Einstallung, miserable Datenlage, was tun?
Also zunächst einmal darf man hier Ursache und Wirkung nicht umkehren. Wenn der Gesetzgeber Rechte des Bürgers beschneidet, so darf der dieser erwarten, dass für die Einschränkung auch eine nachvollziehbare Begründung erkennbar ist.
Nicht umgekehrt. Es ist zunächst mal nicht Sache des Bürgers, die Unsinnigkeit eines Gesetzes XY belegen. Dies ist ein in allen rechtsstaatlichen Systemen sehr hoch angesiedeltes Rechtsgut, nämlich das Verbot staatlicher Willkür.
Im vorliegenden Fall wird die BuReg. damit argumentieren, dass ein, durch eine mögliche Seuche drohender, Schaden abgewendet werden soll.
Hier beginnt das Problem: Ist es legitim, eine rein theoretische, denkbare Gefahr als Hintergrund für konkrete Rechtsverordnung heranzuziehen?
Als Grundlage der jetzigen Verordnung kann ja eigentlich nur angeführt werden, was sich in etwa in der Formel: „Man kann eine Übertragung nicht sicher ausschließen“, subsummieren lässt. Die Gutachter haben also das letzte Wort. Der Tenor einer gutachterlichen Äußerung hängt aber immer von der Fragestellung ab.
„Wenn die BUReg „Helmpflicht für Fußgänger“ einführen wollte, wie wäre die Frage „Können Sie
sicher ausschließen, dass kein Bürger durch herabfallende Ziegelsteine geschädigt werden kann?“ zu beantworten?
Was wird ein FFI Mitarbeiter auf die Frage antworten, ob eine Übertragung von Wildvögel auf Geflügel
sicher auszuschließen ist?
Hier wird der Mangel an Daten dazu benutzt, um eine theoretisch denkbare, aber nicht belegte Gefahr in ein konkretes Bedrohungsszenario zu wandeln.
Nun ist dies ja nicht von vorneherein unakzeptabel.
Notmaßnahmen beruhen häufig auf hypothetischen Szenarien und sind i.a. von ihrem Umfang her durch Einbeziehung eines Sicherheitsspielraums gekennzeichnet.
Aber eben Notmaßnahmen. Wenn man nun davon ausgeht, dass die, sich jetzt entwickelnde Gefahrenlage, mindestens schon seit einigen Monaten erkennbar war, und sich mutmaßlich eher weiter akzentuieren wird, muss die Frage schon erlaubt, sein, ob wir mit einer zeitlich unbegrenzten Weiterführung derartiger „Notmaßnahmen“ rechnen dürfen.
Ich habe nicht den Eindruck, dass außer mehr oder weniger kraftlosen Appellen zu „mehr Forschung“ (hier wird die Initiative wieder mal anderen überlassen) wirklich substanziell der Versuch einer Aufarbeitung gemacht wird.
Ich bin der Ansicht, dass schon die Erarbeitung einer funktionablen Methodik für eine solcherart vergleichende Studie (in Bezug auf die Infektionsgefahr durch diesen speziellen Virentypus) sehr schwierig sein dürfte (...............
....................................
....................) "Modell". Des weiteren müsste eine "Simulation" das Verhalten des "Faktor Mensch" im Umgang mit (und Zugang zu) Geflügel (nicht nur unter Gesichtspunkten des unterschiedlichen "Hygieneverhaltens") gewichtend (mit)berücksichtigen.
Deinen Worten entnehme ich zunächst mal die Bestätigung, dass Daten, die für eine Aufstallung sprechen, dünn gesät bis nicht vorhanden sind.
Es gäbe völlig unterschiedliche Ansätze für Studiendesigns.
Restrospektiv: wäre eine detaillierte Auswertung bekannter Daten von früheren Ausbrüchen, z.B in Mitteleuropa rel. einfach, kostengünstig und schnell durchzuführen.
Gab es signifikante Unterschiede zwischen Freiland- und Indoorbetrieben.?
Falls nein, kann man bereits an diesem Punkt (ohne weitere Untersuchungen) davon ausgehen, dass eine Einstallung keine Verbesserung bringt.
(Auf die Gründe will ich hier nicht näher eing., könnte dies aber detailliert begründen).
Im anderen Falle (signifikant schlechteres Abschneiden der Freilandgruppe), wären weitere Untersuchungen erforderlich (Siehe z.B. Canadian Food The Source and Means of Spread of the Avian Influenza Virus in the Lower Fraser Valley of British Columbia During an Outbreak in the Winter of 2004nicht unbedingt ), da die Ursachen ganz woanders liegen können.
(Die dritte Möglichkeit, - Freiland schneidet besser ab als Indoorbetrieb-, sollte eigentlich zum Rücktritt des zuständigen Ministers führen.)
Prospektiv ist in erster Linie ein Vergleich von „eingestallten“ und „nicht eingestallten“ Regionen unter wissenschaftlicher Begleitung notwendig. Die von dir angeführten Determinanten (Artenzusammensetzung, Immunitätslage Hygienpraktiken u dgl.) können bei einer derartigen Anordnung weitgehend außen vor bleiben, sofern in der Gesamtcharakteristik (landwirtschaftliche Struktur, Klima, Geographie etc) der teilnehmenden Regionen keine allzu großen Unterschiede bestehen. Ein solches Programm kann natürlich nur in einem Epidemieland durchgeführt werden. Dein Argument von der Vergleichbarkeit der unterschiedlichen H5 Gruppen mag akademisch Gültigkeit haben, die Bedeutung in der Praxis schätze ich aber gering ein, sofern die bekannten epidemiologischen Verbreitungsgebiete beachtet werden und, wie oben schon gefordert, ausreichend wissenschaftlich begleitet wird. Ländervergleichende epidemiologische Studien werden weltweit mit den unterschiedlichsten Fragestellungen durchgeführt. Es gibt keinen Grund. warum dies hier nicht möglich sein sollte.
Derartige Untersuchungen können zumindest orientierende Ergebnisse liefern, die für weitere ausgefeiltere Projekte die Richtung vorgeben können
Nach meiner Kenntnis haben bisher weder die int. Org. noch die hauptbetroffenen Länder Interesse an einer IndoorStrategie gezeigt, (obwohl die Maßnahme kostengünstig durchzuführen wäre.
Man gewinnt den Eindruck dass die Einstallungspolitik von der internationalen Fachwelt eher als Dilettantismus denn als rationale Option wahrgenommen wird.