Züchterschein

Diskutiere Züchterschein im Forum Amazonen im Bereich Papageien - Hallo an alle, wieder einmal sind wir nicht wirklich dazu gekommen zu posten... :traurig: Wir haben ein aktuelles Problem und hoffen Ihr könnt...
Die_Lewers

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Mit 3 Grünen auf 200 qm!
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Hallo an alle, wieder einmal sind wir nicht wirklich dazu gekommen zu posten... :traurig:
Wir haben ein aktuelles Problem und hoffen Ihr könnt uns helfen:
Wir möchten gerne den Züchterschein für unsere beiden kleinen machen, da die beiden im nächsten Frühling zu 99% Nachwuchs bekommen werden. Sheila hatte in diesem Jahr schon ein Nest, nur leider keine Küken.

Nun meine Frage: Was muss man wissen bzw. beachten bei der Prüfung?
An wen wende ich mich?
Und was kostet das ganze?

Vielen Dank an alle für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Sheila, Richo und die Federlosen Dirk und Rita
 
Hallo,
die räumlichen Voraussetzungen müssen stimmen. Die Vögel müssen in artgerechten Volieren gehalten werden, in denén die hygienischen Verhältnisse gut geregelt sein sollen; z.B. der Kot darf nicht von den Sitzstangen in die Futter- und Wassernäpfe gelangen können. Ihr müßt einen Quarantäneraum nach der Psittakoseverordnung vorweisen können.
Die Vögel sind doch bei der Unteren Landschaftsbehörde gemeldet?
Wenn ja, den Amtstierarzt anrufen oder Kreisveterinäramt anschreiben mit der Bitte, die erforderlichen Schritte für die Zuchtgenehmigung einzuleiten.
Ein paar Bücher und gesetzliche Vorschriften durchlesen und einen Termin mit dem ATA ausmachen. Kommt vorbei und überprüft die Haltung und die räumlichen Gegebenheiten und hält eine Sachkundeprüfung ab. Diese fällt unterschiedlich intensiv aus. War bei mir moderat, aber ich hatte mich schon vorbereitet. Kosten liegen bei etwa 30-40 Euro je nach Anfahrtsweg des ATA.
Wenn kein Quarantäneraum vorhanden ist, vergiß es.
Dann mußt Du die Eier unbrauchbar machen. Du bekommst ohne ZG keine Ringe, aber das weißt Du sicher.
Grüße
 
Hallo

Eine Frage hätte ich jetzt aber auch zu dem Thema Zuchgenehmigung. Wenn jetzt ein Päärchen Junge bekommt und man hat keinen Zuchtschein, aws ist dann mit denen?? Also mal angenommen, man hat die Eier eben nicht unbrauchbar gemacht. Wir wollen nämlich nöchstes Jahr uns einen Partener für unsere Ama holen und wer weiß, vielleicht gibt es dann ja uch küken. atürlich werde auch wir den Zuchtschein machen. Meine Frage war einfach rein aus Neugierde! Gab es denn solche Fäle schonmal?
Denn bei Wellis ist das doch anders, oder? Ich selbst hatte schon welche, die damals keinen Ring getragen hatten. Wir hatten sie damals one Ringe gekauft. Wr damals noch ein kleines Kind und 10ahre alt, (kannte mich also nicht wirklich damit aus und es interessierte mich auch net)oder waren damals die bestimmungen noch nicht so?

Also würde mich freuen, wenn ihr mir diese Frage erklären könntet. Wo kann man denn genau nachlesen, welche Bestimmungen mal zum Zuchscheinerwerb erfüllen muss?? Habt ihr da vielleicht Buchtips??

lieber Gruss

Sarah
 
Quarantäneraum???

Erstmal Danke für die Antwort.
Aber bitte was wird denn als Quarantäneraum akzeptiert?
Arbeitszimmer... :? Im Wohnzimmer sind unsere süßen... dort schlafen sie und dort steht auch der Käfig.

LG

Richo, Shaila und die Federlose Rita
 
Hallo,
Quarantäneraum kann nur ein Raum sein, der zu desinfizieren ist und kein Durchgangsbereich ist, d.h. abgeschlossen.
Z.B. ein gefliester Raum wie ein Gäste- Bad, eine Waschküche oder ein Hobbyraum mit Fliesen oder Waschbeton. Holzvertäfelung oder Einbaumöbel geht auch nicht. Ein Raum,den die Menschen ständig benutzen müssen, kommt nicht in betracht.
Da es sich bei Papageien um bedrohte Arten handelt, darf man eine Brut bzw. Schlupf nur gestatten, wenn man vorher eine Zuchtgenehmigung hat. Ohne ZG keine Ringe, so einfach ist das. Jungvögel haben geschlossen beringt zu werden, was nur bei Küken gelingt, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn es zur ungewollten Brut kommt und die Bescherung ist da, muß man im Schweinsgalopp die ZG beantragen, alles abwickeln und Ringe ordern.
Wenn es zum geschlossenen Beringen zu spät ist, kann man auch chipen lassen, aber, ZG ist Voraussetzung.
Bei Interesse kann ich in den nächsten Tagen meine Literaturquellen benennen, die ich für die ZG benutzt habe.
Grüße
 
Gruenergrisu schrieb:
Quarantäneraum kann nur ein Raum sein, der zu desinfizieren ist und kein Durchgangsbereich ist, d.h. abgeschlossen.
Z.B. ein gefliester Raum wie ein Gäste- Bad, eine Waschküche oder ein Hobbyraum mit Fliesen oder Waschbeton.

Hi,

in Viersen wird ein Gäste-WC zur Zeit nicht anerkannt.

Begründung: Zu Nahe am Wohnraum.

Was in der Stadt in der man wohnt erwartet wird, sollte man von Fall zu Fall mit dem zuständigen Amtstierarzt besprechen. Er sagt euch schon, was er für richtig hält und akzeptiert und was nicht geht.
 
Hallo,
ich habe bewußt Gäste- Bad geschrieben, denn auch bei uns wird ein Gäste- WC nicht anerkannt. D.h., der Raum muß so groß sein, dass eine Bewirtschaftung des Bestandes mit Käfigen/ Volieren möglich ist. Aber es wird in der Tat unterschiedlich von den ATÄ gehandhabt. Vorher nachfragen lohnt sich immer.
Wenn Kleinigkeiten nicht optimal sind, kann man evtl. auch eine beschränkte ZG erreichen. z.B. wenn der Bestand nicht aufgestockt wird, kann mit dem vorhandenen Bestand gezüchtet werden. Ein Zukauf oder Aufnahme ist dann aber nicht möglich.
Grüße
 
hallo!

das mit dem quarantäneraum wird sehr unterschiedlich gehandhabt. hier bei uns im kreis gibts kaum nen züchter der nen quarantäneraum hat (ist auch nrw) die genehmigung haben sie trotzdem alle. ich würde da erst mal die bedingungen beim amtsta erfragen, das kostet auch bestimmt noch nix.

was ein wichtiger punkt bei der zuchtgenemigung ist, sind gute kenntnisse über die psitta- bzw. ornithose. erkennen der krankheit und welche maßnahmen dann zu folgen haben solltet ihr drauf haben.da versteht sogar unser kulanter amtsta keinen spaß.

wenn ein welli unberingt ist guckt der amtsta da schon mal drüber weg, bei papageien sieht das schon ganz anders aus ganz beonders bei anhang I vögeln wie z.b. doppelgelbkopfamas. der amtsta hat das recht unberingte vögel die dem artenschutz unterliegen (und das tun alle amas) vom fleck weg zu beschlagnahmen. außérdem ist mit einem verfahren zu rechnen.
 
Hallo!

Ich habe im Großen und Ganzen verstanden, um was es geht bei der Zuchterteilung, trotzdem ist mir manches noch nicht ganz klar.

Da es sich bei Papageien um bedrohte Arten handelt, darf man eine Brut bzw. Schlupf nur gestatten, wenn man vorher eine Zuchtgenehmigung hat.

Gesetz den Fall meine beiden Grünen werden zu gegebener Zeit Eier legen und brüten (wovon ich nicht ausgehe - aber die Frage interessiert mich rein theoretisch und prophylaktisch) - muss ich ihnen dann die Eier wegnehmen, wenn ich keinen Züchterschein habe und auch keine Möglichkeit sehe, ihn noch schnell zu erwerben?

Wenn ja - worin liegt der Sinn, wenn man gleichzeitig argumentiert, dass es sich um bedrohte Tiere handelt? Müsste man dann nicht im Gegenteil froh sein, Nachbruten zu bekommen, anstatt sie zu verhindern?

Ich kenne auch das Argument, ein Züchter muss über die Psittakose Bescheid wissen und in der Lage sein, sie notfalls an der Ausbreitung zu hindern. Daher der Quarantäneraum. So weit leuchtet mir wiederum dieses Argument ein. Doch wenn man es weiter denkt, wäre es dann nicht möglich (oder sogar wünschenswert), dass ich die von meinen Grünen gelegten unrechtmäßigen Eier (die zudem unter Anhang A fallen würden) einem Züchter mit Erlaubnis geben könnte, damit er die Eier ausbrüten lässt und die Küken schließlich großzieht? Somit wäre dem Naturschutz gedient und gleichzeitig der Eindämmung der Psittakose-Gefahr.

Doch ich nehme an, auch das wird aus rechtlichen Gründen nicht machbar sein, unter anderem weil man ja die Elternvögel angeben muss.

Was mache ich denn nun, wenn ich in die beschriebene Lage kommen sollte? Die Eier vernichten?

Viele Grüße
Rinus.
 
Hallo,

Rinus hat recht. Das würd mich auch mal interessieren, was man im Falle des Falles machen würde.

Ich weiß wohl, dass man versuchen kann, durch bestimmte Gegebenheiten bzw. weglassen bestimmter Gegebenheiten dafür sorgen kann, dass sie nicht in gewisse Stimmungen kommen, aber was mach ich, wenn das nicht funktioniert.

Züchten will ich nämlich unter gar keinen Umständen. Die Amas sind zu zweit, weil man sie zu zweit halten soll, aber Nachwuchs möchte ich allein deshalb schon mal verhindern, weil ich mich wahrscheinlich gar nicht von den Babies trennen könnte. Ich kann mich noch gut erinnern, wie schwer mir das als Kind bei den Katzen damals gefallen ist. Und die Verantwortung, die man dann hat mit guten Platz suchen etc. etc. Ich weiß nicht, ob ich mein Gewissen damit belasten möchte. Außerdem stellt sich mir - mal bewusst provokativ - die Frage, ob es denn überhaupt so gut ist, wenn jeder, der brav seine Geier verantwortungsbesusst als Paar hält, plötzlich als Züchter endet. Hat man am Ende nicht möglicherweise ein gewisses "Überangebot"?
 
Hallo,
viele Fragen, ich versuche, alle zu beantworten:

"Ich habe im Großen und Ganzen verstanden, um was es geht bei der Zuchterteilung, trotzdem ist mir manches noch nicht ganz klar.

Gesetz den Fall meine beiden Grünen werden zu gegebener Zeit Eier legen und brüten (wovon ich nicht ausgehe - aber die Frage interessiert mich rein theoretisch und prophylaktisch) - muss ich ihnen dann die Eier wegnehmen, wenn ich keinen Züchterschein habe und auch keine Möglichkeit sehe, ihn noch schnell zu erwerben?"

Ja; Eier wegnehmen und Kunsteier unterschieben oder Eier anstechen.
Da Amazonen im Normalfall aber nicht so ohne Weiteres brüten, ist die Möglichkeit als gering einzuschätzen, wenn die Vorbedingungen nicht geschafft werden ( Nisthöhle, geeignetes Futter).
Ich habe auch nur vorsorglich vor 2 Jahren die ZG beantragt, als ich die "Paare" zusammenstellte. Ich glaube nicht, dass meine in der jetzigen Konstellation brüten.

"Wenn ja - worin liegt der Sinn, wenn man gleichzeitig argumentiert, dass es sich um bedrohte Tiere handelt? Müsste man dann nicht im Gegenteil froh sein, Nachbruten zu bekommen, anstatt sie zu verhindern?"

Für die ZG soll sich der Halter als sachkundig erweisen und "artgerechte" Bedingungen für die Tiere vorweisen.
Ich denke, dass dieses Argument schon stichhaltig ist. Nachzuchten sollen gewissermaßen kontrolliert entstehen, die Herkunft der Elterntiere soll legal und nachvollziehbar sein und die Jungvögel sollen nachweislich gekennzeichnet sein.
Auch viele Amazonenarten sind stark gefährdet. Es ist sicher sinnvoll, das z.B. Rotscheitel- oder Gelbschulteramazonen nur mit ihresgleichen und von erfahrenen Züchtern aufgezogen werden. Man muß ja auch einkalkulieren, dass die Elterntiere selber nicht weiter füttern oder die Jungen verletzen und dann sollte die weitere Aufzucht möglichst gelingen.

"Ich kenne auch das Argument, ein Züchter muss über die Psittakose Bescheid wissen und in der Lage sein, sie notfalls an der Ausbreitung zu hindern. Daher der Quarantäneraum. So weit leuchtet mir wiederum dieses Argument ein. Doch wenn man es weiter denkt, wäre es dann nicht möglich (oder sogar wünschenswert), dass ich die von meinen Grünen gelegten unrechtmäßigen Eier (die zudem unter Anhang A fallen würden) einem Züchter mit Erlaubnis geben könnte, damit er die Eier ausbrüten lässt und die Küken schließlich großzieht? Somit wäre dem Naturschutz gedient und gleichzeitig der Eindämmung der Psittakose-Gefahr."
Wird von vielen Züchtern so gemacht, leider. Es hat sich ein regelrechter Markt entwickelt, in der Form, das Jungvögel nach der Beringung den Eltern weggenommen und von professionellen "Großziehern" von Hand aufgezogen werden. Dieses dient aber nicht der Arterhaltung, sondern nur deren Geldbeutel. Andersrum kenne ich den Weg nicht, aber ich bin da unbedarft. Das Küken müßte ja vom Züchter beringt werden und würde ihm dann übergeben. Keine sehr artgerechte Vorgehensweise, die ein Züchter auch nicht begrüßen dürfte, da ihm möglicherweise Keime eingetragen würden. Oder meinst Du eine Aufzucht ab Ei im Brutschrank. Das wäre ja der Horror! Ich glaube nämlich nicht, dass andere Amazonen so einfach Hebammenfunktion übernehmen, sprich ein anderes Ei akzeptieren. Aber damit kenne ich mich ehrlich nicht aus.

"Doch ich nehme an, auch das wird aus rechtlichen Gründen nicht machbar sein, unter anderem weil man ja die Elternvögel angeben muss.

Was mache ich denn nun, wenn ich in die beschriebene Lage kommen sollte? Die Eier vernichten?"
Du mußt die Lage ja nicht provozieren. Wer aus räumlichen Gründen die ZG nicht bekommen kann, sollte auch nicht über mehr Papageien aus Eigenzucht nachdenken.
Grüße
P.S. Komme leider mit dem Zitatgedöns nicht klar. Sorry!
 
Hallo!

Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten!

So ähnlich habe ich mir den theoretischen Sinn der Zuchtgenehmigung schon gedacht, nur ist mir das Argument des Naturschutzes generell nicht einsichtig.

Okay, Amazonen sollten artgerecht aufgezogen und gehalten werden und ein Züchter sollte diese Voraussetzung mitbringen. Okay, so weit ist mir das klar.
Aber dann:

Auch viele Amazonenarten sind stark gefährdet. Es ist sicher sinnvoll, das z.B. Rotscheitel- oder Gelbschulteramazonen nur mit ihresgleichen und von erfahrenen Züchtern aufgezogen werden.

Warum? Zieht man in Deutschland Amazonen auf und setzt sie im Ursprungsland ihrer Art wieder aus, damit dort der stark dezimierte Naturbestand aufgefüllt wird? Wohl kaum. Deutsche Nachzuchten bleiben in Europa. Gehen zudem noch zum größten Teil in den Handel und landen als Haustiere bei Nicht-Züchtern, so wie es die meisten von uns sind. Was das mit Naturschutz zu tun hat, habe ich mich schon lange gefragt. Oder geht es nur darum, auf dem Papier einen - nennen wir's mal - fiktiven Bestand zu sichern? Damit man sagen kann: Rotscheitel-Amazonen sind ja gar nicht kurz vorm Aussterben, denn in Europa gibt's noch so und so viele Nachzuchten?

Ich habe zum Beispiel Anhang-A-Amazonen, aber nicht weil ich die unbedingt haben wollte, sondern weil die Vögel, für die ich mich entschieden habe, zufällig unter diese Bestimmung fallen. Ich halte sie also mit der notwendigen Sondergenehmigung. Für mich besteht allerdings kein praktischer Unterschied, ob ich nun ein Pärchen einer besonders gefährdeten Art halte oder ein Pärchen einer weniger streng reglementierten Art. Es sind so oder so zwei Geschöpfe, die möglichst das bekommen sollen, was sie brauchen. Ich frage mich nur, wieso man mir gestattet, diese Amazonen-Art zu halten, obwohl ich an deren Vermehrung nicht interessiert bin und überdies gar nicht nachzüchten soll und darf, zumindest nicht, solange ich nicht die Zuchterlaubnis besitze? In meinen Augen ist das nicht logisch. Amtliche Kontrolle - ja, aber entweder sind manche Amazonen-Arten nun gefährdet, oder sie sind es nicht. Und wenn sie gefährdet sind, wieso darf sie dann jeder Laie halten, wird aber bestraft, falls seine Lieben Eier legen und neue Amazonen daraus schlüpfen?

Dann fände ich es konsequenter, diese besagten Amazonen-Arten generell nur Züchtern zu überlassen. Bloß an diesem Punkt beißt sich die Katze in den Schwanz: Denn wohin mit den ganzen Nachzuchten? Auswildern kann man sie nicht; die Züchter können und wollen auch nur einen bestimmten Bestand in ihren Volieren pflegen und nicht etwa allen ihren Nachwuchs behalten. Also muss der Züchter notgedrungen entweder seine Amazonen daran hindern, weiteren Nachwuchs zu produzieren, oder die Nachzuchten müssen verkauft werden, landen also wieder beim Laien. Und damit wären wir wieder beim Anfang angelangt. Doch was das mit Naturschutz zu tun haben soll, ist mir, wie gesagt, noch immer nicht einleuchtend.

Noch eine Frage zum Schluss:

Wer aus räumlichen Gründen die ZG nicht bekommen kann, sollte auch nicht über mehr Papageien aus Eigenzucht nachdenken.

Wie, bitte, soll ich das verstehen? Ich will doch gar keinen Nachwuchs, das habe ich im vorigen Beitrag doch deutlich gesagt. Ich habe mich nur für den Fall der Fälle informieren wollen. Oder ist das Nachdenken darüber schon der erste Schritt in die falsche Richtung?

Viele Grüße
Rinus.
 
hallo!

ich denke mal man muß hier 2 dinge trennen: da ist die notwendigkeit der zuchtgenehmigung wenn man mit krummschnäbeln züchten (will). die gilt auch schon für wellis. dazu gehört dann auch die beringungspflicht, aber das beringen ist ja bekanntlich ohne zuchtgnehmigung legal nicht möglich. dies beruht auf der psittacoseverordnung, die schon sehr alt ist. damals hat noch kein mensch an artenschutz und washingtoner artenschutzabkommen gedacht.

dann gibts die anhang I, II und III vögel. bei den sittichen stehen auf III nur ganz wenige, wie z.b. der welli wenn ich mich recht erinnere. die meisten amas stehen auf anhang II, einige auf anhang I. anhang II und I vögel müssen mit pflichtringen gekennzeichnet sein. für anhang I vögel ist zusätzlich noch die sondergenehmigung erforderlich. du fragst, durchaus nicht unberechtigt, was das denn wohl mit naturschutz zu tun hat, wenn hier in deutschland vögel gezüchtet werden die eh nicht ausgewildert werden können. mit jeder nachzucht solcher, oft sehr begehrter arten wird die einführung eines wildfangs verhindert. und das ist in meinen augen schon ein beitrag zum artenschutz in freier wildbahn. (wenn dann auch noch der lebensraum erhalten würde... aber das ist ein anderes thema)

daß diese seltenen arten besonders beringt werden müssen und sozusagen unter besonderer beobachtung stehen hat den grund, daß auf diese weise den behörden bekannt ist, wo ein solcher vogel sitzt. das hat mit der psittacoseverordnung nicht so sehr viel zu tun.

unter dem gesichtspunkt des artenschutzes ist es auf jeden fall wünschenswert, daß derjenige, der solche tiere hält bzw. züchtet auch weiß wie er mit ihnen umzugehen hat, bzw, daß er überhaupt weiß was er da hat. ich selbst kenne einen fall wo die leute nicht mal wußten daß sie eine doppelgelbkopfama und eine gelbscheitelama hatten. in deren augen waren das nicht mal papageien!!! papageien waren für die nur vögel die auch das wort papagei im namen haben, wie beim graupapagei.

inzwischen wird heutzutage besonders bei artengeschützten vögeln zur erlangung der zuchtgenehmigung bisweilen auch der bna sachkundenachweis II verlangt, für besonders heikle arten wie z.b. fledermauspapas sogar sachkundenachweis III (wofür allerdings zu dem zeitpunkt als ich den sachkundenachweis II machte noch nicht mal prüfungsmaterial vorhanden war.) das halte ich auf jeden fall für den richtigen weg, wenn man auch über den sachkundenachweis selbst auch streiten kann, der ist viel zu oberflächlich und auf wirklich alle vögel ausgerichtet. da wäre eine indiviuellere vorgehensweise wünschenswert, die auf die einzelnen arten oder zumindest vogelfamilien zugeschnitten ist (was interessieren mich rallen? ich weiß nicht mal was ne ralle ist :? )

sollten trotz allem mal potentiell befruchtete eier gelegt werden, sollten diese möglichst unschädlich gemacht werden, oder die sondergenehmigung beantragt werden. eine weitergabe an züchter zum bebrüten (kunstbrut oder einem anderen paar unterschieben) ist rechtlich gesehen heikel würde ich mal vermuten. dein argument, daß gerade bei artengeschützten vögeln das unschädlich machen von eiern fragwürdig ist, stimmt schon. allerdings kommt uns da wieder das gesetz in die quere. die rechtslage ist halt so...
 
Hallo!

Auch dir, Kuni, vielen Dank für deine ausführlichen und weiterführenden Erklärungen!

du fragst, durchaus nicht unberechtigt, was das denn wohl mit naturschutz zu tun hat, wenn hier in deutschland vögel gezüchtet werden die eh nicht ausgewildert werden können. mit jeder nachzucht solcher, oft sehr begehrter arten wird die einführung eines wildfangs verhindert. und das ist in meinen augen schon ein beitrag zum artenschutz in freier wildbahn. (wenn dann auch noch der lebensraum erhalten würde... aber das ist ein anderes thema)

Okay, das leuchtet mir ein. Mit dieser Definition von Artenschutz kann ich was anfangen. Wenn damit Wildfänge verhindert werden können ... dann nur weiter so.

Viele Grüße
Rinus.
 
Hallo zusammen,
danke Kuni, dass Du eingesprungen bist. Wir stehen neben uns, weil der 21jährige Sohn unserer Freunde tödlich verunglückt ist. Daher an alle die Bitte, vorsichtig zu fahren, damit wir mit den Geier alt werden können und uns hier noch lange austau-schen können.
Rinus, Du hast Dich durch meine letzte Bemerkung auf den Schlips getreten gefühlt. Ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Wenn Du unbeabsichtigt Nachwuchs ohne ZG bekommst, die Küken also unberingt sind, kannst Du sie nicht verkaufen. Natürlich weiß ich, dass es Fälle gibt, in denen wenig informierte Interessenten von Hobbyzüchtern irgendeine Geschichte aufgetischt bekommen und den Vogel doch kaufen, wenn er unberingt ist. Aber zu diesen würdest Du nicht gehören. D.h., wie die größer werdende Vogelschar unterbringen, wenn Du wegen der räumlichen Gegebenheiten die ZG nicht bekommen kannst? Ich ziele nicht auf den Quarantäneraum ab, sondern auch auf die übrige Haltung.
Ist alles theoretisch gesprochen. Ich habe keine Ahnung, wie oft es überhaupt zu einer erfolgreichen Aufzucht von Amazonen im „Wohnzimmer“ kommt, wenn kein Nistkasten angeboten wird. Selbst wenn Eier gelegt werden, müssen diese nicht befruchtet sein. Die Haltung in einem Vogelzimmer mit Rückzugsmöglichkeit oder einer Aussenvoliere mit Schutzraum ist sicher gesondert zu betrachten, aber in diesem Fall bekommt man auch eine ZG.
In den Anhang A sind im letzten Jahr eine Reihe von Amazonen neu aufgenommen worden, so z.B. die ganzen „Ochrocephala“ . Diese lasse ich mal außen vor, weil sie recht häufig nachgezogen und verkauft werden.
Ich meine wirklich seltene wie Rotscheitel, Bodini, Tucuman. Hier ist die Nachzucht überaus wünschenswert, weil die Vögel vermutlich in der freien Natur nicht mehr lan-ge überleben werden. Nur zur Arterhaltung, da Auswildern kaum gelingt.
Das Unheil ist ja schon angerichtet worden, in dem die Vögel vor Generationen oder auch illegal der Natur entrissen wurden. Nun kann man nur durch Zuchtprogramme oder erfahrene Züchter die Art erhalten, Inzucht vermeiden und durch geschickte Paarbildungen Erfolge erzielen.
Letztlich läuft es immer wieder darauf hinaus, sich bewusst zu machen, keine Haustiere vor sich zu haben, sondern Wildtiere, die sich uns mehr oder weniger anpassen müssen.
Grüße
 
Hallo Gruenergrisu!

Du hattest Recht, ich habe mich auf den Schlips getreten gefühlt. Denn ich hatte mit meinen Fragen ein ernsthaftes Interesse ausdrücken wollen, aber fühlte mich dabei nicht ernst genommen. Nun weiß ich aber so gut wie du, dass es manchmal schwierig ist, seine Absichten in die richtige Wortwahl zu fassen, daher kommen schnell Missverständnisse zustande, die sich auf eine weitere Kommunikation hemmend auswirken können. Dagegen bin ich selbst ebenso wenig gefeit wie jeder andere. Umso mehr weiß ich zu schätzen, dass du dich zu weiteren Erläuterungen entschlossen hast. Sie helfen mir, die für mich noch immer nicht ganz logische Angelegenheit "Züchtung und Zuchterlaubnis" ein bisschen besser zu verstehen.

Ich hoffe sehr für euch, dass der schreckliche Tod eures Freundes nicht alles überschatten möge. Für eine Aufmunterung fehlen mir leider die Worte; möget ihr bei euren Lieben so viel Trost finden, wie ihr braucht!

Ohne das Thema "Zuchtgenehmigung" jetzt ins Unendliche auswalzen zu wollen, nur noch von meiner Seite folgendes dazu: Kunis deutliche Worte zum Zustandekommen unserer heutigen Rechtslage haben mir das nötige Aha-Erlebnis gebracht. Die historische Entwicklung - erst Psittacose-Abwehr, später dann noch der Artenschutz dazu - erklärt, warum man zwei Dinge unter einen Hut gebracht hat, die für mich bisher zwei voneinander unabhängige Faktoren waren. Wenn ich also jetzt die Zusammenhänge zu verstehen gelernt habe, bleibt aber für mich nach wie vor der Eindruck bestehen, dass man alles nur in einen Topf geworfen hat und sich bemüht, das Beste aus einer unhomogenen Suppe zu machen.

Das Argument des Artenschutzes will mir nämlich in seiner Konsequenz noch immer nicht einleuchten, und zwar genau an jenem Punkt, den du angesprochen hast. Es geht um die Einteilung von extrem gefährdeten Amazonen-Arten wie den Bodinus-Amazonen, die - wie ich meine, zu Recht - unter Anhang A fallen. Sie sind, soviel ich weiß, selbst in Europa so selten, dass sich eine Bestandsbewahrung rechtfertigt. Und dass diese behördlich kontrolliert werden muss, versteht sich von selbst. Dafür müssen für den Verkauf solcher Amazonen ja Sondergenehmigungen erwirkt werden, die allerdings - machen wir uns nichts vor - nichts weiter sind als Formalitäten, weil sie nur dazu dienen, den Behörden anzuzeigen, von welcher Hand in die andere diese besonders geschützten Raritäten wandern. Man begnügt sich also mit der puren Verwaltung der zu schützenden Tiere, ohne aktiv dafür zu sorgen, dass sich deren Bestand erhöht.

Ich habe z.B. Gelbnacken-Amazonen. Wie du richtig sagtest, ist diese Art im vorigen Jahr von Anhang B auf Anhang A hochgestuft worden. Als ich meine Mia vor zwei Jahren kaufte, fiel sie noch unter Anhhang B, und mir war damals auch völlig egal, wie man den formalen Status nennt, zu dem Mia gehört. Ich hatte eine Amazone gesucht, die zu mir passt, die aus seriöser Haltung kommt, gesund ist und auch preislich vertretbar war. So ist es also eine Gelbnacken-Amazone geworden, hätte aber ebenso gut eine Blaustirn werden können oder eine andere einigermaßen verbreitete Art. Von den absoluten Exoten wie Bodinus oder Tucuman hätte ich allerdings die Finger gelassen, eben weil ich um deren Seltenheitswert weiß und die Verantwortung nicht hätte übernehmen wollen. Meiner Meinung nach gehören solche Arten überhaupt nicht in den Handel.

Als Max dann zu uns kam in diesem Sommer, fiel er bereits unter Anhang A, und deshalb habe ich nun eine Sondergenehmigung bei seinen Papieren abgeheftet. Das war alles, was ich an "Kompetenz" zur Haltung besonders geschützter Wirbeltiere vorweisen musste: nämlich gar nichts; ich brauchte mich nur mit dem Besitzer zu einigen, zu welchen Bedingungen ich seinen Vogel kaufen wollte. Also derselbe Vorgang, als würde ich ein Tier im Zoogeschäft erwerben.

Die Hochstufung selbst habe ich zur Kenntnis genommen, weiß aber nicht, ob dort, wo die Gelbnacken beheimatet sind, nämlich in Mittelamerika, tatsächlich ein derartiger Notstand eingetreten ist, der die Klassifizierung "extrem gefährdet" nötig machte. Denn kann man wirklich Gelbnacken mit Bodinus gleichsetzen?

Okay, ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man ganz schön rudern muss, um überhaupt Gelbnacken zu finden. Wenn man dann noch diejenigen abzieht aus dem ohnehin kargen Angebot, die nicht in Frage kommen wegen unpassendem Geschlecht oder unpassendem Alter, dann bleibt wirklich nicht mehr viel übrig an Auswahl. Da muss man sich ganz schön nach der Decke strecken, Kompromisse machen und womöglich sehr weit fahren zum Züchter. Aber immerhin, Gelbnacken werden noch angeboten, sind also noch wahrnehmbar im Handel - wozu also Anhang A?

Außerdem, wie ich schon sagte, muss niemand nachweisen, ob er dazu fähig ist, so eine bedrohte Amazone zu halten, und das möglichst bis zum natürlichen Tod des Vogels, damit nicht durch frühes Sterben der Bestand vorzeitig reduziert wird. Hinzu kommt das für mich absolut Paradoxe, nämlich dass der Besitzer von Gesetzes wegen nicht etwa dazu aufgefordert wird, den Bestand zu erhöhen, sondern im Gegenteil regelrecht am Nachzüchten gehindert wird, jedenfalls solange er die Formalität des Züchterscheins nicht erfüllt. Anstatt dass man gerade solchen Leuten erlaubt, durch Nachwuchs den Gesamtbestand zu erhöhen!

Wenn man allerdings vorher noch die äußeren Bedingungen des potentiellen Züchters gewährleistet sehen will - ja, dagegen spricht ja nichts. Es soll schließlich nicht jeder Willige, nur weil er möchte, aber nichts weiter zu bieten hat als einen dunklen Keller, Anhang-A-Amazonen züchten dürfen. Aber auch das wäre noch einfach zu steuern, indem man unter Anhang A ausschließlich nur jene wenigen Amazonen (wie Bodinus) stellte, die tatsächlich extrem gefährdet sind, und diese Amazonen dann konsequent aus dem Handel nähme. Die Folge: Diese Arten blieben nur in der Hand besonders ausgewählter Züchter. Im Idealfall erhöht sich dadurch der Bestand so nachhaltig, dass man anschließend wieder über die Freigabe des Handels mit Laien-Haltern nachdenken könnte.

Aber wie du schon sagtest: Es geht hier um gesetzliche Bestimmungen. Keiner von uns hat sie gemacht, und dass man sie bis in jede Einzelheit verstehen müsste, steht auch nirgends geschrieben. Vielleicht kann ich auch nur gut reden, weil ich selbst nicht betroffen bin: Aus der Theorie heraus lässt sich immer prima philosophieren.

Jede gesetzliche Regelung hinsichtlich des Artenschutzes ist ja auch nur dann wirksam, wenn gleichzeitig illegale Ausweichmanöver ausgeschlossen werden können. Was nutzt es, wenn wir in Deutschland alle Bodinus in allerbesten Züchterhänden wissen, aber über fragwürdige Kanäle kommen Wildfänge zu uns? Dann lieber unvollkommene Regelungen, aber unterm Strich wird wenigstens mittelbar etwas getan für den Artenschutz. So wie es Kuni formulierte: Jede heimische Nachzucht verhindert Wildfänge und hilft wiederum den Bestand im Ursprungsland zu wahren. Das ist, finde ich, ein akzeptabler Kompromiss.

Viele Grüße
Rinus.
 
hallo!

ich denke mal, jeder, der sich auch nur ein wenig mit der materie beschäftigt hat, findet die regelung bzw auch wie mit ihr umgegangen wird, besonders auch seitens der behörden, unbefriedigend.

wenn die behörden personell entsprechend ausgestattet wären, würde so manches bestimmt schärfer gehandhabt. aber wer überprüft solche dinge wie zuchterlaubnis, haltungsbedingugen etc? in der regel wird das der amtsta sein. und in den wenigsten fällen haben die wirklich ahnung von papas. meistens sind die amtsta's mehr auf schweine und kühe etc geeicht. wie sollen die dann ne fundierte sachkundeprüfung für papas abnehmen? außerdem haben die meistens so viel zu tun, daß papas da mehr ne randerscheinung darstellen.

wenn das personal da wäre, würden die artengeschützten tiere bestimmt nicht nur erfaßt, dann würde da bestimmt auch mehr passieren.

trotz all dieser mängel denke ich, daß es bei uns vergleichsweise geordnet abläuft, wenn auch alles andere als ideal.
 
Hallo Rinus,
stimme Dir in weiten Punkten zu. Zum konkreten Fall der "Hochstufung" von Doppelgelbkopf, Gelbnacken, Gelbscheitel etc. : Ich habe es so verstanden, dass die Importe und Wildfänge hierdurch eingeschränkt und kontrollierbarer werden sollen. Die Amazonen, die in Deutschland in Besitz sind, haben Bestandsschutz. Ich bin mir nicht sicher, ob für Nachzuchten aus Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zur Vermarktung erforderlich ist. Ich denke nicht. Lediglich für Wildfänge oder Neuimporte (die keine Wildfänge sein müssen) dürfte das gelten oder irre ich mich?
Diese Arten sind gg. Venezuela und Blaustirn unterrepräsentiert. Das dürfte mehrere Gründe haben: Größe, Preis, Lautstärke und Probleme, einen geeigneten Partnervogel zu finden. Für mein Empfinden sind diese Amazonen schwieriger im Umgang, weil sie eigenwilliger und lauter sind, möglicherweise ein Grund dafür, dass sie nur selten als Jungvögel, aber häufiger als Abgabevögel in den Anzeigen zu finden sind.
Ein sehr wahres Wort kam aus Deinem Beitrag: Theoretisch läßt sich prima philosophieren. Aber durch die Thematisierung wird das Interesse auf die heiklen Seiten der Papageienhaltung gelenkt. Wenn Kaufwillige hierdurch Denkanstösse bekommen, umso besser für den Artenschutz.
Grüße
 
Hallo Gruenergrisu!

Ich bin mir nicht sicher, ob für Nachzuchten aus Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zur Vermarktung erforderlich ist. Ich denke nicht. Lediglich für Wildfänge oder Neuimporte (die keine Wildfänge sein müssen) dürfte das gelten oder irre ich mich?

Doch, das gilt für heimische Nachzuchten; ich hab extra noch mal in Max' Papieren nachgeschaut. Und zwar wird die Sondergenehmigung nicht ausgestellt als Erlaubnis zum Halten dieser Amazonen, sondern als Erlaubnis zum Handel mit ihnen. Der Züchter also hatte damals diese Sondergenehmigung beantragen müssen, damit er seinen Vogel verkaufen durfte; ich selbst habe das Papier nur als Bestätigung, dass alles rechtens gelaufen ist.


Diese Arten sind gg. Venezuela und Blaustirn unterrepräsentiert. Das dürfte mehrere Gründe haben: Größe, Preis, Lautstärke und Probleme, einen geeigneten Partnervogel zu finden. Für mein Empfinden sind diese Amazonen schwieriger im Umgang, weil sie eigenwilliger und lauter sind, möglicherweise ein Grund dafür, dass sie nur selten als Jungvögel, aber häufiger als Abgabevögel in den Anzeigen zu finden sind.

Ja, es ist sicher richtig, dass Gelbnacken-Amazonen z.B. allein deshalb nicht so häufig anzutreffen sind, weil offenbar die Nachfrage nach ihnen nicht so groß ist wie bei anderen Arten. Bei "Papagei" denken viele an buntes Gefieder und dieses zeigen nun mal Blaustirns oder Venezuelas erheblich besser. Die Gelbnacken sind (zumindest von außen) als Kinder komplett grün und kriegen dann nur den charakteristischen gelben Nacken - zu wenig wohl für den Massengeschmack der deutschen Halter. Allerdings, so extrem laut finde ich meine Gelbnacken nicht, jedenfalls auch nicht lauter als damals meine Blaustirn, und im Umgang kommen sie mir auch nicht störrischer vor. Aber es stimmt: die Männer sind in der Regel ziemlich groß. Mein Max ist fast einen Kopf größer als Mia, und ich bin froh, dass es bei mir diese Reihenfolge war - erst Mädchen, dann Junge - und nicht umgekehrt. So war ich nämlich schon vorbereitet. Ich gebe es zu: Wenn man (wie ich) an Blaustirns gewöhnt war und dann plötzlich Gelbnacken hat, ist das eine gehörige Umstellung.

Wenn Kaufwillige hierdurch Denkanstösse bekommen, umso besser für den Artenschutz.

Jawohl, lasst alle die Finger von Bodinus und Tucuman! Andere Amazonen-Arten sind genauso lieb.

Viele Grüße
Rinus.
 
Thema: Züchterschein

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