"Züchter" Vermehrer ohne Genehmigung

Diskutiere "Züchter" Vermehrer ohne Genehmigung im Forum Nymphensittiche im Bereich Sittiche - Hallo, muß das mal loswerden: Schaue mir öfters diverse Kleinanzeigen an. Suche ja noch einen Hahn von Privat. Bevorzugt halt so ein einsames...
Wenn es doch so positiv zu sehen wäre?
Aber der tägliche Lesestoff in vielen Foren hat mich vom Gegenteil überzeugt, Sonja.
Ich kann mit der Büroktratie leben, Roland. Früher war ich auch gegen jede Art von "Gängelung". Heute versuche ich zu differenzieren, denn ich sage mir; lieber ein geringer Nutzen mit ZG, als gar kein Nutzen ohne ZG. Und nur zwischen diesen beiden Möglichkeiten unterscheide ich!
Ivan
 
ja, das ist nachvollziebar. Als Gängelung habe ich die ZG eigentlich nie verstanden.
Über Fachkenntnisse zu verfügen, und bereit zu sein dafür ne Prüfung abzulegen, bevor man neues Leben in die Welt setzt, kann so verkehrt gar nicht sein, denke ich.
 
Fakt ist, dass schon viele Halter kranke Vögel von amtlich genehmigten Züchtern gekauft haben, und dass viele dieser Züchter nichtmal über rudimentäre Kenntnisse ihrer gezüchteten Art (z.B. Unterscheidung der Geschlechter) verfügen, und dass auch diese Züchter falsche Haltungsempfehlungen geben (z.B, Einzelhaltung, damit das Tier schön zahm wird) geben, oder schlimme Dinge tun, wie z.B. nicht futterfeste Jungvögel an unerfahrene Personen zu verkaufen.

Die ZG in ihrer jetzigen Form ist vollkommen unnütz.

Ich vermute aber, dass es überhaupt nicht möglich wäre, eine neue Fassung der ZG auf Basis einer tierschutzgerechten Sachkunde durchzusetzen. Tierschutz hat im deutschen Recht einen viel zu geringen Stellenwert, als dass man einen Verstoß gegen die Auflagen einer solchen ZG (z.B. Zucht in zu kleinen Käfigen, unzureichende Reinigung, zu frühe Abgabe der Jungvögel, Vermehren eng verwandter Tiere) unter eine ernstzunehmende Strafe stellen könnte
.
Und wer soll die Richtlinien dafür festlegen? Wahrscheinlich würde man sich dabei eh nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner treffen.
Nach dem Gutachten des Bundesministeriums (von 1995?) gilt es als artgerecht, wenn Vögel, sogar Wildfänge, in der Größe von Nymphensittichen ihr ganzes Leben auf einer Fläche von 2 m² verbringen müssen. Nymphensittiche selbst sind davon sogar ausdrücklich ausgenommen, weil sie ja domestiziert sind.
 
Die ZG in ihrer jetzigen Form ist vollkommen unnütz.

Ich vermute aber, dass es überhaupt nicht möglich wäre, eine neue Fassung der ZG auf Basis einer tierschutzgerechten Sachkunde durchzusetzen. Tierschutz hat im deutschen Recht einen viel zu geringen Stellenwert, als dass man einen Verstoß gegen die Auflagen einer solchen ZG (z.B. Zucht in zu kleinen Käfigen, unzureichende Reinigung, zu frühe Abgabe der Jungvögel, Vermehren eng verwandter Tiere) unter eine ernstzunehmende Strafe stellen könnte
.
Und wer soll die Richtlinien dafür festlegen? Wahrscheinlich würde man sich dabei eh nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner treffen.
Nach dem Gutachten des Bundesministeriums (von 1995?) gilt es als artgerecht, wenn Vögel, sogar Wildfänge, in der Größe von Nymphensittichen ihr ganzes Leben auf einer Fläche von 2 m² verbringen müssen. Nymphensittiche selbst sind davon sogar ausdrücklich ausgenommen, weil sie ja domestiziert sind.


Erster hier zitierte Satz - stimme ich zu denn wer Vögel züchten will der macht es mit oder ohne ZG und Ringe zu bekommen .... nichts einfacher als das man muss ja nciht unbedingt die geschlossenen der Verbände nehmen.... Beispiele kenne ich genug.

aber @ Chichi

den weiteren Absatz - da würde ich dir empfehlen dich erst mal kundig zu machen. Die ZG die bislang gefordert wurde hat nichts aber auch überhaupt nichts mit Tierschutz zu tun - sie diente ganz alleine dem Tierseuchengesetz und nicht mehr und nicht weniger.
Also eine ZG nach Tierschutzrichtlinien hat es de facto nie gegeben.

DAs Wohl der Vögel wird hier immer angeführt. Das Argument ist im Bezug auf die bislang geltende Vorschrift der ZG total unerheblich. Ich zeige dem Vet. mein Quarantäneraum und erzähl dem was über WS weil ich offiziell nur die züchten will - ist er aus dem Haus und habe ich den Wisch ZG in der Hand kaufe ich mir die schon lange von mir gewünschten Loris oder Fledermauspapageien die hinsichtlich ihrer Haltung und Fütterung ganz andere Anforderungen stellen - ein kleines Beispiel was für ein Witz es ist hier eine ZG zu fordern die sich an Sachkunde orientiert.

Und was die Sachkunde betrifft - wenn alle die hier so danach schreien einen entsprechenden Kurs abgelegten hätten (wird z.B. vom BNA angeboten) wären wir schon einen großen Schritt weiter.
Wer von euch hat denn einen solchen Kurs ???? Wenn es euch so wichtig ist dann fangt selbst mal damit an und deutet nicht mit den Fingern auf die anderen

REbell
 
Das schrieb ich doch, dass die bisherige ZG nichts mit Tierschutz zu tun hatte.;) Ist mir schon klar, dass die Psittacoseverordnung der einzige Grund war, und selbst dieser war vielleicht eher als Rechtfertigung um Gebühren zu erheben vorgeschoben.

Weil hier davon die Rede war, dass die ZG ausgeweitet werden sollte u.s.w., habe ich oben nur meine rein hypothetischen Überlegungen zu einer ZG die auf Tierschutz begründet wäre geschrieben.
 
Fakt ist, dass schon viele Halter kranke Vögel von amtlich genehmigten Züchtern gekauft haben, und dass viele dieser Züchter nichtmal über rudimentäre Kenntnisse ihrer gezüchteten Art (z.B. Unterscheidung der Geschlechter) verfügen, und dass auch diese Züchter falsche Haltungsempfehlungen geben (z.B, Einzelhaltung, damit das Tier schön zahm wird) geben, oder schlimme Dinge tun, wie z.B. nicht futterfeste Jungvögel an unerfahrene Personen zu verkaufen.
solche schwarzen Schafe gibt es in der Tat. Und ich reg mich auch jedes Mal auf, wenn nicht futterfeste Vögel abgegeben werden.

Nur werden die mit dem Wegfall der ZG nicht weniger werden, eher mehr. Ist nur eine Vermutung, aber ich denke soo weit ist die gar nicht hergeholt.
 
Naja, bei den noch nicht futterfesten Vögeln (Papageien) bestehen ja die Käufer auf noch nicht erwachsene Vögel und bieten viel Geld dafür damit sie ein handzahmes Spielzeug bekommen.
Kein Angebot ohne Nachfrage....so funktioniert die Wirtschaft.
Alle die dann herumjammern, lassen diese Tatsache sehr gern unbeachtet.
Und zu Geschlechtsunterschieden....sicher sind das schwarze Schafe, die sehen jemand kommen der total uninformiert ist und drehen dem an, was gerade verkauft werden soll.
Würden sich die Leute zuvor informieren, so hätten solche Leute keine Chance.
Aber da ja erst gekauft wird...und dann gefragt..haben diese Strategen leichtes Spiel.
Also gehören zu solch einem Geschäft zwei Personen.....
Ein dummer Käufer und jemand der betrügen will...wobei die dummer Käufer weitaus die Mehrzahl stellen.
Ivan
 
Trotzdem bleibt es dabei, dass eine verpflichtende Zuchtgenehmigung weder die dummen Käufer noch die Vögel vor dummen Züchtern schützt...
 
Nein, weil sie nicht richtig kontolliert wird. Unser Staat hat für sowas leider kein Geld...
 
Nochmal: Grundlage der ZG war nur die Psittacoseverordnung. Ziel war einzig und allein, einen etwaigen Ausbruch der Psittacose zurückverfolgen und eindämmen zu können, zum Schutz der Menschen.

Welche Bedingungen die einzelnen Veterinärämter an die Erteilung der ZG geknüpft haben, war sehr unterschiedlich, ohne einheitliche Richtlinien. Das eine Vet.-Amt hat eine Zucht in einem Käfig im Wohn-/Schlafraum erlaubt, das andere nur für Außenvolieren, die penibel abgemessen wurden...
 
Ist für mich zweitrangig, denn bei der Erteilung werden Kenntnisse abgefragt, also machen sich auch die Faulsten der Faulen an die Arbeit, um sich nicht zu blamieren.
Ohne ZG bleibt diese Kategorie unbehelligt. Also stelle ich die Frage, was ist für die später gehaltenen Vögel besser, dito wird die Unterbringung besichtigt und selbst bei allen unterschiedlichen Richtlinien der Bundesländer werden die Strategen mit dem 80ziger Käfig im Wohnzimmer doch wohl keine bekommen, oder?
Was also ist besser für die Vögel?
Bitte widerlegen!
Ivan
 
Nochmal: Grundlage der ZG war nur die Psittacoseverordnung. Ziel war einzig und allein, einen etwaigen Ausbruch der Psittacose zurückverfolgen und eindämmen zu können, zum Schutz der Menschen.

Welche Bedingungen die einzelnen Veterinärämter an die Erteilung der ZG geknüpft haben, war sehr unterschiedlich, ohne einheitliche Richtlinien. Das eine Vet.-Amt hat eine Zucht in einem Käfig im Wohn-/Schlafraum erlaubt, das andere nur für Außenvolieren, die penibel abgemessen wurden...

Hallo,

Grundlage der ZG ist das Tierseuchengesetz. Die Psittacoseverordnung ist die Ausführungsbestimmung dazu.
 
Ja Lothar, hast ja recht. War mir gar nicht aufgefallen. (Wer lesen kann ist klar im Vorteil)
Ivan
 
Hatte ich auch nicht als Vorwurf aufgefaßt. War eher über mich selbst verärgert, da mir die mißverständliche Darstellung des Users nicht selbst aufgefallen war! :+schimpf
Ivan
 
Na jetzt habt ihr es mir aber gegeben :~
Ob ich nun Tierseuchengesetz oder Psttacoseverordnung schreibe; es ändert nichts an Zweck, Ziel und Nutzen der verpflichtenden Zuchtgenehmigung in ihrer jetzigen Form.
 
Na jetzt habt ihr es mir aber gegeben :~
Ob ich nun Tierseuchengesetz oder Psttacoseverordnung schreibe; es ändert nichts an Zweck, Ziel und Nutzen der verpflichtenden Zuchtgenehmigung in ihrer jetzigen Form.

Hallo,

na klar.:zustimm::zustimm:
 
Post 36
Dann lies dir auch §17 durch. Das sagt dann alles und verdeutlicht die Zusammenhänge.
Ivan
 
Thema: "Züchter" Vermehrer ohne Genehmigung

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