Also ich hab das mal bei Ebay gemeldet, mal sehen ob sie es löschen. Aber ich denke mal nicht. Weil dieses habe ich gefunden über die Ebay Richtlinien und da steht nichts über Käfige oder sowas ähnliches:
Es ist verboten, bei eBay lebende Tiere anzubieten.
Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) und viele Teile von Tieren dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeboten werden. Für Tierprodukte gilt dies, wenn es sich um Produkte geschützter Arten handelt.
Auch der Handel mit geschützten Pflanzen ist bei eBay verboten. Dies gilt gleichfalls für Produkte oder Teile von geschützten Pflanzen.
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Zu den lebenden Tieren gehören auch Kleinstlebewesen wie Urzeitkrebse oder Seeanemonen. Der Handel mit befruchteten Eiern ist ebenfalls verboten.
Tierpräparate, Tierteile und Produkte von Tieren, die unter die höchste Schutzstufe der streng geschützten Arten (Abkürzung "s" in der WISIA-Datenbank) des Bundesnaturschutzgesetzes, des Washingtoner Artenschutzabkommens oder der EG-Artenschutzverordnung fallen, dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt.
Gehören die Tiere zur niedrigeren Schutzstufe "besonders geschützt" (Abkürzung "b" in der WISIA-Datenbank) muss der Verkäufer jederzeit den legalen Erwerb der Tierpräparate oder -teile nachweisen können. Angaben zur behördlichen Genehmigung oder zu sonst vorhandenen Dokumenten sind in die Artikelbeschreibung aufzunehmen. Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Teile von Tieren:
Federn
Exotische Lederarten
Pelze
Felle
Walzähne
Schlangenhäute
Schildkrötenpanzer
Schildpatt
Korallenteile
Elfenbein
Für Kaviar vom Stör (z.B. "Ossetra", "Beluga", "Sevruga") gilt, dass ein Verkauf bei eBay nur erlaubt ist, wenn der Verkäufer die entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder der CITES Management Authorities vorweisen kann. In der Angebotsbeschreibung sind Ausfuhrangaben, Einfuhrnummer, Einfuhrdatum und Importeur zu nennen. Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.
Beispiele für geschützte Tiere und Pflanzen
Zu den geschützten Tieren zählen unter den Säugetieren: alle Affenarten, alle Walarten, die meisten Wildkatzen (z.B. Ozelot, Leopard, Löwe, Gepard, Tiger, Luchs, Bengalkatze), Elefanten, Wölfe, Braunbären, Fischotter, Nashörner, Vicunjas und Moschustiere.
Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Felle, Fleisch, Hirn, Tran, Elfenbein, Moschus (in Form von getrocknetem schwarzen Pulver) sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse.
Zu den geschützten Vogelarten zählen alle heimischen Singvögel, alle Greifvögel (z.B. Wanderfalke, Seeadler, Milan, Weihe, Habicht) und alle Eulen.
Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Federn und Eier
Zu den geschützten Reptilien zählen alle Meeresschildkröten, Lederschildkröten, Krokodile, Warane und Riesenschlangen.
Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Schildkrötenpanzer, Schildplatt, Lederprodukte oder Schlangenhäute.
Unter den Fischen sind unter anderem alle Störarten der Familie Acipenseriformes sowie der Riesenhai und der Weiße Hai geschützt. Ebenso geschützt sind verschiedene Korallenarten, Seepferdchen, der Edelkrebs und andere Krustentiere.
Daneben sind viele Schmetterlinge, Spinnen und Skorpione geschützt.
Zu den geschützten Pflanzen zählen unter anderem alle Orchideen und die meisten Kakteenarten. Ein Verkauf dieser Arten ist nur von künstlich vermehrten Pflanzen zugelassen.
Hinweis
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.
Weiterführende Links
Bundesamt für Naturschutz
Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz
Dort können Sie prüfen, ob das von Ihnen angebotene Exemplar den Artenschutzbestimmungen unterliegt.