....und so allgemein kommen wir auch nicht weiter:
Washingtoner Artenschutzübereinkommen [WA]
Anhang:II Psittaciformes spp.
Verordnung (EU) 2017/160 [EG]
Anhang:B Psittaciformes spp.
streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
Status:b Forpus coelesti
....und dies bedeutet,
Status B-Arten, besonders geschützt
(Die in Anhang II des Übereinkommens aufgeführten Arten, die u.a. nicht in Anhang A enthalten sind und zu denen die Mitgliedstaaten keinen Vorbehalt angemeldet haben. Ar- ten die in Anhang I aufgeführt sind und zu denen ein Vorbehalt angemeldet ist. Arten, die in beiden Anhängen nicht aufgeführt sind und international in Mengen gehandelt werden, die das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden könnten.)
Nachweispflicht, Herkunftsnachweis (freie Nachweisführung):
• Kaufvertrag oder –beleg (enthalten sein muss Anzahl, Alter, Geschlecht, Kennzeichnung,
Geschlecht, Unterschrift von Käufer und Verkäufer) oder
• Zuchtbescheinigung oder
• Tierausweis
Cites ist etwas anderes und wird nicht gefordert. Sprich mit den Züchtern in der Schweiz, wende Dich dort an den Verein und man wird Dir helfen.
Anlage 5 (zu § 7 Abs. 2) BArtSchV
Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 290 - 291
Forpus coelestis