Hallo Zusammen,
@Jörg,
die Richtlinien bzw. Gesetzesänderungen zur Änderung des Tierkaufsrechtes standen erstmalig in der Papageien 04/02 drin.
Auszug:
"Erkrankt ein Vogel kurz nach den Kauf, soltte genau geprüft werden, ob er nicht schon vor dem Kauf latent krank war; dann nämlich kann der Verkäufer an den Tierarztkosten beteiligt werden."
So, im Falle des Todes kurz nach dem Kauf sieht die Rechtsprechung mit aller größter Wahrscheinlichkeit so aus, das der Verkäufer die "Ware" (Tiere zählen nach deutscher Rechtsprechung leider immer noch dazu) auf seine Kosten ersetzen muß, d.h. in Form des Kaufpreises oder "Ersatzware" sprich einen anderen gleichwertigen Vogel.
Wie es sich mit der Übernahme der anfallenden Kosten im Vorfeld verhält, weiß ich nicht genau.
Das kann man nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klären und hängt mit Sicherheit auch vom Obduktiosergebnis ab.
.
Kann mir aber vorstellen, das hier auch ein gewisser Schadensersatz erfolgen könnte.
Also um zu seinem Recht zu kommen bleibt die Mithilfe eines Anwaltes wohl kaum unumgänglich.
Aber dies muß jeder für sich selber entscheiden.
@jacky82,
Teflondämpfe und giftige Zimmerpflanzen halte ich für ein schlechtes Beispiel, da hiervon mit 99%iger Wahrscheinlichkeit auch der Partnervogel mitbetroffen sein muß.
"Sich beim Transport etwas eingefangen haben könnte" hm.......halte ich auch für sehr unwahrscheinlich, das dies auch mit größter Wahrscheinlichkeit gleich im Anschluß an den Transport erfolgt wäre.
Sind die Vögel in den transportüblichen Kisten versendet worden, was eigentlich Vorschrift ist, so ist "Zug bekommen" auch recht unwahrscheinlich.
Die Außentemperaturen waren bisher nicht so niedrig, als sie Schaden bei einem Tier verursachen konnten.
Voraussetzung der Transport erfolgte ordnungsgemäß nach Vorschrift.
Hierzu wäre aber dann im Anschluß schon etwas aufgetreten. Ein Vogel braucht keine 14 Tage bis die Krankheit ausbricht, falls er ein labiles Immunsystem besitzt.
Meine Vermutung liegt eher darin, das der Vogel eine bakterielle und/oder viruelle Infektion hatte, die evtl. nicht entsprechend erkannt oder behandelt wurde.
Hierzu stellt sich die Frage, ob der Vogel von einem vogelkundigen TA behandelt wurde, was aber dann nichts an der Tatsache ändern würde, das der Vogel bereits krank war.
Auch stellt sich die Frage ob der Vogel nicht sowieso gestorben wäre, die Behandlung es nur verzögert hat.
Deshalb sind Mutmaßungen eigentlich der falsche Weg, bringen uns nicht weiter und kann im Grunde nur mit dem Obduktionsergebnis weitgehend geklärt werden.
Und.....die neue Rechtsprechung sagt auch hier ganz klar, das Gewährleistungsrechte nicht automatisch 3 Monate nach Kauf/Erwerb erloschen sind.
Handelt es sich um eine Krankheit die eine längere Inkubatioszeit hat, wie z.B. PBFD, dann werden die Gewährleistungsansprüche auch verlängert bzw. wird wohl auch zu Gunsten des Käufers gesprochen.
Und mal ganz ehrlich, eine Haltung kann nicht so schlecht sein, das bereits nach 14 Tagen(!) der Vogel dadurch so extrem erkrankt.
Selbst bei einem "schlechten" Futter.
Was mich aber doch interessiert..........handelte es sich um Jungvögel oder bereits ältere Tiere?
Die Symptome würden mich auch interessieren, die der Vogel zeigte.
Dem anderen Vogel geht es unverändert gut?