosten),das alles geregelt ist und offiziel...und hört dann,das anderswo küken unberingt angeboten werden,weil keine genehmigung vorhanden ist!!!
ich weiss garnicht wer solche gerüchte in die welt setzt das man in bestimmten fällen keine genehmigung braucht ...und das auch noch von zoohandlungen ist ja echt die krönung!!!:(
lg
biene
 
Hallo,

Es gibt überall schwarze Schafe !

Allerdings sollte man sich daran kein Beispiel nehmen.

Man kann auch ohne Führerschein vielleicht jahrelang ein Fahrzeug führen,aber mit ist doch wesentlich angenehmer !

Oder ?;)
 
zuchtgenehmigungen abschaffen - an die politik wenden!

hej,
als aktive kommunalpolitikerin, die den kreishaushalt abspecken muss, dass ich nachts nicht schlafen kann, und weiss, das die kreisveterinäre die teuersten beamten sind, sehe ich hier eine chance:
es sollten sich zahlreiche privatpersonen und vereinigungen schriftlich an ihre bundestagsabgeordneten wenden und an das umweltministerium und meinetwegen auch an den haushaltsausschuss, je mehr das thema auf den tisch kriegen, desto besser...

wir sollten anregen/fordern, die zuchtgenehmigung für sittiche und papageien abzuschaffen!

argumente:

psittakose, die ja der grund dieser verordnung ist, ist heute eigentlich kein problem mehr, tritt kaum auf, ist mit antibiotika problemlos und sicher zu behandeln.

die verordnung trifft nur diejenigen, deren vögel nachwuchs erzeugen. die krankheit könnte aber ebenso in beständen auftreten, die vögel halten.
die gleichbehandlung ist hier nicht gegeben.

österreich und schweiz haben die zuchtgenehmigung schon abgeschafft (andere länder ??)

die zuchtgenehmigung erzeugt für die städte und kreise erhebliche kosten, der verwaltungsaufwand ist erheblich.
die veterinäre besuchen die antragsteller, es gibt eine überprüfung der haltung, der räumlichkeiten und der kenntnisse...
das alles ist dem problem in keiner weise angemessen.

wenn man grosse züchter mit grossen beständen überwachen liesse, könnte ich das verstehen.
aber das könnte sonst auch durch eine selbstverwaltung/kontrolle durch zuchtvereine, wie es u.a. in der hundezucht ist, geschehen.
dort geben die zuchtvereine die standards raus und züchterprädikate und stammbäume, die eine gute kontrolle sind und den staat nichts kosten...
und die sorgen auch für anzeigen, falls ein sogenannter "züchter" die mindeststandarts nicht einhält und gegen tierschutz verstösst.

vielleicht fällt euch ja noch mehr dazu ein!

gruss
lilli
 
Fürchterlich

Hallo ,
da halte ich absolut nichts davon. Auf diese Weise ist der Artenschutz oder die Gewähr keinen Wildfang untergejubelt zu bekommen wesentlich größer. Die Haltung/ Volierengröße wird eingehalten . Es war schwer genug soweit zu kommen den Tieren etwas Platz zu erstreiten. wie viele Papageien sind nicht gemeldet....... es gehört sogar alles noch ausgebaut keinen Rückschritt. Ich fände es sogar sehr gut wenn man bei der Haltung eine Artengeschützten Tieres noch einen Nachweis erbringen müsste um es überhaupt halten zu dürfen.
Soweit meine persönliche Meinung dazu.
 
da werden 2 sachen vermischt

hallo,
artenschutz ist das eine problem, aber die zuchtgenehmigung bei sittichen und den papageien, die der melde- und kennzeichnungspflicht durch den artenschutz nicht unterliegen, ist etwas anderes.
da sollte natürlich unterschieden werden.
dort wird die zuchtgenehmigung ausschliesslich mit der psittakose-verordnung begründet.
und das ist nun wirklich nicht mehr begründet.

und gegen krimminelle energie und betrug hilft auch die beste verordnung nichts!
da kann eine freiwillige selbstkontralle durch vereinigungen oftmals mehr bewirken als staatliche verordnung.
gg
lilli
 
Thema: Zuchtgenehmigung?!?

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