Wie alt ist der Grauen den? Cites benötigst du nur für vor 2003(glaub ich ,Stichtag weis ich ned genau),heute braucht man nur nen Herkunftsnachweis und Artenschutzring.
Das Problem ist der fehlende Ring.Da du aber einen Herkunftsnachweis hast,würd ich mal prüfen ob es den Züchter noch gibt,und dann bekommst du anhand des Herkunftsnachweises sicherlich eine Ausnamegenemigung damit du den Vogel Chippen kannst.(Normal bruchst du auch den Ring dazu,deshalb Ausnamegenemigung!)
Falls der Herkunftsnachweis,nicht richtig ist,oder nicht Nachvollziebar ist,und du nicht züchten willst,würd ich mich stillverhalten,sonst ist der Vogel,leider seh schnell beschlagnamt,wenn sie sich bei dir aufm Amt ein Paragraphenreiter befinden sollte.
Nur als Tipp,mach einen Termin mit dem Verantwortlichen der unteren Naturschutzbehörde,für ein persönliches Gespräch,das ist viel besser als Schriftlich oder Telefonanfrage!Ich sprech hier aus eigenen Erfahrungen.